Plenarprotokoll 19/54
02.07.2025 · 257 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: GRÜNE (36)CSU (30)SPD (26)AfD (25)FREIE WÄHLER (21)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind am Beginn einer langen Sitzung, nämlich der 54. Vollsitzung, die ich hiermit eröffne. Schauen wir mal, wie lange es heute dauert. Ich wünsche uns eine gute Kondition und kühle Temperaturen hier drinnen. Aber vorher will ich natürlich noch Geburtstagsglückwünsche aussprechen. Am 26. Juni hatte die Kollegin Martina Fehlner einen halbrunden Geburtstag, und heute feiert der Kollege Johannes Becher Geburtstag, keinen runden, aber Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute den Geburtstagskindern! (Allgemeiner Beifall) Wir beginnen gleich mit Tagesordnungspunkt 1 a: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Julia Post u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Drs. 19/6575) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit haben wir zehn Minuten Redezeit für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich eröffne zugleich die Aussprache, für die 29 Minuten vereinbart sind. Erste Rednerin für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Kollegin Julia Post.
Julia Post GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Ministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin vor Kurzem Mutter geworden, und wie viele Eltern standen auch wir vor der Frage: Wie organisieren wir jetzt die Betreuung? Unser Kind war gerade mal ein paar Wochen alt, und wir haben schon die ersten Kitas besichtigt. Ich muss sagen: Da schaut man plötzlich noch mal mit einem ganz anderen Blick auf das System: Wie viele Erzieherinnen sind da? Was passiert, wenn das Personal krank ist? Wie häufig kommt das eigentlich vor? Wie viel kostet uns das? Die allerwichtigste Frage ist natürlich: Bekommen wir überhaupt einen Platz? Aber da ist auch etwas Emotionales und zutiefst Persönliches, denn nicht alle Eltern geben ihre Kinder gerne schon so früh in eine Betreuung. Aber sie sind finanziell darauf angewiesen. Sie wissen: Ohne Kitaplatz geht es nicht. Zu viele Familien in Bayern kennen das Gefühl, von einem System abhängig zu sein, das nicht verlässlich funktioniert. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Hören wir doch hier im Parlament mal den Menschen zu, die dort arbeiten: "Abends fehlt mir oft die Kraft für mein Sozialleben, weil wir momentan mehr Aufbewahrungsstation sind als Bildungseinrichtung." – "So wie es jetzt ist, ist es Stress für die Kinder." – "Wir fühlen uns wie die Feuerwehr." – "Ich kann mich an keinen Tag erinnern, an dem unser Team vollständig war." (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Das ist jetzt aber alles sehr pauschal!) "Wenn ich ständig trotz Personalmangels öffnen würde, gefährde ich das Wohl meiner Mitarbeiterinnen und der Kinder." – "Wie sollen Kinder denn in so einem Umfeld wachsen und sich entwickeln?" – Das sind alles Zitate von Erzieherinnen, die verdammt deutlich zeigen, welche Probleme wir in Bayern mit unseren Kitas haben. Das sind keine Ausnahmen, das ist der Kitaalltag. Fachkräfte wollen sich nicht jeden Tag fragen müssen: Können wir morgen überhaupt die Einrichtung öffnen? – Sie wollen sich fragen: Was kann ich morgen anbieten, was können wir morgen lernen? (Michael Hofmann (CSU): Jeden Tag? Ganz sicher? – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Kommen Sie mal zu mir! Da ist es anders!) Eltern schauen jeden Morgen mit bangem Blick auf ihr Handy: Kommt wieder eine Nachricht von der Kita? Ist unsere Gruppe wieder von der Notbetreuung betroffen? Muss ich heute wieder jonglieren, um Arbeit und Betreuung irgendwie unter einen Hut zu bekommen? Das bedeutet Stress plus ein schlechtes Gewissen dem Arbeitgeber und dem Kind gegenüber. Das Problem hat eine Ursache: Die Kitafinanzierung ist kein tragfähiges System mehr. Sie ist ein Notfall, sie belastet Träger und Kommunen. Das ist die Situation von Kitas 2025 in Bayern. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir müssen diesen Dauerkrisenmodus verlassen. Ja, CSU und FREIE WÄHLER haben im Koalitionsvertrag eine Kitareform angekündigt. Ja, es gibt viele Gespräche. Aber was es nicht gibt, ist ein konkreter Entwurf. Der Auftritt des Ministeriums bei uns im Ausschuss vor den Osterferien war – ich muss es so offen sagen – peinlich. Auf die Frage, wie es mit dem Antrag der Mehrheitsfraktionen, FREIE WÄHLER und CSU, vorangeht, hieß es sinngemäß: Wir arbeiten daran. Es gibt keinen Projektplan, keine Meilensteine. Wir wissen überhaupt nicht, woran im Ministerium gearbeitet wird. Mit Verlaub: Das ist keine Politik, das ist Arbeitsverweigerung. (Beifall bei den GRÜNEN) Deshalb legen wir heute einen ausformulierten Gesetzentwurf vor, eine echte Kitareform. Das sind unsere Vorschläge: Kitaleitung ist kein Feierabendprojekt, aber genau so läuft es zurzeit häufig ab, per WhatsApp, per Sprachnachrichten tauscht man sich abends noch aus. Viele Kitaleitungen haben gerade einmal zwei Stunden Freistellung pro Woche, um sich mit Leitungstätigkeiten für Verwaltungstätigkeiten beschäftigen zu können. Man muss doch mal sagen, dass kein Unternehmen der Welt von der Geschäftsführung verlangen würde, ihre Aufgaben so nebenbei zu erledigen. Warum muten wir das unseren Kitaleitungen zu? (Michael Hofmann (CSU): Welche Träger machen das? Die sind ja verantwortlich!) Wir fordern deshalb für Leitungstätigkeiten mindestens 20 Stunden Freistellung pro Woche. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir brauchen neue Gewichtungsfaktoren und damit einen kindgerechten Betreuungsschlüssel. Weniger Kinder auf mehr pädagogisches Personal, das ist die Devise. Das steigert die Qualität der Bildung und verbessert auch die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte. Wir schlagen ganz konkret Faktor 3 für Kinder unter einem Jahr und Faktor 2 für Kinder mit Förderbedarf vor. Egal, ob das Sprachförderung ist, motorische Entwicklung oder das Sozialverhalten – wir schauen hier nicht auf die Herkunft, sondern auf den Bedarf. Damit testen wir dann nicht nur auf Defizite, sondern wir schaffen endlich Kapazitäten für Förderung. Wer Qualität will, muss Zeit und Ressourcen für Beziehungsarbeit schaffen. Natürlich muss endlich die Anhebung des Basiswerts auf 90 % erfolgen. Das bedeutet eine höhere Betriebskostenförderung und finanzielle Entlastung von Kommunen und Trägern. Sie alle wissen, wie die alle am Zahnfleisch daherkommen. Sie wissen, dass es Insolvenzen gab und weitere drohen. Wir investieren hier doch nicht in Gebäude, wir investieren in Biografien. Wir schlagen vor, eine sogenannte Kindpauschale von mindestens 20 % der wöchentlichen Arbeitszeit der Fachkraft einzuführen. So entsteht Zeit für Vor- und Nachbereitung, für Fortbildungen, für Dienstbesprechungen, für Entwicklungsdokumentation. Das ist momentan alles Zeit, die entweder am Kind fehlt oder als unbezahlte Überstunde obendrauf kommt. Eine Erzieherin kann doch nur ein vernünftiges Elterngespräch führen, wenn sie nicht nebenbei auch noch acht Kinder beaufsichtigen muss. Unsere Kitas brauchen auch mehr als nur Betreuung. Sie brauchen Expertise in Vielfalt, von Logopäd:innen, von der Sozialpädagogik, von der Heilpädagogik, für Inklusionsarbeit. Deshalb öffnen wir den Weg für multiprofessionelle Teams und machen die Einrichtungen stark für die Herausforderungen unserer Zeit. Das sind die absoluten Basics aus unserem Gesetzentwurf, die man wirklich nicht ablehnen kann, wenn man sich auch nur einmal eine Minute mit Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen, mit Kitapersonal oder Eltern unterhalten hat. Es kann aber auch nicht sein, dass wir hier ständig nur darüber sprechen, endlich mal Selbstverständlichkeiten hinzubekommen. Nur den Krisenmodus zu verlassen, reicht nicht. Wir brauchen auch eine Perspektive. Unser Gesetzentwurf entwickelt deshalb eine Vision von einer Kita als einem Bildungsort. Wir wollen vier Stunden Bildungszeit am Tag, vollständig vom Freistaat finanziert. Jedes Kind in Bayern hat das Recht auf Bildung, und die fängt nicht erst in der Schule an, die fängt in der Kita an. Das ist echte Bildungsgerechtigkeit, und das spart auch Bürokratie, weil viele komplizierte Defizitverträge in Kommunen wegfallen. Wir machen Schluss mit der Wohnortlotterie. Eltern müssen arbeiten, um die hohen Lebenshaltungskosten zu stemmen. Doch mancherorts fressen die Kosten von teilweise bis zu 1.000 Euro für den Kitaplatz das Einkommen wieder auf. Das ist doch absurd, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir setzen auf bezahlbare Betreuung und deckeln deshalb die Elternbeiträge sozial gestaffelt nach Einkommen. Damit entlasten wir Familien finanziell. Das kommt vor allem Frauen zugute: mehr finanzielle Unabhängigkeit, mehr Erwerbschancen und mehr echte Wahlfreiheit. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir schlagen auch ein neues Fachgremium vor, das die Höhe der Elternbeiträge festlegt, regelmäßig den Basiswert überprüft, die Fachstandards weiterentwickelt und vor allem die Belange von beschäftigten Eltern und der Träger einbezieht sowie die Bildungsqualität evaluiert; denn heute fehlen sehr wichtige Akteure im Kita-Bündnis, unter anderem die Kita-Fachkräfteverbände, die Elterninitiativen und auch die Wissenschaft. Unser Gremium bringt Betroffene an den Tisch – statt Lippenbekenntnissen endlich auch Umsetzungskompetenz. Das BayKiBiG ist jetzt 20 Jahre alt. Unser Gremium sorgt dafür, dass wir mit unseren Kitas immer gut aufgestellt sind, und lebt den Anspruch einer lernenden Politik. Wir führen auch regelmäßige Kinderbefragungen ein. Nicht nur Eltern und Fachkräfte sollen gehört werden, sondern auch die Kinder selbst. Fragen wie "Was ist dein Lieblingsplatz?" oder "Was macht dir in deiner Kita so richtig Spaß?" zeigen uns, wie es den Kindern wirklich geht, und schaffen auch echte Teilhabe. So lernen Kinder: Ich werde gehört, ich kann mitgestalten. Genau das ist der erste Schritt in die gelebte Demokratie. Wir fördern damit nicht nur Partizipation – wir üben sie. Diese Reform kostet – ja. Aber Kinder sind keine Budgetposten oder Verwaltungseinheiten; sie sind Menschen mit Rechten. Sie haben ein Recht auf gute Bildung ab dem ersten Tag. Warum wird in diesem Land eigentlich immer an Kindern gespart? Das ist auch alles andere als clever. Durch diese Investition erreichen wir eine doppelte und dreifache Ersparnis: weniger Schulabbrüche, mehr Ausbildungsabschlüsse. Was wir heute in Kitas investieren, sparen wir uns morgen in Sozialhaushalten. Fest steht: Wegschauen und Nichthandeln ist am teuersten. Kitas sind kein Frauenthema, sondern Wirtschaftspolitik. (Beifall bei den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade in den Reihen von CSU und FREIEN WÄHLERN, ich höre von Ihnen so oft, wie sehr Ihnen das Thema am Herzen liegt. Deshalb: Lesen Sie bitte diesen Entwurf nicht nur mit dem Rotstift. Lassen Sie uns gemeinsam echte Verbesserungen beraten; denn ich wünsche mir, dass sich Eltern in Zukunft nicht mehr mit Bauchschmerzen für einen Kitaplatz bewerben, sondern mit dem Gefühl: Mein Kind ist da gut aufgehoben, und mit Zuversicht, weil sie wissen: Dieses System funktioniert. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ilse Aigner
Als nächste Rednerin spricht für die CSU-Fraktion die Kollegin Melanie Huml. Bitte schön.
Melanie Huml CSU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute über frühkindliche Bildung und das BayKiBiG sprechen können. Das ist kein Nebenaspekt der Bildungspolitik, sondern der Anfang, die Basis. Dort fängt die Bildung der Kinder an, nämlich ganz früh. Dort entscheidet sich auch die Chancengerechtigkeit. Deswegen ist das ein wichtiges Thema, und es ist gut, dass wir darüber sprechen können. Liebe Frau Kollegin Post, Sie haben vorher ein System aufgezeigt, das nicht verlässlich funktioniere. Sie haben ein ganz düsteres Bild davon gezeichnet, was in unseren Kindertagesstätten in Bayern los ist. Ich muss sagen: Ich persönlich erlebe ein anderes Bild. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ja, auch wir sind uns bewusst, dass wir Reformbedarf haben. Es geht nicht darum, dass wir sagen: Es muss alles gleichbleiben. Wenn ich in Kindergärten oder in Kinderkrippen bin, erlebe ich Erzieherinnen, die sagen, sicherlich könnte das eine oder andere noch besser sein, die aber motiviert sind und mit den Kindern freudig umgehen. Ich erlebe wahnsinnig viel Lebendigkeit. Ich erlebe eben nicht nur das düstere Bild, das Sie gerade skizziert haben. Deswegen: Ja, Reformbedarf, Weiterentwicklung. Es gibt Herausforderungen bei der Personalgewinnung und der Finanzierung. Das ist von uns als CSU und FREIEN WÄHLERN bereits im Koalitionsvertrag erkannt worden. Deswegen steht ja bereits im Koalitionsvertrag, dass wir eine Reform des BayKiBiG brauchen und wollen. Da brauchen Sie uns nicht zum Jagen zu tragen; das haben wir bereits erkannt. Das werden wir auch entsprechend umsetzen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir tun das aber mit Augenmaß; wir tun das mit Verantwortung gegenüber den Familien, gegenüber den Kommunen, den Trägern und auch dem Landeshaushalt. Was wir nicht brauchen, ist ein Vorschlag, der plötzlich zu Ausgaben führt, von denen wir nicht wissen, wie sie gegenfinanziert sind, bei denen wir neue Bürokratien erleben und bei denen wir denken, dass die kleinen Träger damit überfordert sein könnten. Für mich ist das Besondere vor allem, dass Sie mehr zentrale Strukturen schaffen wollen. Wir wollen eigentlich immer im Sinne der Subsidiarität, dass die Dinge, die vor Ort entschieden werden können, auch vor Ort entschieden werden, dass die Kommunen wissen, wie hoch ihre Beiträge sind, dass wir nicht zentralistisch alles in München in einem Gremium entscheiden, bei dem man sich hinsichtlich der Besetzung fragt: Warum sitzt dieser drin und jener nicht? Ich glaube, deswegen ist es viel sinnvoller, die kommunale Aufgabe der Kinderbetreuung bei den Kommunen vor Ort zu lassen und sie nicht zu zentralisieren, wie das Ihr Vorschlag vorsieht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Bevor ich noch genauer auf den Entwurf eingehe, wollen wir uns ein wenig umschauen: Was haben wir denn schon geleistet? Seit 2011 hat sich die Zahl der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen von 85.000 auf über 165.000 fast verdoppelt. Wir haben inzwischen also fast doppelt so viel Personal. Die Zahl der betreuten Kinder ist um über 30 % auf über 570.000 Kinder gestiegen. Wir haben also im Grunde genommen mehr Zuwachs an Personal als an Kindern. Das zeigt, dass wir hier massiv geworben haben. Ich bin auch Ministerin Ulrike Scharf sehr dankbar, die mit der Herzwerker-Kampagne und mit Programmen für Quereinsteiger mutige Schritte gegangen ist. Somit konnte wieder mehr Personal für die Kinderbetreuung gefunden werden. Ein ganz herzliches Dankeschön auch dafür. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie haben angemahnt, liebe Kollegin Julia Post, dass wir zügiger voranschreiten müssen. Das tun wir ja. Sehen Sie sich das an: Die ersten Schritte sind ja schon gegangen worden. Ich nenne das Kinderstartgeld, mit dem wir die Finanzen im Familienbereich neu sortiert und Freiräume geschaffen haben, um in die Strukturen investieren zu können. Das war der erste Schritt. Wir haben Finanzen frei gemacht, um sie in die Kinderbetreuung geben zu können. Ich möchte an dieser Stelle ganz klar betonen: Das Geld bleibt bei den Familien. Die Behandlung im Kabinett schreitet voran. In St. Quirin wurde Anfang Juni klar, in welche Richtung es geht. Wir werden bis 2029 15.000 zusätzliche Teamkräfte und weniger Bürokratie haben. Wir legen bei der Veränderung des BayKiBiG darauf Wert, dass es weniger Bürokratie gibt, also nicht mehr Berichtspflichten, wie Sie das in Ihrem Gesetzentwurf vorschlagen, sondern weniger Bürokratie. Das haben wir uns als Hausaufgabe ins Stammbuch geschrieben. Da wollen wir hin. (Beifall bei der CSU und der FREIEN WÄHLERN) Für mich ist ganz wichtig: Wir wollen eine praxisorientierte Politik, die auch wirkt. In meinen Augen enthält Ihr Entwurf Schwachstellen. Wir wissen nicht, wie das gegenfinanziert werden soll. Wir wissen aber auch nicht genau, wie Sie sich das im Grunde genommen vorstellen, wenn Sie von Beitragsdeckelung sprechen. Wenn kein zumutbarer Alternativplatz verfügbar ist, müssen teurere Einrichtungen ihre Beiträge begrenzen; es gibt gesonderte Gruppen mit reduziertem Leistungsumfang. Wenn ich mir das durchdenke, dann klingt das für mich nach Zwei-Klassen-Kitagruppen; das ist zumindest mein erster Eindruck. Es gäbe dann Kind A, für das der volle Beitrag gezahlt und das volle Angebot bereitgestellt würde, und Kind B, für das zwar weniger gezahlt würde, das aber auch ein geringeres Angebot hätte. Mir ist noch nicht ganz klar, ob dieser Vorschlag nicht tatsächlich zu mehr Verwirrung führen würde; wir wollen das nicht. Wie schon gesagt, ist ein weiterer Kritikpunkt für uns das, wie Sie es nennen, Fachgremium für Kinderbildung und -förderung. Sie wissen, dass es bei uns schon den Arbeitskreis für frühkindliche Bildung gibt, in dem Fachleute zusammensitzen und an der Reform des BayKiBiG mitarbeiten. Sie von den GRÜNEN wollen jetzt ein neues Fachgremium schaffen, das bayernweit verbindliche Gebührensätze erarbeiten soll. Wir hätten dann ein Gremium, das im Grunde genommen über den Kopf der Kommunen hinweg bestimmen würde, was für den Platz bezahlt werden müsste. Das ist in meinen Augen ein Beispiel für Zentralisierung, wie ich vorhin schon gesagt habe. Wir wollen das nicht. Wir wollen, dass diese Zuständigkeit in kommunaler Hand bleibt – mit Unterstützung des Freistaates Bayern. Das sehen wir als unsere Aufgabe an. Wir stehen zu den Familien. Wir wollen mitfinanzieren. Wir wollen die Kommunen bzw. die Trägerinnen in ihrer Vielfalt weiterhin unterstützen – so, wie es notwendig ist. Aber wir wollen nicht ein zentrales Gremium schaffen, das über den Beitragssatz entscheidet. Das wollen wir nicht! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie wissen, dass mir als der Vorsitzenden der Kinderkommission auch die Partizipation der Kinder sehr, sehr wichtig ist. Aber ob wir wirklich jedem Kindergarten verpflichtend aufgeben müssen, einmal im Jahr die Eltern, den Träger und die Kinder zu befragen, ist mehr als fraglich. Wir hören immer wieder, dass die Erzieherinnen und Erzieher sagen: Mensch, wir müssen doch schon Statistiken erstellen und sonst was ausfüllen. – Das hören wir übrigens nicht nur von den Erzieherinnen und Erziehern, sondern auch aus verschiedenen Gremien. Da wollen wir lieber weniger als mehr. Ich erlebe es vielfach so, dass in den Einrichtungen Partizipation schon heute großgeschrieben wird. Möglichkeiten, die Kinder einzubinden, sind doch schon da. Sie können zum Teil mitentscheiden, welches Programm es gibt bzw. was in den nächsten Tagen gemacht wird. Ich sage immer: Schon die Kinder lernen Demokratie. Wenn fünf Kinder drinnen spielen, aber zehn Kinder draußen Fußball spielen wollen, dann haben die, die draußen Fußball spielen wollen, gewonnen. So geht Demokratie – bereits in den Kinderbetreuungseinrichtungen. Dafür brauchen wir keine zusätzlichen Abfragen. In diesem Sinne lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Wir freuen uns aber, weiter darüber diskutieren zu können; denn es ist ein sehr wichtiges Thema für die Familien. Und Sie haben recht: Es ist nicht nur Familien- und Sozialpolitik, sondern ganz klar auch Wirtschaftspolitik. Da wir wissen, dass unsere Kinder gut betreut werden, können wir heute so lange im Landtag sein. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Als Nächste spricht für die AfD-Fraktion Kollegin Elena Roon. (Beifall bei der AfD)
Elena Roon AfD
Sehr geehrtes Präsidium, werte Kollegen, liebe Zuschauer! Zuschauer haben wir heute ganz schön viele. – Wir diskutieren heute über einen Gesetzentwurf, der zweifellos mit guten Absichten erarbeitet wurde. Ziel ist eine Verbesserung der Kinderbetreuung in Bayern. Natürlich muss die Kinderbetreuung verbessert werden, vor allem nach der Kürzung des Familien- und des Krippengeldes. Doch bei genauerem Hinsehen werden erhebliche Schwächen und Risiken des Gesetzentwurfs offenbar. Es zeigen sich auch die utopischen Vorstellungen der GRÜNEN; diese möchte ich Ihnen aufzeigen. Erstens. Unseren Berechnungen zufolge würde Ihr Gesetzentwurf mindestens 2 Milliarden Euro kosten. Angesichts der aktuellen Haushaltslage ein Luftschloss! Sie wollen immer noch mehr Geld – mehr Geld für das Klima, für Integration, für Soziales, für Weiteres. Wir haben bereits zahllose Beratungsstellen, deren Wirkung fraglich ist. Ich bitte Sie: Dieser Gesetzentwurf ist unsauber formuliert und lebensfremd. Auch wir möchten die Kommunen unterstützen, aber nachhaltig. Sie wollen, dass der Freistaat zahlt, die Kommunen aber planen. Das ist weder zielführend noch praktikabel. (Beifall bei der AfD) Im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt diskutieren wir über eine höhere Betriebskostenförderung. Am Ende fehlt uns – anders als Ihnen – die Gegenfinanzierung. Unsere Forderung: 1 Milliarde Euro, realistisch geplant! Sie dagegen träumen von einer Vollkaskofinanzierung, ohne zu sagen, woher das Geld kommen soll, das heißt, ohne an anderer Stelle zu kürzen. Doch wo kann gekürzt werden? Hier ein Beispiel aus der Realität: Die von Berlin aus gesteuerte und völlig aus den Fugen geratene Massenmigration seit 2015 (Widerspruch bei den GRÜNEN) hat unsere Kommunen an die Wand gefahren. (Zuruf von den GRÜNEN) Sie alle hier blockieren unsere Anstrengungen zur Begrenzung der Migration seit Jahren; zeitgleich fordern Sie vom Freistaat, die Kosten für eine kommunale Pflichtaufgabe vollumfänglich zu übernehmen. Das ist utopisch! Ja, selbst zum Länderfinanzausgleich sind Sie von den GRÜNEN ganz still. Der bayerische Steuerzahler finanziert kostenlose Kitas in Berlin. Das ist ein Skandal. Wir können gern über kostenlose Kitas reden, aber erst dann, wenn diese Ungerechtigkeiten beseitigt worden sind. Natürlich soll und muss der Staat unterstützen, gerade bei einer so wichtigen Aufgabe wie der Kinderbetreuung. Aber umsonst gibt es nun einmal nichts. Dieser Gesetzentwurf ist ein gutes Beispiel für weitere Ausgabenexzesse. Zweitens. Mit diesem Gesetzentwurf soll ein Fachgremium etabliert werden. Doch gerade in der Kinderbetreuung sind lokale Besonderheiten, regionale Unterschiede und das Subsidiaritätsprinzip entscheidend. Dieser Entwurf schafft statt Flexibilität mehr Papier, mehr Vorgaben, mehr Bürokratie und verschiebt die Entscheidungskompetenz nach München. Drittens. "Vereinheitlichung der Elternbeiträge" mag sozial klingen, geht aber an der Realität völlig vorbei. Wenn schon einheitliche Beiträge, dann bitte auf Landkreisebene! Viertens. Multiprofessionelle Teams und zusätzliche Personalkosten: Natürlich brauchen wir Fachkräfte. Aber das Prinzip "Je mehr, desto besser" ist nicht automatisch richtig. "Multiprofessionelle Teams" ist ein Modewort, aber kein Qualitätsbeweis. Wir dürfen das Geld der Steuerzahler nicht blindlings ausgeben, sondern müssen mit diesem Geld gezielt fördern – dort, wo es wirkt. Statt gezielter und schlanker Hilfe wollen Sie das System immer komplizierter und bürokratischer machen. Sie wollen immer mehr und noch mehr staatliche Transferleistungen, Verpflichtungen und staatlichen Einfluss. Das gefährdet die Handlungsfähigkeit Bayerns und den Haushalt. Wir brauchen eine Politik, die Autonomie und Eigenverantwortung vor Ort stärkt, Kommunen ohne Handlungseinschnitte unterstützt und Familien entlastet – zum Wohle unserer Kinder und damit auch im Interesse der Generationen, die den enormen finanziellen Aufwand, den Sie im Grunde genommen durch die Öffnung der Schuldenbremse finanzieren wollen, künftig schultern müssen. Liebe CSU und FREIE WÄHLER, an dem vorliegenden Gesetzentwurf sehen Sie deutlich, mit wem ernsthafte Politik betrieben werden kann. Es sind nicht die GRÜNEN, auch nicht die SPD, sondern eindeutig wir von der AfD, der Alternative für Deutschland. (Beifall bei der AfD – Lachen bei den GRÜNEN) Zum Teufel mit Ihrer Brandmauer! Hier geht es um Bayern. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf auf jeden Fall ab. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der CSU)
Ilse Aigner
Frau Kollegin, wenn Sie noch bleiben würden. Es liegt die Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Kollegin Julia Post vor. Bitte schön.
Julia Post GRÜNE
Kollegin Roon, mich würde interessieren, was Ihre Quelle für die Angabe "2 Milliarden Euro" ist.
Elena Roon AfD
Man muss einfach zwei plus zwei rechnen; dann kommen Sie darauf. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD – Lachen bei den GRÜNEN – Zuruf: Zwei plus zwei ist vier!)
Ilse Aigner
Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Anton Rittel für die FREIEN WÄHLER das Wort.
