Ludwig Scheetz
Herr Vizepräsident! Lieber Kollege Hohloch, ich glaube, man muss für die Öffentlichkeit hier schon noch ein paar Dinge zurechtrücken. Punkt eins – Kollege Bretz hat es schon angesprochen –: Mit den 270 Euro sollen die Kosten der Wahlkreisbüros gedeckt werden – um das hier auch einmal transparent zu machen. Das ist kein Geld, das von uns irgendwie verjubelt wird, sondern es wird zur Deckung der Nebenkosten der Wahlkreisbüros eingesetzt. Das war in Sachen Abgeordnetenabrechnung ein erheblicher Beitrag zum Bürokratieabbau. Zuvor musste bei der Verwaltung eine hoch komplizierte Nebenkostenabrechnung eingereicht werden, und das zog eine intensive Prüfung nach sich. Das haben wir abgeschafft. Wir können gerne dazu eine Rechnung aufmachen, was wir am Ende gespart haben. (Beifall SPD und CDU) Natürlich muss ein Abgeordneter die 270 Euro auch dann versteuern, wenn er sie nicht vollumfänglich für die Nebenkosten ausgibt, weil diese niedriger sind. Es ist eine zusätzliche Einnahme, die versteuert werden muss! (Beifall SPD und CDU) Ich will noch auf einen anderen Bestandteil der Abgeordnetenentschädigung eingehen, nämlich auf den Sachkostenanteil. § 5 Abs. 1 Nr. 2 gibt es aus gutem Grund. Bei der Umstellung vor zehn Jahren, als das Abgeordnetengesetz geändert wurde, hat man sich gegen eine steuerfreie Pauschale für die Ausstattung der Büros etc. – alles, was damit zusammenhängt –, also für die Sachkosten, die bei der Abgeordnetentätigkeit anfallen, entschieden. Ich halte es nach wie vor für den richtigen Weg, das zusammen zu betrachten und auch zusammen zu versteuern. Ich halte die Regelung, die der Bundestag da mit der steuerfreien Pauschale getroffen hat, nicht für zielführend. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Das muss man hier noch einmal klarstellen. Man kann es nicht wegreden – die Sachmittelausstattung für die Büros bzw. die Abgeordnetentätigkeit ist von der Inflation nicht ausgespart. Insofern ist es, so glaube ich, auch folgerichtig; eine Anpassung ist hier durchaus gerechtfertigt. (Beifall SPD und CDU) 68 Landtag
