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Rainer Genilke

17.06.2026 Sitzungen 8/34

Vielen Dank. – Wir fahren mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Hildebrandt, bitte. (Beifall SPD) Elske Hildebrandt (SPD):* Herr Vizepräsident! Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Zuschauende! Ja, es gab vor Jahren den großen Beteiligungsprozess. Die Erwartungen sind gleichbleibend hoch; das betrifft auch die immer wieder bekräftigte Forderung nach Kostenneutralität. Nach dem Abbruch des Reformprozesses gab es im vergangenen Jahr, noch unter Minister Freiberg, einen neuen Versuch. Das Ziel wurde neu gesteckt: Zunächst einmal sind die Finanzströme zu vereinfachen und transparent zu machen. Dieser Entwurf – so ehrlich muss man sein – ist nicht der große Wurf, nicht der Befreiungsschlag, der die Probleme der Kitafinanzierung löst. Aber in dieser verfahrenen Lage ist er eine Bewegung in die richtige Richtung. Er nimmt nicht alle Finanzierungsbeteiligten in den Blick, sondern regelt zunächst die Finanzbeziehungen zwischen Land und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Die vielen Einzelströme der zweckgebundenen Landeszuweisungen werden im sogenannten Faktormodell gebündelt; dazu hat der Minister ausführlich ausgeführt. Gut ist, dass dadurch dem Land und den Landkreisen Bürokratie und Zeit erspart werden; das ist super. Aber der Landesfaktor führt natürlich nicht zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit hinsichtlich der Platzkosten. Es bleibt nach wie vor offen, was zu den Betriebskosten einer Einrichtung gehört und ob die Träger die Kosten gegenüber den Standortkommunen geltend machen dürfen, das heißt, ob sie sie erstattet bekommen. – Herr Hohloch, die Finanzierung der Kitas ist also weiterhin von der Finanzkraft der Standortkommunen abhängig, nicht von den Trägern. Was aber zu Transparenz führen kann, ist der neue § 53. Diesen begrüßen wir sehr. (Beifall der Abgeordneten Katja Poschmann [SPD]) – Ja, da kann ruhig geklatscht werden. – Er stellt für uns das Kernstück des vorliegenden Gesetzentwurfs dar. Das möchte ich Ihnen kurz erläutern. Durch diese Regelung wird es ermöglicht – und rechtssicher verankert –, dass Jugendämter, kreisangehörige Gemeinden und Träger Vereinbarungen zu Leistungen, Entgelt und Qualität treffen und somit die Kita-Gesamtkosten – um diese geht es uns ja immer – prospektiv regeln können. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark macht mit diesem Modell seit Jahren sehr gute Erfahrungen. Dort ist klar ersichtlich, wie Platzkosten kalkuliert werden, was zu den Betriebskosten gehört – es gibt nämlich eine einheitliche Betriebskostensystematik – und was wirtschaftlich ist und was nicht. Für alle Kitaträger aller kreisangehörigen Gemeinden wird nach einem einheitlichen Verfahren gehandelt; Willkür ist ausgeschlossen. 2026 75 In den Gemeindevertretungen gibt es dann keine bösen Überraschungen mehr mit den Fehlbedarfen – das Problem kennen wir alle –, denn diese sind von vornherein klar. Eltern klagen nicht mehr gegen eine undurchsichtige und als ungerecht empfundene Beitragsberechnung, denn sie ist dann transparent und nachvollziehbar. Die Träger sind nicht mehr dem Risiko ausgesetzt, Kosten nicht erstattet zu bekommen. Diese Neuerung im Gesetz eröffnet also den Landkreisen, ihren kreisangehörigen Gemeinden und den Trägern wirklich eine sehr gute Möglichkeit. Jugendhilfeausschüsse und Jugendämter sollten sich damit vertraut machen. Zu den Punkten im Gesetzentwurf, die wir ebenfalls begrüßen und sehr gut finden, gehört die einheitliche Betriebskostensystematik, weil dadurch die Finanzierung transparent und nachvollziehbar wird. Die oberste Landesjugendbehörde kann – und wird – jetzt mit dem Landes-Kinder- und Jugendausschuss eine Empfehlung nach § 85 SGB VIII zu einer Betriebskostensystematik abgeben. Diese Empfehlung ist mit Blick auf die Konnexität das höchste Maß an Verbindlichkeit, das wir im Gesetz verankern konnten. Der Entwurf enthält auch Punkte, die wir kritisch sehen. Exemplarisch möchte ich die Mittagessenregelung nennen; Herr Minister hat sie schon angesprochen. Bisher ist es im Kitagesetz so geregelt, dass die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen als Anteil von den Eltern zu begleichen waren. Jetzt sollen die Eltern für Krippe, Kita und Hort wie schon in der Schule die Kosten komplett – im Entwurf heißt es: „einen angemessenen Preis“ – bezahlen. Dadurch würden sich die Zahlungen der Eltern erhöhen. Wir sind in der Diskussion um das Kitagesetz aber immer von folgender Prämisse ausgegangen: Für keinen der Beteiligten darf sich die zu zahlende Summe erhöhen. – Das war eine Voraussetzung in der gesamten Diskussion. Niemand soll also als Folge dieses Gesetzes mehr bezahlen. Das gilt natürlich auch für die Eltern, denn wir haben den Versorgungsauftrag für unsere Kitakinder im Kitagesetz verankert. Wir sind eines der wenigen Bundesländer, die eine solche Regelung getroffen haben. Es steht sogar in unserer Verfassung, und das nehmen wir sehr ernst. Da ist natürlich für uns der Verweis auf Bildung und Teilhabe nicht unbedingt der erste Weg, den wir gehen wollen. Deshalb wird § 63 auch Gegenstand der Diskussion im weiteren Verfahren sein. Es gibt noch andere Punkte, die wir im Blick behalten und uns genau ansehen werden. Ja, dieses Gesetz fällt in eine Zeit, in der die Kitas vor besonderen Herausforderungen stehen. Anfang dieses Jahres ist die Richtlinie ausgelaufen, die vom MBJS als Hilfestellung aufgelegt worden war. Für das Personal …

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