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Gordon Hoffmann

17.06.2026 Sitzungen 8/34

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist jetzt ziemlich genau vier Jahre her, dass die letzte umfassende Reform – bzw. der Versuch einer umfassenden Reform – des Kitarechts in Brandenburg ausgesetzt wurde. Ich glaube, aus heutiger Sicht muss man vom Scheitern eines sehr, sehr ambitionierten, vielleicht auch überambitionierten Vorhabens sprechen. Trotzdem musste es natürlich weitergehen, denn alle waren sich einig – und alle sind sich einig –, dass die Finanzierung der Kitas in Brandenburg mittlerweile ein so kompliziertes, komplexes und undurchschaubares System geworden ist, dass damit eigentlich niemand zufrieden ist. Es ist so, dass über die Jahre an allen Stellen Verbesserungen vorgenommen wurden und man das System damit immer weiter verkompliziert hat. Damit haben wir im Prinzip die Situation, dass im Land Brandenburg wahnsinnig viel Geld für Kitas ausgegeben wird und man trotzdem den Eindruck hat, dass irgendwie alle wahnsinnig unzufrieden sind. Vor diesem Hintergrund kam das MBJS im Juli 2024 mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammen, und man kam überein, dass man die Kitafinanzierung bis 2027 neu ordnen will. Das ist natürlich nur ein Teilaspekt, aber es ist ein sehr komplexer und sehr herausfordernder Teilaspekt. Dieses Vorhaben war herausfordernd, aber wir haben jetzt geliefert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stellen wir nämlich die Kitafinanzierung im Land Brandenburg auf neue Beine. Wir machen alle Finanzströme transparenter, digitaler und unbürokratischer. Wir wollen, dass alle Beteiligten, also Verwaltung, Kommunen und Träger, mehr Durchblick und weniger Aufwand haben. Was bedeutet es jetzt im Einzelnen, dass wir es transparenter machen wollen? Es bedeutet, dass die Berechnungen der Landeszahlung, die bisher sehr, sehr komplex waren und auf unzähligen Parametern, vielen verschiedenen Rechtsgrundlagen und unterschiedlichen Zyklen der Dynamisierung basierten, deutlich nachvollziehbarer werden. Zum Beispiel wird jede Kitaleitung die Höhe des rechnerischen Landesanteils, den ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt für ihre Einrichtung erhält, transparent selbst berechnen können. Wie erreichen wir diese Vereinfachung? Wir brauchen künftig statt vieler verschiedener Werte nur noch drei Werte, um die Landeszahlung zu errechnen. Das sind erstens die vertraglich belegten Plätze, das sind zweitens die rechnerischen Kosten für das notwendige pädagogische Personal, und es ist drittens der individuelle Landesfaktor pro Landkreis oder kreisfreier Stadt – und dieser Landesfaktor ist tatsächlich etwas Neues; das ist ein Systemwechsel. Er wurde aus der jeweiligen Gesamthöhe der heutigen Landeszuschüsse individuell für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt errechnet, und wir bündeln damit die vielen verschiedenen Zahlungsstränge des Landes an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Ich sagte auch, wir wollen, dass es digitaler wird. Was wird digitaler? Wir werden die gesetzliche Finanzierung künftig vollständig über eine digitale Plattform abwickeln, die sogenannte Kita-Datenbank. Ich durfte mir neulich die erste Version anschauen, und ich glaube, dass sie tatsächlich ein großer Fortschritt ist. Wir werden die Prozesse damit vereinheitlichen und automatisieren, sodass wir auch hier eine deutliche Entlastung von Bürokratie erfahren werden. Wir gehen bei dem Vorhaben, dass es unbürokratischer werden soll, sogar noch weiter, denn wir reduzieren die Zahl der Verordnungen und Rechtsgrundlagen zur Kindertagesbetreuung deutlich. Finanzierungsverfahren werden zusammengeführt, zum Beispiel die Systematik der Melde-, Stichtags- und Zahlungstermine für die Einrichtungsträger. Das heißt dann praktisch: Es gibt weniger einzelne