Rainer Genilke
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf reagiert die Landesregierung auf veränderte Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes. Brandenburg ist seit Jahren von Waldbränden besonders betroffen. Das wissen wir, das ist keine neue Erkenntnis. Hinzu kommen neue Herausforderungen im Bevölkerungs- und natürlich im Zivilschutz. Vor diesem Hintergrund ist die Überarbeitung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sinnvoll und absolut notwendig. Die CDU-Fraktion begrüßt daher die Einbringung dieses Gesetzentwurfs. Ich möchte vor allem drei Punkte kurz hervorheben: Erstens: Die Stellung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte in den Wehren, beim DRK, beim ASB, bei der DLRG, der Johanniter-Unfall-Hilfe und dem Malteser Hilfsdienst wird gestärkt. Viele Regelungen zu Rechten und Pflichten, zur Freistellung, zum Schutz im Arbeitsverhältnis werden präzisiert; mein Vorredner ist darauf schon eingegangen. Das schafft mehr Rechtssicherheit für die Feuerwehren, aber eben auch für die Hilfsorganisationen. Zweitens: Das Gesetz trägt den technischen Entwicklungen Rechnung. Der Einsatz von Drohnen und anderen unbemannten Systemen gehört mittlerweile zum Alltag vieler Einsatzlagen. Künftig soll es dafür eine klare rechtliche Grundlage geben, und das ist gut. 60 Landtag Drittens: Vorhandene Ressourcen sollen besser genutzt werden. Die stärkere Einbindung vor allem der Betriebsfeuerwehren kann die freiwillige Feuerwehr auch entlasten. Auch hier gibt es Regelungen bzw. sollen Regelungen zum Beispiel bei der Zurverfügungstellung des BOS-Funks erfolgen; insbesondere tagsüber, wenn die Kammeraden ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen und die Einsatzfähigkeit nicht gewährleistet ist, macht das meines Erachtens großen Sinn. Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei aller grundsätzlichen Zustimmung gehört es zum geübten parlamentarischen Verfahren, die Regelungen genauer zu betrachten. Deshalb werben wir für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss und für eine Anhörung selbstverständlich der betroffenen Verbände und vor allem auch der Praktiker. Ihre Erfahrungen werden helfen, den Gesetzentwurf an den richtigen Stellen weiter zu verbessern. Zum Antrag der AfD-Fraktion: Die Forderung nach einem Zweckverband und der Anschaffung eigener Löschfahrzeuge überzeugt uns letztlich nicht – wir haben es gerade gehört, wir reden nicht zum ersten Mal darüber –, und sie wird auch nicht besser, wenn wir sie bei jedem möglichen Thema, was Feuerwehren betrifft, hier diskutieren. Die fachliche Einschätzung dazu ist seit Jahren eindeutig: In Brandenburg bleibt die bodengebundene Brandbekämpfung der Regelfall. Luftunterstützung wird nur in ganz besonderen Lagen benötigt. Die zuständigen Fachgremien der Innenministerkonferenz und der Deutsche Feuerwehrverband sehen deshalb keine fachliche Grundlage, die eine Anschaffung eigener Löschflugzeuge rechtfertigen würde. Hinzukommen erhebliche Vorbehalte und natürlich Betriebskosten. Gleichzeitig steht mit Hubschraubern von Bundeswehr und Bundespolizei ein bewährtes Unterstützungssystem zur Verfügung. Auch die vorgeschlagene Gründung eines Zweckverbands wirft erhebliche rechtliche Fragen auf. Kommunale Zusammenarbeit beruht in diesem Land auf Freiwilligkeit und kann eben nicht vom Land angeordnet werden. Die CDU-Fraktion stimmt Ihrem Antrag daher nicht zu. Den Gesetzentwurf der Landesregierung wollen wir im Ausschuss sorgfältig beraten. – Ich darf mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)
