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Jan Redmann

17.06.2026 Sitzungen 8/34

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir reden heute in 1. Lesung über das Gesetz zur Fortentwicklung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften, und das Leitmotiv dieses Gesetzentwurfs – um es auf einen Begriff zu bringen – lautet: Anwenderfreundlichkeit. Das Wort „anwenderfreundlich“ klingt ein bisschen, als wäre es einer Betriebsanleitung entsprungen, aber es klingt vor allen Dingen anonym, doch das ist es eigentlich gerade nicht, denn wer sind die Anwenderinnen und Anwender dieses Gesetzes? Ich kann es Ihnen sagen: Es sind beinahe 40 000 Feuerwehrkameradinnen und -kameraden, und diese Feuerwehrleute wurden im vergangenen Jahr zu 45 000 Einsätzen gerufen. Über 5 000 Brandenburger Bürger wurden bei diesen Einsätzen gerettet, und das finde ich einigermaßen beeindruckend. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW) Als ob das nicht schon beeindruckend genug wäre, versehen praktisch alle Kameradinnen und Kameraden ihren Dienst ehrenamtlich. Man muss dazu sagen: Ohne das Ehrenamt gäbe es keinen wirksamen Brand- und Katastrophenschutz. Und ich finde, das Mindeste, das Brandenburg seinen Feuerwehren zum Dank geben sollte, ist ein Gesetz, das Unklarheiten beseitigt und überholte Regelungen einkassiert, ein Gesetz also, das dafür sorgt, dass die Kameradinnen und Kameraden das tun können, wofür sie eigentlich angetreten sind, nämlich Leben schützen und Leben retten. (Beifall CDU und SPD) Die Novelle enthält einen ganzen Katalog an Änderungen. Ich will fünf Punkte herausgreifen, die mir besonders wichtig sind. Erstens: Mit der Novelle klären wir wichtige Fragen zur Rechtsstellung von Helfenden. Das war vor allem den Hilfsorganisationen ein Anliegen; wir haben es als Auftrag gesehen. Zweitens: Mit der Novelle werden zeitgemäße Regelungen für den Einsatz moderner Mittel wie Drohnen ins Gesetz geschrieben. Drittens: Wir schreiben wichtige Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz fest. Viertens: In Zukunft wird die Bildung gemeinsamer Werksfeuerwehren möglich sein. Dadurch können Synergien genutzt und Unternehmen entlastet werden. Und fünftens: Wir werden die Einsatzmöglichkeiten von Betriebsfeuerwehren flexibilisieren. Das entlastet das Ehrenamt und steigert die Einsatzbereitschaft insgesamt. Ich will mich an dieser Stelle nicht mit fremden Federn schmücken. Die Arbeit am vorliegenden Entwurf hat lange vor meiner Amtszeit begonnen, und für diese wichtige Vorarbeit möchte ich meinem Vorgänger René Wilke und seinem gesamten Team herzlich danken. (Beifall CDU und SPD) Im Fokus unserer Arbeit und dieses Gesetzes stehen aber auch die vielen Hilfsorganisationen, die von Anfang an eng eingebunden wurden. Auch ihnen möchte ich für ihre Beteiligung, für die Mitarbeit und vor allen Dingen für die Einbringung zahlreicher Impulse danken. (Beifall CDU und SPD) Keine Sorge, der Austausch geht weiter. In der Anhörung im Ausschuss werden wir sehr genau hinhören. Dort geht kein guter Hinweis verloren, denn was wir nicht direkt ins Gesetz schreiben, wollen wir natürlich an anderer Stelle flexibel regeln, beispielsweise über Verwaltungsvorschriften im Nachgang. Auch das ist eine Möglichkeit, den berechtigten Anliegen der Hilfsorganisationen Rechnung zu tragen, und das werden wir uns gemeinsam im Ausschuss noch einmal sehr genau anschauen. Meine Damen und Herren, wir alle hier im Raum – inklusive mir – sind immer wieder vorn mit dabei, wenn es darum geht, uns bei den Feuerwehren zu bedanken, am liebsten, wenn die Sonne scheint und auch noch eine Kapelle spielt. Anerkennung für die Feuerwehren ist niemals falsch – so will ich nicht verstanden werden –; davon kann es nicht zu viel geben. Aber die Anerkennung wird zur Schönwetterparole, wenn wir unsere Hausaufgaben nicht machen – und das beginnt nach dem Fototermin. Unsere Hausaufgabe bleibt, es den 40 000 Kameradinnen und Kameraden zu ermöglichen, ihren Job zu machen. Mit der Novelle des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes tun wir genau das, und das ist das Mindeste, was wir unseren Feuerwehrleuten in Brandenburg zurückgeben können. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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