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Kristy Augustin

CDU 17.06.2026 Sitzungen 8/34

Der Landtag hat am 18. Dezember 2025 das Gesetz zum überarbeiteten Staatsvertrag über die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg, kurz: ZABB, beschlossen. Der Staatsvertrag wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Nummer 28, veröffentlicht. Die ZABB fungiert seit mehr als 30 Jahren als Fachbehörde für sichere und rechtskonforme Adoptionsverfahren in den Ländern Berlin und Brandenburg. Seit 2002 ist sie im Sinne des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption die zentrale Behörde für die Länder Berlin und Brandenburg. Sie fungiert damit auch als operative und fachliche Stelle für die Durchführung länderübergreifender Adoptionsverfahren. Ebenso beaufsichtigt sie freie Träger der Adoptionsvermittlung. Sie leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Wahrung des Kindeswohls sowie zur Stabilität adoptierender Familien und stellt einen wichtigen Bestandteil familienpolitischer Maßnahmen zur Förderung langfristiger Fürsorgeverhältnisse dar. Daher frage ich die Landesregierung: Wie ist der Stand des Verfahrens beim neuen Staatsvertrag über die ZABB, insbesondere im Hinblick auf Unterzeichnung, Ratifizierung und Veröffentlichung?

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