Tina Fischer
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Koalition hat verabredet, Verantwortung für Brandenburg zu übernehmen. Für den Justizbereich bedeutet das – ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag –: „Wir werden das Brandenburgische Richtergesetz mit dem Ziel novellieren, Richterinnen und Richter in der Fläche einzusetzen, die Mitbestimmung in allen Gerichten abzusichern und Schriftformerfordernisse abzubauen.“ Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung greift genau diese Verabredung auf und setzt sie um. (Beifall SPD und CDU) Für unsere Fraktion ist dabei ein Punkt besonders wichtig, nämlich die Absicherung der Präsenz unserer Justiz in der Fläche: Wir erleben seit Jahren, dass wir aufgrund der hohen Zahl von Altersabgängen eine ganz erhebliche Zahl an Neuanstellungen von Richterinnen und Richtern bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälten haben. Dabei gibt es natürlich Standorte – wie Potsdam –, die sehr beliebt sind. Aber Brandenburg ist viel mehr als nur Potsdam. Der Vorschlag der Landesregierung ist deswegen, die Ausschreibungspflicht in bestimmten Fällen zu lockern, und zwar in den Fällen, in denen es um eine ranggleiche und einvernehmliche Versetzung geht, die nicht mit einer Beförderung verbunden ist. So soll ermöglicht werden, dass – zumindest zeitweise – auch an berlinfernen Standorten schneller Personal gewonnen und eine verlässliche Personalplanung bewirkt werden kann. Ich möchte noch zwei weitere Punkte erwähnen: Das Erste ist die Kompetenz des Richterwahlausschusses. An dieser Stelle möchte ich ein Wort an die außerparlamentarischen Grünen und Linken richten: Der Gesetzentwurf sieht vor, die Auswahlmöglichkeit des Richterwahlausschusses bei richterlichen Spitzenpositionen zu streichen. Das war etwas, was wir vor vielen Jahren fraktionsübergreifend eingebracht und womit wir den Richterwahlausschuss gestärkt haben. Der Gedanke, der hinter dieser Regelung steckte, war, dass Richterinnen und Richter in herausgehobenen Spitzenpositionen in besonderer Weise die Justiz im Land Brandenburg repräsentieren, auch durch Präsenz vor Ort und bei Terminen. Aber – und deswegen ist es richtig, dass wir das jetzt korrigieren – es besteht natürlich die Möglichkeit, dass sich der Richterwahlausschuss nicht gemäß der Bestenauslese entscheidet und der Justizminister damit vor die schwierige Entscheidung gestellt wird, entweder gegen das Prinzip der Bestenauslese oder gegen die Entscheidung des Richterwahlausschusses zu verstoßen. Dieser Konflikt wird jetzt gelöst. 52 Landtag Das Zweite ist, dass der Gesetzentwurf die Möglichkeit des Ansparens von Erholungsurlaub begrenzt. Es wurde nämlich festgestellt, dass einige Richterinnen und Richter während der Dienstjahre kaum Urlaubstage genommen, sondern sie angesammelt haben und dadurch schon vor dem eigentlichen Ruhestand für einen sehr langen Zeitraum abwesend waren. Die Landesregierung will hier stärker ihre Fürsorgepflicht wahrnehmen, denn der Erholungsurlaub soll ja der Erholung dienen. Insofern ist das ein durchaus richtiger Gedanke. Es steckt also einiges in diesem Gesetzentwurf. Ich freue mich auch sehr auf die Anhörung am 3. September und auf die weiteren Beratungen – und für hier und heute bitte ich um die Zustimmung zur Überweisung. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski)