Anton Rittel FREIE WÄHLER
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Kollegin Roon, eines muss ich gleich vorweg sagen: Zu unserer Regierungskoalition aus FREIEN WÄHLERN und CSU, zur Bayernkoalition, gibt es gar keine Alternative. (Zuruf von der AfD: Humor hat er auch!) Die FREIEN WÄHLER stehen für eine pragmatische und bürgernahe Politik. Genau daran messen wir den Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Änderung des BayKiBiG. Ihre Zielsetzung, die Bildungsgerechtigkeit zu stärken und die Qualität der frühkindlichen Bildung zu verbessern, ist zweifellos richtig. Doch wir müssen uns fragen, ob dieser Gesetzentwurf zielführend ist. Die vollständige Kostenübernahme für vier Stunden Betreuung pro Tag klingt möglicherweise zunächst einmal sehr gut. Was ist aber mit den tatsächlichen Bedürfnissen von Familien, die auf Ganztagsplätze angewiesen sind? Die 90-%-Regelung für längere Buchungszeiten lässt viele Kommunen mit einem erheblichen Restbetrag zurück. Wir vertrauen darauf, dass mit der Neuregelung des BayKiBiG mehr Planungssicherheit für Kitaträger geschaffen wird. Die FREIEN WÄHLER konzentrieren sich in erster Linie auf die finanzielle Entlastung der Eltern bei der Kinderbetreuung. Das ist ein starker Punkt unseres politischen Programms. Wir dürfen Eltern nicht mit den hohen Kosten, die die Betreuung von Kindern mit sich bringt, alleinlassen. Die Einführung eines Fachgremiums ist meines Erachtens nicht sinnvoll. Sie würde zu mehr Bürokratie führen. Wir brauchen im Gegenteil schlanke Strukturen, die schnelles und effektives Handeln ermöglichen. Wir haben ohnehin gute Fachverbände, mit denen die FREIEN WÄHLER in ständigem Austausch stehen, und freuen uns jederzeit auf Verbesserungsvorschläge aus der Praxis, die wir in den Gesetzentwurf einbringen können. Besonders kritisch sehen wir die zentrale Festlegung der Elternbeiträge. Einheitlichkeit darf nicht zu Einhalt führen. Für die FREIEN WÄHLER ist die kommunale Selbstverwaltung ein hohes Gut. Die FREIEN WÄHLER setzen sich dafür ein, dass die Gestaltungsfreiheit der Kommunen beibehalten wird; denn die Kommunen kennen die Bedürfnisse vor Ort am besten. Die FREIEN WÄHLER stehen für Chancengleichheit. Echte Chancengleichheit entsteht aber nicht allein durch Beitragsfreiheit. Übernimmt der Staat sämtliche Kindergartengebühren, besteht die reelle Gefahr, dass sich eine Zwei-Klassen-Gesellschaft entwickelt. Werden alle Beiträge gedeckelt oder gestrichen, können die Träger keine besonderen pädagogischen Konzepte mehr anbieten und geraten unter Druck. Sie können dann ihr Angebot nicht mehr finanzieren und müssen sich auf private Zusatzbeiträge stützen. Dann entstehen private Kindergärten und damit eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Das ist keine Bildungsgerechtigkeit, das ist Bildungsungerechtigkeit. (Johannes Becher (GRÜNE): Was haben wir denn heute?) – Wir haben momentan keine Zwei-Klassen-Gesellschaft. – In diesem Zusammenhang wäre es ein guter Ansatz, wenn ein Teil des bisherigen Familiengeldes zur Entlastung der Kommunen und der Kitaträger verwendet würde. Eines dürfen wir dabei nicht vergessen, und das sind die regionalen Unterschiede. In München ist das Lohnniveau höher als im ländlichen Raum. In München sind die Durchschnittslöhne höher als im ländlichen Raum. Sie wollen aber, dass ein Platz in München genauso viel wie im ländlichen Raum kosten soll. Außerdem ist zu beachten: Die Kitabeiträge werden bis zu einer gewissen Grenze vom Staat übernommen. Wir FREIE WÄHLER sagen deshalb: Die Beitragsfreiheit darf nicht auf Kosten der Qualität gehen. Wir brauchen ein System, das sowohl die Eltern als auch die Kommunen entlastet. Zugleich müssen Vielfalt und Qualität in der Betreuung gesichert werden. Das bedeutet: Wir brauchen eine gezielte Förderung statt pauschaler Gleichmacherei. Vor allem brauchen wir Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung; denn die Kommunen wissen selbst am besten, was sie benötigen. Lassen Sie uns gemeinsam für ein System eintreten, das allen Kindern gerecht wird, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Die Kitaeinrichtungen sind nicht Bildungseinrichtungen, für die größtenteils der Staat zuständig ist, sondern Betreuungsstätten. Für die Betreuung sind größtenteils die Eltern zuständig. Wenn die Eltern dieses staatliche Angebot in Anspruch nehmen müssen, muss das auch etwas kosten. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab und werden als Regierungsfraktionen einen guten Gesetzentwurf einbringen, wie das auch im Koalitionsvertrag steht. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Ilse Aigner
Als Nächste spricht Frau Kollegin Doris Rauscher für die SPD-Fraktion.
Doris Rauscher SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Ministerin! Es freut mich, dass wir heute erneut über die bayerischen Kitas und damit über ein zentrales sozialpolitisches Thema sprechen. Auch wir von der SPD-Fraktion finden: Die Staatsregierung ist in der Pflicht, die Rahmenbedingungen für die Frühpädagogik, für die Krippen, Kindergärten, Kinderhäuser und Horte zu verbessern. Erst in der vergangenen Woche hatten wir im Plenum eine ausgiebige Debatte über unsere Anträge. Dass die Folgen mangels erforderlicher politischer Aktivitäten der Staatsregierung mittlerweile gravierend sind, ist bekannt. Nur wenn die Bildungs- und Betreuungsqualität in den ersten Jahren hoch ist, profitieren unsere Jüngsten ihr Leben lang, und mit ihnen die Familien, die Wirtschaft und die ganze Gesellschaft. Deshalb muss eine Reform dringend kommen, und zwar zügig. (Beifall bei der SPD) Zentrale Aspekte einer Reform des BayKiBiG sind für die SPD unter anderem die Anhebung der Finanzierung der Kitabetriebskosten, eine faire Kostenlastenverteilung zwischen Freistaat und Kommunen, genug Plätze, Verlässlichkeit für die Eltern, gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und eine hohe Bildungsqualität für unsere Kinder; denn auf den Anfang kommt es an. Ob der Gesetzentwurf der GRÜNEN diese Kriterien wirklich erfüllt, werden wir diskutieren. Er liefert einige gute Ansätze. Viele der genannten Verbesserungen für die Arbeits- und Rahmenbedingungen hat die SPD immer wieder gefordert, zuletzt in ihrem großen Antragspaket. Für uns stellen sich aber doch einige Fragen zu dem Gesetzentwurf, zum Beispiel welche Rolle zukünftig den Kommunen zugedacht wird; denn die Kindertagesbetreuung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Wie stellen sich die GRÜNEN die künftige Rolle der Kommunen und damit eine mögliche Kofinanzierung durch die Kommunen vor? Oder die Frage, wie die konzeptionelle Vielfalt in der bunten Trägerlandschaft, die wir in Bayern sehr schätzen, gewahrt werden soll. Für uns ist klar: Eine Entlastung der Kommunen ist wichtig. Eine vollständige Umkehr der Finanzierung einseitig zulasten des Freistaats kann aber im Hinblick auf die Aufgabenverteilung und die Kostenverteilung in unserem Land auch nicht die Lösung sein. Manches ist auch schon festgelegt. Ich verweise zum Beispiel auf Artikel 19 des BayKiBiG. Hier ist eine jährliche Elternbefragung vorgeschrieben. Ich habe mir die Frage gestellt: Wie gut kennen Sie eigentlich das derzeitige BayKiBiG? Über all diese Fragen werden wir im Fachausschuss intensiv beraten. Dann wird sich zeigen, wie durchdacht und tragfähig der von den GRÜNEN vorgelegte Gesetzentwurf zum BayKiBiG tatsächlich ist. So viel zunächst vorab im Rahmen der Ersten Lesung. Mein abschließender Dank gilt den Fachkräften, die jetzt, heute und in jedem Moment draußen die Stellung halten und die Kinder in ihrer Entwicklung engagiert und bestmöglich begleiten. (Beifall bei der SPD) Das ändert aber nichts daran, dass die Rahmenbedingungen verbessert werden müssen, damit nicht die Letzten, die vor Ort noch in diesem Berufsfeld tätig sind, diesen Beruf vor lauter Frust und Überforderung verlassen. (Beifall bei der SPD)
Ilse Aigner
Damit ist die Aussprache geschlossen. – Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 b auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bayerisches Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden und Bevölkerung an Windenergie- und Photovoltaikanlagen (BayWindPVBetG) (Drs. 19/6905) - Erste Lesung - Auch hier wird die Aussprache mit der Begründung verbunden. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Herr Kollege Martin Stümpfig von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Martin Stümpfig GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Akzeptanz ist entscheidend für den Erfolg der Energiewende. So steht es auch im Koalitionsvertrag der CSU und der FREIEN WÄHLER. Das können wir nur unterstreichen. Eine Beteiligung und eine Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger bei neuen Photovoltaik- und Windkraftanlagen muss deshalb dringend kommen. Darüber waren wir uns bei den Debatten, die bereits über die ersten Entwürfe von uns sowie der Kolleginnen und Kollegen der CSU und der FREIEN WÄHLER geführt wurden, einig. Jetzt plant aber die Staatsregierung, genau dies zu streichen. Im aktuellen Entwurf soll die Bürgerbeteiligung zu einer Sollvorschrift zusammengestrichen werden. Dazu sagen wir GRÜNEN ganz klar Nein. Wir brauchen eine flächendeckende und aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende. (Beifall bei den GRÜNEN) Die Kritik vom Genossenschaftsverband war hier ebenfalls massiv, nachdem das Wirtschaftsministerium dem Verband den Entwurf vorgestellt hat, Zitat: "[…] die Bürgerbeteiligung [ist] lediglich als Soll-Bestimmung […] ausgestaltet […]. Dadurch wird der Kern des Bayerischen Beteiligungsgesetzes ausgehöhlt. […] echte Bürgerbeteiligung lässt sich aber nur durch eine Verpflichtung der Vorhabenträger zur Bürgerbeteiligung erreichen", so der Genossenschaftsverband. Zumindest bekamen wir GRÜNE Anfang Juni bei unserer Forderung überraschend aus einer Ecke Unterstützung: Markus Söder ist uns beigesprungen und hat klar gesagt, es werde eine Bürgerbeteiligung geben. – Das sieht der aktuelle Entwurf der Staatsregierung aber nicht vor. So kann man jetzt sagen: Auch der neue Entwurf der Staatsregierung ist damit vom Tisch gefegt. Sie erinnern sich vielleicht: Der alte Entwurf war im Februar bei uns im Wirtschaftsausschuss auf massive Kritik der Verbände gestoßen und wurde von ihnen vom Tisch gefegt. Da war es sogar noch so, dass sich niemand von den Kolleginnen und Kollegen der CSU und der FREIEN WÄHLER getraut hat, im Ausschuss einmal ein Wort für diesen schlechten Entwurf einzulegen. Das Wirtschaftsministerium und Herr Aiwanger haben es jetzt aber geschafft, aus dem schlechten Entwurf einen noch schlechteren Entwurf zu machen; das muss man erst einmal zusammenbringen. Dann gab es im Ausschuss die Bitte an die Verbände, ob diese zum Thema Beteiligungsgesetz nicht etwas zusammenschreiben könnten. Man sieht: Die Staatsregierung steht wirklich komplett blank da, sie ist komplett planlos. Das Gesetz sollte eigentlich am 1. Januar in Kraft treten. Wir sehen: Heute liegt überhaupt nichts vor. (Martin Wagle (CSU): Da irren Sie sich aber!) Wir haben im Juni/Juli 2024 eine Beteiligung durchgeführt. Wir haben alle Energiegenossenschaften in Bayern eingeladen, mit uns zu arbeiten, und alle Verbände eingeladen, an einem Bürgerenergiebeteiligungsgesetz mitzuarbeiten. Das wäre eigentlich Ihr Job als Staatsregierung. Sie haben das nicht gemacht, wir haben es gemacht. Wir haben den Gesetzentwurf dann im August 2024 eingereicht. Er wurde von Ihnen im Herbst abgelehnt unter Verweis der CSU und der FREIEN WÄHLERN darauf, schon dabei zu sein, selbst etwas zu erstellen. – Herr Lausch, Kollegin Schack, da bin ich jetzt einmal gespannt. Wo ist denn der Entwurf der Staatsregierung? Inwiefern sind Sie denn dabei, hier endlich einmal etwas zu Papier zu bringen? Bisher liegt nichts vor. Deswegen sagen wir ganz klar: Da müssen Sie jetzt endlich in die Pötte kommen. Seit einem Jahr wird der Entwurf von Markus Söder und Hubert Aiwanger angekündigt. Es liegt nichts vor. Was Sie hier bieten, ist wirklich eine Schande. (Beifall bei den GRÜNEN) Aber wir GRÜNE sind da nicht so. Wir eilen Ihnen erneut zu Hilfe und helfen Ihnen auf die Sprünge. Heute reichen wir einen neuen Gesetzentwurf ein; viele Punkte, die wir hier im Haus in der Debatte hatten, sind eingearbeitet. Es sind viele Punkte eingearbeitet, bei denen die Verbände sagten: Da könnte man noch etwas ändern. Zum Beispiel sollen Photovoltaikanlagen erst ab 3 Megawatt einbezogen werden, Artikel 4 ist neu und die Beteiligung nach § 6 EEG neu gefasst. – Das war die Kritik von Herrn Vogel, der heute leider nicht da ist; dabei ging es um den 2.500-Meter-Umkreis einer Windkraftanlage. Die Forderung ist nicht schlecht, wir nehmen sie auf, weil wir in diesen Punkten offen sind, wenn es passt. Da könnten Sie sich eine Scheibe von uns abschneiden. (Michael Hofmann (CSU): Dann könnt ihr froh sein, dass ihr die CSU habt!) Der Artikel zum Beteiligungsentwurf ist gestrichen, aber der Kern und worum es eigentlich geht, die Beteiligungsvereinbarung, bleibt bestehen. Sie besagt eben: Der Vorhabenträger muss sich mit der Kommune an einen Tisch setzen. Sie können auch den Kreis der Beteiligten erweitern, Art und Umfang der Beteiligung frei festlegen und frei entscheiden, was Sie mit dem Geld machen. Sie sind da komplett frei. Das ist der Kern dieses Beteiligungsgesetzes. Das war auch der Kern in Ihrem ersten Entwurf. Sie haben ihn herausgerissen; Sie haben das Herzstück Ihres eigenen Beteiligungsgesetzes herausgerissen. Was jetzt noch im Gesetzentwurf steht, ist kein Gesetz wert. Um auf unseren Gesetzentwurf zurückzukommen: Wir haben auch die Anregungen von Gemeinde- und Städtetag aufgenommen. Sie haben gesagt, die Kommunen stünden ziemlich unter Stress und es könnte zu viel Arbeit für sie sein. – Dann haben wir gesagt: Okay, wenn die Kommune nicht möchte, dann kann sie ablehnen. Sie muss nicht darauf eingehen. Sie kann auch einfach nicht reagieren. Wenn sie gar nichts macht, dann fällt sie auf die Mindestbeteiligung zurück. Das sind gemäß § 6 EEG 0,2 Cent pro Kilowattstunde. Die Kommune muss also gar nichts machen. Wir haben es geschafft, die Kritik des Städte- und Gemeindetags aufzunehmen, ohne das Gesetz zu entkernen. Wir verlangen jetzt auch von der Staatsregierung, dass sie nicht alles über den Haufen schmeißt, sondern eben anpasst. Wir haben die Ersatzbeteiligung geändert, die Ausgleichsabgabe ist gestrichen und die Transparenzplattform ebenfalls; wir haben einzig hinzugefügt, dass die Staatsregierung eine Mustervereinbarung erstellt. Die Kommunen können sich nicht die ganze Zeit damit beschäftigen, deshalb erstellt die Staatsregierung eine Mustervereinbarung, wie so etwas aussehen kann. Dann wird es noch einmal einfacher für die Kommunen. Das ist also unser neuer Entwurf. Er hat einige Punkte aufgenommen, die auch von Ihnen von der CSU und den FREIEN WÄHLERN gekommen sind. Er hat viele Punkte aufgenommen, die aus den Verbänden gekommen sind, wie zum Beispiel Erleichterungen für die Kommunen. Aber – und das ist der springende Punkt – er hat das Herzstück erhalten. Das ist eben die Beteiligungsvereinbarung; denn ohne sie hat ein Gesetz gar keinen Sinn. Das ist ein stimmiger Gesetzentwurf. Vielleicht erlebe ich es hier im Bayerischen Landtag noch, dass Sie von CSU und FREIEN WÄHLERN auch einmal einem Gesetzentwurf der GRÜNEN zustimmen können. Schön wär’s. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ilse Aigner
Für die CSU-Fraktion spricht die Kollegin Jenny Schack.
Jenny Schack CSU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen in die Pötte, aber wir lassen uns auch nicht treiben. Insbesondere die Staatsregierung lässt sich nicht treiben. – Liebe Kollegen von den GRÜNEN, Sie haben so viel Zeit in den Gesetzentwurf, den Sie heute vorlegen, hineingesteckt, und ich verstehe wirklich, dass es ganz doll wehtut, wenn man etwas fallen lassen soll oder muss, wenn man so viel Herzblut hineingesteckt hat. Aber tun Sie mir den Gefallen, tun Sie uns den Gefallen und tun Sie den Bürgern den Gefallen und lassen Sie den Gesetzentwurf fallen! Er ist einfach nicht gut. (Beifall bei der CSU) So, wie er ausgestaltet ist, bringt er nichts. Er bringt nichts Gutes, weder für die Gemeinden noch für die Bürgerinnen und Bürger, für die Sie – wie Sie sagen – so sehr eintreten, noch für die Wirtschaft und am Ende auch nicht für die Umwelt. Die Idee ist gut. Da sind wir uns einig, Herr Stümpfig. Sie hatten es eben auch gesagt: Wir wollen Bürgerbeteiligung. Wir wollen auch eine Akzeptanz für erneuerbare Energien, und wir wollen sie stärken. Wir haben das gleiche Ziel. Aber ein Gesetz muss handwerklich sauber und verwaltungspraktisch umsetzbar sein. Da krankt es bei Ihrem Gesetzentwurf, den Sie heute vorlegen. Sie haben heute fast die ganze Zeit über etwas gesprochen, von dem Sie meinen, dass es jetzt kommen wird, was Sie aber noch nicht verifiziert haben können. Das können wir alle nicht; denn es ist ja noch im Geschehen. Sie haben aber gar nicht wirklich darüber gesprochen, was Ihren eigenen Gesetzentwurf ausmacht; denn vor allem ist es Bürokratie. Das war Ihr großer Kritikpunkt an unserem vorherigen Gesetzentwurf. Sie sagten, das sei so viel Bürokratie. Wenn man sich Ihren Gesetzentwurf anschaut – ich habe mir alles durchgelesen –, dann sieht man 13 dicht beschriebene Seiten, auf denen im Prinzip nur Bürokratie steht. Des Weiteren ist er alt; Sie haben es teils schon selbst angesprochen. Wir hatten das schon letztes Jahr. Vor einem Jahr haben wir uns von Ihnen im Prinzip genau das Gleiche angehört; der Gesetzentwurf ist nahezu identisch. Im Gesetzentwurf haben Sie ein paar kleine Dinge kosmetisch verändert, etwas rausgenommen, etwas eingefügt, aber im Prinzip – ich habe beide Gesetzentwürfe nebeneinandergelegt – ist es das Gleiche. Vor allem ist die problematische Regelungssystematik enthalten, von der wir damals schon meinten, sie sei verwaltungspraktisch und verfassungsrechtlich bedenklich. Das haben Sie eben nicht geändert. Neu ist der zweistufige Mechanismus mit Beteiligungsvereinbarung und Ersatzbeteiligung, was auch spannend ist. Das haben Sie aus dem alten Entwurf der Staatsregierung genommen. Das ist gut, und ich freue mich, wenn man miteinander darüber redet, was man aufnehmen kann. (Stephanie Schuhknecht (GRÜNE): Dann baut das ja eine Brücke!) Aber es hilft nichts, weil wir als Wirtschaftsausschuss insgesamt gesagt haben: Das passt uns noch nicht. Wir alle wollten, dass hier noch nachgearbeitet wird. Wir wollen, dass am Ende etwas vorliegt, das schlank ist, funktioniert, das uns nicht überfordert, unsere Gemeinden nicht überfordert und am Ende unseren Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt. Was steht drin? – Ich kann das auch gerne noch einmal ausführen. Wir beschäftigen uns heute mit Ihrem Gesetzentwurf. Ich habe einmal von Seite 1 bis Seite 7 durchgeblättert. Kolleginnen und Kollegen, da haben wir Berichte, die gegeben werden sollen, dann Bürokratie, Bürokratie – ich habe es mir in kleiner Schrift hingeschrieben –, dann Nachweise, die erbracht werden sollen, in Artikel 9 dann wieder Bürokratie: "Das Staatsministerium kann Befugnisse und Aufgaben durch Rechtsverordnung auf eine andere Behörde übertragen." Dann soll eine neue Stelle geschaffen werden. Wir sind gerade dabei, dass wir sagen: Wir wollen keinen weiteren Stellenaufbau. – Es soll wieder eine neue Stelle geschaffen werden. Dann gibt es Verwaltungsvorschriften, die bis ins kleinste Detail ausgearbeitet werden. Dann haben wir wieder Auskünfte, die wieder erteilt werden sollen, sodass Gemeinden dann wieder Leute anstellen müssen, um dieses ganze – ich sage es nicht gerne – Bürokratiemonster zu füttern. Genau das wird hier in Ihrem Vorschlag bis ins Detail ausgearbeitet. Das ist Detailversessenheit. Am Ende des Tages soll die Staatsregierung – erst einmal nach einem Jahr und dann alle drei Jahre – erklären und immer wieder beantworten: Ja, wie läuft es gerade? – Dass man dann die Kriterien dafür aufstellen muss und sagen muss, wie wir das erfassen wollen und was wir dann bei den Gemeinden wieder alles abfragen wollen, sodass die Gemeinden wieder Tausende Berichte schreiben müssen – da sind wir genau bei dem, was wir nicht wollen. Wir wollen ein schlankes Gesetz, meine Damen und Herren. Vielleicht sage ich noch: Nicht zuletzt weist Ihr Gesetzentwurf rechtliche Unklarheiten auf, gerade bei der Beteiligungsvereinbarung. Sie haben die eben angesprochen, deswegen will ich darauf noch einmal eingehen. Die Höhe der Beteiligung bleibt, anders als bei der Ersatzbeteiligung, in dieser Beteiligungsvereinbarung offen. Das wirft nicht nur Fragen der Gleichbehandlung auf, sondern es kann im schlimmsten Fall – wir hatten es auch im letzten Jahr schon einmal ausgeführt – strafrechtlich relevante Konsequenzen haben. Zumindest kann es zu Vorwürfen führen. (Stephanie Schuhknecht (GRÜNE): Strafrechtlich?) – Ja, es kann strafrechtlich relevante Vorwürfe geben – ich kann es Ihnen ausführen, Sie können einmal in § 331 ff. StGB und § 108 StGB schauen –, dann nämlich, wenn wirtschaftliche Vorteile ohne klare gesetzliche Grundlage an öffentliche Stellen fließen. Da ist bei Ihnen noch nicht nachgebessert worden. Das sind 13 Seiten – ich fasse es kurz zusammen –, die im Prinzip sagen: Wir wollen alles regulieren. Der Freistaat soll alles regulieren, und den Gemeinden wird keine Freiheit gegeben. – Das ist das Nächste und auch das, womit ich schließen will: Sie geben den Gemeinden keinen Handlungsspielraum in Ihrem Gesetzentwurf. Sie machen Vorschriften darüber, wo das Geld dann im Einzelnen ausgegeben werden soll. Das geht dann von der Ortsbildpflege über Wärmenetze bis hin zu konkreten Förderzwecken. Wir wollen, dass die Gemeinde einfach sagt: Wir haben da Bedarf. – Dann geben wir da das Geld rein. Das ist das, womit man als Gemeinde arbeiten kann. Das ist das, womit ich als Bürgermeister oder Bürgermeisterin arbeiten will. Diese müssen frei in ihren Entscheidungen sein. Sie sagen: Der Staat weiß es besser, was wo zu tun ist. – Aber ich sage Ihnen ganz ernsthaft: Beteiligung ohne Autonomie ist Bevormundung und nichts anderes. Meine Damen und Herren, deswegen ist dieser Gesetzentwurf kein Beteiligungsgesetz, sondern ein Verwaltungsgesetz mit Beteiligungsetikett. Beteiligung gelingt nicht mit 13 Seiten, die man mit Paragrafen spickt, sondern durch klare, einfache und freiwillige Modelle. Meine Damen und Herren, deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Frau Kollegin, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Martin Stümpfig vor.
Jenny Schack CSU
Natürlich, Entschuldigung. Ich kann auch einfach gleich hierbleiben.
Martin Stümpfig GRÜNE
Liebe Kollegin Schack, unser Gesetzentwurf hat 11 Artikel, und es sind fünf Seiten, auf denen es um die Artikel geht. Dann gibt es noch eine Begründung. Ich denke einmal, das ist jetzt nicht besonders lang, und auch im Artikel 8, der zitiert wurde, sind es nur fünf Punkte, die regeln, was die Staatsregierung machen soll, um es den Kommunen leichter zu machen. Ich nenne als Beispiel diese Mustervereinbarungen. Wenn wir es den Kommunen leichter machen wollen – und das ist doch unser gemeinsames Ziel –, denn irgendjemand muss halt doch eine gewisse Arbeit machen, dann macht das die Staatsregierung für alle 2.000 Kommunen. Dann ist es deutlich leichter. Die Beteiligungsvereinbarung sieht eine freie Entscheidung der Kommunen vor. Ich bitte Sie, das noch einmal nachzulesen. Das steht da ganz klar drin. Sie kann sowohl "den Kreis der beteiligungsberechtigten Personen […] definieren" als auch Art und Umfang der Beteiligung usw. Da sind die Kommunen komplett frei. Von daher wundert mich die Kritik jetzt schon. Das lenkt natürlich davon ab, dass Sie selber nicht in die Pötte kommen, um das noch einmal aufzugreifen, weil Sie selber seit einem Jahr nichts vorzuweisen haben. Wenn man nach Nordrhein-Westfalen schaut, –
Ilse Aigner
Herr Kollege.
Martin Stümpfig GRÜNE
– wo auch wir unseren ersten Gesetzentwurf mit abgestimmt haben, –
Ilse Aigner
Herr Kollege.
Martin Stümpfig GRÜNE
– sehen wir: Das funktioniert in Nordrhein-Westfalen, und deswegen frage ich: Warum tun Sie sich so wahnsinnig schwer? (Beifall bei den GRÜNEN)
Ilse Aigner
Frau Kollegin Schack.
Jenny Schack CSU
Vielen Dank, Kollege Stümpfig. Das waren jetzt wieder mehrere Fragen in einer, und ich muss mich dann immer entscheiden, auf welche Frage ich antworte. Ich mache es ganz einfach: Wir wollen es den Kommunen einfach machen. Wir wollen den Kommunen Handlungsfreiheit geben. Die sollen ganz einfach entscheiden, was sie wie vereinbaren, und vor allem, wofür sie das Geld ausgeben. Das ist das, was wir unseren Gemeinden geben wollen, nämlich die Freiheit zu entscheiden. Das ist auch das, was die Kommunen fordern, und das ist das, was wir bisher auch als Rückmeldung erhalten haben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Als Nächster spricht der Kollege Florian Köhler für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Florian Köhler AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Stümpfig hat gesagt: Er und die GRÜNEN wollen helfen. – Die zwölf furchterregendsten Wörter in der deutschen Sprache sind "Ich bin von den GRÜNEN, und ich bin hier, um zu helfen." (Lachen bei der AfD) Das weiß jeder, das wissen selbst Grundschüler, aber anscheinend nicht einmal die Fraktionen, die die Regierung tragen; denn letztes Jahr haben die GRÜNEN schon ein Zwangsbeteiligungsgesetz für Windkraft und PV eingebracht. Das wurde abgelehnt. Dann haben die CSU und die FREIEN WÄHLER über die Staatsregierung den Unsinn übernommen und einen eigenen Entwurf vorgelegt. Der wurde von den Kommunen, den Verbänden und den Praktikern komplett zerrissen, weil er zu bürokratisch und zu praxisfern war. Jetzt kritisiert hier die CSU wieder groß, wie schlimm die GRÜNEN sind; aber die GRÜNEN haben diesen Entwurf eingebracht, und Markus Söder hat am 02.06. nach der Kabinettsklausur am Tegernsee bei der Pressekonferenz selbst gesagt: "Natürlich bleibt es beim Wind bei der Bürgerbeteiligung." Und: Natürlich wird auch die Staatsregierung einen Entwurf für den Herbst nachschieben. – Da frage ich mich: Warum laden Sie nicht gleich die Referenten der GRÜNEN ins Wirtschaftsministerium und in die Staatskanzlei ein, um Ihre Gesetze gemeinsam zu schreiben? (Michael Hofmann (CSU): So ein Quatsch!) Denn der Unterschied zwischen den GRÜNEN und Ihrer grünen Politik ist nicht sehr groß, und mit marktwirtschaftlicher Vernunft und Ludwig Erhard hat das ebenso wenig zu tun. (Beifall bei der AfD) Die GRÜNEN bedrohen also schon wieder unsere Gemeinden, unsere Landschaft und unsere Freiheit. Dieser Gesetzentwurf ist ein Angriff auf unsere Lebensweise und auf unsere Dörfer. Das sogenannte Bayerische Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden und Bevölkerung an Windenergie- und Photovoltaikanlagen von den GRÜNEN ist nichts anderes als alter Wein in neuen Schläuchen. Es klingt nach Bürgerbeteiligung, aber in Wahrheit ist es ein bürokratisches Monstrum, das allen schadet. Warum ist dieses Gesetz so gefährlich? – Es zwingt Betreiber von Windkraft- und Solaranlagen, Gemeinden und Bürger zu beteiligen. Man will sich die Akzeptanz vor Ort erkaufen, weil die Energiewende gescheitert ist. In Wirklichkeit bedeutet dieser Gesetzentwurf aber mehr Bürokratie, mehr Zwang, mehr Kosten, die letztendlich vor allem auf die Verbraucher zurückfallen. Die Betreiber müssen nach dem Willen dieses Gesetzes 0,3 Cent pro Kilowattstunde zahlen oder teure Nachrangdarlehen anbieten. Und wer bezahlt diese Abgabe? – Die bezahlt der Bürger durch höhere Strompreise, doch nicht der Betreiber. Der Betreiber gibt schlicht und ergreifend seine Kosten weiter. Dieses Gesetz treibt also die Kosten für die Energie in Wahrheit in die Höhe, während es Gemeinden mit ein paar Cent abspeist. Dass Sie das Beteiligung nennen, ist schlicht und ergreifend scheinheilig. Das ist linke Tasche, rechte Tasche. Vergleichen wir einmal diesen mit dem alten Gesetzentwurf. Der alte Gesetzentwurf war auch Schrott; aber Ihr neuer Gesetzentwurf ist ein Rückschritt. Der macht alles noch komplizierter, als Sie es im alten Gesetzentwurf formuliert haben: mit detaillierten Nachrangdarlehen und Ausführungen, wann solche Offerten gemacht werden müssen, bei denen sich Bürger mit 500 Euro Mindestanlagebeteiligung beteiligen sollen mit einer Verzinsung nach irgendwelchen KfW-Standards, die keiner versteht, zumindest der Otto Normalverbraucher nicht. Das ist kein Angebot, sondern ein bürokratischer Albtraum. Und ich habe noch gar nicht angefangen, von den Schlichtungsstellen zu sprechen. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist ein Täuschungsmanöver. Er verspricht Beteiligung und Teilhabe, liefert aber nur mehr Bürokratie, höhere Kosten und eine Zerstörung unserer Heimat und unserer Kulturlandschaft. Er ignoriert, was wir wirklich alle wollen: eine Energiepolitik, die bezahlbar ist, unsere Landschaft schützt und vor allem zuverlässig Strom liefert. Wir fordern eine Politik, die unsere Bürger in den Mittelpunkt stellt und nicht die Interessen grüner NGOs. Ich freue mich schon auf die nachfolgenden Debatten im Ausschuss und auch auf die Zweite Lesung. Ich glaube aber ehrlich gesagt nicht, dass es besser wird. (Beifall bei der AfD)
Ilse Aigner
Als Nächster spricht der Kollege Josef Lausch für die FREIEN WÄHLER.
