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Daniel Münschke

17.06.2026 Sitzungen 8/34

Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und treten in die Abstimmungen ein. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung auf Drucksache 8/2808, Gesetz zur Fortentwicklung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Überweisung ist bei Enthaltungen einstimmig beschlossen. Wir kommen zum Antrag „Effiziente Waldbrandbekämpfung sicherstellen – Zweckverband gründen und Löschflugzeuge für das Land Brandenburg anschaffen und nutzen“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2946. Wie angekündigt und auch schriftlich eingegangen, ist hier ebenfalls die Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales beantragt und steht zur Abstimmung. Wer dem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Überweisung ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Somit kommen wir zur Abstimmung über den vorbenannten Antrag „Effiziente Waldbrandbekämpfung sicherstellen – Zweckverband gründen und Löschflugzeuge für das Land Brandenburg anschaffen und nutzen“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2946 in der Sache. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf. TOP 9: Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Kulturstiftungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2838 1. Lesung Hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Somit kommen wir direkt zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Gesetzentwurf zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist bei einer Enthaltung mehrheitlich angenommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf. 2026 61 TOP 10: Siebtes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Drucksache 8/2866 1. Lesung in Verbindung damit: Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für 2027 aussetzen! Antrag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2810 Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Drucksache 8/3010 In der Aussprache beginnt für die antragseinreichende AfD-Fraktion der Abgeordnete Hohloch. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die gute Nachricht zuallererst: Nur noch 32 % der Deutschen finden SPD und CDU gut. Ich gebe Ihnen heute einen weiteren Grund, diese beiden Parteien unter die 30 % zu bringen. Das tue ich zunächst anhand des Beispiels einer sehr unangenehmen Situation: Stellen Sie sich vor, Ihre Klospülung zu Hause funktioniert nicht mehr. Das würde niemandem gefallen. Stellen Sie sich nun vor, Sie müssen einen Klempner holen, und dieser Klempner werkelt herum. Vorher hat die Klospülung nur geklemmt, aber als der Mann geht, ist sie völlig kaputt und die Rechnung, die Sie bekommen, ist höher als der Kostenvoranschlag, mit der Begründung: Der Aufwand war riesig. – Das würden Sie alle nicht besonders gut finden, oder? Jetzt erkläre ich Ihnen, was das mit unseren Abgeordnetendiäten zu tun hat. Sie müssen wissen, über unsere Abgeordnetendiäten haben sich viele, sagen wir mal, pfiffige Abgeordnete Gedanken gemacht und sich gefragt, wie man sie in ein Abgeordnetengesetz kleiden und Jahr für Jahr erhöhen kann. Unsere Diäten sind in vier Teile gegliedert. Erstens ist dies der Grundbestandteil in Höhe von 8 911,89 Euro. Dieser Grundbestandteil entwickelt sich nach dem Automatismus der Koalition nach der Einkommensentwicklung des Landes. – So weit, so gut. Dann gibt es als zweiten Bestandteil die Altersvorsorge in Höhe von 2 261,30 Euro. Auch diese entwickelt sich nach dem Automatismus der Regierungskoalition nach der Einkommensentwicklung im Land. Jetzt kommen wir zu dem dritten 62 Landtag Grundbestandteil unserer Diäten, das sind 1 217,22 Euro. Dieser entwickelt sich aber nach dem Verbraucherpreisindex, also entsprechend der Inflation, genauso wie der