Daniel Münschke
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, wir sind somit am Ende der Aussprache angelangt und beginnen mit den Abstimmungen. Die AfD-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Gesetzentwurfes, „Siebtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes“, Drucksache 8/2866, an den Hauptausschuss. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit wurde der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den eben genannten Gesetzentwurf. Ich darf Sie fragen, wer dem Gesetzentwurf zustimmt. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit wurde auch der Gesetzentwurf mit Enthaltungen abgelehnt und hat sich erledigt. Wir kommen zum Antrag der BSW-Fraktion auf Drucksache 8/2810, „Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für 2027 aussetzen!“. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit wurde der Antrag mit Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Last, but not least: Wir kommen zum letzten Antrag, dem eben erwähnten Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion, Drucksache 8/3010, „Aussetzung der Anpassung der Grundentschädigung für Abgeordnete im Jahr 2027“. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen. (Ludwig Scheetz [SPD]: Die AfD stimmt gegen die Aussetzung! – Gegenruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] – Weitere Zurufe) 2026 69 Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf. TOP 11: Gesetz zur Umsetzung der Pflegefachassistenzausbildung im Land Brandenburg Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2899 1. Lesung Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung spricht Minister Wilke. Bitte sehr. (Beifall SPD) René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, jetzt wird es vielleicht etwas weniger kontrovers – so hoffe ich zumindest. (Lachen des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) Denn es handelt sich um einen Gesetzentwurf, von dem ich behaupte, er ist einfach gut und richtig und wird sicherlich von allen Seiten begrüßt werden. Es geht darum, dass wir in diesem Land weiterhin Personal in der Pflege brauchen, in den verschiedenen Segmenten der Pflege. Um dieses Personal zu gewinnen, muss der Beruf weiter an Attraktivität gewinnen. Das ist in den letzten Jahren schon passiert. Es gab viele Fortschritte im Bereich der Pflege. Der Beruf hat sich verändert, und die Attraktivität ist deutlich gestiegen. Einer der nächsten Schritte, die gegangen werden müssen, ist vor allen Dingen, weiter an dem Themenkomplex Durchlässigkeit im Berufsfeld, Möglichkeiten des Aufstiegs und der Weiterentwicklung, Quereinstieg usw. zu arbeiten – und genau hier hilft dieser Gesetzentwurf. Brandenburg hat diese Notwendigkeit schon vor längerer Zeit erkannt. Bereits 2022 hat Brandenburg angefangen, dieses Thema zu diskutieren und hat damals sogar einen eigenen Entwurf vorgelegt. Dann aber wurde Einigkeit zwischen den Ländern sowie zwischen den Ländern und dem Bund erzielt, sodass ein bundesweites Verfahren gestartet wurde, dessen Ergebnis wir jetzt auch für Brandenburg sehen. Das ist natürlich der deutlich bessere Weg. Es sei auch erwähnt, weil das etwas über die Kolleginnen und Kollegen sagt, die für uns im Land Brandenburg arbeiten und ihre Fachexpertise einbringen, dass der Bundesgesetzentwurf nahezu eins zu eins dem entspricht, was Brandenburg damals als Vorschlag erarbeitet hat. Insofern sieht man hier, dass dieser Weg damals tatsächlich auch mit der Brandenburger Initiative geebnet wurde. Worum geht es also? Wir sorgen mit dem Bundesgesetz, das wir jetzt auf Landesebene umsetzen und das in allen Ländern umgesetzt wird, dafür, dass eine Vereinheitlichung bei der Pflegefachassistenzausbildung vollzogen wird. Wir sorgen dafür, dass der Quereinstieg hier weiter erleichtert wird. Wir sorgen dafür, dass die Möglichkeit gegeben ist, dann auf dieser Grundlage weitere Schritte zu gehen, die Fachausbildung zu machen und sich sogar noch weiter zu qualifizieren, also seinen Weg im Pflegeberuf von der Anfangsstufe bis zu den höchsten Stufen zu gehen – wenn man das denn möchte. 70 Landtag Vor allen Dingen sorgt das Gesetz dafür, dass der Einsatzbereich deutlich flexibler wird, dass es die Trennung der verschiedenen Segmente so nicht mehr geben muss und es eine generalistische Ausbildung gibt, die dafür sorgt, dass Menschen, die in diesem Bereich ausgebildet sind, in verschiedenen Segmenten eingesetzt werden können. Das steigert die Attraktivität des Berufes auch insofern, als wir erleben, dass Biografien sich zum Teil ändern, dass Menschen noch eine andere Abzweigung nehmen und sich beruflich verändern wollen. Das können sie dann auch im Bereich der Pflege. Unterm Strich ist das also etwas, das lange Zeit – auch in Brandenburg – diskutiert, gefordert und gewünscht wurde, das im Bereich der Pflege gewünscht wird, das in der Pflegeausbildung gewünscht und verfolgt wird und das wir jetzt mit diesem Gesetz hier in Brandenburg in Umsetzung und auf den Weg bringen können. Deswegen bitte ich schlicht um Zustimmung, damit wir das Ganze zu einem guten Ende führen können. – Ich danke Ihnen. (Beifall SPD und CDU)
