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Danny Eichelbaum

CDU 17.06.2026 Sitzungen 8/34

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Hornauf, die Kritik an der Änderung des Richtergesetzes, wie Sie sie hier geäußert haben, kann ich nicht nachvollziehen. Es gibt sicherlich noch den Bedarf der Diskussion mit dem Richterbund über die Einschränkung beim Ansparen des Urlaubs und auch bei den Mitbestimmungsrechten – aber alles in allem sieht ja auch der Richterbund Änderungsbedarf beim Richtergesetz; so habe ich zumindest die Vertreter des Richterbundes bei meinen Gesprächen mit ihnen verstanden –, und bei der Anhörung im Ausschuss für Recht und Digitalisierung haben wir ja auch noch einmal die Möglichkeit, darüber zu diskutieren. Klar ist aber auch: Die Justiz des Landes Brandenburg muss sich kontinuierlich weiterentwickeln, und zwar personell, organisatorisch und mit Blick auf ihre Attraktivität als modernerer Arbeitgeber. Da haben wir sicherlich schon viel erreicht. Ich darf daran erinnern, dass der Landtag bereits in der sechsten Wahlperiode auf Grundlage eines überfraktionellen Antrages umfassende Reformen beschlossen hat – Kollegin Fischer ist bereits darauf eingegangen –: Dazu gehören unter anderem die Möglichkeit, den Eintritt in den Ruhestand hinauszuschieben, der Ausbau von Teilzeitmodellen, die Einführung einer richterlichen Gleichstellungsbeauftragten und die Stärkung der Schwerbehindertenvertretung. Darüber hinaus haben wir in der letzten Wahlperiode, bei der Zukunftskonferenz der Justiz, mit allen beteiligten Zielvereinbarungen getroffen, die auch zur Verbesserung der entsprechenden Arbeitsbedingungen führen werden. Der Evaluationsbericht des Justizministeriums aus dem Jahr 2023 sowie die Rückmeldungen aus der Praxis zeigen sehr deutlich: Diese Maßnahmen haben sich in weiten Teilen bewährt. Das ist ein gutes Signal und zugleich eine solide Grundlage für die nun anstehenden Weiterentwicklungen. Der vorliegende Gesetzentwurf greift zahlreiche Aspekte auf, die zur Modernisierung beitragen, etwa Anpassungen bei Altersgrenzen, strukturelle Klarstellungen bei Gremien oder Weiterentwicklungen bei Beteiligungsprozessen – das sind wichtige Bausteine für eine leistungsfähige und moderne Justiz –, und er leistet einen Beitrag dazu, dass Richterinnen und Richter in ausreichender Zahl im ländlichen Raum tätig werden können – der Justizminister ist bereits darauf eingegangen. Im weiteren parlamentarischen Verfahren wird es nun darum gehen, diese Ansätze gemeinsam sorgfältig zu prüfen und, wo sinnvoll, auch weiter auszugestalten. Dabei stehen insbesondere Fragen der Attraktivität des Justizdienstes, der Transparenz von Verfahren sowie der Beteiligungsmöglichkeiten im Fokus. Ziel muss es sein, die guten Rahmenbedingungen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte weiter zu stärken. Die Koalitionsfraktionen werden diesen Prozess konstruktiv begleiten und mit dem gemeinsamen Ziel, die Justiz in Brandenburg nachhaltig zu stärken, vorantreiben. – Ich freue mich auf die Diskussionen im Rechtsausschuss. (Beifall CDU und SPD)

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