Josef Lausch FREIE WÄHLER
Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Bürgerinnen und Bürger im Publikum! Bereits im Sommer 2024 und interessanterweise kurz nach Bekanntgabe der Pläne der Bayerischen Staatsregierung zur Einführung einer Beteiligungsregelung für Windenergie- und Photovoltaikfreiflächenanlagen brachten die GRÜNEN am 12. August ein Bürgerenergiebeteiligungsgesetz ein. Dieser Entwurf wurde bekanntermaßen am 11. Dezember letzten Jahres abgelehnt. Der aktuelle Gesetzentwurf, über den wir heute sprechen, entspricht in großen Teilen dem oben genannten, im Landtag bereits abgelehnten Entwurf, ist also ein "Copy and Paste" aus dem Jahr 2024. Überwiegend betreffen die vorgenommenen Anpassungen, Ergänzungen und auch Streichungen dabei Detailfragen. Sie sind also alter Wein in neuen Schläuchen. Stellenweise wurden interessanterweise auch Formulierungen aus dem Gesetzentwurf der Staatsregierung vom 19.12.2024 übernommen. (Zuruf von den GRÜNEN: Hoppla!) Der Gesetzentwurf der GRÜNEN greift teilweise die im Gesetzgebungsverfahren im Landtag zum Bürgerenergiebeteiligungsgesetz geäußerten Kritikpunkte auf und versucht auch, diese zu berücksichtigen. So entspricht beispielsweise die Regelung zu den Beteiligungsberechtigten in Artikel 4 im Wortlaut der Vorschrift aus dem Gesetzentwurf der Staatsregierung. An anderen Stellen werden im Bayerischen Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden und Bevölkerung an Windenergie- und Photovoltaikanlagen jedoch Regelungen bzw. Mechanismen aus dem Bürgerenergiebeteiligungsgesetz unverändert übernommen, welche bereits im Bürgerenergiebeteiligungsgesetz einer rechtssicheren Anwendung der Regelungen entgegenstanden. Bei der Beteiligungsvereinbarung ist immer noch nicht die konkrete Höhe geregelt, in welcher die Vorhabenträger die Gemeinden und eventuell die Bürger überhaupt an Projekten beteiligen müssen. Für Vorhabenträger entsteht hierdurch mangels eindeutig definierter Pflichten Rechtsunsicherheit. Das ist für jeden potenziellen Investor eine Abschreckung. Der Entwurf enthält zahlreiche Informations- und Meldepflichten und erzeugt damit einen nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand. Darüber hinaus würde der Regelungsentwurf zu relevantem Personalmehrbedarf in den Verwaltungen führen. 9 Seiten und 17 Seiten zur Begründung dafür sind ein Paradebeispiel für galoppierende Bürokratie. Allein schon deswegen ist dieser Gesetzentwurf aus heutiger Sicht abzulehnen. Der Gesetzentwurf, den wir aktuell gemeinsam mit der Staatsregierung und dem Wirtschaftsministerium in der Pipeline haben, ist das Gegenstück dazu. Zugegebenermaßen hatten wir im ersten Frühjahr leichte Anlaufschwierigkeiten. (Zurufe von den GRÜNEN: Aha!) Aber wir hören auch auf die Einwendungen, sodass der neue Gesetzentwurf – so hört man – auf 2 DIN-A4-Seiten eingedampft sein wird. Wir möchten, wie die Kollegin Schack schon gesagt hat, den Kommunen maximale Beinfreiheit verschaffen. Das ist uns wirklich wichtig. Es ist auch ein Paradebeispiel dafür – da möchte ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Beamten aus dem Wirtschaftsministerium ausdrücklich loben –, dass man auf uns, die Landtagsabgeordneten, die Vertreter der Legislative, und auf die Betroffenen, die befragten Verbände, durchaus hört. Den Einwänden, die zum Teil berechtigt waren, ist abgeholfen worden. Das ist ein Musterbeispiel für Bürokratieabbau. Vielleicht – das ist die Lehre aus diesen doch interessanten Vorgängen – müssen wir als Legislative, als Vertreter des Souveräns, die wir hier alle sitzen, quer über alle Fraktionen selbstbewusster gegenüber Behörden, Ministerien und Ämtern auftreten und immer wieder klarmachen: Sie sind Dienstleister, wir sind die Vertreter des Volkes, des Souveräns. Ein ganz praktisches Beispiel: Das bayerische Bauministerium hat zum 1. Januar den Dachgauben- und Dachgeschossausbau im Außenbereich verfahrensfrei gestellt. Immer wieder kommen bei mir, aber auch bei Kollegen und Kolleginnen Beschwerden herein, dass Landratsämter nach wie vor Baupläne und Bauanträge einfordern, sich auf das Gesetz berufen usw. Das ist dann die Krux. Das sind die Kleinigkeiten beim Bürokratieabbau. Ich komme zum Ende. Wer den Bürokratieweiher austrocknen will, darf nicht die Frösche fragen. Dieser Gesetzentwurf der GRÜNEN ist tatsächlich ein Bürokratiemonster, wie meine Vorrednerin Jenny Schack schon gesagt hat, und deswegen natürlich abzulehnen. – Ach ja, die guten alten Bräuche bleiben erhalten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Ilse Aigner
Zu einer Zwischenbemerkung erteile ich dem Kollegen Stümpfig das Wort.
Martin Stümpfig GRÜNE
Herr Lausch, nur eine kurze Zwischenfrage. In Ihrem eigenen Koalitionsvertrag steht: "Wir setzen uns […] für […] verbesserte Regelungen zur Beteiligung von Standortkommunen und Bürgerinnen und Bürgern ein." Du hast jetzt schon erwähnt, dass es einen Entwurf gibt. In diesem Entwurf ist die Bürgerbeteiligung nur noch eine Sollvorschrift. Kommt jetzt eine verpflichtende Bürgerbeteiligung? Ja oder nein?
Josef Lausch FREIE WÄHLER
Das wird im demokratischen Prozess entschieden, ganz normal. (Lachen bei und Zurufe von den GRÜNEN: Oh!) Die Frage verstehe ich als guter Demokrat jetzt nicht.
Martin Stümpfig GRÜNE
Ach so, sie war zu kompliziert.
Josef Lausch FREIE WÄHLER
Aber wir schließen nichts aus. Tatsächlich muss auch die Rechtssicherheit bezüglich der 0,3 Cent noch geprüft werden. Außerdem waren zum Teil die kommunalen Spitzenverbände, mit denen wir in engstem Kontakt stehen, auch hier sehr skeptisch gegenüber der Bürgerbeteiligung. Auch auf diese Einwände und diese Kritik der kommunalen Spitzenverbände sind wir durchaus eingegangen, ist das Wirtschaftsministerium eingegangen. Ich hoffe, damit ist Ihre Frage beantwortet. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Ilse Aigner
Als Nächster spricht für die SPD-Fraktion der Kollege Florian von Brunn.
Florian von Brunn SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ja, das war jetzt schon interessant, was wir hier erlebt haben. Ich kann mich noch an die Sitzung im Wirtschaftsausschuss erinnern, in der wir über den Gesetzentwurf zur Beteiligung diskutiert haben, den ersten Entwurf dieser Staatsregierung und von Herrn Aiwanger, der schon vorher von allen Expertinnen und Experten komplett zerrissen worden war. Dann war es sogar der CSU im Wirtschaftsausschuss zu viel, und die stellvertretende Vorsitzende hat diesen Entwurf abgeräumt und gesagt: Wir stimmen da nicht mit. Der Entwurf wird ins Wirtschaftsministerium zurückgeschickt. Bitte noch einmal neu und gescheit machen! Trotz dieses Hintergrunds treten Sie hier jetzt auf, als wären Sie wirklich gottbegnadet. Das wundert mich schon etwas. Eigentlich müssten Sie sagen: Es tut uns leid, dass wir das Parlament mit diesem Gesetzentwurf behelligt haben; er war wirklich schlecht. Wir schauen uns jetzt mal den der GRÜNEN an. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wir haben zwar auch Fragen und Anmerkungen dazu, aber der Gesetzentwurf, den Herr Stümpfig und die GRÜNEN heute vorgelegt haben, ist tausendmal besser als der, den Sie zurückgezogen haben. Das muss man an der Stelle einfach einmal sagen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Deswegen würde ich einfach einmal runterfahren und hier nicht so arrogant auftreten. Das ist schon beschämend. Vor allem das Argument, der Entwurf sei bürokratisch! Der Gesetzentwurf, der zurückgezogen worden ist, war maximal bürokratisch. Ich glaube, insofern wäre es ganz gut, an der Stelle mal abzurüsten. Das Anliegen ist sinnvoll, nämlich zu fragen: Wie bringen wir erneuerbare Energien mehr voran, vor allem die Windkraft, die in Bayern umstritten ist? Können wir die Bürger, können wir die Kommunen beteiligen? – Vielleicht sind die Bürger bereit, stärker mitzuziehen, wenn es Geld für den kommunalen Kindergarten gibt oder wenn die Bürgerinnen und Bürger der Standortgemeinde vergünstigten Strom bekommen. Man muss sich natürlich genau anschauen – das werden wir im Gesetzgebungsverfahren machen –, wie das geregelt ist. Da haben wir tatsächlich, lieber Martin Stümpfig, schon noch ein paar Fragen. Grundsätzlich zu sagen, die 0,2 Cent, die auch im EEG des Bundes, im entsprechenden Gesetz, stehen, gibt es, ist sinnvoll. Zu sagen, dass die Kommunen hier nicht umfangreiche, anstrengende Verhandlungen führen müssen, um sie zu entlasten, ist ebenfalls sinnvoll. Aber so ein bisschen Zweifel habe ich – das merke ich jetzt gleich einmal an, das können wir dann in der Ausschussdebatte noch vertiefen – zu sagen: Wenn die ein Jahr nicht zu einer Beteiligung kommen, müssen sie aber 0,3 Cent zahlen; dann gibt es noch ein Nachrangdarlehen. – Das erscheint mir an der Stelle etwas kompliziert, ist aber jetzt tatsächlich auch kein Beinbruch. Wir hätten gerne auch – das sage ich an der Stelle dazu – noch mehr Entscheidungsfreiheit für die Kommunen, welche Projekte sie fördern. Zum Beispiel fehlen auch soziale Projekte in der Aufzählung. Aber das sind eher kleinere Einwände. Insgesamt bin ich sehr gespannt, was uns die Staatsregierung jetzt vorlegt, wenn sie den Entwurf hier zurückweist; denn die CSU, die Kollegin Schack, hat ja gerade gesagt: Es gibt noch keinen bekannten Gesetzentwurf, den kennen wir noch gar nicht. – Der Kollege von den FREIEN WÄHLERN sagt jetzt: Wir haben aber schon einen ganz tollen Gesetzentwurf, der auf zwei DIN-A4-Seiten passt. – Informiert das Wirtschaftsministerium die CSU-Fraktion nicht, wie weit der Gesetzentwurf ist? Es wundert mich, wie Sie heute hier auftreten. Mit Seriosität hat das nichts zu tun. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Ilse Aigner
Der Kollege Lausch hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.
Josef Lausch FREIE WÄHLER
Erstens, Herr von Brunn, habe ich nicht gesagt, es gibt einen Gesetzentwurf. (Anna Rasehorn (SPD): Zwei Seiten! – Weitere Zurufe von den GRÜNEN und der SPD) Ich habe gesagt, es ist etwas in der Pipeline. Vermutlich sind das zwei Seiten. Wir haben die Kritik angenommen. Jeder Mensch kann Fehler machen. Auch ein Ministerium kann Fehler machen. Wenn man dann in sich geht und die Kritik annimmt, dann kann man doch nicht von Arroganz sprechen. Das ist doch Themaverfehlung. Zweitens meine Frage: Wäre es Ihnen lieber gewesen, wir hätten den ersten Gesetzentwurf mit Gewalt durchgedrückt, oder ist es doch besser, wenn wir sagen, wir arbeiten nach? Was wäre Ihnen lieber gewesen?
Florian von Brunn SPD
Mir ist natürlich das Vorgehen so lieber. Ich freue mich, dass Sie die entsprechende Demut zeigen. Aber vorher klang es doch insgesamt etwas arrogant. Deswegen bleibe ich bei der Beschreibung. Aber danke, dass Sie es richtiggestellt haben. (Beifall bei der SPD)
Ilse Aigner
Als Nächster hat noch mal das Wort beansprucht – zu Recht, er hat noch Redezeit – der Kollege Stümpfig.
Martin Stümpfig GRÜNE
Frau Präsidentin! Ich wollte noch mal das Wort ergreifen, weil ich die Debatte zeitweise sehr amüsant gefunden habe, aber auch sehr bizarr. Der Kollege Lausch sagt, es gibt einen Entwurf, der zwei DIN-A4-Seiten lang bzw. schlank ist. Die Kollegin Schack sagt, es gibt noch gar keinen Entwurf. Vielleicht können Sie sich mal untereinander austauschen. Mittlerweile ist auch der Staatssekretär da. Vielleicht kann der noch ein Wort sagen. Gibt es jetzt etwas? Gibt es nichts? (Anna Rasehorn (SPD): Zwei Seiten!) Auf jeden Fall haben wir eine Stellungnahme vom Genossenschaftsverband und von anderen Verbänden, die sich auf einen Entwurf bezieht. Dort sind es zum Beispiel zwei Seiten, die diesen Entwurf komplett auseinandernehmen, weil da keine Bürgerbeteiligung mit drin ist. Kollege Lausch, du hast jetzt gesagt, dass die Kritik der Spitzenverbände eben so war. Deswegen ist die Bürgerbeteiligung in Frage gestellt. Aber wenn es so ist, wie es im Entwurf steht, dass man nur Kommunalbeteiligung macht mit 0,2 Cent, dann beruht das auf dem EEG. Dafür brauchen wir kein Gesetz. Wenn Sie uns kritisieren, wir würden hier viel Bürokratie erzeugen, und haben selbst einen Gesetzentwurf, in dem eigentlich überhaupt nichts Neues drinsteht als das, was der Bund eh schon regelt: 0,2 Cent können die Kommunen bekommen. – Das macht jeder Vorhabenträger. Der einzige Unterschied ist, dass Sie sagen, wir machen das verpflichtend. Dafür, Herr Lausch, Frau Schack, brauchen wir definitiv kein neues Gesetz im Bayerischen Landtag. Das ist Bürokratie pur. Dann lassen Sie es lieber ganz, bevor Sie so ein Stückwerk machen! (Beifall bei den GRÜNEN) Sie sagen immer "Bürokratie, Bürokratie". Kollege Vogel ist mittlerweile auch da. Wir haben den Gesetzentwurf mit elf Artikeln zusammengestellt. Das sind fünf Seiten Gesetzestext. Es geht nicht darum, dass wir uns gegenseitig überbieten, noch weniger zu machen. Wenn am Schluss nichts dabei herauskommt, dann brauchen wir auch kein Gesetz. Was Sie hier bisher planen, ist wirklich wenig. Schauen Sie unser Gesetz noch einmal genauer an. Wir sind im Gespräch. Danke noch einmal an die SPD. Auf die Details gehen wir sicherlich noch ein. Es geht darum, dass wir endlich mal gemeinsam auf die Spur kommen und hier im Bayerischen Landtag so bald wie möglich ein Beteiligungsgesetz haben. Das Schnellste wäre, wenn Sie unserem Entwurf in der Zweiten Lesung zustimmen würden. Dann hätten wir endlich ein gutes Gesetz. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ilse Aigner
Herr Kollege, noch dableiben! Frau Schack hat noch eine Nachfrage.
Jenny Schack CSU
Lieber Herr Stümpfig, danke. Jetzt spielen wir ein bisschen Pingpong mit unseren gegenseitigen Fragen. Wir können das nachher noch ausführlich und deutlich diskutieren. Aber legen Sie nicht jedes Wort auf die Goldwaage. Natürlich sprechen wir alle miteinander. Aber natürlich sprechen wir auch innerhalb unseres Arbeitskreises miteinander, mit den FREIEN WÄHLERN. (Toni Schuberl (GRÜNE): Beruhigend!) Wir wissen, was wir diskutieren. Ich glaube, dass wir etwas sehr Gutes und etwas sehr Schlankes vorlegen, etwas, das funktioniert. Darauf läuft es hinaus, dass wir etwas haben, was aus einem Guss ist und was uns und unsere Gemeinden nicht überfordert. Was Sie hier vorgelegt haben, ist erstens alt und überfordert zweitens unsere Gemeinden. Darauf wollten wir hinaus. Sie diskutieren nicht Ihren eigenen Gesetzentwurf, den Sie gerade vorliegen haben, sondern Sie diskutieren etwas, was Sie später gerne mit uns diskutieren dürfen. Aber jetzt ist unser Gesetzentwurf noch nicht da, und wir diskutieren das, was Sie vorliegen haben. Und das ist nicht gut genug. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Bitte, Herr Stümpfig.
Martin Stümpfig GRÜNE
Kollegin Schack, in unserem Gesetzentwurf – das ist wirklich der Kern – geht es um Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Ich habe aus Ihrem Koalitionsvertrag vorgelesen. Da geht es darum: Sie wollen Beteiligung von Standortkommunen und von Bürgerinnen und Bürgern. Bei uns ist das enthalten. Im Entwurf, der jetzt kursiert und auf den ich mich beziehen muss, reden Sie nur von den Kommunen. Sie beschränken sich nur auf die Kommunen. Sie werfen die Bürgerbeteiligung komplett raus, angeblich weil die Regelung rechtlich nicht haltbar ist. In Nordrhein-Westfalen haben sie es aber auch geschafft. Das Gesetz dort ist seit einem Jahr in Kraft. Wir werden doch in Bayern hinbekommen, was die in Nordrhein-Westfalen schaffen! (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Einfach nur spekulieren!)
Ilse Aigner
Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung als federführendem Ausschuss zu überweisen. Gibt es da Widerspruch? – Sehe ich nicht. Dann ist es so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 c auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/7191) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich der Staatsministerin Ulrike Scharf das Wort.
Ulrike Scharf
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sicherheit schafft Vertrauen und gibt Stärke. Deshalb steht Sicherheit bei uns an oberster Stelle und hat oberste Priorität. Wir haben in Bayern gehandelt, und zwar klar und konsequent. Ich darf Sie kurz mitnehmen in den August letzten Jahres: Mainkofen und Straubing, zwei Orte, zwei sehr unterschiedliche Fälle, in denen psychisch kranke Straftäter aus dem Maßregelvollzug entkommen sind, einmal im Rahmen einer Lockerungsmaßnahme, einmal aufgrund einer Geiselnahme. Diese Vorfälle dürfen sich nicht wiederholen. Sie sind eine Zäsur. Deshalb auch die klaren Konsequenzen. Bei uns in Bayern ist klar geregelt: Die Bezirke verantworten den Maßregelvollzug. Zur Wahrheit gehört auch: Absolute Sicherheit, 100 % Sicherheit wird es nicht geben. Aber wenn die Sicherheit der Bevölkerung gefährdet ist, dann müssen wir eingreifen, und wir greifen ein. Der Schutz der Menschen, der Bevölkerung hat für uns oberste Priorität. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deshalb haben wir in allen 14 Einrichtungen, die wir in Bayern haben, sofort reagiert. Wir haben die Abläufe verbessert, die Sicherheitsstandards erhöht und die Verfahren verschärft. Unsere Sofortmaßnahmen sind dabei aber nur ein erster Schritt. Wir gehen weiter, und zwar setzen wir bayernweit und verbindlich neue Sicherheitsstandards: zum einen die Mindeststandards für die Ausgänge, für die Lockerungsmaßnahmen, die von der Fachaufsicht im Übrigen festgelegt und entschieden werden. Aber es ist klar geregelt, wo, wie und wer. Zum anderen ist die Arbeitsgruppe Sicherheit beim Amt für Maßregelvollzug jetzt ein festes Gremium. Sie hat ein bayernweit gültiges Sicherheitsrahmenkonzept erarbeitet. Die Alarmketten, die Pflichtschulungen, die Sicherheitsübungen sind verbindlich für alle. An dieser Stelle darf ich meinen herzlichen Dank an das Innenministerium zum Ausdruck bringen, insbesondere für die Unterstützung durch die Polizei. Die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden ist enger denn je. Wir haben eine AG Vorführungen, wenn also ein Termin bei der Polizei oder der Justiz ansteht für jemanden, der im Maßregelvollzug ist. Es gibt hier ganz klare Handlungsempfehlungen, die wir vorgelegt haben. Die Geiselnahmeübungen, die bisher schon stattgefunden haben, haben wir in allen Einrichtungen verstärkt, sodass die Rhythmen zwischen den Terminen mit der örtlichen Polizei und, dort, wo es nötig ist, mit den Spezialeinsatzkommandos enger sind. Wir unterstützen die Träger mit Online-Schulungen, Qualifizierungen und mit Austausch, und wir investieren kräftig, über 40 Millionen Euro pro Jahr, für sichere, moderne Einrichtungen. Für uns ist ganz klar: Wenn es um sicherheitsrelevante Maßnahmen geht, wird das sofort und ohne Umwege vollzogen, für mehr Schutz und mehr Stabilität, vor allen Dingen auch für die, die in den Maßregelvollzugseinrichtungen beschäftigt sind. Ich möchte ganz klarstellen: Die Bezirke tragen die Verantwortung als Träger für den Maßregelvollzug. Die Kontrolle liegt beim ZBFS als Fachaufsicht. Der Druck kommt von uns aus dem Ministerium. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir gehen jetzt einen nächsten Schritt. Wir ändern das Gesetz. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Sicherheit stärken, wir wollen die Verfahren beschleunigen, und wir wollen ganz klare Kante gegen Gefährdung und für mehr Sicherheit zeigen. Zu den Änderungen im Gesetz. Erstens. Die Sicherheit ist der Maßstab für jede Entscheidung, insbesondere wenn es um die Frage der Lockerungsmaßnahmen geht: nur dann, wenn die Sicherheit garantiert ist und jede Gefahr realistisch ausgeschlossen werden kann. Die zweite Änderung betrifft eine klare Linie bei der Therapieverweigerung durch suchtkranke Straftäter, wenn jemand nicht therapiewillig oder auch therapiefähig ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Maßregelvollzug ist kein Rückzugsort vor Strafe, er ist kein Schonraum für Verweigerung, er ist kein Ort für Ausreden; er ist ein Ort für die Behandlung, für die Therapie, für alle, die diese auch wirklich wollen. Damit gilt jetzt ganz klar: Wer die Therapie verweigert, hat im Maßregelvollzug nichts zu suchen. Wer sich der Therapie entzieht, verliert auch seinen Platz. Wer Risiko schafft, statt sich helfen zu lassen, der gehört nicht in eine Klinik, sondern ins Gefängnis. Deshalb ist klar geregelt: Therapieabbruch heißt: zurück in den Strafvollzug – ohne Verzögerung, ohne Schlupflöcher und ohne Ausnahme. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der AfD) Wir sorgen hier für schnelle Verfahren, vor allen Dingen auch für feste Leitlinien und für Sicherheit bei jeder Entscheidung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist auch noch wichtig: Die Resozialisierung ist und bleibt unser Auftrag. Die größte Sicherheit gibt es – das ist garantiert – über die Therapie. Die Zahlen geben uns hier auch recht. Damit zu § 64 des Strafgesetzbuchs. Wir in Bayern waren Vorreiter. Wir haben auf Bundesebene durchgesetzt, was lange überfällig war: Die Voraussetzungen für die Unterbringung in Entziehungsanstalten sind nun deutlich verschärft. Es gibt klarere Regeln, höhere Hürden und damit mehr Sicherheit. Es ist ein Wendepunkt. Es ist vor allen Dingen ein Erfolg, den wir uns aus Bayern heraus lange erkämpft haben. Der Maßregelvollzug wurde zu oft missbraucht – als Umweg, als Abkürzung, als Chance auf eine Halbstrafe. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Erste Lesung gibt uns die Möglichkeit, in einem Omnibusverfahren außer dem Maßregelvollzug noch weitere Rechtsvorschriften anzupassen. Erstens. Wir wollen die Stärkung der Heilpädagogikberufe. Die Ausbildungsabschlüsse an Fachakademien und Hochschulen erhalten die staatliche Anerkennung. Das sorgt für mehr Fachkräfte und auch für mehr Perspektive. Das Zweite, was wir jetzt mitentscheiden wollen, ist die Stärkung unserer Betreuungsvereine. Wir lassen Vereine aus anderen Bundesländern bei uns zu, wenn sie überwiegend in Bayern tätig sind. Dadurch sichern wir die Versorgung auch auf dem Land. Die dritte Rechtsvorschrift, die wir ändern wollen, betrifft die Stärkung des inklusiven Arbeitsmarkts. Die Einkommensgrenze für den Lohnkostenzuschuss fällt. Das heißt, damit haben wir mehr Spielraum für echte Teilhabe durch Arbeit. (Beifall bei der CSU) Mein Dank gilt an der Stelle ganz besonders den Fachverbänden für ihre wertvollen und wichtigen Impulse. Die Rückmeldungen, die mich erreicht haben, sind auch sehr positiv, worüber ich mich sehr freue. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetzespaket setzen wir – zunächst für die Sicherheit – ein starkes Zeichen. Wir fördern die Teilhabe, und wir bauen Bürokratie ab. Das Ganze ist rechtlich fundiert, fachlich solide und somit gut für Bayern. – Herzlichen Dank, ich freue mich auf die Aussprache in den Ausschüssen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die Aussprache ist hiermit eröffnet. Hierfür sind 29 Minuten vereinbart. Als Erster hat der Kollege Franz Schmid für die AfD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der AfD)
Franz Schmid AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Staatsregierung will also gleich vier Gesetze und Rechtsvorschriften auf einmal abändern, die augenscheinlich erst einmal relativ wenig miteinander zu tun haben. Zunächst will die Staatsregierung am Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz herumdoktern. Im Maßregelvollzug werden psychisch kranke Straftäter untergebracht. So soll die Allgemeinheit geschützt werden. Eine verschwiegene Wahrheit dazu: Waren im Jahr 2015 noch 17 % der Insassen des Maßregelvollzugs Ausländer, so stieg ihr Anteil bis zum Jahr 2020 auf 28 %. Mittlerweile hat also ungefähr jeder dritte untergebrachte psychisch erkrankte Straftäter in Bayern keinen deutschen Pass, obwohl lediglich 16 % der Gesamtbevölkerung in Bayern keinen deutschen Pass haben. Ich verweise da auf unsere Schriftliche Anfrage aus dem letzten Jahr. Der Messermann von Aschaffenburg ist übrigens auch einer von diesen. – Vielen Dank, Merkel, danke der CSU und der CDU dafür! (Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) Wir begrüßen ausdrücklich, dass nun das Schutzbedürfnis der Allgemeinheit bei Lockerungsentscheidungen ausdrücklich im Gesetz betont werden soll. Das hätte schon vor Jahren passieren müssen, gerade nach den zahlreichen Skandalen um gefährliche Täter, die auf Freigang erneut straffällig wurden, teils mit tödlichem Ausgang. Deswegen ist es ein Armutszeugnis, dass die Staatsregierung diesen Schritt erst jetzt geht. Ebenso richtig ist, dass Maßregelvollzugseinrichtungen künftig die Erledigung der Unterbringung bei der Justiz anregen sollen, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen; denn diese Personen stellen ein Risiko für Mitpatienten, für Mitarbeiter und für die Gesellschaft dar. Das nächste Gesetz, das Sie ändern wollen, ist das Bayerische Gesetz zur Ausführung betreuungsrechtlicher Vorschriften. Nach Ihrem Willen sollen Betreuungsvereine künftig ihren Sitz nicht mehr zwingend in Bayern haben müssen, um als Betreuungsverein im Sinne bayerischer Gesetze anerkannt zu werden. Betreuungsvereine sind wichtige Akteure im Bereich der Betreuung geschäftsunfähiger Menschen. Die AfD ist gewillt, dass der Staat ihnen zur Seite steht und bürokratische Hürden möglichst tief senkt. Insofern klingt der Entwurf erst einmal sinnvoll. Allerdings besteht die Gefahr, dass dadurch regionale Kontrollmechanismen ausgehebelt werden könnten. Gerade in einem so sensiblen Bereich wie der rechtlichen Betreuung, wo es um die Würde und das Vermögen von Menschen mit psychischen oder kognitiven Einschränkungen geht, ist es absolut zentral, dass Vereine auch tatsächlich regional verankert und überprüfbar sind. Die Öffnung darf nicht dazu führen, dass sich künftig Großträger von außerhalb mit fragwürdiger Effizienz oder Ideologie in unsere Strukturen einkaufen. Es braucht hier klare Qualitätsstandards und eine bayerische Aufsicht, sonst droht die Auslagerung der Verantwortung an überregionale Strukturen ohne bayerisches Verantwortungsgefühl. Drittens wollen Sie, dass künftige Absolventen des Bachelorstudiengangs Heilpädagogik das Gütesiegel "staatlich anerkannt" führen dürfen. Dem stehen wir sehr positiv gegenüber. Wir begrüßen es, wenn die Arbeit dieser Fachkräfte endlich aufgewertet wird. In vielen Bereichen der Eingliederungshilfe leisten Heilpädagogen tagtäglich verantwortungsvolle Arbeit mit Kindern, Behinderten und Pflegebedürftigen. Dass dies nicht nur irgendeinen Fantasieabschluss, sondern einen Abschluss, eine hochwertige Ausbildung samt Praxiserfahrung erfordert, ist für uns selbstverständlich. Die staatliche Anerkennung ist als Qualitätssiegel notwendig, aber sie muss mit einer verpflichtenden Prüfung der Inhalte einhergehen; denn wir haben kein Interesse an inflationären Bachelorabschlüssen mit dürftigem Niveau. Qualität muss Vorrang haben. Letztlich wollen Sie Artikel 66b Absatz 2 AGSG aufheben, weil dieser durch eine Änderung des entsprechenden Bundesgesetzes obsolet geworden ist. Ein Paragraf, der überflüssig geworden ist, ist tatsächlich zu streichen. Das schafft Übersichtlichkeit und ist ein Mini-Beitrag zum Bürokratieabbau. Aber, liebe Staatsregierung, ich erwarte von Ihnen statt Minischritten in Sachen Bürokratieabbau auch im Bereich der Sozialpolitik endlich groß angelegte Reformen. (Beifall bei der AfD)
Ilse Aigner
Für die CSU-Fraktion spricht als Nächster der Kollege Josef Heisl.
