Sina Schönbrunn
I’m so sorry. Ich brauche meine Brille, genau. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss mir selbst jetzt leider etwas Zeit klauen: Ich weiß nicht, Frau Dr. Oeynhausen, ob Sie einen anderen Gesetzentwurf vorliegen hatten als wir – als der Minister und wir als Fraktion oder Koalition. Ich bin immer sehr schockiert, muss ich ehrlich sagen, über Ihre Reden – so viel dazu. (Beifall SPD und CDU) Ich bin dann immer sehr konfus und weiß gar nicht, was ich sagen soll. Doch ich fange jetzt an: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir über Pflege sprechen, sprechen wir nicht über irgendeinen abstrakten Politikbereich, wir sprechen über die konkrete Frage, wer sich um uns kümmert, wenn wir im Alter, aber nicht nur dann, Hilfe brauchen. Dabei geht es um unsere Eltern, unsere Nachbarn und irgendwann vielleicht auch einmal um uns selbst. Deshalb ist klar: Gute Pflege braucht gute Fachkräfte – und gute Fachkräfte brauchen gute Ausbildungswege. Ich danke an dieser Stelle einmal all jenen, die, während wir hier tagen, im Land in der Pflege tätig sind und so viel Gutes tun: Der Wert Ihrer Arbeit ist unbezahlbar. (Beifall SPD, CDU und BSW) Heute, meine Damen und Herren, geht es um gute Ausbildung. Mit dem Pflegefachassistenzgesetz hat der Bund die Grundlage für eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz geschaffen. Nun müssen wir in Brandenburg die Voraussetzungen dafür schaffen, dass diese Ausbildung ab 2027 auch tatsächlich starten kann. Was zunächst technisch klingt, hat in der Praxis eine große Bedeutung. Bislang gab es in Deutschland eine Vielzahl unterschiedlicher Helfer- und Assistenzausbildungen. Das war unübersichtlich, erschwerte die Vergleichbarkeit und machte Aufstiege im Beruf oft kompliziert. Künftig haben wir eine einheitliche, generalistische Ausbildung mit klaren Standards und besseren Entwicklungsmöglichkeiten. Das ist ein Gewinn für die Auszubildenden, es ist ein Gewinn für die Einrichtungen, und es ist ein Gewinn für die Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Der Gesetzentwurf sorgt dafür, dass die notwendigen Zuständigkeiten geregelt werden. Er sorgt dafür, dass die Finanzierung rechtssicher erfolgt und dass die Ausbildung mit guten Qualitätsstandards stattfinden kann. Das Gute ist, dass wir dabei nicht bei null anfangen: Brandenburg hat mit der Einführung der Pflegefachkraftausbildung bereits wertvolle Erfahrungen gesammelt – Behörden, Schulen und Ausbildungsträger kennen die Abläufe. Deshalb können wir die neue Pflegefachassistenzausbildung schnell, rechtssicher und ohne unnötige Bürokratie auf den Weg bringen. Besonders wichtig ist mir dieser Punkt: Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten sind keine Hilfskräfte zweiter Klasse. Sie übernehmen wichtige Aufgaben im Pflegealltag und entlasten die Pflegefachkräfte. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels brauchen wir Menschen auf unterschiedlichen Qualifikationsniveaus, die gemeinsam gute Pflege ermöglichen. Wer heute als Pflegefachassistenzkraft einsteigt, erhält zudem bessere Chancen auf einen späteren beruflichen Aufstieg. Auch das macht den Pflegeberuf attraktiver – und wir müssen den Pflegeberuf attraktiver machen. Meine Damen und Herren, der demografische Wandel wartet nicht auf uns. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt und steigt. Gleichzeitig suchen viele Einrichtungen händeringend nach Personal. Dieses Gesetz löst nicht alle Probleme der Pflege – das behauptet auch niemand –, aber es schafft einen wichtigen Baustein für eine moderne, verlässliche und zukunftsfeste Pflege in Brandenburg. Genau deshalb sollten wir diesen Schritt jetzt gemeinsam gehen (Beifall der Abgeordneten Elske Hildebrandt [SPD]) und damit die Pflegeassistenzausbildung ab 2027 gebührend aufwerten. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) 2026 71
