landtag.brandenburg.de ↗

Jan Redmann

17.06.2026 Sitzungen 8/34

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, der Waldfriedhof in Halbe ist mit rund 24 000 Begrabenen die größte Kriegsgräberstätte in Deutschland. Er ist ein bedeutsamer Ort der Mahnung und der Erinnerung an die Schrecken des Krieges. Es ist eine wichtige Aufgabe, die Gräber in einem gepflegten und würdigen Zustand zu halten. Das ergibt sich auch aus dem Gräbergesetz des Bundes. Das Land wiederum hat geregelt, dass die kommunalen Aufgabenträger für die Pflege und Instandhaltung der Kriegsgräber zuständig sind. Diese Aufgabe wird auf dem Waldfriedhof durch das Amt Schenkenländchen als kommunalen Aufgabenträger in hervorragender Weise erfüllt. Das Amt erhält dafür über das Land entsprechende Bundesmittel. Aus diesen Mitteln wird der Waldfriedhof in Halbe auskömmlich und in Ausübung weitestgehenden Ermessens unterstützt. Allerdings sind Kosten für Gebäude als zusätzliche Ausstattung einer Gräberstätte grundsätzlich nicht vom Gräbergesetz des Bundes erfasst. Bei dem von dem kommunalen Aufgabenträger genutzten Gebäude auf dem Waldfriedhof in Halbe handelt es sich um eine solche zusätzliche Ausgestaltung der Gräberstätte. Somit ist das Amt Schenkenländchen für den Zustand und den Erhalt dieses Gebäudes verantwortlich. – Vielen Dank.

Alle Reden von Jan Redmann Protokoll ↗