Dominik Kaufner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Frau Sahi, Sie haben es gerade erwähnt: Künstliche Intelligenz ist ein wichtiges Feld. Europa hängt im internationalen Vergleich auf dem Gebiet der KI-Forschung weit zurück; wir sind abhängig von den USA. Und inzwischen sind sich fast alle einig: Diese Abhängigkeit schadet Europa, sie schadet Deutschland, und sie schadet damit auch Brandenburg. Es ist also klar, wir müssen unsere KI-Forschung stärken, auch hier in Brandenburg. Wir haben das Glück, mit dem Hasso-Plattner-Institut eine Forschungseinrichtung zu haben, mit der die Universität Potsdam bereits seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeitet und seit 2017 eine gemeinsame Fakultät betreibt. Diese Zusammenarbeit soll jetzt weiter ausgebaut werden. Das ist – das kann man ja sagen – letztlich eines der wesentlichen Ziele des Gesetzentwurfs. Als AfD-Fraktion unterstützen wir dieses Ziel aus den genannten Gründen: Die Intensivierung der gemeinsamen Forschung der Universität Potsdam und des HPI kann einen Beitrag dazu leisten, den Abstand zu den USA und zu China zu verringern. Aber wir müssen uns auch darüber im Klaren sein, welchen Preis wir dafür zahlen müssen. Dieser Gesetzentwurf sieht für gemeinsame Fakultäten wie die Digital-Engineering-Fakultät mit dem HPI, also Fakultäten, die von dem externen Partner der Universität finanziert werden, Sonderregeln vor, die ganz erheblich von dem abweichen, was für normale Fakultäten gilt. Sie sollen zuständig sein für den Erlass und die Änderung einer eigenen Berufungsordnung, Entscheidungen in grundsätzlichen Fragen der Lehre, der Forschung, des Studiums und der Prüfungen und für die Personalplanungen. Der Dekan der Fakultät erhält die Zuständigkeit für die Berufung der Hochschullehrer – im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Hochschule –, die Aufstellung und Bewirtschaftung des Haushaltes, die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen – um hier nur die wesentlichen Punkte zu nennen. Es wird, so drückte es bei der Anhörung Susanne Gnädig von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft aus, gewissermaßen eine Universität in der Universität errichtet. Ist der zu erwartende Zuwachs an Forschungsergebnissen diesen Preis wert? Wir meinen Ja, in diesem Fall, aber: Der geplante neue § 80a des Hochschulgesetzes wird nicht nur für die Digital-Engineering-Fakultät, sondern für jede formal gleiche Kooperation einer Brandenburger Hochschule mit einem externen Geldgeber gelten. Wir wissen heute nicht, welche privaten Forschungseinrichtungen zukünftig an die Türen der Präsidenten unserer Universitäten klopfen und ihre mit viel Geld unterlegten Planungen präsentieren werden, um von deren gutem Ruf zu profitieren. Und wir wissen heute nicht, wie die Finanzlage unserer Hochschulen in 10, 20 oder 30 Jahren aussehen wird – wenn die AfD regiert, brauchen wir uns darüber natürlich keine Sorgen mehr zu machen. (Beifall AfD) – Danke schön. – Was ist, wenn da nicht ein seriöses, heimisches, lange bekanntes Institut, wie es das HPI ist, eine Zusammenarbeit anbietet, sondern – sagen wir – eine amerikanische Stiftung, die neue Impfstoffe erforscht und anschließend zu Geld machen will? Wir, die AfD-Fraktion, wollen das nicht, und wir wollen auch nicht, dass öffentlich-private Fakultäten zum Normalfall in unserer Hochschullandschaft werden. Deswegen haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt, der zwei Sicherungsmechanismen beinhaltet, mit denen Sie eigentlich gar keine Probleme haben dürften. Erstens fordern wir, dass derartige Fakultäten anders als herkömmliche Fachbereiche der Hochschulen nicht lediglich vom Ministerium, sondern vom Parlament, also von uns hier im Landtag, genehmigt werden müssen. Damit ist die öffentliche Debatte zwingend erforderlich, die Befürworter der Kooperation müssen dem Volk ihre Gründe darlegen – das ist nur recht und billig. (Vereinzelt Beifall AfD) Zweitens wollen wir verbindlich festschreiben, dass neue Fachbereiche dieser Art regelmäßig vom Landeshochschulrat evaluiert werden – das erste Mal nach zwei Jahren und dann alle fünf Jahre. Drittens sind wir außerdem der Auffassung, dass der Brandenburger Gesetzgeber unsere deutsche Sprache pfleglich behandeln und damit ein Vorbild für unsere Bürger sein sollte. In dem vorgesehenen neuen Paragrafen heißt es an einer Stelle: „Eine dem Umfang nach untergeordnete, zeitweise Wahrnehmung von Aufgaben der Organisationseinheit […]“ bleibe außer Betracht. „Zeitweise“ ist aber ein Adverb. Wir beantragen, stattdessen „zeitweilig“ zu schreiben, damit hier auch der grammatikalischen Korrektheit Rechnung getragen wird. Setzen Sie sich also mit uns für den Schutz unserer deutschen Sprache und unserer Brandenburger Universitäten ein und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. – Danke schön. (Beifall AfD)