Josef Heisl CSU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erinnern uns alle noch an die Vorfälle vor ziemlich genau einem Jahr: Ein psychisch kranker Patient aus dem Bezirksklinikum Mainkofen hat sich im Rahmen eines begleiteten Ausgangs im Zuge eines Kinobesuches von einer Gruppe entfernt; er wurde wenig später von der Polizei gefasst. Eine gute Woche später gab es einen weiteren Vorfall, eine Geiselnahme samt Flucht von vier Patienten aus dem Bezirkskrankenhaus Straubing. In meiner Funktion als Vorsitzender des Maßregelvollzugsbeirats im Bezirksklinikum Mainkofen war ich von Beginn an stark in die Thematik involviert und am Thema mit dran. Die transparente Aufarbeitung solcher Fälle ist immens wichtig. All diese Vorkommnisse haben uns wachgerüttelt, und der dringende Handlungsbedarf hat an Fahrt aufgenommen. Deswegen steht heute der Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes auf der Agenda. Wenn es um die Unterbringung im Maßregelvollzug geht, dann hat oberste Priorität, dass die Allgemeinheit vor der Begehung weiterer Straftaten geschützt werden muss. Ebenso hohe Priorität hat übrigens der Schutz des Personals in den Einrichtungen. Ich möchte an dieser Stelle schon einmal deutlich sagen, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Maßregelvollzug in ganz Bayern hervorragende Arbeit leisten. Ein großes Dankeschön von dieser Stelle. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN) Im Zusammenhang mit dem Schutz vor weiteren Straftaten spielt natürlich die Behandlung des qualifizierten Personals eine wesentliche Rolle, ebenso bedeutend sind sichere Gebäude und damit die bauliche Infrastruktur sowie strukturierte Prozesse und Abläufe. Gleichzeitig geht es um die Heilung oder zumindest die Besserung des Zustands der untergebrachten Patienten mit dem Ziel der Resozialisierung. Resozialisierung bedeutet in der Konsequenz immer eine Lockerung des Vollzugs. Das heißt, wenn es um Maßregelvollzug geht, dann geht es immer um das besondere Spannungsfeld von Gefahrenabwehr und Therapie sowie von Sicherheit und Resozialisierung. Mit den vorliegenden Änderungen im Gesetzentwurf zum Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz soll am Ende die Sicherheit für die Bevölkerung, aber auch für das Personal in den Einrichtungen noch stärker nach oben geschraubt werden. Dies soll insbesondere durch klarstellende gesetzliche Ergänzungen, schnellere Verfahrensabläufe und stärkere Gewichtung des Schutzes der Allgemeinheit bei Lockerungsentscheidungen erfolgen. Die genauen Inhalte der Gesetzesänderungen darf ich Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, kurz vorstellen: Wie eben beschrieben, soll die Gewährung von Vollzugslockerungen künftig stärker am Schutz der Allgemeinheit ausgerichtet werden. Artikel 16 Absatz 1 des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes wird entsprechend ergänzt, um bei den Prognoseentscheidungen ausdrücklich das Schutzbedürfnis der Allgemeinheit zu betonen. Im Sinne der Beschleunigung von Erledigungsverfahren bei fehlender Therapieprognose werden die Maßregelvollzugseinrichtungen künftig in die Pflicht genommen, die Erledigung der Unterbringung unverzüglich anzuregen, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen. Weitere Änderungen im Gesetzentwurf betreffen – die Frau Ministerin hat es schon angesprochen – die Hochschulstudiengänge der Heilpädagogik und die Einführung einer Kennzeichnung des akademischen Grades. Das Gesetz wird in "Bayerisches Sozialberufe-Anerkennungsgesetz" umbenannt, um Klarheit und Anschlussfähigkeit an die Regelungen anderer Bundesländer zu schaffen. Zum Bayerischen Gesetz zur Ausführung betreuungsrechtlicher Vorschriften: Das bisher zwingende Bayernsitz-Erfordernis für Betreuungsvereine wird flexibilisiert, um Versorgungsengpässe insbesondere in den Grenzregionen zu vermeiden. Der Haushaltsvorbehalt bei der Förderung von Betreuungsvereinen entfällt, da er nach den neuen bundesrechtlichen Finanzierungssystematiken nicht mehr erforderlich ist. Wichtig ist auch, dass für die Kommunen keine weiteren Kosten entstehen. Für Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger ergeben sich keine finanziellen Belastungen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bzw. bleibt künftigen Haushaltsaufstellungen vorbehalten. Ich möchte noch einmal auf den Anfang meiner Ausführungen zurückkommen: Fälle wie in Mainkofen und in Straubing sollen nicht nur nicht passieren, sie dürfen nicht passieren. (Beifall bei der CSU) Die Frage ist aber, wie man damit umgeht, wenn doch etwas passiert. Auf die genannten Fälle wurde gut reagiert. Transparenz gegenüber der Bevölkerung war über viele Pressemeldungen, über Interviews, über die Vorstellung dessen, was man alles angehen will, von vornherein gegeben. Es hat eine enge Abstimmung zwischen Justizminister, Innenminister und der örtlichen Politik des Bezirkstagspräsidenten stattgefunden. Konsequenzen sind sofort gezogen worden, sowohl personell als auch ablauforganisatorisch. Als Maßregelvollzugsbeiräte wurden wir – ich darf hier auch im Namen meines Kollegen Martin Behringer sprechen – umfassend informiert und eingebunden. Dafür geht ein großes Dankeschön an die Ministerin. Liebe Ulrike Scharf, vielen Dank dafür. (Beifall bei der CSU) Zu den Ausführungen des Kollegen der AfD will ich nichts weiter sagen. Wie immer sind die Ausländer schuld. Die geplanten Änderungen werden von den entsprechenden Verbänden begrüßt – die Ministerin hat es schon angesprochen –, weil es schlicht darum geht, die öffentliche Sicherheit zu stärken. (Beifall bei der CSU)
Ilse Aigner
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Kollege Toni Schuberl.
Toni Schuberl GRÜNE
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Rein deklaratorisch, überflüssig und inhaltlich ohne Bedeutung – so wird das Gesetz aus Fachkreisen des Maßregelvollzugs kommentiert. Das meiste von dem, was jetzt in das Gesetz geschrieben wird, stand schon vorher in den Verwaltungsvorschriften. Warum stehen wir hier und diskutieren die Änderungen des Maßregelvollzugsgesetzes? – Es geht wieder einmal um reine Symbolpolitik. Letztes Jahr gab es mehrere spektakuläre Entweichungen aus Bezirkskrankenhäusern in Bayern. Wir erinnern uns an den Patienten, der beim Ausgang unbegleitet zur Toilette und einfach durch die Tür gehen konnte. Das war in einem Kino. Das Vorgehen, dass Patienten an den Alltag herangeführt werden, um nach der Entlassung wieder zu funktionieren, ist richtig; aber warum waren zu wenig Begleiter dabei? Warum ist niemandem aufgefallen, dass es keine gute Idee ist, einen pädophilen weiteren Patienten in einen Kinderfilm in die Nachmittagsvorstellung des Kinos mitzunehmen? In einem anderen Fall konnten vier Patienten einen Mitarbeiter als Geisel nehmen, um zu entfliehen. Warum gab es nicht ausreichend Personal, um die Sicherheit zu gewährleisten? Übrigens stand diesen Geiselnehmern der Abbruch der Therapie und die Rückkehr in das Gefängnis bevor. Wir sehen, der Übergang muss besser geregelt werden. Einer dieser Geiselnehmer ist wahrscheinlich im Gefängnis Augsburg-Gablingen misshandelt worden. Das ist eine andere Skandalgeschichte, die Sie auch nicht wirklich interessiert hat. Was würde eine verantwortungsvolle Staatsregierung als Reaktion auf diese Skandale unternehmen? Die Einberufung eines Krisenstabs, die Erforschung der Ursachen dieser Entweichungen, die Entlastung des Personals durch mehr Stellen oder eine bessere Finanzierung, ein Ministerpräsident, der sich hierzu zu Wort meldet, die Richtung vorgibt und den Saustall aufräumt? – Fehlanzeige. Söder ist die Frage, ob er ein Schnitzel oder einen Döner essen soll, viel wichtiger als Bayern. Wo ist er eigentlich schon wieder? (Staatsministerin Michaela Kaniber: Er räumt den Dreck der Ampel weg!) Heute wäre eigentlich Plenarsitzung. Das interessiert ihn wieder nicht. Was ist ihm schon wieder wichtiger? (Zurufe von der CSU) Statt den schlechten Personalschlüssel im Maßregelvollzug zu verbessern, statt die Leitungsstrukturen in den Bezirkskrankenhäusern besser zu kontrollieren, schreiben Sie ins Gesetz, was schon in den Verwaltungsvorschriften steht. Das ist wieder nur reine Symbolpolitik. Schlechter Personalschlüssel im Maßregelvollzug, fehlende Kontrolle der Leitungsstrukturen in den Bezirkskrankenhäusern wie auch in den Gefängnissen – diese Missstände werden mit diesem Gesetz nicht behoben. Rein deklaratorisch, überflüssig und inhaltlich ohne Bedeutung – typisch für die CSU. (Beifall bei den GRÜNEN – Widerspruch bei der CSU)
Ilse Aigner
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht als Nächster Herr Kollege Alexander Hold.
Alexander Hold FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Dass Herr Kollege Schuberl hier die Abwesenheit eines Regierungsmitglieds moniert, während von seiner eigenen Fraktion mit Mühe und Not sechs Kollegen abzuzählen sind, ist schon lustig. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Toni Schuberl (GRÜNE): Immer noch zwei mehr als bei den FREIEN WÄHLERN!) Zum Gesetzentwurf. (Unruhe) Lassen Sie uns über den Gesetzentwurf reden, wenn Sie Interesse daran haben. Bei der Unterbringung von Personen in einem psychiatrischen – – (Unruhe – Glocke der Präsidentin) – Die sechs Kollegen machen relativ viel Lärm, in der Regel aber viel Lärm um nichts. – Wir reden über die Unterbringung von Personen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt aufgrund einer strafgerichtlichen Entscheidung, also einen Maßregelvollzug. Über allem anderen steht dabei das vorrangige Ziel, die Allgemeinheit vor der Begehung weiterer Straftaten zu schützen. Natürlich besteht daneben ein weiterer Auftrag, nämlich die Heilung oder die Besserung des Zustandes der untergebrachten Personen, um letzten Endes eine Resozialisierung zu ermöglichen. Das beginnt in der Regel mit einer schrittweisen Erprobung durch Lockerung des Vollzugs. Das ist nicht einfach; denn die Lockerung des Vollzugs steht in einem besonderen Spannungsfeld zwischen der Gewährleistung der Sicherheit der Allgemeinheit auf der anderen Seite und dem Auftrag zur Resozialisierung auf der anderen Seite. Ich sage es ganz klar: Jeder einzelne Fall, bei dem Lockerungen missbraucht werden und in dem es zu Gewalttaten kommt – und davon gab es in der jüngeren Vergangenheit leider zu viele –, ist ein Fall zu viel. Deswegen ist es richtig, dass der Gesetzentwurf klarstellt, dass dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit bei der Abwägung in besonderer Weise ein Gewicht zukommt, und zwar schon bei Lockerungen. Das halte ich für eine ganz wichtige Feststellung, die ins bayerische Gesetz aufgenommen wird. In der Praxis hat sich oft gezeigt, dass die Verfahren zur Beendigung der Unterbringung in Fällen, in denen eine Unterbringung im Maßregelvollzug beendet werden soll, weil entweder keine Therapiefähigkeit oder kein Therapiewille gegeben sind, also keine Erfolgsaussichten bestehen, häufig zu lange Zeit in Anspruch nehmen. Das ist insbesondere für die Beschäftigten in den Unterbringungsanstalten nicht akzeptabel, weil von Personen, die in der Regel danach in den Strafvollzug gehen und dazu in der Regel auch nicht wirklich viel Lust haben, besonderes Gefährdungspotenzial ausgeht bzw. sie die Ordnung stören. Deswegen ist es eigentlich nur logisch und sinnvoll, dass die Unterbringungseinrichtungen selber ein Interesse daran haben, in solchen Fällen die Unterbringung rechtzeitig zu beenden. Es ist folgerichtig, ins Gesetz die Pflicht der Maßregelvollzugseinrichtung aufzunehmen, die Erledigung der Unterbringung mangels Therapiefähigkeit und mangels Erfolgsaussicht bei der zuständigen Strafvollzugsbehörde anzuregen. Weitere Änderungen ergeben sich im bayerischen Ausführungsgesetz zum Betreuungsgesetz. Dort ist die Voraussetzung für die Anerkennung eines Betreuungsvereins geregelt, dass dieser seinen Sitz und seinen überwiegenden Tätigkeitsbereich in Bayern haben muss. Damit wollte man erreichen und dazu beitragen, den Betreuungsbedarf in Bayern zu decken. In der Praxis hat sich gezeigt, dass diese doppelte Voraussetzung eher das Gegenteil bewirkt. Künftig soll es daher für die Anerkennung eines Vereins einfach ausreichen, wenn er seinen überwiegenden Tätigkeitsbereich in Bayern hat. Auch das ist sinnvoll und zielführend. Seit 2023 haben die anerkannten Betreuungsvereine einen bundesrechtlichen Anspruch auf eine bedarfsgerechte Finanzierung ihrer Querschnittstätigkeit, also zum Beispiel die Nachwuchsgewinnung von Betreuern usw. Das war bisher in Bayern mit einem Haushaltsvorbehalt verbunden. Ein solcher war in dem Jahr, als das geregelt wurde, aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben des Artikel 79 der Bayerischen Verfassung notwendig. Seitdem es aber eine konkretisierende Regelung des gesetzlichen Finanzierungsanspruchs auf Landesebene gibt, ist es auf Landesebene nicht mehr erforderlich, diesen Haushaltsvorbehalt beizubehalten. Deswegen soll er gestrichen werden. Letzten Endes widerspricht er den Zielen der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Im Bereich der Eingliederungshilfe steigt die Nachfrage nach akademischen Berufsabschlüssen. Durch die Verbindung einer Berufsbezeichnung mit dem Zusatz "staatlich anerkannt" wird die Bedeutung der fachlichen und persönlichen Anforderungen der jeweiligen Berufsgruppe hervorgehoben. Das ist so etwas wie ein Gütesiegel. Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs Heilpädagogik durften sich bisher nicht "staatlich anerkannt" nennen. Das soll jetzt geändert werden. Auch das ist sinnvoll und eine Würdigung der hervorragenden und hochwertigen Qualität dieses Ausbildungsganges. Ich freue mich, wenn es so kommt. Im SGB IX war in der alten Fassung eine Deckelung des Lohnkostenzuschusses vorgesehen. Die Länder konnten davon abweichen. Jetzt hat der Bundesgesetzgeber durch das Gesetz zur Stärkung eines inklusiven Arbeitsmarkts die Deckelung des Lohnkostenzuschusses vollständig abgeschafft. Damit wurde auch die landesrechtliche Öffnungsklausel aufgehoben. Das Ganze ist obsolet. Der Artikel 66b Absatz 2 wird deswegen aufgehoben. Alles, was im Gesetzentwurf steht, ist letzten Endes sinnvoll. Wir unterstützen das und freuen uns trotzdem auf die Diskussionen im Fachausschuss.
Ilse Aigner
Der nächste Redner ist der Kollege Horst Arnold für die SPD-Fraktion.
Horst Arnold SPD
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sicherlich ist der Maßregelvollzug auf der einen Seite für die Betroffenen selber, verurteilte Straftäter, die aufgrund ihres psychischen oder sonstigen Zustandes nicht im Strafvollzug untergebracht werden können, sondern im Maßregelvollzug untergebracht werden müssen, eine der kritischsten freiheitsentziehenden Maßnahmen. Auf der anderen Seite ist der Maßregelvollzug aufgrund der Gefährlichkeit der dort Untergebrachten für die Allgemeinheit ein besonderes Problem. Die Sicherungsmaßnahmen, die in diesen Maßregelvollzugseinrichtungen existieren, gehen über die Sicherungsmaßnahmen in Justizvollzugsanstalten weit hinaus. Es ist nicht das erste Mal, dass wir in dem Zusammenhang eine Lockerungsdiskussion haben. Ich erinnere an die Situation im Fall Haderthauer und die Leute, die im Rahmen der Lockerung, weil sie gute Modellautos gebaut haben, mit Billigung der Öffentlichkeit weit rausgekommen sind. Das war eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Jetzt wird die Konsequenz aus zurückliegenden Ereignissen im letzten Jahr gezogen. Sie werden zum Anlass genommen, das besondere Schutzbedürfnis der Allgemeinheit als Belang herauszustellen, der möglicherweise jetzt besonders zu berücksichtigen ist. Tatsächlich werden die Lockerungsmaßnahmen in den Lockerungskonferenzen seit Jahren diskutiert. Es wäre doch ein Witz, wenn diese besonderen Bedürfnisse in diesem Zusammenhang nicht von vornherein schon immer ein Thema gewesen wären. Was Sie möglicherweise als Lösung anschneiden, sodass das jetzt besonders erwähnt ist, bringt doch die tatsächlichen Ereignisse nicht in Einklang damit; denn das Versagen der Bewacher hat mit dieser Diskussion ebenso wenig zu tun wie die andere Geschichte, dass in Straubing jemand Geiseln genommen hat. Es ist vielmehr so, dass das Problem in der Praxis häufig am Personal, an der Unterbesetzung und an der Situation liegt, die im Gesetz nicht geregelt ist. Insofern ist es tatsächlich eine klarstellende Regelung, die aber keinerlei Auswirkungen auf die Praxis hat, sondern eigentlich für die Öffentlichkeit nur einen Placebo-Effekt hat. Natürlich ist es wichtig, dass die Mühlen schneller mahlen, wenn Inhaftierte im Maßregelvollzug nicht mehr therapiert werden wollen oder das Angebot überhaupt nicht mehr wahrnehmen wollen. Aber das ist doch eigentlich schon immer ein Versagen im bayerischen System gewesen. Wenn Sie jetzt daraus die Konsequenzen ziehen, dass eine Pflicht besteht, das den Vollstreckungsbehörden anzuzeigen, dann wäre es eigentlich logisch gewesen, dass vorher schon eine Anzeige erfolgt. Nur deswegen, weil eine Pflicht statuiert wird, wird es doch nicht besser, sondern es liegt am Problembewusstsein der Behörden. Tatsächlich müssen dann die Vollstreckungsbehörden entscheiden. Wie es dort ist, können sie insoweit gar nicht ermessen, weil das meistens Vollstreckungskammern bzw. Vollstreckungsbehörden bei der Staatsanwaltschaft sind. Insofern ist das alles schön und gut; aber es ist kein Quantensprung und auch kein Durchbruch hinsichtlich der Sicherheit. Es bestätigt sich vielmehr, dass in der Praxis viele Dinge schieflaufen. Sie werden dieser Problematik auch nicht mit solchen Themenüberschriften gerecht. Was die betreuungsrechtlichen Vorschriften anbetrifft, muss ich Ihnen eines sagen: Ja, es ist eine gute Regelung. Allerdings stellt sich die Frage, was eine "überwiegende Tätigkeit in Bayern" ist. Was ist mit Vereinen, die ihren Ursprung in einem anderen Bundesland haben, beispielsweise in Hessen, und dann in Aschaffenburg oder in Alzenau tätig sind? Wann ist man dann überwiegend in Bayern tätig? Wie wollen wir das beschreiben? Da sind offene Rechtsbegriffe zu klären. Alle anderen Dinge, die Sie in diesem Zusammenhang regeln, sind in dem Bereich auch weggefallen, weil nämlich der Bund Regeln gemacht hat, die den Haushaltsvorbehalt haben wegfallen lassen. Auch die Deckelung, die bislang bestand, fällt weg. Die Vorgabe von 48 % Lohnkostenzuschuss, auf die der Freistaat Bayern gedeckelt hat, fällt jetzt weg. Dankenswerterweise können aufgeschlossene Arbeitgeber in Bayern einen höheren Zuschuss bekommen, als der Freistaat Bayern das ursprünglich vorgesehen hat – nicht deswegen, weil das Gesetz geändert wird, sondern deswegen, weil der Bund das damals geändert hat. (Beifall bei der SPD)
Ilse Aigner
Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Gibt es Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 d auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Sozialgerichts-Ausführungsgesetzes (Drs. 19/7192) - Erste Lesung - Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen damit gleich zur Zuweisung an den federführenden Ausschuss. Auch hier ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie vorgeschlagen. Gibt es Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen. Bevor wir den nächsten Tagesordnungspunkt behandeln, bitte ich, daran zu denken, die Stimmkartentaschen abzuholen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 e auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Waldgesetzes (Drs. 19/7193) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung hat die Staatsministerin Michaela Kaniber das Wort. Staatsministerin Michaela Kaniber (Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerne stelle ich heute den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Waldgesetzes vor. Mit diesem Gesetz setzen wir eine Zusage aus dem bayerischen Waldpakt voller Überzeugung um. Dort haben wir nämlich auch Folgendes vereinbart: Altrechtliche Waldkörperschaften sind ein besonders schützens- und erhaltenswertes Gut bayerischer Landesgeschichte. Staatsregierung und Waldbesitzer sind sich einig, dass ihre Handlungsfähigkeit eindeutig verbessert werden muss. Diesem Versprechen kommen wir mit dem Gesetz zur Änderung hier und heute sehr gerne nach. Wer es nicht besser weiß, wird bei altrechtlichen Waldkörperschaften unwillkürlich an die Rechtler denken, die Holznutzungsrechte an staatlichen oder kommunalen Wäldern besitzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, davon reden wir heute aber nicht. Altrechtliche Waldkörperschaften haben keine Rechte an fremden Wäldern. Nein, sie sind selbst Eigentümer des jeweiligen Waldes. Sie stammen noch aus einer Zeit vor 1900 und werden deshalb als "altrechtlich" bezeichnet, weil bei der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches entschieden wurde, dass sich Rechtsform und Handlungsmöglichkeiten der altrechtlichen Waldkörperschaften ausschließlich nach altem Landesrecht aus der Zeit vor 1900 richten. Das können ganz unterschiedliche Vorschriften sein, die ich nicht alle einzeln aufzählen will. Aber ich möchte doch ein paar nennen: Das Gemeine Recht, das Bamberger, das Bayreuther oder das Ansbacher Landrecht, das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794, das bayerische Forstgesetz von 1852 und viele Forstverordnungen aus dem 17. Jahrhundert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie sich jeder vorstellen kann, ist nach zwei Weltkriegen, massiven gesellschaftlichen Veränderungen, der Weltwirtschaftskrise und Auswanderungswellen nicht immer klar, wer beispielsweise als Erbe aktuell Mitglied einer altrechtlichen Waldkörperschaft ist. Genau darin liegt das Problem; denn ohne klaren Mitgliederstand können die altrechtlichen Waldkörperschaften häufig keine wirksamen Beschlüsse fassen, also keine gültigen Wahlen durchführen. Es gibt also niemanden, der als offizieller Vertreter der Körperschaft nach außen auftreten oder etwa ein Bankkonto eröffnen oder sogar führen kann. Dass das die Handlungsfähigkeit der Betroffenen massiv hemmt, erklärt sich von selbst. Leider fehlen den altrechtlichen Waldkörperschaften bisher oftmals rechtliche Möglichkeiten, mit denen der Mitgliederbestand verbindlich geklärt werden könnte. Genau hierfür bieten wir heute eine Lösung an. Fehlen Instrumente aus dem alten Recht, ermöglichen wir zukünftig, am Amtsgericht ein im Zivilrecht etabliertes Aufgebotsverfahren durchzuführen. Wer sich nach öffentlichem Aufruf nicht meldet, verliert seine Mitgliedschaft in einer altrechtlichen Waldkörperschaft. Es versteht sich von selbst, dass dies wegen des drohenden Rechtsverlustes von einer ganz breiten, intensiven, aber vor allem auch offenen Kommunikation begleitet werden muss. Auch bei einem klaren Mitgliederstand muss eine altrechtliche Waldkörperschaft rechtswirksame Beschlüsse fassen können, um handlungsfähig zu sein. Dies setzt selbstverständlich eine ordnungsgemäße Ladung und auch Beschlussfassung voraus. Leider ist auch hier gelegentlich nicht feststellbar, was dabei für die konkrete altrechtliche Waldkörperschaft gilt. Das Bürgerliche Gesetzbuch und die damit zusammenhängenden zivilrechtlichen Regelungen halten dafür zwar Lösungen bereit, dieses neue Recht gilt aber für die altrechtlichen Waldkörperschaften gerade nicht. Für diesen Fall führen wir in Anlehnung an das Vereinsrecht im Bayerischen Waldgesetz Regelungen zur Ladung und zur Beschlussfassung ein, mit denen solche Lücken geschlossen werden können. Insbesondere wird eine öffentliche Ladung ermöglicht, über die auch Mitglieder, deren Aufenthaltsort nicht bekannt ist, verbindlich geladen werden können. Für Beschlüsse und Satzungen legen wir fest, dass eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Mit den Instrumenten unseres Gesetzentwurfs versetzen wir also die altrechtlichen Waldkörperschaften in die Lage, ihre Handlungsfähigkeit selbstständig wiederzuerlangen. Dabei war für uns die Autonomie der altrechtlichen Waldkörperschaften stets von herausragender Bedeutung. Ganz bewusst sollen die neuen Regelungen im Bayerischen Waldgesetz nur dann zur Anwendung kommen, wenn und soweit Ladung und Beschlussfassung nicht bereits in einer Satzung der altrechtlichen Waldkörperschaft geregelt sind. Ebenfalls ganz bewusst soll dies nur für Versammlungen gelten, die dazu dienen, dass sich die altrechtliche Waldkörperschaft über eine Satzung selbst die bislang fehlenden Regelungen geben kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich sehr, dass wir mit diesem Gesetzentwurf nun ein schon viele Jahre bestehendes Problem zur Zufriedenheit der Betroffenen lösen können. Damit erweisen wir übrigens auch dem Waldumbau in Bayern einen großen Dienst; denn nur handlungsfähige Waldbesitzer sind auch in der Lage, diese Mammutaufgabe zum Wohle nachfolgender Generationen mutig anzupacken. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und sage jetzt schon einmal herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Damit eröffne ich die Aussprache. Als Gesamtredezeit sind 29 Minuten vorgesehen. Der erste Redner ist Herr Kollege Harald Meußgeier für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Harald Meußgeier AfD
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, sehr geehrte Frau Kollegin Kaniber! Heute steht der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Waldgesetzes in der Ersten Lesung zur Diskussion. Es handelt sich um eine Initiative, die die bestehenden Strukturen altrechtlicher Waldkörperschaften reformieren soll. Das Bayerische Waldgesetz regelt die Waldbewirtschaftung, den Waldschutz und die Erholung im Wald. Es legt Wert auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung des Waldes sowie den Ausgleich der Interessen von privaten Waldbesitzern und Körperschaften wie Gemeinden oder Stiftungen. Wir tragen Verantwortung für unsere Wälder, die uns über Jahrtausende hinweg begleitet haben. Ja, der Wald verändert sich, das Klima wandelt sich, und wir müssen uns anpassen. Die AfD-Fraktion sieht die Notwendigkeit, die bestehenden rechtlichen Unsicherheiten in Bezug auf Mitgliedschaften und Beschlussfassungen zu beseitigen, um den Körperschaften eine stabile Zukunft zu ermöglichen. Die Anwendung alter Landesrechte ist ein bedeutender Punkt. Wir beobachten oft, dass bestimmte Regelungen aus vergangenen Zeiten den dynamischen Anforderungen der Gegenwart nicht mehr gerecht werden. Dennoch ist nicht zu übersehen, dass diese Regelungen eine wesentliche historische Dimension besitzen, die es zu respektieren gilt. Es ist notwendig, gezielte Anpassungen vorzunehmen, die sowohl die Tradition als auch die aktuellen gesellschaftlichen Anforderungen berücksichtigen. Ob das mit dem Vorschlag der Regierungsfraktionen auch wirklich gelingt, muss die Zukunft zeigen. Was uns besonders Bauchschmerzen bereitet, sind die Neuregelungen bezüglich Ausschlussverfahren. Zwar sind diese zur Mitgliederklärung unabdingbar; denn sie klären, wer innerhalb der Körperschaften Mitbestimmungsrecht besitzt, und schaffen somit eine gerechte Verteilung der Rechte und Pflichten unter den Mitgliedern. Bei unsachgemäßer Anwendung könnte jedoch die Entrechtung einzelner Waldbesitzer drohen. Deshalb betrachten wir diesen Punkt sehr kritisch. Die AfD will auf keinen Fall, dass man diese Wälder für Windkraftanlagen oder Ähnliches zweckentfremdet. Dazu werden wir auch einen Änderungsantrag einreichen. Positiv hingegen sehen wir einen Kernpunkt des Änderungsentwurfs, das Aufgebotsverfahren. Durch dieses Verfahren wird die Mitgliedschaft innerhalb der Waldkörperschaften transparent gemacht und die Basis für rechtssichere Beschlüsse gelegt. Der Ablauf sichert die demokratische Teilhabe aller Akteure und beugt möglichen Streitfällen vor. Somit wird ein geregeltes und einheitliches Vorgehen innerhalb der Körperschaften gewährleistet, was letztendlich der Effizienz und der Harmonie zugutekommt. Die AfD-Fraktion unterstützt Maßnahmen, die eine zukunftssichere und effiziente Verwaltung unserer natürlichen Ressourcen ermöglichen. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Waldgesetzes repräsentiert einen Schritt in Richtung Modernisierung, Anpassung und Entbürokratisierung unserer Verwaltungspraxis, ohne die Erfordernisse der Vergangenheit abzustreiten. Wichtig bei der Umsetzung ist, stets mit Bedacht vorzugehen, damit die Interessen sowohl der Körperschaften als auch der Allgemeinheit in Einklang gebracht werden. Die klare Rechtssicherheit und die effiziente Verwaltung unserer Wälder sind von zentraler Bedeutung für deren Erhalt und die Erreichung der Ziele nachhaltiger Entwicklung. Abschließen möchte ich heute mit einem Zitat: "Bäume sind die Götter des Waldes. Vor ihnen keine Ehrfurcht zu haben, zeugt von einem niederen Geist." (Beifall bei der AfD)
Ilse Aigner
Als Nächster spricht Herr Kollege Thorsten Schwab für die CSU-Fraktion.
