Ellen Fährmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vieles wurde schon gesagt. Wir stehen vor großen Herausforderungen in der Pflege. Das ist bekannt. Menschen in Brandenburg werden älter, der Pflegebedarf steigt, und das Pflegefachpersonal fehlt an vielen Stellen. Deshalb ist jede Maßnahme, die dazu beiträgt, mehr Menschen für einen Pflegeberuf zu gewinnen und ihnen gute Entwicklungsperspektiven zu eröffnen, grundsätzlich zu begrüßen. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung der bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung. Damit setzen wir Bundesrecht um und sorgen dafür, dass Brandenburg rechtzeitig an den Start gehen kann, um 2027 mit der Ausbildung zu beginnen. Die neue Pflegeassistenzausbildung ersetzt die bislang unterschiedlichen Helferausbildungen, die in den jeweils anderen Bundesländern oft nicht anerkannt wurden. Sie schafft damit eine bessere Vergleichbarkeit und Entwicklung; deshalb der Pflegeberuf. Wer sich zunächst für eine Assistenzqualifizierung entscheidet, erhält künftig bessere Möglichkeiten, sich später zur Pflegefachkraft ausbilden zu lassen. Das stärkt die Attraktivität der Pflegeberufe insgesamt und eröffnet vielen Menschen neue berufliche Perspektiven. Besonders wichtig ist aus unserer Sicht, dass niedrigschwellige Zugänge zur Ausbildung ermöglicht und damit neue Zielgruppen für den Pflegeberuf erschlossen werden. Junge Menschen, Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger so- wie Menschen mit praktischer Erfahrung haben in der Pflege die Möglichkeit, einen qualifizierten Berufsabschluss zu erwerben. Meine Damen und Herren, wir alle wissen, dass gute Pflege qualifizierte Fachkräfte braucht. Aber sie braucht auch engagierte Assistenzkräfte, die Verantwortung übernehmen, das Pflegefachpersonal entlasten und die Versorgung der Menschen sicherstellen. Ebenso begrüßen wir die vorgesehenen Regelungen zur Qualitätssicherung. Die Verordnungsermächtigungen schaffen die Grundlage dafür, Anforderungen an Ausbildungsstätten und Pflegeschulen festzulegen. Qualität muss gerade in einem so sensiblen Bereich gesichert werden. Die Pflegefachassistenzausbildung ist dabei kein Allheilmittel. Wir wissen, dass wir den Fachkräftemangel damit allein nicht bewältigen können. Deshalb begleiten wir die Einführung der neuen Ausbildung konstruktiv und erwarten, dass die Landesregierung die Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit den Pflegeschulen, den Trägern, den Einrichtungen und den Beschäftigten gestaltet. Entscheidend wird sein, dass die neuen Regelungen in der Praxis funktionieren. Worauf wir aber achten müssen: Kein Bürokratieaufwuchs! Die Menschen in Brandenburg sind auf eine verlässliche pflegerische Versorgung angewiesen. Dafür benötigen wir gut ausgebildete Pflegefachkräfte auf allen Qualifikationsstufen. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft dafür wichtige Voraussetzungen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)