Wahlkreiszuschlag von 270 Euro, unversteuert. Alles zusammen ergibt das einen monatlichen Überweisungsbetrag für den Abgeordneten von 12 660,41 Euro. Nun hat man sich überlegt, dass man nicht jedes Mal in der Öffentlichkeit darüber diskutieren möchte, wie sich die Abgeordnetendiäten entwickeln sollen, dass man dies der Öffentlichkeit nicht preisgeben möchte. Also hat man einen Automatismus in das Abgeordnetengesetz geschrieben. Und jetzt kommen wir zur Entwicklung. Es ist schon merkwürdig, dass, wenn man eine schlechte Politik abliefert – das heißt übersetzt: wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtern, die Inflation steigt und damit auch die Verbraucherpreise steigen –, wegen dieser Steigerung der Verbraucherpreise automatisch auch diese beiden Bestandteile unserer Diäten steigen. Damit kommen wir zum größeren zweiten Teil, der an die Einkommensentwicklung gekoppelt ist. Steigt die Inflation, steigt normalerweise auch was? Natürlich: die Tarifabschlüsse! Die Leute bekommen mehr Lohn, der aber meistens die Inflation nicht ausgleicht. Dementsprechend steigt auch der andere Teil unserer Diäten. – Das ist wirklich ein pfiffiges System, damit nicht mehr darüber diskutiert werden muss, dass der Abgeordnete jedes Jahr mehr Geld bekommt, und das angeblich nach gerechten Kriterien. Festzuhalten bleibt: Der Bürger zahlt wegen der schlechten Politik von SPD und CDU im Bund wie im Land im Endeffekt jedes Jahr mehr. Die Wirtschaft leidet, die Insolvenzen nehmen zu, aber die Abgeordneten bekommen dadurch automatisch mehr Geld. Das ist ein „ganz tolles System“, das die AfD abschaffen wird. (Beifall AfD) Werden wir konkret. Ab dem 1. Januar 2027 werden sich die Diäten wieder erhöhen, wenn dieser Landtag nichts tut. Nun gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder der Landtag beschließt die Aussetzung der Erhöhung. Das ist der Vorschlag der Kollegen des BSW. Oder wir gehen das Thema grundsätzlich an und nehmen den Vorschlag aus dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, der dazu führt, dass dieser Automatismus nicht ohne Aussprache und auch nicht jedes Jahr greifen kann, wodurch dieses System der automatisierten Diätenerhöhung grundsätzlich abgeschafft wird. Wenn das nicht geschieht, würden sich die Diäten im nächsten Jahr – Szenario 1 – um 4,9 % erhöhen. Laut Landtagsverwaltung würde damit der Grundbestandteil um 436,68 Euro ansteigen, die Altersversorgung um 110,80 Euro. Das machte 580 Euro pro Monat für den Abgeordneten mehr. Somit wären es 13 240,61 Euro – also der Standardverdienst eines Brandenburgers. Kommen wir zu Szenario 2. Der Landtag könnte sagen: Das ist zu hoch, aber es gibt ja eine Deckelung. Es war von einigen Abgeordneten vor allem der CDU auch ganz pfiffig, zu sagen: Wir wollen ja nicht, dass die Diäten maßlos steigen; also haben wir einen Deckel von 3,5 % eingeführt. Allerdings bezieht sich dieser Deckel von 3,5 % nur auf zwei der vier Bestandteile der Abgeordnetendiäten. Die beiden anderen Bestandteile, die an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind, können natürlich weiterhin auch über diese 3,5 % steigen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das muss man differenziert betrachten!) – Aber das muss man natürlich differenziert betrachten. Politik darf ja nicht einfach sein. – Konrad Adenauer hat das noch anders gesehen. (Beifall AfD) Bei der konservativen Erhöhung um 3,5 % würden unsere Diäten nur um 424 Euro pro Monat steigen. Das bedeutete 13 084,20 Euro. Das heißt, wir haben die Möglichkeit, zu entscheiden, ob wir im nächstes Jahr 580 oder 424 Euro mehr haben wollen. Denn Nullrunden sieht dieser Automatismus gar nicht vor. Aber Sie haben die Möglichkeit, sich auch für eine dritte Option zu entscheiden, nämlich für den Gesetzentwurf der AfD und damit für eine Nullrunde fürs