Thorsten Schwab CSU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist das waldreichste Bundesland. 2,5 Millionen Hektar Waldfläche gibt es in Bayern, gefolgt von Baden-Württemberg mit 1,4 Millionen Hektar und Niedersachsen mit 940.000 Hektar. Bayern ist mit Abstand das Bundesland mit dem meisten Wald. Wir haben Verantwortung für diese Wälder. Wir müssen unseren Wald schützen und alles dafür tun, dass auch nachfolgende Generationen diesen Wald noch so erleben können, wie wir das tun können. Unsere Wälder haben unbestritten Probleme. Die heißen Temperaturen und die Trockenheit machen unserem Wald zu schaffen. Da geht es dem Wald genauso wie den Menschen. Wenn wir heute rausgehen, haben wir ja auch so unsere Schwierigkeiten. Windbruch, Hagel, Unwetter sind weitere Dinge, die in unseren Wäldern Probleme machen. Das muss aufgearbeitet werden. Der Freistaat Bayern hilft den Eigentümern unserer Wälder bei der Aufarbeitung von Kalamitätenholz, also bei Schädlingsbefall. Für den Waldumbau gibt es tolle Förderprogramme. Bayern fördert dies wie kein zweites Bundesland in Deutschland. Deshalb sage ich herzlichen Dank an unseren Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und an das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus – die Ministerin bekommt es gar nicht mit, wenn sie gelobt wird – (Staatsministerin Michaela Kaniber: Bei Lob höre ich immer nicht hin!) für die tollen Fördergelder, die an die Waldeigentümer gezahlt werden. Herzlichen Dank dafür! (Beifall bei der CSU) Aber eines muss uns bewusst sein: Um den Wald fit für den Klimawandel zu machen, braucht es einen Waldumbau, und um den Wald umbauen zu können, müssen wir unsere Wälder bewirtschaften. Sonst können wir nämlich nicht Baumarten in unsere Wälder einbringen, die mit der Trockenheit, mit dem Klimawandel, besser zurechtkommen. Denn die Bäume, die momentan die Überhand haben, werden in der Trockenheit vielleicht nicht zurechtkommen wie die Buche und irgendwann auch Schäden erleiden. Wir haben jetzt die Aufgabe, mit Waldumbau Baumarten wie die Eiche, die Elsbeere, die Kastanie oder die Vogelkirsche in unsere Wälder einzubringen. Dieser Umbau gelingt sehr gut. Die Eigentümer ziehen auch mit, wenn sie denn können. Denn das Waldeigentum in Bayern ist unterschiedlich verteilt: 54,2 % gehören privaten Waldbesitzern. Hier wird unterstützt über die Forstbetriebsgemeinschaften, über forstliche Zusammenschlüsse, die den Eigentümern weiterhelfen. Der Staatswald hat rund 30 % Anteil, der Bundeswald 2,2 % und der Körperschaftswald 13,5 %. Im Bereich des Körperschaftswaldes, nur in diesem 13,5-%- Bereich, ist der Hauptanteil Kommunalwald; ein kleinerer Anteil sind die altrechtlichen Waldkörperschaften. Wenn ich den Kollegen von der AfD höre: Es geht bei Weitem nicht darum, überall im Wald etwas zu ändern, sondern es geht in diesem 13,5-%-Anteil um einen wesentlich kleineren Anteil dieser altrechtlichen Anteile. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Michael Hofmann (CSU): Hoffen wir mal, dass er das versteht!) Da geht es um 26.000 Hektar bayerische Waldfläche. Es gibt circa 1.000 altrechtliche Körperschaften in Bayern, und die meisten kommen mit ihren Regelungen auch gut zurecht. Sie bewirtschaften den Wald, und die Eigentumsverhältnisse sind gut geregelt. Aber in einem ganz kleinen Teil dieser 1.000 altrechtlichen Körperschaften geht es eben nicht mehr weiter, weil die Regelungen nicht mehr eindeutig sind. Die Ministerin hat schon erklärt, dass es um Regelungen aus dem Landesrecht aus dem Jahr 1900 und früher geht. Das ist nicht in das BGB aufgenommen worden; insbesondere sind diese Regelungen als verbandsrechtliche Regelungen nicht anwendbar im Zivilrecht. Da gibt es eine Lücke, und die müssen wir jetzt einfach schließen. Denn sonst können diese Wälder nicht adäquat bewirtschaftet und die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt werden. Bis 2005 wurden diese Wälder von den staatlichen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten noch mitbewirtschaftet. Das geht heute nicht mehr. Jetzt sind wir beim Kern dieses Gesetzentwurfes. Die eingebrachte Änderung des Waldgesetzes soll eben gerade diese Lücke schließen, damit diese altrechtlichen Körperschaften wieder selbst handlungsfähig werden. Wir reden nicht darüber, den funktionierenden Körperschaften reinzureden, sondern es geht nur um einen ganz kleinen Teil, bei dem das Eigentum nicht mehr geregelt ist. Hier werden jetzt, wie es von der Ministerin erklärt worden ist, Regelungen in Kraft gesetzt, mit denen sie wieder selbst handlungsfähig werden. Diese 120 Jahre alte Lücke wird geschlossen, und die Neuregelung zielt nur darauf ab, dass diese altrechtlichen Körperschaften ihre Autonomie behalten. Wir greifen also nicht in das Eigentumsrecht ein. Wichtig ist auch – ich glaube, es ist gut, das noch mal zu erwähnen –, dass es nicht um Holzrechte, um Waldrechte geht, sondern um Eigentumsrechte, und das wird jetzt geregelt. Die Waldbesitzerverbände haben die Änderung gefordert; sie haben eine Lösung gefordert. Es gab mal eine Petition im Landtag, und der Anpassungsbedarf ist jetzt in den Gesetzentwurf eingeflossen. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung. Die Einzelheiten werden sicher im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus noch beraten. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
Alexander Hold
Herr Kollege, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Hierzu hat der Abgeordnete Harald Meußgeier, AfD-Fraktion, das Wort.
Harald Meußgeier AfD
Herr Kollege Schwab, ich muss Ihnen da schon ein bisschen widersprechen, denn es ist ja Fakt, dass in Ihrem Gesetzentwurf steht: Sollten keine Eigentümer ermittelt werden oder bekannt sein, geht dieses Grundstück auf den Staat über. Wir wissen ja alle, was mit den Staatsforsten aktuell geschieht: In den Staatsforsten werden reihenweise Windräder aufgestellt. Wir wollen vermeiden, dass das dann geschieht. Also ist das im Endeffekt schon richtig, was ich hier geäußert habe.
Alexander Hold
Bitte, Herr Kollege Schwab.
Thorsten Schwab CSU
Ich verstehe das Problem nicht, (Beifall des Abgeordneten Roland Weigert (FREIE WÄHLER)) weil das auch bei Erbfällen, in denen kein Erbe ermittelt wird, so ist. Wem soll das Grundstück denn zufallen? Soll der Staat es verlosen? Selbstverständlich fällt ein Grundstück, wenn kein einziger Eigentümer mehr da ist, irgendwann dem Staat zu. Wem soll es denn sonst zufallen? Das ist logisch. Aber dieser Fall muss ja erst einmal eintreten, dass bei diesen Körperschaften von den vielen Eigentümern kein einziger mehr da ist. Das wird wirklich eine Seltenheit sein, und da von einem Problem zu reden, ohne eine eigene Lösung parat zu haben, wie man es denn sonst regeln sollte, ist schon echt abenteuerlich. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
Alexander Hold
Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Kollege Toni Schuberl für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Toni Schuberl GRÜNE
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Waldgesetz wird eine Lücke geschlossen, die seit mehr als 125 Jahren besteht. Wow, so schnell ist man das von der Bayerischen Staatsregierung gar nicht gewohnt. (Unruhe bei Abgeordneten der CSU und der FREIEN WÄHLER) Der Verband der bayerischen Waldbesitzer hat schon vor 15 Jahren auf das Problem hingewiesen; aber lieber spät als nie. Der Gesetzentwurf ist richtig und wichtig, und deshalb werden wir auch zustimmen. Das Eigentumsrecht wird gestärkt. Aktuell sind die waldrechtlichen Körperschaften nicht förderberechtigt. Nun wird es ihnen möglich sein, Förderung zum Beispiel für den notwendigen Umbau der Wälder hin zu klimaresilienten Mischwäldern zu beantragen. Wenn wir das Eigentumsrecht stärken, dann stärken wir zugleich auch das Jagdrecht. Die Waldeigentümer können aktiv mitwirken, damit die Jagd im Einklang mit dem Bayerischen Waldgesetz und dem Bayerischen Jagdgesetz vollzogen wird, mit dem Ziel, den Wald langfristig zu erhalten und zu schützen. Ist das Eigentum geklärt, ist das Jagdrecht geklärt, werden die Eigentümer alles dafür tun, dass ihr Wald, mit dem sie nun wirklich arbeiten können, erhalten bleibt. Der Gesetzentwurf ist daher ein wichtiger Schritt hin zu einem rechtlich abgesicherten und zukunftsfähigen Waldumbau. Aber das Gesetz betrifft nur ungefähr 1.000 Körperschaften, und das ist ein kleiner Bruchteil des Waldes in Bayern. Wir stehen aber vor einem umfassenden Umbruch, einem Epochenumbruch, getrieben durch die Klimakrise. Dürre, trockene Böden, Borkenkäferplage und Anfälligkeit für Sturmschäden führen zu enormen ökologischen und ökonomischen Vernichtungen. Die Försterinnen und Förster, die Umweltbewegung und auch die Waldbesitzer haben das längst erkannt. Aber was hat die Staatsregierung gemacht? – Sie hat sich intern gestritten. Weil der Wirtschaftsminister privat Jäger ist, wollte er für die Jagd zuständig sein. Hubertus, der größte Jägermeister Bayerns! Weil er nicht Landwirtschaftsminister werden durfte, wollte er wenigstens für den Wald zuständig sein. (Unruhe bei Abgeordneten der CSU und der FREIEN WÄHLER) Jetzt sind die Staatsforsten in seinem Ministerium, die Landwirtschaftsministerin bleibt aber Forstministerin. Was ist das für ein Geschacher! (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Was ist das für eine Rede?) Wo ist der Ministerpräsident, der den Kindergartenstreit seiner Minister sachgerecht hätte klären müssen? Aber das kennen wir ja: Er ist nicht da. Wald und Jagd gehören nämlich zusammen. (Michael Hofmann (CSU): Ein einziger richtiger Satz von Ihnen, sonst nichts! Wo ist denn Ihr Fraktionsvorsitzender?) Der Wald ist zu wichtig, als dass er zum Spielball werden und zur Profilierung im eigenen Lager dienen darf. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Er muss vorbereitet werden auf die Klimaerhitzung; Ökologie und Ökonomie müssen noch besser verzahnt werden. Wir müssen unsere Försterinnen und Förster und die Waldbesitzer unterstützen. (Michael Hofmann (CSU): Und die draußen auch!) Es braucht weiterhin den Grundsatz: Wald vor Wild. Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf, aber nur als ersten Schritt. Weiteres muss folgen. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Das war wieder eine Sternstunde der Demokratie! Unglaublich!)
Alexander Hold
Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER der Kollege Roland Weigert. – Ich bitte um etwas mehr Ruhe. – Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Roland Weigert FREIE WÄHLER
Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einen wirklich kompakten und präzisen Vortrag unserer Forstministerin gehört. Er war so auf den Punkt gebracht, dass wir eigentlich da schon beschlussfähig gewesen wären. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Er war im Kern sachlogisch. In der Sache gibt es eigentlich kaum etwas Politisches zu erörtern. Nun bin ich nach der Ministerin der vierte Redner. Ich muss feststellen, dass alle direkt mit der Thematik zusammenhängenden Aspekte aufgezählt wurden. Selbst alle indirekt mit dieser Thematik zusammenhängenden Aspekte wurden aufgezählt, sodass mir nur noch eine Möglichkeit bleibt, meine Damen und Herren, nämlich ein Fazit zu ziehen. Die Initiative, die von unserer Forstministerin vorgestellt wurde, führt nicht nur zu handlungsfähigen Waldkörperschaften, wie wir eben gehört haben; sie wahrt auch ein gutes Stück fränkischen Kulturgutes. Wir wissen: Was fränkisches Kulturgut ist, ist bayerisches Kulturgut. Was bleibt uns da noch übrig, außer zuzustimmen? Ich werbe dafür. – Danke schön. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Alexander Hold
Danke schön, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist für die SPD-Fraktion die Kollegin Christiane Feichtmeier. – Erneut die Bitte um etwas mehr Ruhe. – Bitte, Sie haben das Wort, und nur Sie haben das Wort.
Christiane Feichtmeier SPD
Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Erster Lesung den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Waldgesetzes. Ziel dieses Entwurfs ist es, die Handlungsfähigkeit der sogenannten altrechtlichen Waldkörperschaften wiederherzustellen. Es handelt sich dabei um rund 1.000 Körperschaften in Bayern, die etwa 26.000 Hektar Wald bewirtschaften, vor allem in Unterfranken im Bereich des Spessarts. Viele dieser Körperschaften sind faktisch gelähmt, weil ihre Mitglieder unbekannt sind, es keine klaren Satzungen gibt oder keine rechtssicheren Beschlüsse mehr gefasst werden können. Die aktuellen Rechtsgrundlagen stammen teilweise aus dem 18. und dem 19. Jahrhundert; das Bürgerliche Gesetzbuch findet auf sie keine Anwendung. Was bedeutet das nun konkret? In Gemeinden wie Partenstein oder Heinrichsthal bestehen Waldinteressentenschaften, deren Mitgliederlisten seit Jahrzehnten nicht mehr aktualisiert wurden. In einem Fall sind zahlreiche Eigentümer verstorben oder verzogen, ohne dass Erben ermittelt werden konnten. Folge davon: keine rechtmäßige Beschlussfassung über Holznutzung, keine Pflege der Wege, keine Beantragung von Fördermitteln. In Heimbuchenthal gibt es eine historische Waldgenossenschaft, die zwar noch formal besteht, aber seit Jahren keine gültige Satzung mehr hat, wodurch Unsicherheit entsteht, wer für Verkehrssicherung und Haftung verantwortlich ist. Diese Ausgangslage ist unhaltbar. Sie verhindert nämlich nicht nur eine geregelte Bewirtschaftung und Pflege dieser Wälder, sondern schafft auch rechtliche Risiken für alle Beteiligten, vom potenziellen Erben über die Gemeinde bis hin zum Freistaat Bayern. (Beifall bei der SPD) Deshalb erkennen wir ausdrücklich die Zielrichtung des Gesetzentwurfs an: rechtliche Handlungsfähigkeit wieder herstellen und Klarheit schaffen. Der vorgesehene Weg, ein Aufgebotsverfahren, bei dem unauffindbare Mitglieder ausgeschlossen werden können, erleichterte Satzungsregelungen sowie gegebenenfalls die Auflösung der Körperschaft, ist vor dem Hintergrund dieser Beispiele aus dem Spessart nicht nur nachvollziehbar, sondern auch dringend erforderlich. Werte Kolleginnen und Kollegen, aber gerade wenn wir hier tief in Eigentumsrechte eingreifen, müssen wir hohe Maßstäbe an Transparenz, Sorgfalt und sozialen Ausgleich anlegen. Daher möchten wir einige Punkte besonders hervorheben. Erstens. Der Eigentumsschutz muss sozialverträglich gestaltet sein. Ausschlüsse dürfen nur dann erfolgen, wenn die Ermittlung der Mitglieder nachweislich aussichtslos ist. Wir fordern, die Nachforschungspflichten konkret zu regeln, zum Beispiel durch verpflichtende Einholung von Grundbuchauszügen oder Nachlassakten. Zweitens. Die Regelung, dass das Vermögen einer aufgelösten Körperschaft automatisch an den Freistaat Bayern fällt, sehen wir kritisch. Wir brauchen hier eine klare Zweckbindung. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Diese Flächen sollen dauerhaft dem Gemeinwohl dienen, sei es durch naturnahe Waldbewirtschaftung, den Schutz von Biodiversität oder als Beitrag zum Klimaschutz. Drittens. Transparenz ist entscheidend. Wir fordern eine öffentlich einsehbare Liste der aufgelösten Körperschaften und eine Darstellung der künftigen Nutzung dieser Flächen durch den Freistaat. Nur so schaffen wir Vertrauen und Nachvollziehbarkeit. Insgesamt überwiegt aus unserer Sicht die Notwendigkeit, dieses Problem endlich zu lösen. Wir sehen die Zielrichtung des Gesetzentwurfs positiv. Die von mir genannten Punkte müssen aber in den Ausschussberatungen eingehend geprüft und nachgeschärft werden. (Beifall bei der SPD)
Alexander Hold
Herzlichen Dank, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Abstimmung über Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage) Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die endgültige Abstimmliste. (Siehe Anlage) Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der endgültigen Abstimmliste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind sämtliche Fraktionen. Gibt es einzelne Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 3 und 4, Wahl eines Vizepräsidenten und Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags, hat die AfD-Fraktion eine Begründung der Wahlvorschläge sowie eine gemeinsame Aussprache beantragt. Hierüber soll auf Antrag der AfD-Fraktion gemäß § 42 Absatz 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung in der Vollversammlung eine Entscheidung herbeigeführt werden. Ich lasse daher jetzt über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion auf Begründung und gemeinsame Aussprache zu den Wahlvorschlägen eines Vizepräsidenten und eines Schriftführers im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 3 und 4 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – CSU-Fraktion, FREIE WÄHLER, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 3 auf: Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat Herrn Abgeordneten Martin Böhm als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Die Wahl selbst wird in geheimer Form auf dem blauen Stimmzettel durchgeführt. Sofern Sie Ihren Stimmzettel an Ihrem Sitzplatz ausfüllen, tragen Sie bitte Sorge dafür, dass für andere im Plenarsaal oder auf der Tribüne nicht ersichtlich ist, wie Sie sich bei der Vornahme der Wahlhandlung entscheiden. Das Prozedere ist Ihnen mittlerweile bestens bekannt. Für den Wahlvorgang stehen 4 Minuten zur Verfügung. Wir beginnen jetzt mit der Wahl. (Stimmabgabe von 15:18 bis 15:22 Uhr) Befinden sich noch Damen und Herren Abgeordnete an der Wahlkabine? – Das scheint der Fall zu sein. Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Ich höre keinen Widerspruch. Der Wahlgang ist damit beendet. Das Wahlergebnis wird nun außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat Herrn Abgeordneten Benjamin Nolte als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Die Wahl wird auf dem gelben Stimmzettel in geheimer Form durchgeführt. Das Prozedere ist das gleiche wie vorher; allerdings stehen Ihnen für den Wahlgang nun 2 Minuten zur Verfügung. Wir beginnen jetzt mit der Wahl. (Stimmabgabe von 15:22 bis 15:24 Uhr) Rein vorsorglich erinnere ich daran, dass wir auch unter Tagesordnungspunkt 5 noch einen Wahlgang vor uns haben. Befinden sich noch Kolleginnen oder Kollegen an der Wahlkabine? – Anscheinend nicht. Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Das ist der Fall. Hiermit ist die Wahl beendet. Auch dieses Wahlergebnis wird nun außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Ich bitte Sie nun darum, wieder Platz zu nehmen. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Ich bitte Sie, Platz zu nehmen, da wir vor dem Aufruf des Tagesordnungspunktes 5, Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums, noch eine Abstimmung durchführen. (Anhaltende Unruhe) Ich weiß nicht, ob alle zugehört haben. Aber ich bitte Sie, zunächst Platz zu nehmen. – Werte Kolleginnen und Kollegen, die sich vor der Wahlurne tummeln, ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Wir haben zunächst noch eine Abstimmung durchzuführen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die Letzten bitte ich, Platz zu nehmen. Im Hinblick auf Tagesordnungspunkt 5, Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums, hat die AfD-Fraktion eine Begründung des Wahlvorschlags sowie eine Aussprache beantragt. Hierüber soll auf Antrag der AfD-Fraktion gemäß § 42 Absatz 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung in der Vollversammlung eine Entscheidung herbeigeführt werden. Ich lasse daher über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion auf Begründung und Aussprache zu dem Wahlvorschlag eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Hinblick auf Tagesordnungspunkt 5 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums Bislang hat kein von der AfD-Fraktion benannter Kandidat die für die Wahl erforderlichen Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags, also mindestens 102 Stimmen, erreicht. Für die heutige Plenarsitzung hat die AfD-Fraktion Herrn Richard Graupner als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Die Wahl wird auf dem weißen Stimmzettel in geheimer Form durchgeführt. Das Prozedere ist Ihnen von den beiden vorangegangenen Wahlen bekannt. Für den Wahlgang stehen wiederum 2 Minuten zur Verfügung. Wir beginnen jetzt mit der Wahl. (Stimmabgabe von 15:27 bis 15:29 Uhr) Befinden sich noch Abgeordnete an der Wahlkabine? – Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimmabgabe beendet? – Das scheint der Fall zu sein. Die zwei Minuten sind um. Damit ist der Wahlgang beendet. Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Das Wahlergebnis wird wiederum außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. (Unruhe) Kolleginnen und Kollegen, nehmen Sie bitte Platz. Wenn Sie etwas zu besprechen haben, gehen Sie hinaus. (Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten) Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 6 und 7 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (Drs. 19/4432) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drsn. 19/6606 mit 19/6614) und Gesetzentwurf der Abgeordneten Holger Grießhammer, Dr. Simone Strohmayr, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (Drs. 19/4553) - Zweite Lesung - Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 51 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Dr. Simone Strohmayr für die SPD-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort.
