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Rainer Genilke

17.06.2026 Sitzungen 8/34

Vielen Dank, Herr Minister. – Wir fahren in der Tagesordnung fort. Zu uns spricht der Abgeordnete Dennis Hohloch für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Minister, ob es ein guter Tag für die Kinder wird, sei mal dahingestellt. Es wird auf jeden Fall ein schlechter Tag für die Eltern, denn dieser Gesetzentwurf führt schlussendlich dazu, dass die Eltern für die Kinderbetreuung tiefer in die Tasche greifen müssen. Ich werde es Ihnen gleich im Einzelnen vorrechnen. Sie als Landesregierung haben vor Jahren die Elternbeitragsfreiheit versprochen. Sie haben sie aber immer wieder verschoben – bis zur Wahl, da haben Sie dann als Wahlgeschenk sozusagen die letzte Stufe gezündet, damit die SPD noch einmal über die Zielmarke kommt. (Ludwig Scheetz [SPD]: Das stimmt überhaupt nicht!) Dann haben Sie die sogenannte dritte Betreuungsstufe nicht mehr finanziert. Ich gehe kurz darauf ein: Die Landesregierung hat bis 2025 über eine Richtlinie jeden Kitaplatz, der über acht Stunden Betreuung pro Tag bedurfte, mit 500 Euro pro Jahr bezuschusst. Dieser Zuschuss fiel nun weg. Das waren 2025 insgesamt 16 Millionen Euro – und diese 16 Millionen Euro müssen jetzt die Kitaträger oder die Eltern ausgleichen. Ich möchte Ihnen kurz erklären, wie das funktioniert: Im Endeffekt leiden die Eltern – speziell die Eltern mit Krippenkindern – unter dieser Regelung, denn diese dritte Betreuungsstufe ist auch im Kita-Finanzierungsneuordnungsgesetz nicht geregelt. Sie haben sozusagen nur zwei Betreuungsstufen – für Kinder, die bis zu sechs Stunden oder über sechs Stunden pro Tag betreut werden. Jetzt komme ich dazu, wie sich eigentlich die Kosten bemessen. Es gibt ja die sogenannte Personalkostenbemessung; sie richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Was heißt das? Ich gebe ein Beispiel und bleibe bei den Krippenkindern: Die Kosten des Krippenplatzes werden zu 90,9 % vom Träger der Jugendhilfe, in der Regel also vom Landkreis, übernommen. Den Rest muss der Kitaträger selbst finanzieren. Wie macht er das? Da diese Kosten Teil der Betriebskosten sind, wird er versuchen, sie auf die Elternbeiträge umzulegen. Für Kitakinder werden keine Elternbeiträge mehr erhoben, sehr wohl aber für Krippenkinder. Dementsprechend werden diese Mehrkosten aller Wahrscheinlichkeit nach denjenigen als zusätzliche Belastung auferlegt, die Beiträge für ihre Krippenkinder zahlen. Eine Beispielrechnung werde ich später aufmachen. Schauen wir zunächst in die Uckermark – jetzt spielt auch der Landesfaktor hinein –: Die Personalkosten dort belaufen sich auf 50,5 Millionen Euro. Dort wird ein Landesfaktor von 68,3 % zugrunde gelegt; das heißt, das Land erstattet dem Kreis 34,5 Millionen Euro. Für den Rest muss der Kreis den jeweiligen Kitaträger bezuschussen; zumindest muss er 90,9 % der Kosten für die im Jahresmittel durchschnittlich betreuten Krippenkinder übernehmen. Nun ist es aber so, dass wir auch einen Personalschlüssel haben. Das heißt konkret, dass auf 4,25 Kinder in der Krippe ein Erzieher kommt. Dies gilt aber nur dann, wenn all diese Kinder mehr als sechs Stunden Betreuung bekommen. Sind es weniger als sechs Stunden Betreuung, wird das Ganze mal 0,8 gerechnet. Dann kommt also nicht ein Erzieher auf 4,25 Kinder, sondern weniger. Damit bin ich wieder bei dem, was seit Jahren kritisiert wird: Was passiert mit den Tausenden Kindern – ich glaube, im letzten Jahr waren es 32 000 –, die mehr, also bis zu zehn Stunden, Betreuung bekommen? Diese Frage regelt das Kita-Finanzierungsneuordnungsgesetz nicht. Jetzt komme ich zu der angekündigten Beispielrechnung: Für Eltern mit einem Jahreseinkommen von über 55 000 Euro gibt es keine Deckelung. Wenn sie zwei Kinder in der Krippe haben, bezahlen sie pro Monat vielleicht 300 Euro, jedenfalls mehr als 210 Euro; zumindest ist das relativ wahrscheinlich. Damit bezahlen die Eltern für diese beiden Kinder nur an Kitabeiträgen 7 200 Euro im Jahr. Bis zu 4 800 Euro ist wenigstens noch die steuerliche Absetzbarkeit gegeben, während das, was sie jetzt wegen der höheren Essensgeldbeiträge mehr bezahlen müssen, nicht steuerlich absetzbar ist. Anders formuliert: Sie schenken den Eltern auf der einen Seite die Kitabeitragsfreiheit – das betrifft also die Kinder, die schon in der Kita sind –, erhöhen aber gleichzeitig die Essensbeiträge, die die Eltern zudem steuerlich nicht absetzen können. Das heißt, Sie belasten diese Eltern eigentlich doppelt, handeln also nach dem Prinzip „linke Tasche – rechte Tasche“. (Zuruf der Abgeordneten Katja Poschmann [SPD]) Kommen wir zu den Essensbeiträgen: Die ersparten Eigenaufwendungen lagen bisher bei 2,50 Euro pro Tag; insofern galt sozusagen eine Deckelung. Das machte bei zwei Kindern und 200 Verpflegungstagen 1 000 Euro im Jahr aus. Jetzt müssen die Eltern den kompletten Betrag anrechnen. Gehen wir von 5 Euro aus, also dem Doppelten, sind es über 2 000 Euro im Jahr. Zudem müssen sie für die Krippe noch Windeln bereitstellen. Gehen wir wieder von zwei Kindern und 200 Betreuungstagen aus, ergeben sich bei drei Windeln pro Tag 1 200 Windeln pro Jahr. Eine Windel kostet 25 Cent; die Gesamtkosten für 1 200 Windeln belaufen sich also auf 300 Euro pro Jahr. Damit ergibt sich durch dieses neue Gesetz folgende jährliche Gesamtbelastung für Eltern, die zwei Kinder in der Krippe haben und mehr als 55 000 Euro verdienen: 7 200 Euro Elternbeiträge, 2 000 Euro Essensgeld, die sie nicht steuerlich absetzen können, und 300 Euro für Windeln. Insgesamt müssen diese Eltern also 9 500 Euro pro Jahr bzw. 792 Euro pro Monat bezahlen. Ich sage Ihnen: Das ist nicht gerecht. Wir haben eine ganze Menge an Fragen, die wir in der Anhörung stellen werden. Im Gesetzentwurf finden sich auch positive Regelungen, etwa zur Digitalisierung. Das ist alles schön und gut. Aber diese Mehrbelastung der Eltern nehmen wir als AfD nicht hin, und dagegen wenden wir uns. (Beifall AfD) Wir hoffen, dass das sogenannte Struck’sche Gesetz greift, wonach ein Gesetz, das in das Parlament eingebracht wird, dieses niemals in der ursprünglichen Fassung verlässt. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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