Jenny Meyer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung kommt unter dem Deckmantel des ehrenwerten Ziels der Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Brandenburger Unis daher. Aber wie so oft, wenn Politiker von Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit reden, steckt in Wahrheit ein neoliberaler Maßnahmenkatalog dahinter, mit dem staatliche Kernaufgaben ausgehöhlt werden und privaten Wirtschaftsinteressen der Vortritt gelassen wird. Mit Quantensprung oder Modernität hat das nichts zu tun. (Steeven Bretz [CDU]: Wie kann man so wenig Lebensfreude haben?) So ist es leider auch bei diesem Gesetzentwurf in Bezug auf öffentliche Hochschulen; die Fachanhörung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat das mehr als eindeutig gezeigt. Die Expertin der GEW, Susanne Gnädig, die von unserer BSW-Fraktion eingeladen wurde, und die von der SPD-Fraktion nominierte Vertreterin der BRANDSTUVE, Frau Si Yaki A Jung, kritisierten die im Gesetzentwurf enthaltenen Sonderrechte für privat finanzierte Organisationseinheiten, also Fakultäten, an öffentlichen Hochschulen, und den drohenden Abbau universitärer Mitbestimmungsrechte. Als die BSW-Fraktion dann in Anlehnung an diese Kritikpunkte drei Änderungsanträge im Ausschuss stellte, wurden diese von den anderen Fraktionen einfach weggestimmt – von der Koalition, aber auch von der AfD, die mit ihrer Kritik zuerst als Tiger gesprungen und dann doch als Bettvorleger von Ministerin Schüle gelandet ist. Wir stellen unsere Änderungsanträge heute noch einmal im Plenum – ohne große Illusionen, aber um den Menschen zumindest aufzuzeigen, welche Fraktionen heute gegen die Mitspracherechte von Studierenden und Unibeschäftigten stimmen. Mit dem Gesetzentwurf hat man sich auf die Fahne geschrieben, Berufungsverfahren für Professuren zu beschleunigen. Dafür sind wir auch. In Wirklichkeit streicht die Landesregierung aber lediglich verbindliche Vorgaben für die Zusammensetzung der Berufungskommissionen. Damit würde man vielleicht ein paar Wochen Zeit gewinnen, aber Studierende und akademische Mitarbeiter hätten gar kein Mitspracherecht mehr. Hier setzen wir mit unserem ersten Änderungsantrag an: Wir wollen diese verbindlichen Mitspracherechte erhalten, bauen aber eine Frist von maximal acht Monaten ein, um eine Verschleppung zu verhindern und Berufungsverfahren tatsächlich zu beschleunigen. 48 Landtag Mit unserem zweiten Änderungsantrag möchten wir als Ausgleich für den im Gesetzentwurf vorgesehenen Abbau der universitären Demokratie die Mitspracherechte der Hochschulmitglieder an anderer Stelle stärken. Aktuell gilt für Mitgliederinitiativen an Hochschulen in Brandenburg ein Unterschriftenquorum von 15 %. Das ist utopisch hoch. Die Hochschulgesetze von Rheinland-Pfalz und von NRW sehen ein Quorum von 5 bzw. 4 % vor. Wir schlagen eine Absenkung des Quorums auf das Niveau von Rheinland-Pfalz vor, also auf 5 %. Unser dritter Änderungsantrag gilt den von mir zu Beginn erwähnten Sonderrechten für privat finanzierte Fakultäten. Im Regierungsentwurf ist unter anderem vorgesehen, dass diese Fakultäten eigene Berufssatzungen verabschieden können und der Dekan selbstständig Berufungen vornehmen kann – dafür bräuchte er dann nur noch das Einvernehmen des Unipräsidenten. Auch hier werden also jegliche Mitspracherechte der demokratisch gewählten Hochschulgremien ausgehebelt. Wir sprechen bei diesem Gesetz deshalb auch von einer Lex Hasso Plattner, denn diese Punkte sind nichts anderes als eine Erfüllung des Wünsch-dir-was-Katalogs der Hasso-Plattner-Stiftung für ihre Digital-Engineering-Fakultät an der Uni Potsdam. Was hier oft übersehen wird: Ins Gesetz werden Sonderrechte geschrieben, die auch für andere Investoren gelten könnten – zum Beispiel, wenn Bill Gates oder Elon Musk im Sinne ihrer finanziellen Interessen eigene Fakultäten an unseren Hochschulen eröffnen wollten und sich die Hochschulen aufgrund unzureichender staatlicher Finanzierung darauf einlassen müssten. Mit dem dritten Änderungsantrag versuchen wir, diese Sonderrechte ein wenig zurückzuschrauben. Ich bitte Sie, unseren Änderungsanträgen zuzustimmen und sich in Zukunft eher mit Maßnahmen zu beschäftigten, die unsere Hochschullandschaft im internationalen Vergleich tatsächlich verbessern würden, zum Beispiel mit besseren Arbeitsbedingungen oder der Entfristung der Beschäftigungsverhältnisse akademischer Mitarbeiter. – Vielen Dank. (Beifall BSW)
