Falk Peschel
Herr Präsident! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Man soll – das ist pädagogisch wertvoll – immer mit dem Positiven beginnen. Finanzströme vereinfachen, Transparenz in der Kita-Finanzierung schaffen, entbürokratisieren – sehr gut! Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Kita-Finanzierung wird das Finanzierungsdickicht deutlich gelichtet. Aus zuletzt mindestens acht Säulen der Finanzierung wird ein überschaubares Regelwerk mit Planungssicherheit für Land, Landkreise, kreisfreie Städte und insbesondere auch für die Kitaträger. Als ehemaliger Leiter des Amtes für Bildung, Soziales und Kultur meiner Heimatstadt, die selbst auch Kindertageseinrichtungen betreibt, weiß ich nur zu gut, welcher Aufwand hinter der Beantragung der Mittel für den Betrieb von Kitas steht. Dass dieses neue System der Kitafinanzierung in enger Abstimmung mit den Kommunen und letztlich auch mit der Zustimmung von Städte- und Gemeindebund und Landkreistag gelungen ist, kann man als Erfolg bezeichnen. § 53 ist von meiner Vorrednerin schon am Beispiel des Landkreises Potsdam-Mittelmark als deutlicher Fortschritt angesprochen worden. Wer sich die Zeit nimmt, sich mit den zuständigen Kolleginnen und Kollegen beim Landkreis Potsdam-Mittelmark über deren Konzept zu unterhalten, wird auf jeden Fall ein Aha-Erlebnis haben. Hier ist aber auch schon das Ende des Guten an diesem Gesetzentwurf erreicht. Folgende Dinge gehen nach Auffassung der BSW-Fraktion nicht: Zunächst zum Essensgeld: Der Entwurf sieht vor, die Kosten der Eltern für die Mittagsverpflegung nicht länger auf die Höhe der sogenannten ersparten Eigenaufwendungen zu deckeln. Die direkte finanzielle Beteiligung der Eltern an der Mittagsversorgung wird also spürbar steigen. Das wäre noch zu akzeptieren, wenn die Eltern an anderer Stelle mindestens gleichwertig entlastet würden. Dass die Landesregierung mit Blick auf diese Mehrbelastung auf Entlastungen aus den Vorjahren verweist, halte ich für absurd, denn für die Entlastung bei den Elternbeiträgen gab es gute Gründe, die nicht weggefallen sind und die man jetzt nicht durch die Hintertür konterkarieren darf. Man greift den Eltern jetzt zusätzlich in die Geldbörse. Das geht nicht. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Wir reden immer von kinder- und familienfreundlicher Politik. Hier will man die Situation der Familien verschlechtern. Ein kleinerer Punkt, der aufgefallen ist, betrifft die Ferienbetreuung. Das Land kalkuliert den Mehrbelastungsausgleich für die Kommunen aufgrund der pauschalen Annahme, dass lediglich für 31,5 % aller Hortkinder ein solcher Ferienaufwuchs notwendig ist. Diese Quote ist realitätsfern, und unsere Kommunen laufen sehenden Auges in eine strukturelle Unterfinanzierung. Zur Qualitätsverbesserung: Bei leider deutlich sinkenden Kinderzahlen besteht die Möglichkeit, die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Das blendet dieser Gesetzentwurf völlig aus. Jetzt wäre aber die Chance, insbesondere die Betreuungsschlüssel noch einmal zu verbessern. Nur zur Erinnerung: Der Betreuungsschlüssel für den Hort von 0,6 Stellen einer pädagogischen Fachkraft für 15 Kinder im Grundschulalter ist seit mehr als 20 Jahren nicht verbessert worden. Eine Verbesserung würde im Übrigen auch dazu führen, gut ausgebildetes pädagogisches Personal in der Fläche zu halten. Meine Vorrednerin hat es schon angesprochen. Der vorliegende Gesetzentwurf bedarf daher einer grundlegenden Überarbeitung im Sinne einer familienfreundlichen und sozial gerechten Ausgestaltung. Denn echte Priorität für frühkindliche Bildung sieht anders aus. Wir werden heute der Ausschussüberweisung zustimmen. Aber es gibt im weiteren parlamentarischen Verfahren dringenden Änderungs- und Verbesserungsbedarf. Ich kündige jetzt schon an, dass es von der BSW-Fraktion Anträge zur Qualitätsverbesserung – insbesondere bei den Betreuungsschlüsseln –, zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge sowie zu den Regelungen bezüglich der Kosten für das Mittagessen geben wird. Darüber hinaus werden wir einen Antrag formulieren, der die Landesregierung dazu auffordert, bis zum Jahresende Maßnahmen zu definieren, die die Kitastandorte im ländlichen Raum trotz Geburtenrückgangs langfristig sichern können. (Beifall des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) Denn Kitas sind in den kleinen Kommunen nicht nur Einrichtungen, die die Kinder ortsnah und damit familienfreundlich betreuen, sondern auch soziale Ankerpunkte des ländlichen Lebens. An diesem Gesetzentwurf gibt es also noch viel zu tun. Packen wir es an. – Vielen Dank. (Beifall BSW)
