Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Es folgt der Beitrag von Frau Ministerin Dr. Schüle für die Landesregierung. Bitte schön. (Beifall SPD) Dr. Manja Schüle (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Heute erreicht die brandenburgische Wissenschaftslandschaft ein weiteres Etappenziel auf dem Weg, den wir gemeinschaftlich vor vier Jahren bewusst eingeschlagen haben: damals in der Pandemie, als viele historische Entwicklungen und tagesaktuelle Herausforderungen zusammenkamen – Digitalisierung, demografischer Wandel, Lieferketten, wirtschaftliche Krisen und gesellschaftliche Spaltungstendenzen –, damals, als relativ schnell klar war, wie wichtig Wissen und Wissenschaft vor allem für unsere Gesellschaft und dass Investitionen in die Hochschulen nicht schlicht und ergreifend monetäre Ausgaben sind, sondern vor allen Dingen Investitionen in die Zukunft unseres Landes, und damals, als auch sichtbar wurde, dass unsere Hochschulen seit 1990 einen langen Weg zurückgelegt und viel erreicht haben, aber auch schnell klar wurde, dass wir eine neue Bestandsaufnahme und vorrangig eine strategische Ausrichtung brauchen. Damals habe ich entschieden, das nicht allein und nur in meinem Ministerium zu tun, sondern mir unabhängige Expertinnen und Experten an die Seite zu holen und zu fragen, was Brandenburg verbessern kann. Ich habe 2022 den Wissenschaftsrat gebeten, das brandenburgische Hochschulsystem zu evaluieren bzw. zu begutachten. Das hat der Wissenschaftsrat getan. Ich wollte einen unverstellten Blick von außen, und mir war auch klar: Das könnte zu Ergebnissen führen, die für uns als Brandenburger schwierig sind. Aber wer seinen Standort nicht kennt, kann auch keinen Kurs setzen. Anfang 2024 hat der Wissenschaftsrat uns seine Empfehlungen vorgelegt. Er hat uns keinen Fahrplan zum Abhaken gegeben, sondern einen Kompass bzw. eine Richtung, also wohin wir unser Wissenschaftssystem entwickeln sollen. Gemeinsam mit den Hochschulen haben wir daraus ein Perspektivpapier erstellt – gemeinsam auch deshalb, weil eine Wissenschaftspolitik, die an den Hochschulen vorbei gestaltet wird, keine gute Wissenschaftspolitik ist. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Die Kernpunkte dieses Papiers waren schon damals: Autonomie, stärkere Profilierung und vor allem bessere Kooperationsstrukturen. Vieles davon haben wir seit Vorliegen der Empfehlungen im Jahr 2024 auch umgesetzt oder auf den Weg gebracht: neue Hochschulverträge, die Neuaufstellung der Hochschulfinanzierung, die Juniordozentur, den Aufbau der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem, die Stärkung des Wissenstransfers, die Entwicklung einer Landesforschungsstrategie und auch die Transferprofessur. Heute gehen wir einen Schritt weiter, indem wir die brandenburgischen Hochschulen in die Lage versetzen, die Qualität und das Tempo ihrer Berufungsverfahren zu einem eigenen Markenzeichen zu entwickeln. Der Wissenschaftsrat hat damals dargelegt, dass Berufungen wesentlich stärker dem strategischen Profil der Hochschulen dienen sollten – auf gut Deutsch: Stärken stärken – und dass wir uns dort spezialisieren sollten, wo wir bereits heute gut sind. Unsere Hochschulen brauchen natürlich Eigenständigkeit, Schnelligkeit und Zielgerichtetheit, um die richtigen Köpfe gewinnen zu können. Ohne Umwege über Ministerien müssen sie in stringenten Verfahren arbeiten können, die nicht innerhalb von Jahren, sondern von Monaten abgeschlossen werden können. Das klingt alles so selbstverständlich. In der Praxis war es aber bisher anders; die Hochschulautonomie wurde durch bürokratische Verfahren ausgebremst. Genau das ändern wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf. (Beifall SPD und CDU) Mit dem „Gesetz zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburgischen Hochschulsystems“ unterstützen, fördern und stärken wir die Hochschulautonomie strukturell: Autonomie nicht mehr gewähren, sondern sie gesetzlich garantieren, nicht mehr mittelbar, sondern vor allen Dingen unmittelbar, und nicht auf Widerruf, sondern unwiderruflich. Brandenburg gibt seinen Hochschulen mit diesem Gesetz die Möglichkeit, die schnellsten, die einfachsten, und, ja, auch die modernsten Berufungsverfahren in ganz Deutschland zu entwickeln. Das ist ein echter Standortvorteil im Wettbewerb um die klügsten Köpfe dieser Welt. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Im parlamentarischen Verfahren wurden seit der 1. Lesung hier im April – ich würde sagen – exakt drei Themenkomplexe adressiert, die ich sehr ernst genommen habe: Erstens: das Thema Gleichstellung. Es gab die Befürchtung, die schnelleren Verfahren würden zulasten der Geschlechterparität gehen. Ich habe das verstanden, ich habe das nachvollzogen, aber die Befürchtung ist unbegründet. Denn die Gleichstellungsregelungen des Hochschulgesetzes werden von dem neuen Gesetz überhaupt nicht berührt. Die Gleichstellungsbeauftragten bleiben eingebunden. Der Frauenförderauftrag gilt selbstverständlich auch für Exzellenz- und Profilberufungen. Zweitens: die Abschaffung der Wartezeitquote bei Studienbewerbern. Die Sorge war, dass Menschen, die nicht aus sozial starken Elternhäusern kommen oder beeinträchtigt sind, benachteiligt werden könnten, wenn wir diese Wartesemester abschaffen. Auch das haben wir geprüft, und wir können sagen: Das Gesetz schützt diese Menschen bereits – durch Nachteilsausgleiche, durch Härtefallquoten und Diskriminierungsverbote. Eine zusätzliche Vorabquote halten wir nicht für geboten. Künftig soll also gelten: Studienplätze gehen an die Geeignetsten und nicht an die Geduldigsten. Drittens: Es gab die Sorge einer neuen Machtfülle der Hochschulleitungen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten: Das Berufungsrecht liegt bereits heute bei den Präsidentinnen und Präsidenten. Was sich ändert, ist nicht die Zuständigkeit, sondern die Geschwindigkeit. Sie sehen: Jeder Einwand wurde ernst genommen, im Ausschuss von den Abgeordneten gehört, geprüft, gewogen und beantwortet – das ist demokratische Qualitätssicherung at its best. Zu den heute wieder vorliegenden Änderungsanträgen von BSW und AfD, die wir schon im Ausschuss vorliegen hatten, sei gesagt: Ich teile Ihre Befürchtungen nicht. Sie können sicher sein, dass Kooperationsverträge auch dann von meinem Haus en détail geprüft werden, wenn die Finanzierung von Fakultäten von Dritten gestemmt wird. Für eine Änderung der Regelung des Genehmigungsvorbehaltes besteht daher keinerlei Bedarf. Ich sehe auch kein Einfallstor für wirtschaftliche Interessen Einzelner. Genauso wenig bedarf es einer fortwährenden Evaluierung von Fakultäten seitens des Landeshochschulrats, denn wir wollen ja weniger Bürokratie und nicht mehr. Im Übrigen kann sich der Landeshochschulrat auch heute schon dieses Thema auf den Tisch holen, wenn er Bedarf hat, darüber zu diskutieren. Selbstverständlich bleiben auch die Grundsätze der Mitwirkung aller Mitgliedergruppen erhalten. Was Sie hier behaupten, ist einfach Unfug. Die dafür wesentlichen gesetzlichen Regelungen berührt dieser Gesetzentwurf überhaupt nicht. Der Gesetzentwurf gibt daher auch keinen Anlass, die Regelung zur Mitgliederinitiative im Sinne des BSW zu ändern und dadurch die Relevanz solcher Initiativen oder die Praktikabilität dieser Instrumente zu relativieren. 2026 49 Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, dieses Gesetz überträgt Verantwortung, ja – und zwar genau dahin, wo man sie braucht: auf die Hochschulen. Diese müssen jetzt ihre Berufungsordnungen modernisieren, und sie müssen zeigen, dass Hochschulautonomie kein Selbstzweck ist, sondern Qualität erzeugen wird. Mehr Autonomie für die Hochschulen heißt auch mehr Verantwortung für die Betroffenen, mehr Flexibilität und weniger Bürokratie – für mehr Innovation und schnellere Transfers. Das ist das Prinzip dieses Gesetzes und der Hochschulpolitik der Landesregierung in den vergangenen Jahren. – Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz. Haben Sie herzlichen Dank. (Beifall SPD)