Simone Strohmayr SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gleichberechtigung, Gleichstellung haben wir doch längst, oder? – Wenn Sie so denken, sind Sie nicht allein. Allein hier im Plenarsaal werden viele so denken, manche lauter, manche leiser. Allein die Zahl der Anwesenden zeigt, dass das Interesse an diesem Thema nicht sehr groß ist. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt arbeiten wir einmal faktenbasiert: Sehen wir uns einfach einmal die Löhne im öffentlichen Dienst an und schauen wir, wie viele Frauen wir in Führungspositionen haben. Wir werfen einen Blick auf den Bayerischen Gleichstellungsbericht; denn der zeigt die Fakten. Er zeigt die alltägliche Diskriminierung von Frauen, auch im Jahr 2025, auf. Die Frauen im öffentlichen Dienst verdienen nämlich immer noch weniger als die Männer. Durchschnittlich sind das 234 Euro im Monat. Und sie haben geringere Chancen auf eine Führungsposition. Aber damit nicht genug: 21 % der Dienststellen des Freistaats haben trotz Verpflichtung kein Gleichstellungskonzept und 14 % keine Gleichstellungsbeauftragte oder einen Gleichstellungsbeauftragten. Zu Beginn muss also erst einmal festgestellt werden: Wir haben zwar in Bayern seit 1996 ein Gleichstellungsgesetz – und es war sicherlich für die damalige Sozialministerin Barbara Stamm ein harter Kampf, dieses Gesetz durchzusetzen –, aber ganz offensichtlich wurde mit diesem Gesetz nicht das erreicht, was erreicht werden sollte, nämlich die Gleichstellung von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst. Deswegen ist es grundsätzlich erst einmal gut, dass wir heute über eine Reform des Gleichstellungsgesetzes reden. Das war wirklich allerhöchste Zeit. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Das sieht im Übrigen auch einer Ihrer Beamten so, nämlich Herr Dr. Knabel, der Gleichstellungsbeauftragte im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, der bei der Anhörung im Ausschuss sagte – ich zitiere –: Wir sind in Bayern mittlerweile Schlusslicht, wenn es um die Novellierung der Landesgleichstellungsgesetze geht. Daher forderte er ganz deutliche Sanktionen. Wenn das Gesetz nämlich keine Sanktionen enthält, dann kommt die Gleichstellung hier in Bayern nicht voran. Ich habe die Zahlen vorhin schon genannt. Nur zur Erinnerung: 21 % der Dienststellen haben trotz Verpflichtung kein Gleichstellungskonzept und 14 % keine Gleichstellungsbeauftragte bzw. keinen Gleichstellungsbeauftragten. Fakt ist also: Es gibt wenige Gesetze in Bayern, die so nachhaltig missachtet werden wie das Bayerische Gleichstellungsgesetz. Das Gesetz ist wirklich ein zahnloser Tiger. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir einem zahnlosen Tiger einen einzigen Zahn implantieren, dann wird daraus noch längst kein wirksames Gebiss. Soll heißen: Der Entwurf der Staatsregierung lässt inhaltlich und handwerklich stark zu wünschen übrig. Ganz anders sieht es mit unserem Gesetzentwurf aus. Unser Entwurf ist in einer Arbeitsgruppe des DGB entstanden, die unter anderem aus Mitgliedern des Münchner Arbeitskreises der Gleichstellungsbeauftragten besteht. (Unruhe) – Es wäre schön, wenn Sie mir zuhören würden; denn dann kann ich Sie vielleicht überzeugen. Das wäre sehr freundlich.
Alexander Hold
Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, ihre Gespräche einzustellen. Bei allen Fraktionen werden gerade halblaute Gespräche geführt, die die Rednerin stören. – Bitte schön, Sie haben das Wort.
Simone Strohmayr SPD
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wirklich beschämend, dass Sie bei diesem Thema einem Redner nicht einmal ein paar Minuten zuhören können. Wir arbeiten seit über zehn Jahren an der Reform dieses Gesetzes. Ich finde es deshalb beschämend, dass Sie hier nicht zuhören können. Wie gesagt, dieser Arbeitsgruppe des DGB gehören der Münchner Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten, kommunale Gleichstellungsbeauftragte, Vertreter der Gewerkschaften und viele Fachleute an. (Zuruf von der AfD: Das merkt man!) Diese Arbeitsgruppe hat im Laufe von zehn Jahren einen wirklich guten Gesetzentwurf erarbeitet, den wir heute vorgelegt haben. – Jetzt läuft mir die Zeit davon, weil ich so viel mit Ihnen zu tun hatte. (Lachen bei der AfD) Unser Gesetzentwurf ist ein hervorragender Gesetzentwurf, ganz anders als der Gesetzentwurf der Staatsregierung, der zu wünschen übrig lässt. Bei Ihnen geht es in Minischritten voran, manchmal sogar rückwärts. Das ist wirklich beschämend, dass Sie nach zehn Jahren zur Reform dieses wichtigen Gesetzes einen solchen Entwurf vorlegen. Zu den positiven Punkten im Gesetzentwurf der Staatsregierung werden sicherlich andere Kolleginnen und Kollegen noch etwas sagen. Ich möchte sagen: Liebe Parlamentarierinnen und Parlamentarier, mit einem einzigen Zahn können wir uns nicht begnügen. Gleichstellung ist ein Grundrecht. Gleichstellung ist ein Verfassungsauftrag. (Beifall bei der SPD) Bayern muss, wie andere Bundesländer auch, im öffentlichen Dienst mit gutem Beispiel vorangehen. Liebe Frau Ministerin Scharf, es wäre Ihre Aufgabe gewesen, für uns Frauen zu kämpfen und sich für uns Frauen einzusetzen, damit die Gleichstellung vorankommt. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das macht sie auch!) Sie sind die oberste Gleichstellungsbeauftragte. Frau Ministerin. Wir von der SPD stehen für einen gesellschaftlichen Aufbruch, für Demokratie und Gerechtigkeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU und der FREIEN WÄHLER, zum Schluss kann ich Sie nur aufrufen: Legen Sie Ihre Heimchen-am-Herd-Ideologie endlich vollständig ab. Sie ist veraltet und bringt uns nicht weiter. Stimmen Sie einfach unserem Gesetzentwurf zu, dann wird ein Schuh daraus. (Beifall bei der SPD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist ja wirklich beleidigend! Das stimmt nicht!)
Alexander Hold
Herzlichen Dank. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Alfred Grob für die CSU-Fraktion.
Alfred Grob CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." – Seit 1949, also seit gut 75 Jahren, sichert dieser lapidare, klare Satz im Grundgesetz Frauen und Männern die gleichen Rechte zu. 1990 wurde dieser Satz ergänzt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Das steht wortgleich in Artikel 118 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung. Das bedeutet, alle, die wir hier sitzen, haben einen klaren Verfassungsauftrag. Wir wollen nun das Bayerische Gleichstellungsgesetz auf einen aktuellen Stand bringen und es novellieren. Frau Kollegin Dr. Strohmayr, das haben wir mit Ihnen gemein. Das Bayerische Gleichstellungsgesetz ist 30 Jahre alt. Es muss ein gutes Gesetz sein, weil es lange gehalten hat. Da es teilweise überholt ist und von der Lebenswirklichkeit eingeholt wurde, wird es jetzt modernisiert. Diese Modernisierung führen wir jetzt durch. Gerade in Zeiten des offensichtlichen Fachkräftemangels, auch und gerade im öffentlichen Dienst, muss der öffentliche Dienst wettbewerbsfähig sein; darüber haben wir schon oft im Ausschuss debattiert. Das wissen wir alle. Der öffentliche Dienst muss ein absolut attraktiver und gern gewählter Arbeitgeber bei unseren jungen Leuten sein. Deswegen brauchen wir auch das Gleichstellungsgesetz. Die optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Sicherheit eines Beamtenjobs, die Planbarkeit, gute Beförderungsmöglichkeiten und auch die Entwicklungspotenziale daraus sind ausschlaggebend, und zwar für Männer und für Frauen. Deshalb sehen wir auch das Beispiel der praktischen Konkordanz: Zum einen muss man das Leistungsprinzip im Beamtentum gewährleisten, zum anderen natürlich auch Gleichstellung regeln. Denn es heißt auch im Grundgesetz: Der Zugang zu öffentlichen Ämtern erfolgt für einen jeden und eine jede ausschließlich über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung und damit gemäß Artikel 33 des Grundgesetzes über das Leistungsprinzip, die Bestenauslese. Diese beiden Waagschalen müssen wir in eine ausgewogene Position bringen. Dafür sind wir da. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine Damen, meine Herren, dieser Gesetzentwurf verfolgt eine ganz klare Maxime. Der Wahlspruch lautet hier: Wir wollen gar nicht alles regeln, was man irgendwo noch regeln kann, sondern nur genau das, was geregelt werden muss, auf das Wesentliche beschränkt, fokussiert, knapp und klar. Nicht mehr und nicht weniger. Drei wesentliche Aspekte stehen im Mittelpunkt: Entbürokratisierung, Modernisierung und Digitalisierung. Meine Damen, meine Herren, genau das haben wir bei der Gesetzgebung berücksichtigt. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Meine Damen, meine Herren, wir sind uns sicher alle einig. Eine gute Novellierung macht das Gesetz sicher noch ein Stück weit besser, aber letztendlich wäre es doch am besten, wenn wir dieses Gesetz irgendwann einmal nicht mehr bräuchten – so, wie es in der Verkehrssicherheit immer wieder "Vision Zero" heißt. Irgendwann sind wir also in der Gleichberechtigung so gut, dass wir dieses Gesetz nicht mehr brauchen. Das ist unser Ziel. Wie schaut es nun tatsächlich aus? Wie weit sind wir? Ist der öffentliche Dienst tatsächlich schon auf dem Weg der vollkommenen Gleichberechtigung? Sind wir schon sehr weit fortgeschritten? (Anna Rasehorn (SPD): Nein!) – Zuhören, das kommt. Das ist auch für Sie interessant. Es gibt schon noch Luft nach oben, und das wissen wir auch. Deswegen ändern wir das Gesetz. (Anna Rasehorn (SPD): Ich bin sehr aufmerksam!) – Danke. – Die Tendenz ist durchaus positiv, aber es gibt Änderungsbedarf, und deswegen gehen wir das Gesetz jetzt an. Es gibt Beispiele für Änderungsbedarf; Frau Strohmayr hat es auch gesagt. Der öffentliche Dienst hat einen Frauenanteil von 60,9 %. In Führungspositionen des öffentlichen Dienstes sind es aber nur 45,5 %. Es gibt also ein Delta von gut 15 %, wo die Frauen zwar beschäftigt, aber nicht an Führungspositionen beteiligt sind. Das ist ein Ansatzpunkt; das wollen wir besser machen. Es gibt auch eine These dazu: Jede zweite Frau arbeitet in Teilzeit; das haben wir auch im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes intensiv diskutiert. Die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen ergibt sich ganz überwiegend aus der geringeren Beteiligung von Teilzeitkräften an Führungspositionen. Was heißt das für uns? – Wir müssen Modelle wie "Führen in Teilzeit" für Männer und Frauen weiterentwickeln. Das sind wichtige Aspekte der Gleichstellung und Gleichbehandlung. Noch ein paar Beispiele: 14,5 % der Dienststellen des Freistaates Bayern haben noch keine Gleichstellungsbeauftragte; da wollen wir auch ran. Man könnte natürlich auch sagen: 85,5 % haben einen Gleichstellungsbeauftragten. Knapp 30 % haben noch kein Gleichstellungskonzept. Das wollen wir auf jeden Fall ändern. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): 70 % haben eines!) Da werden wir auch mit diesem Gesetz ansetzen. Deswegen gehen wir das Ganze an. Das werden wir besser machen. Was ist das Ziel des Gleichstellungsgesetzes, meine Damen und Herren? – Die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst unter Wahrung der Grundsätze von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Darum kommen wir sowieso nicht herum. Und wir lösen uns von der über viele Jahre gehegten Vorstellung, dass Gleichstellung immer gleichzeitig Frauenförderung heißen muss. Ziel ist es ferner auch, die Erhöhung der Anteile von Frauen bzw. von Männern in den Bereichen sicherzustellen, bei denen das jeweilige Geschlecht unterrepräsentiert ist. Genau das ist der richtige Satz. Letztlich geht es auch um die bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und für Männer. Was haben wir jetzt in unserem Gesetzentwurf geändert? – Das erste und wichtigste ist für mich eine Vereinheitlichung der Gleichstellungskonzepte durch Mustervorlagen, sodass jeder weiß, was zu berichten ist, und die Digitalisierung dieser Mustervorlagen. Dann hat man die Daten digital erhoben, kann sie digital auswerten und natürlich auch – sollte einmal ein Bericht kommen – den Berichtspflichten relativ gut digital nachkommen. Die Vorteile sind folgende: Minimierung des Verwaltungsaufwandes, einheitliche, vollständige und standardisierte Übermittlung von Gleichstellungskonzepten und eine Basis für ein Controlling. Wer kommt als Dienststellenleiter seinen Verpflichtungen der Gleichstellung nach und wer nicht? Dann kann man nachjustieren. Es ist wichtig, dass dann später bei einer Zentralstelle die Meldung aller Namen der Gleichstellungsbeauftragten in Bayern eingeht, sodass sie sich vernetzen, Best-Practice-Beispiele austauschen und sich gegenseitig unterstützen können. Der zweite wesentliche Punkt unseres Gesetzentwurfs ist folgender: Wir richten eine Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern beim Staatsministerium für Arbeit und Soziales ein, die gleichzeitig auch Vernetzungsstelle für die Gleichstellungsbeauftragten ist, eine Plattform für den Austausch und die gegenseitige Beratung in dieser fachlichen Thematik. Die Leitstelle sammelt digitalisierte Meldungen, kontrolliert die Zielvorgaben, setzt Standards und überprüft die Zielerreichung. Das Wesentliche ist: Wir wollen ein Mediationsverfahren; da sind wir auf einer völlig anderen Spur als Frau Dr. Strohmayr. Es wird immer irgendwie Divergenzen geben. Es wird Dienststellenleiter geben, die nicht mit der Gleichstellung konform gehen; da muss man intervenieren. Ich bin aber der Meinung, dass ein Klageverfahren im ersten Moment zwar restriktiv klingt, aber mehrere Nachteile hat: Eine Klage ist zeitaufwendig, verwaltungsaufwendig, und vor allem trägt sie die Konflikte in die Dienststellen hinein. Die Gleichstellungsbeauftragte der Dienststelle muss gegen den eigenen Dienststellenleiter klagen. Das hat doch keinen Sinn. Ich war lange Dienststellenleiter und bin überzeugt davon, dass hier ein anderer Weg gefunden werden muss. Deswegen bin ich für dieses Mediationsverfahren, auch wenn es ein zahnloser Tiger ist; denn mir ist ein zahnloser oder meinetwegen auch ein einzahniger Tiger lieber als eine Katze, die sich permanent in den eigenen Schwanz beißt und dann verbrannte Erde, Ärger und nur Restriktionen auf der Dienststelle hinterlässt. Deswegen ist das Mediationsverfahren das bessere Verfahren, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Es gibt die Vernetzungsstelle für die Gleichstellungsbeauftragten, sodass gerade auch Kommunen nicht ein irgendwie einsames Leben führen, sondern sich mit gleichgesinnten Nachbarlandkreisen oder den Ministerien fachlich vernetzen können. Das führt zu Mentoringprogrammen, es führt zum Austausch von Best-Practice-Beispielen, der Organisation von Fortbildungsveranstaltungen und eben auch zu einer gleichen Rechtsanwendung in ganz Bayern. Das überwacht und koordiniert die Zentralstelle im Ministerium. – Liebe Frau Staatsministerin, das wird von Ihnen bestimmt auch noch intensiver behandelt. Völlig unstreitig ist die Verlängerung der Amtszeit von drei auf fünf Jahre; dem haben alle zugestimmt. Das baut auch bürokratische Hemmnisse ab, man kann ohne weitere Ausschreibung fünf Jahre amtieren. Letztendlich ist mir noch wichtig, dass die Freistellungen für die Gleichstellungsbeauftragte und die Stellvertretung im Gesetz geregelt sind, auch die Aufgabenteilung zwischen Gleichstellungsbeauftragter und Vertretung, allerdings in Absprache mit dem Dienststellenleiter. Das war uns wichtig; denn die Gesamtverantwortung bleibt letztendlich beim Dienststellenleiter. Wir haben noch geregelt, dass in Gremien, in denen die Staatsregierung die Mehrheitsanteile hat, auch der Gleichstellungsgedanke nach vorne getragen wird. Beispielsweise muss bei mehr als zwei Vorständen mindestens einer eine Frau oder einer ein Mann sein, und bei Aufsichtsräten müssen mindestens 30 % weiblich oder 30 % männlich sein. Damit haben wir viel geregelt und den Administrationsaufwand in Grenzen gehalten. Meine Damen, meine Herren, wir sind überzeugt, dass wir hier wirklich einen ausgewogenen, schlanken, auf Digitalisierung und Bürokratieabbau achtenden Gesetzentwurf vorlegen, der alle wichtigen Aspekte der Gleichstellung berücksichtigt. Am 26. Oktober 2021 hatten wir eine Expertenanhörung im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes. Die Ergebnisse sind ganz überwiegend in diesen Gesetzentwurf eingeflossen. Eine erneute Expertenanhörung am 8. April hat uns in unserem Ansinnen bestätigt, dass kein weiterer unabänderbarer Änderungsbedarf herrscht. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem wohlausgewogenen Gesetzesentwurf. Wir lehnen den Gesetzentwurf der SPD und die sonstigen Änderungsanträge ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU)
Alexander Hold
Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Jörg Baumann für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD) Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Jörg Baumann AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Bei den Gesetzentwürfen der Staatsregierung und der SPD sowie bei den dazugehörigen Änderungsanträgen der GRÜNEN zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes sehen wir leider eine Entwicklung, die in vielen Punkten symptomatisch für eine Politik der ideologischen Einmischung ist. Dabei zeigt sich auch, dass generell den Dienstvorgesetzten bzw. allen Bürgern sowie Entscheidungsträgern großes Misstrauen entgegengebracht wird. Es wird einfach unterstellt, dass Männer bevorzugt und Frauen generell benachteiligt werden. Die Antragsteller behaupten, dass sie dem Gleichberechtigungsgrundsatz unserer Verfassung Geltung verschaffen wollen. Doch in der Praxis bedeutet das in Wahrheit etwas ganz anderes. Die vorgebliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst führt nämlich in der Realität zu einer Quotenregelung durch die Hintertür. Das zeigt auch die verpflichtende Zielvorgabe für Frauen in Führungspositionen, die weiter ausgebaut werden soll. Parteien und Politiker, die nicht in der Lage sind, das Wort "Frau" zu definieren, kämpfen für die angeblich nicht vorhandenen Rechte jener nicht definierbaren Personengruppe. Die AfD lehnt diese ideologisch motivierten Vorgaben ab. (Beifall bei der AfD) Wir setzen stattdessen auf individuelle Leistung, Eignung und Befähigung als entscheidende Kriterien für berufliches Fortkommen. Wir wollen keine politischen Zielvorgaben, die letztlich die Entscheidungsfreiheit der Vorgesetzten einschränken und in der Realität dazu führen, dass aus Quotengründen Personen in Führungspositionen kommen, denen sie vielleicht gar nicht gewachsen sind. Es ist bezeichnend, dass die Gesetzentwürfe und die Änderungsanträge davon ausgehen, dass die öffentliche Verwaltung wissentlich und willentlich diskriminiert. Fakt ist aber, dass die Gleichstellung vielerorts längst erreicht ist. Die Staatsregierung selbst schreibt in ihrem Gesetzentwurf zum Beispiel, dass "der Frauenanteil in der gesamten öffentlichen Verwaltung auf 60,9 % gestiegen" ist. "Auch der Frauenanteil in Führungs- und Leitungspositionen hat sich auf insgesamt 45,5 % erhöht." Hier hat sich der Frauenanteil also fast um die Hälfte erhöht, und man kann davon ausgehen, dass dieser Anteil auch weiterhin permanent steigen wird. Trotzdem reicht es den professionellen Diskriminierungsnörglern immer noch nicht. Sie wollen noch mehr Eingriffe, noch mehr Reglementierungen und noch mehr staatliche Kontrolle. Wir als AfD erkennen Gleichberechtigung selbstverständlich als Wert an; aber Gleichberechtigung darf nicht dazu führen, dass die Chancengleichheit ausgehebelt wird. Wer für beide Geschlechter Zielvorgaben festlegt, behandelt Menschen nicht als Individuen, sondern schert alles über einen Kamm. Weiter bauen die Gesetzentwürfe und die Änderungsanträge erneut zusätzliche bürokratische Hürden auf: noch mehr Gleichstellungskonzepte, Musterformulare, Datenabfragen und Berichtspflichten. Wir sind der Meinung, dass jedes neue Formular, jede zusätzliche Berichtspflicht und zusätzliche Gleichstellungskonzepte Ressourcen binden, die im öffentlichen Dienst dringend an anderer Stelle gebraucht werden. Die angekündigte Bürokratieentlastung ist also, wie immer, reine Rhetorik. Ferner wird mit dem Ausbau der Rolle der Gleichstellungsbeauftragten, Vernetzungsstellen und Mediationsverfahren ein zusätzlicher Apparat geschaffen, der völlig überflüssig ist. Die Gleichstellungsbeauftragten haben außerdem Einblick in sensible Personalvorgänge, Einfluss auf Stellenbesetzungen und Mitsprachrechte – dies alles, ohne dass dies einen konkreten Nutzen bringt, sondern unter Umständen sogar schadet. Es sind auch Kleinigkeiten, die nicht nachvollziehbar sind und keinen Sinn ergeben. Ich nenne ein Beispiel: Bei jeder Stellenausschreibung soll die weibliche und die männliche Berufsbezeichnung verwendet werden, in Klammern ergänzt um "m/w/d". Die Ausschreibung der weiblichen und männlichen Stellenbezeichnung sei dabei Ihrer Meinung nach essenziell zur Auflösung von festgeschriebenen Rollenbildern. Träumen Sie einfach weiter. In der Praxis wird das absolut nichts bewirken. Wirtschaft und Bürger werden laut der Gesetzentwürfe angeblich nicht belastet. Doch tatsächlich werden Kommunen mit Vorgaben und Berichtspflichten traktiert. Der Gemeinde wird die Selbstverwaltung somit erschwert, und es ist ein weiterer Eingriff in die kommunale Freiheit. Es wird behauptet, es sei ein Problem, dass viele Frauen in Teilzeit arbeiten und darum keine Führungsverantwortung erhalten. – Das geht den Staat aber nichts an. Er hat sich nicht in individuelle Lebenswege einzumischen. Die Menschen entscheiden sich frei für Teilzeit, für Familie, für Karriere oder aber auch dagegen. Hier darf sich die Politik nicht einmischen. Umerziehung durch den Staat brauchen und wollen die Menschen nicht. Wir als AfD fordern eine Rückbesinnung auf das, was unsere Gesellschaft stark gemacht hat: Eigenverantwortung, individuelle Entscheidungen, Leistungsbereitschaft und Vielfalt echter Lebensentwürfe. Deshalb lehnen wir die Gesetzentwürfe und die Änderungsanträge rundweg ab. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Alexander Hold
Herzlichen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Roswitha Toso für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.
Roswitha Toso FREIE WÄHLER
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher! Heute setzen wir die Debatte zur Novelle des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes fort. Bereits in der Ersten Lesung im Januar haben wir deutlich gemacht, dass wir die Weiterentwicklung des Gleichstellungsgesetzes ausdrücklich begrüßen. Jetzt geht es aber um das Konkrete, um die Ausgestaltung im Detail und insbesondere um die Änderungsanträge. Lassen Sie mich vorweg auch ganz klar sagen: Gleichstellung ist ein zentrales Anliegen der Staatsregierung. Gleichstellung ist mehr als Symbolik, sie ist tägliche Aufgabe. Unser Ziel ist ein Gesetz, das wirkt; aber es muss auch in der Praxis tragfähig bleiben. Es braucht ein Gesetz, das Fortschritt bringt, ohne Strukturen zu überlasten. Das ist der Maßstab, an dem wir uns heute orientieren. Viele der eingebrachten Änderungsanträge mögen gut gemeint sein; aber gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Mehr Gleichstellung erreicht man nicht zwingend durch mehr Bürokratie, sondern durch kluge, praxistaugliche Lösungen, und genau diese Balance wollen wir wahren. Zum Antrag auf Erweiterung des Geltungsbereichs ist anzumerken: Die Idee, das Gesetz auch auf Beteiligungsgesellschaften der öffentlichen Hand auszudehnen, klingt auf den ersten Blick nachvollziehbar; aber eine Ausweitung auf privatrechtlich organisierte Unternehmen bringt rechtlich wie organisatorisch massive Probleme mit sich, ohne dass die öffentliche Hand dort wirklich steuernd eingreifen kann. Die bestehende Hinwirkungspflicht ist hier das geeignetere Instrument. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. Auch bei der Rolle der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sehen wir deutlichen Nachbesserungsbedarf. Ihre Arbeit ist unbestritten wertvoll; aber ein starres Regelwerk mit Mindestvorgaben und zusätzlichen Pflichten ab einer bestimmten Einwohnerzahl greift zu kurz. Kommunen brauchen Spielraum, keine pauschalen Vorgaben. Gleichstellung gelingt nicht durch starre Quoten, sondern durch Verlässlichkeit, durch Vertrauen und durch die Kompetenz vor Ort. Der Änderungsantrag der GRÜNEN zur Konkretisierung der Rolle kommunaler Gleichstellungsbeauftragter bedeutet in der Praxis, dass eine Stadt mit circa 20.001 Einwohnern plötzlich eine Vollzeitstelle schaffen müsste, auch wenn hier bereits eine halbe Stelle in Kombination mit anderen Aufgaben gut funktioniert hat, während andere Kommunen mit knapp unter 20.000 Einwohnern entweder eine Organisationseinheit benennen oder auf den Landkreis zurückgreifen sollen. Das ist keine passgenaue Lösung, das ist Bürokratie nach Einwohnerzahl. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU)) Bei den Gleichstellungskonzepten wird Einheitlichkeit durch verpflichtende Mustervorlagen angestrebt. Doch Einheitlichkeit darf nicht zu Uniformität werden. Konzepte entfalten dann Wirkung, wenn sie von innen kommen, und nicht, wenn sie bloß von außen diktiert oder übergestülpt werden. Was zählt, ist nicht der schönste Plan, sondern die Umsetzung im Alltag. Die Verwaltung eines mittleren Landratsamtes müsste jährlich gleich mehrere neue Konzepte erstellen und vorlegen, obwohl Gleichstellung dort längst gelebte Praxis ist. Gleichzeitig fehlt das Personal für die tatsächliche Gleichstellungsarbeit, weil es durch Berichteschreiben gebunden ist. Zum Thema der geschlechtergerechten Auswahl von Referierenden: Natürlich ist Repräsentanz wichtig, aber dabei muss Qualifikation, nicht Quote das Kriterium sein. Eine gesetzlich verordnete Ausgewogenheit bei Fortbildungen läuft Gefahr, Symbolpolitik zu betreiben, und das hilft am Ende niemandem. Wenn zum Beispiel ein Landratsamt einen Feuerwehrexperten zur Schulung einlädt, aber keine weitere Referentin für den gleichen Bereich findet, muss die Schulung verschoben oder künstlich ergänzt werden. Die Qualifikation gerät damit ins Hintertreffen. Auch bei den Regelungen zur Freistellung und zur Aufgabenbeschreibung von Gleichstellungsbeauftragten sehen wir Schwierigkeiten. Dienststellen in Bayern sind sehr vielfältig. Starre Freistellungsquoten oder automatische Stellvertretungsregelungen ignorieren diese Realität. Wenn Gleichstellungsarbeit mit anderen komplexen Feldern wie Antidiskriminierung, Behinderung oder sexueller Belästigung vermischt wird, entsteht am Ende zudem Unklarheit statt Klarheit. Das nützt niemandem. Besonders kritisch sehen wir den Vorschlag zur Einführung eines Widerspruchs- und Klagerechts. Wir verstehen das Anliegen. Gleichstellungsbeauftragte sollen gestärkt werden. Aber der Weg über rechtliche Auseinandersetzungen birgt das Risiko, ein integratives Anliegen in ein konfrontatives Verfahren zu überführen. Unser Weg ist und bleibt die Kooperation, nicht die Eskalation: Mediation statt Klage, Miteinander statt Gegeneinander. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Aufgabe ist heute nicht, Maximalforderungen zu erfüllen. Unsere Aufgabe ist, eine wirksame Gleichstellung zu ermöglichen, mit Augenmaß, mit Verantwortung und mit Blick für das Machbare. Diese Novelle ist ein Fortschritt, aber sie ist kein Freibrief für Überregulierung. Die Änderungsanträge, so wie sie vorliegen, lehnen wir ab, nicht weil wir Gleichstellung ausbremsen wollen, sondern weil wir sie verankern wollen, nachhaltig, rechtssicher und mit der nötigen Nähe zur Praxis. Zum Schluss möchte ich allen Beteiligten für die engagierte Debatte und die sachliche Zusammenarbeit danken. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Alexander Hold
Frau Kollegin, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. – Dazu erteile ich der Kollegin Dr. Simone Strohmayr, SPD-Fraktion, das Wort. Bitte.
