Michael Schierack
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Zwischen 2007 und 2021 hat sich die Stellenzahl des Personals in Wissenschaft und Forschung in Brandenburg verdoppelt – nicht etwa im Wissenschaftsministerium oder in den Behörden, sondern in der mittelständischen Industrie in Brandenburg. Damit passiert gegenwärtig etwas Großartiges in Brandenburg: Ein Agrarland, ein Industrieland, ein Energieland wird zu einem Forschungsland, und das begleiten wir gerade. Auch Herr Wiestler, Präsident des Landeshochschulrates, hat Brandenburg beschieden: Wir sind auf einem guten, auf einem dynamischen, auf einem fortschrittlichen Weg, den wir unbedingt weiter beschreiten sollten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unterstreichen wir nun die Ambitionen für eines der modernsten Berufungsrechte in Deutschland, ja das modernste Berufungsrecht in Deutschland. Wir stärken die Autonomie der Hochschulen, und wir wollen die Befugnis zur Ernennung von Professoren auf unsere Hochschulen übertragen. Damit stärken wir die Autonomien der Hochschulen – ein Wunsch, den die Hochschulen immer wieder an uns herangetragen haben. Wir werden außerdem die Exzellenz- und die Profilberufungen deutlicher in das Gesetz hineinschreiben, damit wir tatsächlich Professorinnen und Professoren aus aller Welt mit einer kurzen Ausschreibung, mit einer kurzen Denomination ins Land locken können, damit wir in einer sehr kompetitiven Welt eben die Besten hier nach Brandenburg holen können. Und wir schaffen als erstes Land im Bund einen Rechtsrahmen – dazu wurde heute schon mehrfach ausgeführt – für drittmittelfinanzierte Fakultäten an einer Hochschule, um öffentliche und eben auch private Synergien zu schaffen. Meine Damen und Herren, wir begeben uns auf Neuland. Wir müssen natürlich darauf achten, dass das harmonisch verläuft. Deswegen haben wir in diesen Gesetzentwurf – und darüber werden wir nachher noch einmal ausführlicher diskutieren – einen Konfliktmechanismus eingebaut, der dafür sorgt, dass drittmittelfinanzierte Unternehmen und Interessen natürlich den öffentlichen Interessen untergeordnet werden, damit es hier tatsächlich zu Synergien kommt, meine Damen und Herren. Das Ganze muss natürlich im Sinne der Wissenschaftsfreiheit geschehen, denn es muss gewährt bleiben, dass auch bei drittmittelfinanzierter Forschung die Ergebnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Ein zweiter Punkt – der bisher noch gar nicht weiter diskutiert wurde – sind die Wartesemester: Wir reformieren die Art der Wartesemester im Land, sie werden abgeschafft – langsam und sukzessive –, denn Wartesemester waren bisher immer ein Mittel für diejenigen, die sich über Jahre hinweg die Immatrikulation in die Studiengänge erworben haben. Ich glaube, dass das ein altes Muster ist, dass das dem Gießkannenprinzip folgt und nichts mit Leistung oder auch mit Passgenauigkeit der Hochschulen zu tun hat. Deswegen werden wir das sukzessive abschaffen. Meine Damen und Herren, wir geben den Hochschulen die Möglichkeit, Eingangsgespräche zu führen, um gerade die Studierenden zu finden, die sie brauchen, um ihren Studiengang zu profilieren. Es geht um Motivation und um Identifikation mit dem Studiengang. Natürlich haben wir herausgearbeitet, dass wir vulnerable Gruppen, die bisher nicht in diesem System waren, betrachten müssen. Das sind Menschen mit Behinderungen und jene mit chronischen Erkrankungen. Wir haben uns im Ausschuss darauf verständigt, dass wir uns diesem Thema noch einmal gesondert zuwenden werden. Meine Damen und Herren, halten wir fest: Wir sind in der Wissenschaft auf einem guten Pfad – vom Agrar- und Energieland zum Forschungs- und Wissenschaftsland. Dieses Berufungsrecht geht in die richtige Richtung. Wir brauchen auch – das will ich heute noch sagen – eine auskömmliche Finanzierung, damit dieser Pfad in Zukunft nicht unterbrochen wird. Kämpfen wir also für eine gute Wissenschaft in diesem Land, damit wir Spitzenreiter in Deutschland werden und natürlich auch bleiben. – Danke. (Beifall CDU und SPD) 2026 47