nächste Jahr. Ich denke, nach der schlechten Politik, die Sie abgeliefert haben, wäre das nur angemessen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Diese schlechte Politik lässt sich auch in Zahlen fassen. Gehen wir das mal durch. Uns wurde vom Ministerpräsidenten – er ist gar nicht da – immer erzählt, wie toll sich Brandenburg entwickelt hat; Brandenburg sei Vorreiter in der wirtschaftlichen Entwicklung. Im Jahr 2024 schrumpfte die Wirtschaftsleistung in der BRD, 2025 gab es ein Mini-Wachstum, und 2026 wird auch nur ein Mini-Wachstum erwartet, das sich sicherlich in eine Stagnation umwandeln wird. Schauen wir uns Brandenburg an. Brandenburg hatte im Jahr 2024 einen Wirtschaftskraftverlust von 0,7 % zu verzeichnen, 2025 ein Minus von 0,2 %, und auch für das Jahr 2026 – wir haben es heute Morgen mal von der SPD selbst gehört – rechnet man aktuell mit 0,2 % weniger Wirtschaftswachstum. „Weniger Wirtschaftswachstum“ – jetzt rede ich auch schon wie die SPD. Meine Damen und Herren, besonders hart getroffen hat es bei uns das produzierende Gewerbe. Ich will ein paar Unternehmen anführen, die 2024 oder 2025 ihre Tätigkeit einstellen mussten bzw. die sie heute einstellen müssen: die Eberswalder Wurstwerke – 500 Arbeitsplätze werden dort wegfallen –, Spreewaldgurke, oftmals schon genannt, mit 200 Arbeitsplätzen, die Glasmanufaktur Brandenburg mit 220 Arbeitsplätzen, Goodyear in Fürstenwalde mit 750 Arbeitsplätzen, BSH in Nauen mit 450 Arbeitsplätzen. Diese Liste könnte man fortführen. Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist deutlich geworden, dass wir es uns angesichts dieser schlechten wirtschaftlichen Entwicklung aufgrund schlechter politischer Entscheidungen der aktuellen Noch-Regierungsparteien und bald ehemaligen Regierungsparteien nicht leisten können, uns noch mehr Geld zu geben. Dementsprechend bitte ich Sie, unserem Gesetzentwurf zu folgen. (Beifall AfD) Lassen Sie mich, weil es so schön ist, ganz zum Schluss für alle Leute aufzählen, was die Abgeordneten neben ihren Diäten noch alles bekommen – ich habe das auf zwei Seiten aufgelistet –: Wir haben ein Mitarbeiterbudget von 8 050 Euro im Monat, wir haben Praktikantenvergütungen von 2 400 Euro im Jahr. Wir haben ein Wahlkreisbüro, bis zu 1 200 Euro können wir uns dafür pro Monat erstatten lassen. – Ich weiß, Sie wollen das nicht hören, ich lese es trotzdem vor. – Die neuen Abgeordneten erhalten für die Erstausstattung ihres Wahlkreisbüros 3 500 Euro. Für jede folgende Legislaturperiode erhalten sie für das Wahlkreisbüro 2 000 Euro. Wir können das Wahlkreisbüro mit 4 000 Euro barrierefrei machen. Wir erhalten weitere Unterstützungsmaßnahmen für das Wahlkreisbüro von nochmals 3 000 Euro jährlich. Wir haben eine BahnCard 100, erste Klasse, für Berlin und Brandenburg. Wir haben eine IT-Ausstattung, das heißt wir haben zwei Laptops, wir haben ein Tablet, und wir haben mit diesem Tablet auch noch unbegrenzt Internet für Europa und Deutschland. Wir haben ein Büro im Landtag, es gibt eine Fahrtkostenerstattung bei Pflichtsitzungen, Reisekostenerstattung, Übernachtungskostenerstattung; eine Zweitwohnung am Landtag wird mit 52 Euro im Monat bezuschusst. Der Zuschuss zu Kranken- und Pflegeversicherungen beträgt jeweils 50 %. Nach dem Ausscheiden erhalten wir bis zu 18 Monate ein Übergangsgeld von 80 %. Wir bekommen einen Zuschuss für berufliche Qualifizierung nach dem Ausscheiden, Unfallversicherung, Versorgung bei Gesundheitsschäden, eine Hinterbliebenenversorgung, Amtszulagen für besondere Funktionen wie zum Beispiel als PGF oder als Fraktionsvorsitzende. Ich denke, das ist genug, und wir brauchen nicht eine noch höhere Diät. Schließen Sie sich bitte den Forderungen der AfD an. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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