Simone Strohmayr SPD
Liebe Frau Kollegin, ich bin über Ihren Redebeitrag schon relativ erstaunt. Sie sind mit Sicherheit auch kommunalpolitisch tätig. Ich wundere mich schon, woher Sie die Weisheit nehmen, dass in den Landratsämtern überall schon Gleichstellung gelebt wird. Wir erhalten ja in jeder Legislaturperiode den Gleichstellungsbericht. Wenn man diesen durchliest, kann man ihm sehr gut entnehmen, dass genau das eben nicht der Fall ist. In einzelnen Ämtern mag das mit Sicherheit so sein, aber Gleichstellung lebt halt nur dann, wenn sie tatsächlich überall verwirklicht wird. Deswegen bin ich schon erstaunt, wenn Sie sagen, das werde schon überall gelebt. Ich finde, das kann man einfach nicht sagen. Ich bin auch erstaunt, dass Sie sich als Frau hierhinstellen und dieses Thema wirklich derart unambitioniert abhandeln. Ich denke, wir sollten als Frauen zusammenhalten. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Jetzt kommt wieder die Frauenmasche!)
Alexander Hold
Frau Kollegin, Sie haben eine Minute für Ihre Zwischenbemerkung.
Simone Strohmayr SPD
Wir sollten als Frauen zusammenhalten. Ich finde, dazu gehört auch, dass wir uns Gedanken machen, wie wir in Zukunft besser werden können.
Roswitha Toso FREIE WÄHLER
Ich glaube, dass dieses Gesetz wirklich eine Verbesserung bringt. Mit kleinen Schritten geht es bestimmt besser als mit großen Schritten, bei denen man stolpert und bei denen es dann nicht passt. Ich glaube, die Akzeptanz ist einfach wichtiger. Bei uns im Landratsamt in Passau haben wir schon mehr Frauen als Abteilungsleiter als Männer. Unser Landrat sagt immer, er bräuchte eigentlich noch mehr Männer. Wir haben schon sehr viel mehr Frauen. Sie haben zuvor gesagt, dass nur 14 % keine Gleichstellungsbeauftragte haben. Im Gegensatz heißt das, dass schon 86 % eine Beauftragte haben. Wir sind ja noch nicht am Ende dieses Prozesses. Er läuft noch. Ich denke, dieses Gesetz ist ein guter Schritt zu einer weiteren Verbesserung.
Alexander Hold
Danke schön, Frau Kollegin. – Nächste Rednerin ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Kollegin Julia Post. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Julia Post GRÜNE
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Frau Ministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz stammt aus dem Jahr 1996, und genau so fühlt es sich auch an. Jetzt könnte man ja sagen: Endlich gibt es eine Reform. – Wir haben lange darauf gewartet. Wir waren alle sehr gespannt darauf. Schon seit zehn Jahren arbeiten die Verbände daran – Frau Dr. Strohmayr hat es gesagt –, und jetzt kommt das. Also darauf hätte man nicht zehn Jahre lang hinarbeiten müssen. Das hätte wirklich schneller gehen können. Was wir heute hier auf dem Tisch liegen haben, ist kein Meilenstein der Gleichstellungspolitik. Das ist einfach nur eine Enttäuschung. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Wer denkt, dass ein bisschen Digitalisierung und eine neue Mustervorlage ausreichen, um echte Gleichstellung im öffentlichen Dienst zu erreichen, hat, mit Verlaub, nichts verstanden; denn Gleichstellung ist kein Bürokratieprojekt, sie ist ein Gerechtigkeitsversprechen. Uns reicht dieser Gesetzentwurf nicht. Er bleibt mutlos, er bleibt kleinteilig, und er bleibt vor allem hinter dem zurück, was in anderen Bundesländern längst Standard ist und bei uns in Bayern auch möglich wäre. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass wir auch kritisieren, wie dieses Gesetz zustande kam, nämlich ohne Beteiligung. Wir GRÜNEN haben neun konkrete Änderungsanträge eingebracht mit dem Ziel, dass Gleichstellung in Bayern endlich den Stellenwert bekommt, den sie verdient. Es geht um klare Vorgaben, um wirksame Strukturen und eben echte Beteiligung. Heute fallen viele Unternehmen, an denen der Freistaat mehrheitlich beteiligt ist, nicht unter das Gesetz, etwa Landesgesellschaften oder Beteiligungen der Kommunen. Aber die Logik muss doch sein: Wo der Staat Verantwortung trägt, muss er auch für Gleichstellung sorgen. – Deshalb lautet unser Antrag, den Geltungsbereich auszuweiten, so, wie es übrigens auch 1996 der Fall war, bevor diese Strukturen ausgegliedert oder umgewandelt wurden. Wir wollen, dass auch Unternehmen, an denen der Freistaat mehrheitlich beteiligt ist, unter das Gesetz fallen. Gleichstellung darf nicht vom Firmenschild abhängen, es ist egal, ob jemand bei der Behörde oder der Landesgesellschaft arbeitet. Wir fordern hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte mit einer vollen Stelle ab 20.000 Einwohner:innen. Das ist weder radikal noch neu, sondern einfach nur Standard in vielen anderen Bundesländern. Ich finde, es lässt auch tief blicken, dass Sie eigentlich Ihre gesamte Redezeit über unsere Änderungsanträge gesprochen haben und viel zu wenig über Ihren eigenen Gesetzentwurf; denn der hat einfach keine Substanz. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Diese Forderung ist etwas, das auch die Sachverständigen in der Anhörung empfohlen haben: Wir fordern echte Freistellung, klare Aufgabenzuweisung und eine starke Rechtsposition der Gleichstellungsbeauftragten; denn solange diese Arbeit nebenbei gemacht werden muss, bleibt sie einfach strukturell schwach. Manche Gleichstellungsbeauftragten haben nur zwei, drei Stunden Kapazität für ihre Arbeit. Aber ganz ehrlich: Gleichstellungsarbeit ist doch kein Ehrenamt; sie ist Verfassungsauftrag, und sie muss uns auch etwas wert sein. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Wir wollen auch, dass Gleichstellungsbeauftragte ein echtes Mitspracherecht beim Personalauswahlverfahren haben. Heute dürfen sie nur auf Einladung der Bewerber:innen teilnehmen. Wer glaubt, dass so strukturelle Benachteiligung abgebaut wird, verkennt doch die Realität. Bewerber:innen trauen sich nämlich oft gar nicht, das einzufordern, weil sie dann schon als unbequem gelten. Gleichstellung ist kein Service auf Wunsch, sie ist ein Recht. Ein Punkt, der wirklich für Kopfschütteln bei mir sorgt und bei dem man auch sagen muss, dass die Reform in dem Fall ein echter Rückschritt ist, ist die Evaluationsklausel der Staatsregierung. Ein Gesetz, das Gleichstellung zum Auslaufmodell erklärt, verfehlt wirklich seinen Zweck. Die Evaluationsklausel, nach der das Gesetz in zehn Jahren eventuell überflüssig werden könnte, ist naiv. In einer Zeit, in der Antifeminismus und Demokratiefeindlichkeit zunehmen, stellen wir nicht weniger Regeln auf, sondern wir verteidigen unsere Grundwerte. Wer da von weniger Regeln träumt, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Unser Antrag lautet deshalb: Evaluationsbericht ja, aber keine Kannvorschrift mit einem impliziten Ziel des Abbaus. Ein freiwilliges Mediationsverfahren, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, finde ich zwar ganz nett. Es ersetzt aber keine verbindlichen Rechtsmittel. Wir finden, es braucht ein echtes Beanstandungsrecht, das greift, wenn Dienststellen gesetzliche Vorgaben ignorieren, das auch an Fristen gebunden ist und das gewisse Eskalationsstufen vorsieht. Niemand will gegen die eigene Dienststelle klagen müssen. Da sind wir uns einig. Aber allein die Möglichkeit dazu schafft eine Art Waffengleichheit zwischen den verschiedenen Parteien und hilft, im Vorfeld Einigung zu finden und ein bisschen Druck aufzubauen. Ohne klare Sanktionsmöglichkeiten, ohne echte Konsequenzen ist dies doch mehr eine Empfehlung als ein echtes Gesetz. An dieser Stelle geht uns auch der Gesetzentwurf der SPD nicht weit genug, der ansonsten Substanz hat und tatsächlich Strukturen verändern will. Wir können ihm deshalb zustimmen. Die Einführung von Mustervorlagen begrüßen wir. Es wurde deutlich, dass dies für viele kleinere Kommunen und Landkreise eine echte Erleichterung darstellen wird. Aber was wird in diesen Vorlagen drinstehen? Für uns, die wir heute darüber abstimmen sollen, ist das eine Blackbox. Wir schlagen deshalb vor, gesetzlich festzulegen, welche Ziele und Strukturen diese Konzepte mindestens enthalten müssen, zum Beispiel Zielvorgaben nicht nur für Führungspositionen, sondern für alle Hierarchieebenen. Gleichstellung endet nicht an der Tür zum Chefbüro. Wenn wir Führung wirklich neu und gleichberechtigt denken wollen, dann müssen wir den Nachwuchs doch dort fördern, wo er entsteht, und das ist auf der untersten Hierarchieebene. Genau dort entscheidet sich, wer Perspektiven bekommt, wer ermutigt wird, Verantwortung zu übernehmen, und wer das nötige Vertrauen spürt, um sich weiterzuentwickeln. Wenn wir an dieser entscheidenden Stelle nicht gezielt ansetzen, dann hören wir in ein paar Jahren wieder denselben Satz: Wir hätten ja gerne eine Frau genommen, aber leider hat sich keine beworben. – Dieses "leider" ist kein Zufall. Das ist das Ergebnis von verpasster struktureller Förderung. So entstehen die berühmten gläsernen Decken, nicht erst ganz oben – sie werden von unten gebaut. (Martin Wagle (CSU): Was ist das für ein Leben, das Sie hier schildern? Das ist doch Unsinn!) Genau das ist das Gegenteil von echter Gleichstellung. Wer sie ernst meint, muss gezielt Räume öffnen, Barrieren abbauen und Frauen frühzeitig in Führung denken. (Beifall bei den GRÜNEN) Außerdem fordern wir, dass die Vorgaben zur geschlechtergerechten Auswahl von Referierenden und Leitenden bei Fortbildungen nicht gestrichen werden. Frauen sind in Fortbildungen und bei Fachanhörungen immer noch deutlich unterrepräsentiert. Deshalb muss der Freistaat hier eine klare Vorbildfunktion einnehmen. All das hätte die Staatsregierung wissen können; denn die Anhörung war eindeutig: Der Status quo reicht nicht aus. Wir haben es schon gehört: Fast ein Drittel der Dienststellen hat kein Gleichstellungskonzept, und 14,5 % haben keine Gleichstellungsbeauftragten ernannt. Unsere Vorschläge orientieren sich an dem, was andere Länder längst besser machen und was auch in Bayern machbar wäre. Deshalb sagen wir heute deutlich: Dieses Gesetz ist ein Schritt, aber einer, der auf halber Strecke stehen bleibt. Wir GRÜNE stehen für echte Gleichstellungspolitik, die diesen Namen auch verdient – verbindlich, wirksam und zukunftsfest. Denn Gleichstellung ist kein Luxus: Sie ist das Fundament einer modernen, gerechten und demokratischen Gesellschaft. Wir danken an dieser Stelle noch ausdrücklich den Gleichstellungsbeauftragten im Land für ihren oft unsichtbaren, aber unschätzbar wichtigen Einsatz. Ich finde, wir schulden ihnen ein Gesetz, das nicht auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner basiert, sondern auf Mut, Weitblick und vor allem Verbindlichkeit. (Beifall bei den GRÜNEN)
Alexander Hold
Danke schön, Frau Kollegin. – Für die Staatsregierung spricht nun Frau Staatsministerin Ulrike Scharf. Bitte, Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.
Ulrike Scharf
Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute ein zentrales Versprechen aus unserer Bayerischen Verfassung einlösen können, nämlich Artikel 118 Absatz 2, der eindeutig sagt: "Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Liebe Kolleginnen und Kollegen, Gleichstellung ist kein Wunschtraum. Gleichstellung ist Verfassungsauftrag, den wir jetzt erneuern mit diesem Gesetzentwurf, heute in der Zweiten Lesung. Ich möchte mich gleich zu Beginn sehr herzlich bei den Regierungsfraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit und das Miteinander bedanken, das auf dem Weg wirklich gut funktioniert hat. Was wir in der Gleichstellungspolitik erreichen, macht den Unterschied aus, nicht nur für den Einzelnen, sondern für uns alle. Gleichstellungspolitik entscheidet mit darüber, wie gerecht, klug und innovativ unser Staat handelt. Gleichstellung ist das Fundament für Fortschritt. Wo Frauen keine Chance bekommen, verschenken wir Potenzial. Wo Männer in Rollen gedrängt werden, verlieren wir Entscheidungsfreiheit. Wo Gleichstellung fehlt, entsteht Unwucht in Betrieben, Familien und Behörden. Damit es rund läuft, brauchen wir diesen Ausgleich. Darum brauchen wir dieses Gesetz, weil Gleichstellung nicht von alleine kommt. Wir müssen Strukturen verändern, nicht nur Absichten formulieren. Der öffentliche Dienst spielt dabei eine ganz besondere Rolle. Er ist nicht irgendein Arbeitgeber. Er ist Vorbild, Maßstab und Orientierung. Es ist klar: Wir wollen junge Talente, kompetente Führung und eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter, für Väter, für alle. Gleichstellung ist also der Schlüssel. Sie ist nicht die Kür, sondern der Kern moderner Personalpolitik. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir sehen den Fortschritt. Liebe Kollegin Dr. Strohmayr, ich bedauere es, dass Sie die Zahlen offensichtlich nicht genau angeschaut haben und ein düsteres Bild und einen Stillstand verzeichnen, was den Fortschritt betrifft. 45,5 % der Führungspositionen im Freistaat Bayern sind bei Frauen. Die Tendenz ist steigend. Wir entwickeln uns sehr gut. Der Erfolg zeigt auch, dass Praxisleitfäden, Führung in Teilzeit, aber auch der Austausch mit den Gleichstellungsbeauftragten Instrumente sind, die in der Praxis wirken. Wir wissen aber auch: Nicht überall greifen diese Instrumente. Es gibt leider Dienststellen ohne Gleichstellungskonzept, ohne Strategie, um Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Das können wir uns gerade im Wettbewerb um die besten Fachkräfte schlichtweg nicht leisten. Gleichstellung ist ein Standortfaktor – davon bin ich überzeugt – für einen modernen, leistungsfähigen öffentlichen Dienst. Darum bringen wir dieses Gesetz auf den Weg. Für mich ist es ein klarer, echter Modernisierungsschritt. Wir setzen dort an, wo Veränderung entsteht, nämlich in den Dienststellen, in der Verantwortung der Leitungen – in der Praxis, nicht auf dem Papier. Wir setzen auf Entbürokratisierung, Digitalisierung und Eigenverantwortung. Denn ein Gesetz ist kein Maßnahmenkatalog. Jetzt habe ich hier schon viele Gesetzeslesungen miterlebt. Immer wieder wird der Versuch unternommen, Maßnahmen in ein Gesetz zu schreiben. Ein Gesetz gibt aber den Rahmen vor. Gelebte Gleichstellung finden wir in den Dienststellen, nicht im Gesetzesblatt. Gleichstellung entsteht nicht nur durch Paragrafen, sondern durch Haltung, Handeln und Klarheit. Genau dafür sorgt dieses Gesetz. Was ist jetzt neu und wichtig? – Generell sagen wir: Gleichstellung geht uns alle an. Gleichstellung ist Gemeinschaftsaufgabe. – Ich sage aber auch klar: Wer führt, trägt die Verantwortung. Chefinnen und Chefs müssen Haltung zeigen. Gleichstellungsbeauftragte setzen nicht um, sondern begleiten, beraten und unterstützen. Die Verantwortung liegt bei den Dienststellen. Der Gesetzentwurf macht dies auch ganz deutlich. Im Übrigen gilt es, nicht nur Frauen zu fördern, sondern Teilhabe zu ermöglichen für Männer wie für Frauen in Verantwortung, in Führung, in Familie. Faire Teilhabe muss für alle möglich sein. Deshalb führen wir – erstens – in unserem Gesetz verpflichtende Zielvorgaben für Führungspositionen ein, weil Führung prägt, Vorbilder zählen und der öffentliche Dienst Vorbild sein muss. Übrigens: Führen in Teilzeit ist kein Luxus. Es ist Realität. Das wird auch in Zukunft so sein. Denn Fachkräfte fallen nicht einfach vom Himmel. Ich habe es vorher schon erwähnt: Auch der öffentliche Dienst sucht händeringend nach Fachkräften. Die besten Leute sitzen oft nicht 40 Stunden im Büro, sondern sind auch einmal auf dem Spielplatz oder beim Pflegedienst für ihre Eltern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Zweitens: einheitliche Gleichstellungskonzepte. Sie sind mir sehr wichtig. Sie sind digital, standardisiert und verständlich. Die Inhalte werden wir jetzt gemeinsam mit den Ressorts, den Gleichstellungsbeauftragten und den kommunalen Spitzenverbänden erarbeiten. Im Ergebnis muss stehen: weniger Verwaltungsaufwand, bessere Vergleichbarkeit, mehr Steuerung mit Raum für Eigenverantwortung und Daten, die Orientierung geben. Wir bringen Struktur hinein, damit jede Dienststelle klar weiß: Was ist unser Ziel? Wo stehen wir? Wie kommen wir voran? Und ja, wir machen das verbindlich. Das halte ich für absolut richtig. Denn ohne klares Ziel kein klarer Weg. Wichtig bei den einheitlichen Gleichstellungskonzepten ist mir auch, dass wir Transparenz schaffen: Wer hat ein Konzept, wer hat keines? Wer sind die Gleichstellungsbeauftragten? Wir wollen es wissen, um dann gezielt unterstützen zu können. Der dritte Punkt im Gesetz: Wir stärken die Gleichstellungsbeauftragten. Wir verlängern die Amtszeit auf fünf Jahre. Ich freue mich über die Zustimmung auch seitens der Opposition. Diese Verlängerung ist gut, sie steht für Kontinuität und Verlässlichkeit. Wir definieren auch die Rolle der Stellvertretung. Auch das ist klar geregelt und fest verankert. Wer Verantwortung trägt, braucht auch Rückhalt. Viertens. Wir führen ein Mediationsverfahren bei Konflikten ein. Das heißt: miteinander reden und nicht gegeneinander klagen. Der Weg zur Gleichstellung soll kein Gerichtstermin, sondern eine gemeinsame Verantwortung sein. Fünftens. Schließlich bauen wir ein Netzwerk für kommunale Gleichstellungsbeauftragte auf. Denn warum soll eine Kommune das Rad neu erfinden, wenn es bei den Nachbarn schon wunderbar läuft? Wir sagen ganz klar: voneinander lernen, das Wissen auch teilen und Best Practice sichtbar machen. Wir setzen auf Zusammenarbeit, nicht auf Gängelung. Wir vertrauen auf die Kompetenz vor Ort und geben Werkzeuge an die Hand. Das ist die Linie für unser Bayerisches Gleichstellungsgesetz. Was wir nicht brauchen – es ist heute von den Vorrednerinnen und Vorrednern schon angesprochen worden –, sind Vorschläge, die wir jetzt von linker Seite gehört haben. Wir regeln das Notwendige, aber wir überfrachten das Gesetz nicht. Ich finde es in Zeiten, in denen gerade auch auf die Kommunen unglaublich viel Verantwortung zukommt, die wichtigste Aufgabe, genau diese Balance zu finden – das Notwendige regeln, aber nicht überfrachten. Die Vorschläge von SPD und GRÜNEN sind, so ehrenwert sie klingen mögen, schlicht zu teuer; sie sind zu kompliziert und manchmal auch ziemlich realitätsfern. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Eine feste Freistellung? – Ja, das klingt nach Schutz, aber es ist total unflexibel. Es ist teuer, und es ist einfach nicht überall praktikabel. Was in der einen Behörde funktioniert, passt nicht automatisch zur nächsten oder zu anderen Behörden. Starre Prozentsätze verkennen die Realität. Dienststellen sind verschieden. Darum setzen wir auf Flexibilität und auf passgenaue Lösungen. Ein generelles Teilnahmerecht für die Gleichstellungsbeauftragten bei den Bewerbungsgesprächen war Ihr Vorschlag. Das würde in der Praxis viele Verfahren verzögern. Wir verlieren Zeit, und wir verlieren womöglich auch die besten Bewerberinnen und Bewerber. Unser Ansatz – ich halte ihn für sehr überzeugend – ist die Wahlfreiheit. Die Bewerberin, der Bewerber entscheidet, ob die oder ob der Gleichstellungsbeauftragte dabei sein soll oder nicht. So bleibt das Verfahren schlank und vor allen Dingen auch fair. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus meiner Sicht ist das ein sehr gutes Gesetz. Es ist ein modernes Gesetz, das vor allen Dingen Maß hält und Maßstäbe setzt. Ich darf deshalb um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung bitten. Wir lehnen die Änderungsanträge der GRÜNEN und den Gesetzentwurf der SPD ab; denn – gerne noch einmal wiederholt – wir tun das, was nötig ist. Wir stärken die Gleichstellung klar und konsequent, aber mit eindeutigem Gespür für den öffentlichen Dienst. Wir erfüllen den Auftrag aus unserer Verfassung, nämlich: Gleichstellung verwirklichen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Alexander Hold
Frau Staatsministerin, für eine Zwischenbemerkung hat die Kollegin Dr. Simone Strohmayr, SPD-Fraktion, das Wort.
Simone Strohmayr SPD
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich möchte noch einmal nachfragen. Sie haben in Ihrer Rede betont, wie wichtig die Gleichstellung ist. Das waren schöne Worte, die ich auch sehr gut nachvollziehen kann. Ich glaube, woran es tatsächlich fehlt, ist die Umsetzung. Ich möchte Sie da doch noch einmal an Zahlen erinnern, die mir vorliegen, gemäß denen Bayern dem Bund und anderen Bundesländern bei der Gleichstellung gewaltig hinterherhinkt. Bayern hat im bundesweiten Vergleich zum Beispiel die wenigsten kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, nur 0,3 pro 100.000 Einwohner. In Niedersachsen sind es 1,7 pro 100.000 Einwohner. Die Zahlen habe ich Ihnen genannt. Es gibt trotz Verpflichtung viele, die keine Gleichstellungsbeauftragte oder keinen Gleichstellungsbeauftragten haben. Es gibt keine Gleichstellungskonzepte. Sie reden jetzt davon, das werde mit diesem neuen Gesetz alles besser. – Allein mir fehlt der Glaube. Wie soll es denn besser werden, wenn wir keine Regelungen dazu einführen? Sie glauben doch nicht, dass das, was in den letzten drei Jahren nicht passiert ist, mit diesem Gesetz passiert.
Alexander Hold
Frau Kollegin, Sie haben für die Zwischenbemerkung eine Minute. – Bitte, Frau Staatsministerin.
Simone Strohmayr SPD
Und dann möchte ich zum Schluss noch kurz sagen: Ich – – (Unruhe bei der CSU)
Ulrike Scharf
So, jetzt ist der Ton weg. (Heiterkeit bei der CSU)
Alexander Hold
Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort. (Zurufe der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr (SPD)) Das Wort hat die Frau Staatsministerin. (Zuruf: Lauter!)
Ulrike Scharf
Liebe Frau Kollegin Dr. Strohmayr, ich kann leider an Ihrer negativen Haltung, was die Gleichstellung und deren Ergebnisse in Bayern betrifft, nichts ändern. Sie werden diese Grundhaltung nicht verändern. Aber wenn Sie genau zugehört haben – Sie haben jetzt im Ausschuss intensiv mitgewirkt –, dann wissen Sie, was wir verbindlich ändern. Wir wollen einheitliche Gleichstellungskonzepte, weil wir wissen wollen: Wer sind die Gleichstellungsbeauftragten? Wie ist die Umsetzung? Ich glaube, was Sie schlichtweg nicht verstehen wollen: Es ist so entscheidend und wichtig, im öffentlichen Dienst nicht nur den attraktiven Arbeitgeber zu sehen. Wir müssen auf Gleichstellung hinwirken. Gleichstellung muss stattfinden. Ja, Gleichstellung ist ein Verfassungsauftrag, aber es muss ein gangbarer Weg sein und keine Gängelung. Das, was wir hier auf dem Weg gemeinsam erarbeitet haben, ist für mich die beste Grundlage, um in der Gleichstellung noch besser voranzukommen. Ja, es stimmt, wir hätten das Gleichstellungsgesetz schon sehr viel früher angehen sollen. Es ist aus dem Jahr 1996, und es ist verstaubt. Aber genau das war auch mein Auftrag. Ich bin jetzt seit ein paar Jahren hier im Sozialministerium im Amt und freue mich wirklich, dass wir dieses Gesetz jetzt heute in der Zweiten Lesung auf den Weg bringen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Alexander Hold
Danke schön, Frau Staatsministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Gesetzentwürfe wieder getrennt. Zuerst lasse ich über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes und die dazugehörigen Änderungsanträge abstimmen. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/4432, die hierzu eingereichten Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 19/6606 mit 19/6614 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Drucksache 19/7229. Vorab ist über die soeben genannten Änderungsanträge abzustimmen. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt alle neun Änderungsanträge zur Ablehnung. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über alle Änderungsanträge gemeinsam abgestimmt werden soll. Zugrunde gelegt werden die jeweiligen Voten im federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind offensichtlich alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit übernimmt der Landtag diese Voten, das heißt: Diese Änderungsanträge sind abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/4432. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 1 Nummer 30, dort in Artikel 23 Absatz 1 Satz 1, und in § 2 als Datum des Inkrafttretens jeweils der "16. Juli 2025" eingetragen wird. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 19/7229. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CSU-Fraktion und die FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Die AfD-Fraktion, die SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich auf dieselbe Weise anzuzeigen. – Das sind die AfD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes". Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/4553. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Die FREIEN WÄHLER, die CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt. Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, gebe ich nun die Ergebnisse der vorher durchgeführten Wahlen bekannt, zunächst zur Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 3. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 159 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war keine Stimme. Auf Herrn Abgeordneten Martin Böhm entfielen 28 Ja-Stimmen und 130 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten hat sich ein Abgeordneter. Damit hat Herr Abgeordneter Martin Böhm nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 3 ist damit erledigt. Nun gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 4, bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 164 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war eine Stimme. Auf den Abgeordneten Benjamin Nolte entfielen 29 Ja-Stimmen und 133 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten hat sich ein Abgeordneter. Damit hat der Abgeordnete Benjamin Nolte nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt. Ich gebe das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Tagesordnungspunkt 5, bekannt. Nach Artikel 2 des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags auf sich vereint. An der Wahl haben 164 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war keine Stimme. Auf Herrn Abgeordneten Richard Graupner entfielen 28 Ja-Stimmen und 134 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten haben sich 2 Abgeordnete. Ich stelle fest, dass Herr Richard Graupner nicht zum Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums gewählt worden ist. Der Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf. Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Florian Siekmann u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes hier: Helfergleichstellung in Bayern (Drs. 19/5774) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Kollege Florian Siekmann. Bitte, Sie haben das Wort.
