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Sven Hornauf

BSW 17.06.2026 Sitzungen 8/34

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Es gibt noch Richter in Berlin“ war einmal ein relativ populärer Spruch. Das ist allerdings schon etwas her. Der Spruch stammt aus einer Erzählung von Max Ring aus dem Jahre 1866 und bezieht sich auf legendäre Aussagen, die dem Müller von Sanssouci zugeschrieben werden. In einer zeitgenössischen Rezension heißt es dazu: Der Spruch zeige die damalige „Bewunderung der Leute für ein Kammergericht in Berlin“ – das damals noch administrativ zu Brandenburg gehörte –, „welches entgegen der damals […] noch vorherrschenden staatlichen Willkür fortschrittlich, sachlich und unbeeinflussbar, nach bestem Wissen und Gewissen urteilte, hierbei keine Risiken scheute und sogar dem König die Stirn bot.“ Es ist ein Gleichnis auf eine unabhängige Justiz. Da sieht man, wie lang das her ist, denn wenn wir uns die jüngere judikative Vergangenheit angucken, dann lastet diese schwer sowohl auf der alten als auch der neuen Koalition. Sie handeln nämlich identisch. Sie versuchen genau das Gleiche, bereits Gescheiterte: Es ist eben leider nur bei „Harry Potter“ so, dass, wenn man sagt: „Missetat begangen!“, alles verschwindet. Nein, hier verschwindet es nicht. Die Folgen der letzten Missetat sitzen ja teilweise hier im Parlament. Sie sind nicht nur Folgen, sondern gleichzeitig auch Betroffene davon. Jetzt versucht uns diese Koalition den damals gescheiterten Gesetzentwurf der damaligen Justizministerin erneut unterzujubeln und kaschiert das Ganze mit Allgemeinplätzen wie Evaluierung, Sicherung in der Fläche oder auch – und das ist besonders verfehlt – Bürokratieabbau. Es wird schlichtweg versucht, den damaligen Misserfolg in der Zukunft auszuschließen, indem man Mitbestimmung reduziert, das Schutzlevel von Wahl- und Disziplinarrechten senkt und den Rechtsschutz zusammenstreicht. All das ergibt sich aus diesem Gesetz: Man reduziert, man schafft ab, man schränkt ein. Man möchte verhindern, dass sich der erfolgreiche Widerstand der Branche und auch der Betroffenen selbst wiederholt. Nehmen wir nur mal die Abschaffung des allumfassenden Beteiligungsrechts der Richter- und Staatsanwaltsräte durch Rückführung auf den Rechtszustand von vor 2019: Warum hat man den Katalog denn damals abgeschafft und will ihn jetzt wieder einführen? Man will das, was die Justizministerin mit ihren Nichtanwendungshinweisen – auch wenn sie Anwendungshinweise hießen – bewirken wollte, nämlich die Nichtanwendung geschaffenen Rechts, jetzt legalisieren und wieder ins Recht schreiben. Das lehnen wir ab. Auch die Angleichung der Rechtslage in Berlin überzeugt nicht: Warum gleicht man denn nicht zuerst die Besoldung und Versorgung an? Da sind die Lücken – die Ungleichheiten – doch viel größer. Aber das will man alles nicht; und wenn man dann einen Strich zieht, muss man gar nicht auf die Kritik von NRV und DRB Bezug nehmen, sondern einfach sagen: Die Gesetzesbegründung von 2019 sagt alles. Darum lehnen wir diese Änderung ab. Wir sind auch gegen die Überweisung, weil wir sagen: Die Änderung von 2019 hat sich bewährt; sie hat sich extrem gut bewährt, weil sie die Unabhängigkeit der Justiz gestärkt hat. Wir verweigern uns dem, dass das zurückgedreht wird. – Danke. (Beifall BSW)

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