Anträge, weniger einzelne Bescheide und eine höhere Finanzierungssicherheit. Jetzt möchte ich gern noch auf einen Punkt eingehen, der in der Diskussion natürlich ein besonderes Augenmerk erfahren hat, und das ist die Frage der Angleichung der Regelungen für das Essensgeld – diese Frage möchte ich nicht ausklammern. Bislang müssen Kitaträger mithilfe ziemlich komplexer und aufwendiger Berechnungen schätzen, was Eltern durch das Mittagessen an Kitas tatsächlich an Eigenaufwendungen sparen, also die sogenannte Höhe der häuslichen Ersparnis. Die Differenzbeträge werden dann sozial gestaffelt auf alle Eltern umgelegt und im Zweifel von den Kommunen getragen. Das ist nicht nur wahnsinnig kompliziert, es ist auch wahnsinnig aufwendig. Diese Regelung führt deshalb schon jetzt in Teilen zu Unmut. 2026 73 Wir wollen dafür sorgen, dass die Beteiligung von Eltern an der Finanzierung des Kitaessens künftig dieselbe Grundlage hat wie bei Schulkindern; zudem soll es sich nach angemessenen Preisen richten. Ich will natürlich auch an dieser Stelle ehrlich sein: Ja, das bedeutet, dass es für Eltern von Kitakindern teurer werden kann als bislang. Allerdings möchte ich auch darauf hinweisen, dass Familien mit einem niedrigen Einkommen einen Anspruch auf Kostenübernahme haben, und ich möchte, dass wir das nicht vergessen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass es uns gelungen ist, dass sich alle jetzigen Träger der Finanzierung von Kitas weiterhin am System beteiligen, und zwar mit der gleichen Kraftanstrengung – insbesondere auch das Land. Diese Reform ist kein Modell, um Geld zu sparen, sondern es geht darum, die Finanzierung von Kitas transparenter, unbürokratischer und digitaler zu machen. Die Vereinfachung, die wir vornehmen wollen, wird ganz wesentlich zur Verwaltungsmodernisierung und zum Bürokratiebau beitragen, und das wird auf allen Ebenen spürbar sein. (Beifall CDU sowie der Abgeordneten Sina Schönbrunn [SPD]) Nun weiß ich natürlich, dass es gerade bei einem so emotionalen Thema ganz, ganz viele Wünsche gibt, deren Erfüllung alle auch noch gern gesehen hätten – egal ob der Städte- und Gemeindebund, der große Probleme mit der Restbedarfsfinanzierung hat, die Träger, die sich an vielen Stellen noch qualitative Verbesserungen wünschen, oder auch andere, die dort Interessen haben. Das kann ich alles total nachvollziehen. Aber wir haben es beim letzten Mal erlebt: Wenn man sich den Wagen zu voll packt, kommt man möglicherweise nicht ans Ziel. Deshalb sage ich: Lassen Sie uns nicht kleinreden, was wir in den letzten Jahren im Bereich der Kitabetreuung gemeinsam an Fortschritten erreicht haben! Wir haben Verbesserungen bei der Personalbemessung erreicht. Allein was seit 2015 in Personalverstärkungen, in Verbesserungen der Personalsituation, geflossen ist, macht in Summe rund 4 000 VZÄ aus; das sind in diesem Jahr ca. 308 Millionen, die an qualitativen Verbesserungen erzielt werden konnten. Daneben gab es eine enorme Ausweitung der Elternbeitragsentlastung, eine praxisnähere Kita-Personalverordnung und auch erweiterte Kapazitäten für die Erzieherausbildung. Deshalb ist für uns ganz wichtig: Es geht hier darum, die Finanzierung der Kitas transparenter, unbürokratischer und digitaler zu machen – aber im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen nach wie vor die Kinder in Brandenburg. Daran wollen wir weiterhin festhalten. Ich freue mich auf die Anhörung im Ausschuss, und ich möchte mich bei allen bedanken, die sich bislang engagiert in diesen Prozess eingebracht haben und ihn auch weiterhin konstruktiv begleiten. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir dieses Gesetz so in Kraft setzen können, dass es ab dem 1. Januar 2027 gilt. Ich glaube, das wird ein guter Tag für die Kinder in Brandenburg. – Danke schön. (Beifall CDU und SPD) 74 Landtag

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