Florian Siekmann GRÜNE
Herr Präsident, liebe Kolleg:innen! Draußen ist es heiß, und zwar sehr heiß. Die jüngste Hitzewelle und damit die Klimakrise haben Bayern fest im Griff. Die Bürgerinnen und Bürger suchen verzweifelt Abkühlung, am liebsten in unseren bayerischen Flüssen und Seen. Der eine oder andere unternimmt bei diesem Wetter einen Ausflug in höhere Berglagen. Über zwanzig Badetote haben wir heuer schon zu beklagen. Jedes Wochenende kommt es zu unzähligen Fällen von Bergnot. Auf eines können die Bürgerinnen und Bürger in Bayern zählen: Berg- und Wasserretter eilen, so schnell es geht, zu Hilfe. Aber die wenigsten wissen, dass unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte für ihre Aus- und Fortbildung oft ihren privaten Urlaub nehmen müssen, und zwar sowohl im Rettungsdienst als auch im Katastrophenschutz. Kolleginnen und Kollegen, draußen ist es niemandem zu erklären, dass unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte, die ihr Leben riskieren, um anderen zu helfen, ihren privaten Urlaub opfern müssen. Das muss sich ändern. (Beifall bei den GRÜNEN) Unser grüner Gesetzentwurf schafft endlich den Rechtsanspruch auf Freistellung für Aus- und Fortbildung, und zwar sowohl im Rettungsdienst als auch im Katastrophenschutz. Das sind übrigens die gleichen Einsatzkräfte, die im Hochwassereinsatz Menschen aus reißenden Strömen und aus ihren Häusern evakuieren und Leben retten. Diese Einsatzkräfte sind mit THW und Feuerwehr im selben Einsatz. Sie sitzen im selben Boot und begeben sich in dieselbe Gefahr. Der einzige Unterschied ist, dass THW und Feuerwehr die Helfergleichstellung und die Freistellung längst haben. Johanniter, Malteser, Wasserwacht, DLRG, Rotes Kreuz, MHW und ASB haben sie noch nicht. Unser Gesetzentwurf macht Schluss mit diesen ehrenamtlichen Einsatzkräften erster und zweiter Klasse. Wir brauchen sie alle. (Beifall bei den GRÜNEN) Die Helfergleichstellung ist seit über zehn Jahren Thema im Parlament. Zehn Jahre, in denen die Regierung hätte handeln können. Heute steht unser grüner Gesetzentwurf zur Abstimmung. Der Gesetzentwurf ist in enger Abstimmung mit den ehrenamtlichen Einsatzkräften in den Hilfsorganisationen entstanden. Dabei handelt es sich um 180.000 Kameradinnen und Kameraden, denen wir ein großes Dankeschön dafür sagen, dass Sie noch mehr schwitzen, wenn es draußen heiß ist, dass sie zu Hilfe eilen, wenn Menschen in Not sind, und dass sie ihr Leben einsetzen, um die Gesundheit anderer zu schützen. (Beifall bei den GRÜNEN) Sogar Kollege Zellmeier hat bei der Mitberatung im Haushaltsausschuss attestiert, am Gesetzentwurf der GRÜNEN sei eigentlich nichts falsch. Kolleginnen und Kollegen der CSU und der FREIEN WÄHLER, geben Sie sich einen Ruck, stimmen Sie im Interesse der ehrenamtlichen Helfer und der Sicherheit im Land zu. – Ja, im Interesse der Sicherheit; denn jetzt wird es pikant: Der Zivilschutz ist auch von der Helfergleichstellung abhängig. Wir sehen die hybriden Bedrohungen zunehmen, insbesondere diejenigen aus Russland. Das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz des Bundes ist an dieser Stelle übrigens sehr klar: Die Rechte und Pflichten der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Zivilschutz richten sich eins zu eins nach den landesrechtlichen Vorschriften im Katastrophenschutz. Das bedeutet, der Zivilschutz in Bayern ist durch die fehlende Helfergleichstellung schwächer aufgestellt als in anderen Bundesländern. Damit können wir nicht zufrieden sein. Wir müssen uns aufgrund der Bedrohungen von außen besser rüsten. Unser Gesetzentwurf schafft Abhilfe. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich weiß, Sie werden heute nicht zustimmen; aber Sie haben im Innenausschuss einen erstaunlichen Antrag eingebracht. CSU und FREIE WÄHLER haben die eigene Regierung aufgefordert, nach zehn Jahren einen Vorschlag zu machen, wie das denn gehen könnte. Ich merke, langsam wird wohl einigen die eigene Untätigkeit ein wenig peinlich. Die Hilfsorganisationen und wir werden jedenfalls gespannt warten. Heute liegt unser grüner Gesetzentwurf auf dem Tisch. Dieser bietet eine gute Lösung für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte in Bayern. Sie ist bürokratiearm, und sie setzt auf Vertrauen. Wir glauben, dass die Hilfsorganisationen selbst am besten wissen, wann sie auf eine Freistellung angewiesen sind. Wir regeln das ganz analog zur Feuerwehr, mit viel Vertrauen und ohne komplizierte Detailregelungen. Die Kosten sind im Verhältnis zu den Zahlen, die sonst beim Bevölkerungsschutz kursieren, sehr überschaubar. Kolleginnen und Kollegen, wenn ich sehe, wie lautstark der Innenminister 10 Milliarden Euro vom Bund für den Zivilschutz fordert, dann stelle ich fest, dass er für die Helfergleichstellung im eigenen Land auch 1 Million Euro übrig haben dürfte. Das Ganze ist kein Hexenwerk. Hessen hat die Helfergleichstellung, Thüringen hat die Helfergleichstellung, und Schleswig-Holstein hat die Helfergleichstellung. Beschließen wir sie heute gemeinsam für Bayern. (Beifall bei den GRÜNEN)
Alexander Hold
Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion Herr Kollege Norbert Dünkel. Bitte, Sie haben das Wort.
Norbert Dünkel CSU
Danke, lieber Florian. Wir sind gar nicht weit auseinander. Heute befinden wir uns bereits in der Zweiten Lesung. Wir haben das Gesetz im Innenausschuss diskutiert. Eines muss man anmerken: Inklusive der Feuerwehrleute und des THW, zusammen mit dem BRK, den Johannitern, den Maltesern und dem ASB erbringen jeden Tag, jede Nacht, das ganze Jahr über 400.000 Freiwillige eine enorme Leistung für die Bevölkerung. Ich glaube, das verdient einen herzlichen Dank. Wenn ich es einmal von meinem Konzept abweichend nach unten breche, kann ich Ihnen sagen, ich bin seit 35 Jahren in der Stützpunktfeuerwehr aktiv. Als Feuerwehrleute haben wir es natürlich einfacher. Bei uns ist alles geregelt. Wenn wir ein Anliegen haben, gehen wir auf unseren Gemeinde- oder Stadtrat zu. Bei mir in der Feuerwehr gibt es eine Drehleiter, einen Rüstwagen, einen Schlauchwagen 2000, zwei Tanklöschfahrzeuge usw. Dafür ist alles geregelt. Für das THW besteht eine einheitliche Regelung auf der Ebene des Bundes. Diese besteht nicht für den zivilen Katastrophenschutz. Genau an diesem Punkt beginnt natürlich die Frage der Abstimmung. Lieber Sandro Kirchner, Staatssekretär im Innenministerium, und lieber Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei: Wir haben seit 2022 den Katastrophenschutzplan Bayern mit Fokus auf das Jahr 2025, der eine detaillierte und bundesweite Abstimmung auf den Weg bringen soll, an der die Bayerische Staatsregierung intensiv mitwirkt. Es handelt sich nämlich nicht um ein rein bayerisches Problem. Aktuell haben die Gleichstellung nur vier Bundesländer. Lieber Florian Siekmann, wir wissen, wie groß Deutschland ist. Es sind vier einzelne Länder. Das ist nicht die Republik. – Wir sind im Gespräch. Warum sind wir im Gespräch? – Weil es darum geht, die Arbeitgeberverbände einzubinden; weil es darum geht, Folgekostenbewertungen vorzunehmen; weil es darum geht, eine qualifizierte Sicherstellung für alle Teilnehmenden zu gewährleisten. Das tun wir bis hin zum öffentlichen Dienst. Wir sind hier auf einem erfolgreichen Weg. Deshalb gibt es nicht nur einen Gesetzentwurf von den GRÜNEN, sondern auch einen Antrag von der Regierungskoalition, der genau diese Thematik, wie ich meine, vorausschauend, weitsichtig und verantwortungsvoll aufgreift. Es geht darum, umzusetzen, was in diesem Konzept der Bayerischen Staatsregierung zum Ausdruck gebracht wird. Ich zitiere: Das Anliegen ist eine weitgehende Gleichstellung aller ehrenamtlich Tätigen im deutschen Bevölkerungsschutz. – Es geht also nicht um Bayern, sondern um ein einheitliches Vorgehen aller Bundesländer. Bayern treibt die Sache voran. Man muss auch sagen, dass wir in den letzten Jahren nicht auf der Stelle getreten sind. Ich muss fairerweise darauf hinweisen, dass die Gehaltsfortzahlungsansprüche für die ehrenamtlichen Helfer in den letzten Jahren ganz erheblich ausgeweitet wurden. So stehen der Freistellungsanspruch und die Gehaltsfortzahlung allen Helfern bei Einsätzen im Katastrophenfall zu. Als weiterer Schritt wurden die Ansprüche für alle Schnelleinsatzgruppen auch unterhalb der Katastrophenschutzschwelle geschaffen. Ich glaube, das ist ein wesentlicher Schritt. Wir stehen in ständigem Kontakt mit unseren Spitzenverbänden in Bayern. Ich fasse zusammen. Der aktuelle geopolitische Kontext bringt uns natürlich auch neue Herausforderungen. Es steht in Aussicht, dass wir uns in Angleichung an den "Operationsplan Deutschland" der deutschen Bundeswehr und der NATO-Staaten natürlich im Zivil- und im Katastrophenschutz ganz besonders verändern und diesen Herausforderungen gerecht werden müssen. Dies läuft. Wir tun dies. Insoweit darf ich zitieren, was unser Antrag beinhaltet: eine Abstimmung mit allen anderen Bundesländern, den Regelungsbedarf auf Bundesebene, die Prüfung der Auswirkungen auf Arbeitgeber sowie die gewerbliche und freie Wirtschaft, die Einbeziehung von Beschäftigten bzw. Bediensteten im öffentlichen Dienst, die berücksichtigungsfähigen Veranstaltungen und die Dauer einer Freistellung. Lieber Florian, in dem Zusammenhang ist auch zu sagen, dass wir in der Feuerwehr in der Regel Lehrgänge haben, die drei Tage oder eine Woche dauern. Im Roten Kreuz sind es durchaus Herausforderungen, die über Wochen bis hin zu ein, zwei oder drei Monaten dauern. All das ist abzustimmen. Schließlich gibt es auch Auswirkungen auf den Staatshaushalt. Ich bitte darum, dem Antrag der Regierungskoalition zuzustimmen. Wir sehen noch Klärungsbedarf. Wir sind uns eigentlich einig, was die Orientierung anbelangt, aber nicht beim Fahrplan. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf der GRÜNEN so nicht zustimmen. Ich bin aber überzeugt, dass wir in absehbarer Zeit zu sehr guten gemeinsamen Ergebnissen kommen werden, und zwar insbesondere deshalb, weil eigentlich alle, die hier sprechen, selbst auch Mitglieder der Rettungsdienste sind. Es geht um unsere Sache. Es geht um unsere Leute. Es geht um die aktuelle Herausforderung. Das werden wir gemeinsam auch anpacken. Vielen Dank. Wir sind auf einem guten Weg. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
Alexander Hold
Herr Kollege, es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung. Ich erteile dem Kollegen Christian Zwanziger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Christian Zwanziger GRÜNE
Herr Kollege Dünkel, ich stelle eine Zwischenfrage. Ich schätze Sie als Ausschusskollegen. Normalerweise bin ich nicht im Innenausschuss. Wir beide kennen uns aber aus dem Bildungsausschuss. Sie sind auch stellvertretender Vorsitzender des Roten Kreuzes, des Kreisverbandes Nürnberger Land. Ich nehme an, Sie sind das nicht erst seit gestern. Alles, was Sie sagen, dass es bald eine Lösung gibt, klingt versöhnlich. Aber auch ich bin seit vier Jahren stellvertretender Vorsitzender und jetzt Vorsitzender eines Kreisverbandes des Roten Kreuzes. Ich möchte schon gerne wissen: Bis wann haben wir denn das gelöst? Was sagen Sie denn den Kameradinnen und Kameraden in Ihrem Kreisverband, bis wann das gelöst ist? Wir begegnen dieser Frage immer wieder. Die erste Sorge bei einem Einsatz, sobald die heiße Phase vorbei ist, heißt: Oh weh, jetzt kommt gleich die Abrechnung hinterher. Dafür braucht es endlich eine Lösung. Wie lange darf es denn noch dauern, damit es, wie Sie sagen "bald" ist? Wann ist denn "bald"?
Norbert Dünkel CSU
Sie wissen, dass die abschließende und verlässliche Beantwortung dieser Frage ad hoc unrealistisch wäre. Ich kann dir, lieber Freund, aber sagen: Wir waren in den letzten Wochen in guten Gesprächen, auch mit der Blaulichtfamilie. Wir haben unterschiedliche Dinge, die ich nicht angesprochen habe, gemeinsam erläutert. Dazu gehört zum Beispiel auch das Thema Hausnotruf, warum wir jetzt auf eine Änderung drängen. Wir sind gemeinsam der Überzeugung, dass der Weg gut, qualifiziert, nachhaltig und vor allen Dingen ernst beschritten wird. Das ist mir wichtig. Es geht nicht um Spiegelfechterei im Parlament, sondern um eine enge Abstimmung mit der Blaulichtfamilie. Sie findet statt. Die Intonierung ist sehr gut gesetzt. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
Alexander Hold
Der nächste Redner ist Richard Graupner für die AfD-Fraktion. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Richard Graupner AfD
Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines ist völlig unbestritten: Circa 300.000 Frauen und Männer tun im Katastrophen- und Zivilschutz bei Rettungsdiensten, Feuerwehren, dem THW usw. ihren Dienst. Ihnen allen gebührt unser Dank und unsere Anerkennung. Sie leisten einen für die Gesellschaft und unser Zusammenleben unverzichtbaren Beitrag, wie wir das auch beim Hochwasser 2024 gesehen haben, bei dem über 80.000 Einsatzkräfte im Einsatz waren. Der überwältigende Teil von ihnen kommt diesen Aufgaben ehrenamtlich nach. Ein Gesetzentwurf wie der vorliegende, der die Absicht hat, Ungleichbehandlungen von Ehrenamtlern bei Bedingungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu beheben, geht aus Sicht der AfD-Fraktion in die richtige Richtung. Trotzdem ist der Gesetzentwurf im Detail unausgereift und wirkt in mancherlei Hinsicht wie ein Schnellschuss, um sich politisch zu profilieren. Warum? – Ich nenne die Gründe. Erstens. Einer unserer zentralen Kritikpunkte ist die Absicht, neben der integrierten Leitstelle auch andere kommunale oder staatliche Stellen für Alarmierungen vorzusehen. Das birgt einfach Chaosgefahr. Ein Beispiel aus Unterfranken: Im Juli 2021 war die medizinische Taskforce 47 des Bayerischen Roten Kreuzes bei der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal im Einsatz. Die zentrale Koordination durch die Leitstelle war dabei entscheidend, um die überregionale Hilfe effektiv zu organisieren. Mehrere Alarmierungsstellen hätten zu Verzögerungen oder möglicherweise zu Missverständnissen geführt. Das ist ein Risiko, das man im Ernstfall einfach nicht eingehen darf. Die Integrierte Leitstelle muss die zentrale Steuerung behalten. Zweitens. Die vorgesehene Pflicht zur Lohnfortzahlung mit staatlicher Erstattung, so wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen ist, ist zwar prinzipiell nicht abzulehnen, aber in dieser Pauschalität doch wieder fragwürdig. Es gibt durchaus legitime Arbeitgeberinteressen, die stärker zu berücksichtigen sind. Zum Beispiel könnten kleine Unternehmen durch häufige Freistellungen überlastet werden. Das wäre dann besonders bedenklich, wenn diese auch noch in Bereichen möglicherweise der kritischen Infrastruktur tätig wären. Hier braucht es unseres Erachtens eine deutlich differenziertere Lösung. Das alles kann nicht im Sinne der Sache sein. Der Gesetzentwurf verfehlt auch ganz klar das eigene Ziel der beabsichtigten Gleichbehandlung. Es mangelt aus unserer Sicht auch an der Planbarkeit des Vorhabens. Es werden zwar initial 1 Million Euro veranschlagt. Um das Ehrenamt nachhaltig zu fördern, muss die Finanzierung aber auch langfristig gesichert sein. Darüber schweigt sich der Gesetzentwurf aus. Dazu habe ich auch von Ihnen nichts gehört. Summa summarum stelle ich fest: Auch, wenn das Thema der Helfergleichbehandlung im Katastrophen- und Zivilschutz notwendigerweise angegangen werden muss und der Gesetzentwurf der Intention nach durchaus in die richtige Richtung weist, kann er in dieser Form von uns keine Zustimmung finden. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der AfD)
Alexander Hold
Herzlichen Dank. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Bernhard Heinisch für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte, Sie haben das Wort.
Bernhard Heinisch FREIE WÄHLER
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, ohne das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz wäre der Katastrophenschutz in Bayern nicht denkbar. Feuerwehr, THW, Hilfsorganisationen – sie alle leisten Tag für Tag Enormes. Meine sehr geehrten Damen und Herren, daher gilt allen Mitgliedern der Blaulichtfamilie unser aufrichtiger Dank und größter Respekt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU sowie Abgeordneten der SPD) Der Gesetzentwurf der GRÜNEN will dieses Ehrenamt stärken, doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, der Entwurf birgt erhebliche Risiken. Wie ich bereits in der Ersten Lesung erwähnt habe, ist die vorgesehene Änderung von Artikel 17 Absatz 2 ein zentrales Problem. Damit würden künftig beliebige staatliche oder kommunale Stellen Einsatzkräfte ohne die Alarmierung über die Integrierte Leitstelle anfordern können. Das würde keine einheitliche Koordination, keine klaren Kriterien und keine Kontrolle bedeuten. So entstünde keine Sicherheit, sondern Unsicherheit und Belastung für Ehrenamtliche und Arbeitgeber. Die angestrebte Gleichstellung bei Aus- und Fortbildung hingegen geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Wir brauchen jedoch tragfähige, durchdachte Regelungen, die in der Praxis funktionieren. Deswegen haben wir, die FREIEN WÄHLER und die CSU, einen entsprechenden Antrag eingebracht. Dieser sieht vor, dass ein Modell für einen Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch für ehrenamtliche Einsatzkräfte der freiwilligen Hilfsorganisation für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Übungen nach Rücksprache mit allen betroffenen Akteuren geprüft und eingeführt wird. Deswegen ist der Gesetzentwurf der GRÜNEN hinfällig, und wir lehnen ihn ab.
Alexander Hold
Herzlichen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Christiane Feichtmeier.
Christiane Feichtmeier SPD
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir abschließend einen Gesetzentwurf, der eigentlich längst überfällig ist: die Gleichstellung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit den Kräften der freiwilligen Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks. In Bayern sind über 90 % der Helfenden in diesem Bereich ehrenamtlich aktiv. Sie sind Tag und Nacht einsatzbereit. Sie opfern Zeit, riskieren ihre Gesundheit, um anderen zu helfen. Für die SPD-Fraktion ist klar: Dieses Engagement darf nicht länger ungleich behandelt werden. Bis heute müssen viele Ehrenamtliche Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen, wenn sie sich fortbilden lassen wollen. Die Regelung, dass Freistellung und Lohnfortzahlung bislang nur bei der Feuerwehr oder dem THW ein Anspruch sind und bei anderen Organisationen oft auf Kulanz beruhen, ist weder gerecht noch zeitgemäß. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Wir leben in einer Zeit, in der sich Bedrohungslagen verändern. Die Klimakrise bringt mehr Extremwetter. Das Hochwasser im vergangenen Sommer hat uns dies schmerzhaft vor Augen geführt. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Ehrenamtlichen immer komplexer, und die Zahl der Freiwilligen sinkt. Wir können es uns schlichtweg nicht leisten, denjenigen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, auch noch zusätzliche Hürden in den Weg zu legen. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN schafft hier Abhilfe. Er regelt klar den Anspruch auf Freistellung und Lohnfortzahlung für Aus- und Fortbildungen. Damit wird ein längst überfälliger Gleichstand hergestellt. Wir senden damit das klare Signal: Wer sich engagiert, hat Anspruch auf faire Bedingungen, unabhängig davon, welcher Organisation er oder sie angehört. Ich möchte an dieser Stelle auch auf die vielen Rückmeldungen aus den Verbänden verweisen. Die Hilfsorganisationen von der Wasserwacht über die Malteser bis zur DLRG haben immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, diese Ungleichbehandlung zu beenden. Ich finde, wer so viel für unsere Gesellschaft leistet, hat es auch verdient, dass Politik endlich handelt. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Natürlich wurde im Ausschuss über die Teilfragen diskutiert, über die Zuständigkeit bei der Alarmierung und über die Ausgestaltung der Kostenerstattung. Ich halte es aber für wichtig, dass wir heute den Grundsatz beschließen: gleiche Rechte für alle Ehrenamtlichen! Diese Entscheidung ist eine Frage der Wertschätzung, aber auch eine Frage der Zukunftsfähigkeit unseres Bevölkerungsschutzes. Die veranschlagten Kosten sind im Haushalt darstellbar und gut investiertes Geld in die Sicherheit unserer Bevölkerung. Wir können nicht bei jeder Gelegenheit betonen, wie wertvoll das Ehrenamt ist, und dann die Ehrenamtlichen mit bürokratischen Ungleichheiten und finanziellen Nachteilen alleinlassen. (Beifall bei der SPD) Meine Damen und Herren, darum wird die SPD-Fraktion diesem Gesetzentwurf auch in Zweiter Lesung zustimmen. Wir wollen, dass in Bayern künftig niemand mehr in einem Boot sitzt, um Menschenleben zu retten, und sich trotzdem rechtfertigen muss, warum er oder sie für die Ausbildung Urlaub braucht. Wir wollen eine echte Helfergleichstellung, heute und nicht irgendwann. (Beifall bei der SPD)
Alexander Hold
Danke schön, Frau Kollegin. – Für die Staatsregierung spricht jetzt Herr Staatssekretär Sandro Kirchner. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Sandro Kirchner
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Wortbeiträge und die verschiedenen Reden, die aufgezeigt haben, dass wir zumindest einen gemeinsamen Nenner haben: Wir schätzen das Ehrenamt im Bereich der Sicherheit sehr und sind sehr dankbar, dass wir so viele Ehrenamtliche in Bayern haben, die sich für die Sicherheit der Menschen einsetzen. Man kann ganz nüchtern feststellen, dass wir tatsächlich bewährte und geschulte Strukturen im Katastrophenschutz haben, die sehr gut funktionieren. Sie haben ja selbst Beispiele dafür gebracht. Der jüngste Waldbrand im Tennenloher Forst im Landkreis Erlangen-Höchstadt hat aufgezeigt, dass wir sehr gut aufgestellt und schlagkräftig sind. Aber auch das Pfingsthochwasser im vergangenen Jahr, das sich jetzt gejährt hat, hat eindrucksvoll aufgezeigt, wie schlagkräftig Bayern in diesem Bereich ist; denn man war mit über 80.000 Einsatzkräften zugegen. Das ist sehr bedeutsam. Unser Minister hat neulich folgendes Beispiel angeführt: Im Zuge der Waldbrände in Los Angeles, über die jeden Abend in der "Tagesschau" berichtet wurde, hat sich ein Politiker vor die Kamera gestellt und war stolz darauf, dass 2.000 Einsatzkräfte diese Katastrophe begleitet haben. Das war dort vor Ort super, aber zeigt auch, wie gut wir in Bayern aufgestellt sind, da im Zuge des Pfingsthochwassers über 80.000 Einsatzkräfte im Einsatz waren. Es sind Strukturen vorhanden, die für Sicherheit sorgen. Deswegen möchte ich stellvertretend für den Freistaat Bayern noch einmal ein großes Dankeschön an die über 400.000 Ehrenamtlichen in diesem Bereich aussprechen. Wir können feststellen: Auf die ist in Bayern Verlass. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Für uns ist wichtig – da bin ich auch mit den Vorrednern der Opposition und der anderen Parteien einer Meinung –, dass wir gute Rahmenbedingungen für die ehrenamtlichen Helfer haben. Es ist richtig und wichtig, dass auch der Bevölkerungsschutz damit einhergeht und optimal ausgestaltet werden kann. Dort, wo es nötig ist, sind wir auch angehalten, die Rahmenbedingungen zu verbessern und voranzubringen. Aber ganz wichtig ist auch – Frau Feichtmeier, Sie haben die Ehrlichkeit der Politik angesprochen –, dass wir immer die Realität vor Augen haben und politische Maßnahmen mit dem richtigen Leben vereinbar und vor allem in der Praxis umsetzbar und gestaltbar sind. Deswegen will ich kurz eine Gesamtbetrachtung zur Situation anstellen; denn in den Redebeiträgen ist leider nicht aufgezeigt worden, wie die Situation ist. Wenn ein Einsatz stattfindet, wenn Rettungskräfte alarmiert werden und in einem Rettungsboot sitzen, dann muss im Nachgang keiner Angst haben, dass der Verdienstausfall nicht erstattet wird, weil alle Einsatzkräfte, die offiziell alarmiert worden sind, einen Erstattungsanspruch haben. Damit fasst diese Regelung Fuß und ist das Ganze abgesichert. Es gibt aber Unterschiede bei der Fortbildung und bei der Übung. Diese werden anders als andere Einsätze behandelt, aber mehr auf dem Papier als in der Realität. Wie mein Kollege vorhin schon ausgeführt hat, ist es heute schon möglich, dass man in Absprache mit den Rettungsorganisationen auf der einen Seite und insbesondere mit den Arbeitgebern auf der anderen Seite auch für Fortbildungen und Ausbildungsmaßnahmen freigestellt wird und dass die Kosten sogar vom Freistaat Bayern übernommen werden. Die Rettungsorganisationen müssen zwar in Vorleistung gehen, aber der Freistaat Bayern übernimmt dann diese Kosten. Deshalb stimmt die vorherige Darstellung nicht so ganz. Wichtig ist, dass die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Balance stehen und die Dinge auch entsprechend bewertet werden. Wir haben zudem ein eigenes THW-Gesetz, in dem ganz ausdrücklich festgeschrieben ist, dass Aus- und Fortbildungen in der Regel in der Freizeit und abseits der Arbeit stattzufinden haben. Auch bei unseren freiwilligen Feuerwehren besteht die Regel, dass Übungen außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Nur dort, wo es notwendig ist, finden Übungen in Feuerwehrschulen statt. Dann finden auch Freistellungen statt. Deswegen ist für die Praxis wichtig, dass zwischen Ehrenamt, Wirtschaft und Sicherheit eine Balance gefunden wird, aber wir auch kleine Arbeitgeber und Betreiber kritischer Infrastruktur schützen. Stellen Sie sich einmal einen Energieversorger vor, bei dem morgen die Belegschaft auf Fortbildung geht. Das wäre auf der einen Seite wichtig, aber würde für die kritische Infrastruktur eine Katastrophe darstellen. Wie mein Kollege vorhin angesprochen hat, sind zeitintensive Ausbildungen, die mehrere Wochen, ja, Monate dauern können, für einen Arbeitgeber sehr kritisch zu begleiten. Deswegen ist der Gesetzentwurf, so wie er im Raum steht, natürlich auf der einen Seite nachvollziehbar, aber bei genauerem Hinsehen in der Praxis untauglich, weil viele Fragen noch offen sind. Ich denke, deswegen ist es wichtig – das hat Kollege Dünkel vorhin angesprochen –, dass vor Kurzem im Innenausschuss parteiübergreifend ein Prüfauftrag verabschiedet worden ist. Das zeigt ja, dass man sich in der Sache sehr einig ist. Der Prüfauftrag sagt, dass man sich mit einem tragbaren Modell befassen soll, das die ganzen Dinge noch mal auf den Prüfstand stellt, dass wir überlegen sollen, wie man die Dinge dann organisatorisch und finanziell weiterentwickeln kann; aber natürlich immer mit dem gebotenen Fingerspitzengefühl. Sie haben vorhin gesagt, dass es andere Beispiele gibt, wo das besser läuft. Ich bin da immer sehr vorsichtig, wenn Bayern mit anderen Bundesländern verglichen wird, wenn dann so der Eindruck entsteht, dass es woanders besser ist als bei uns in Bayern. Zur Ehrlichkeit gehört – wir haben vorhin gesagt, Politik soll ehrlich sein –, Frau Feichtmeier, dass zum Beispiel in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt ein Zustimmungsvorbehalt der zuständigen Katastrophenschutzbehörden eingeräumt ist – das ist also auch kein Freibrief, sondern damit ist ganz klar ein rozess verbunden, um eben Arbeitgeber zu schützen und die Dinge dort entsprechend zu begleiten – oder ein Interessenvorbehalt für den Arbeitgeber. In den Bundesländern Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und darüber hinaus gibt es weitere gesetzliche Vorgaben, dass Übungen und vor allem auch Aus- und Fortbildungen außerhalb der Arbeitszeit stattzufinden haben. Damit findet das, was Sie fordern, dort in der Praxis in der Regel anders statt, als es hier suggeriert und auch dargestellt wird. Ich möchte zum Ausdruck bringen, dass der Freistaat Bayern sehr proaktiv ist. Es wurde das Katastrophenschutzkonzept 2025 angesprochen. Das zeigt, dass der Freistaat Bayern die Dinge proaktiv verbessern möchte, weiterentwickeln möchte, natürlich auch das Spektrum der Fragestellungen erweitern möchte, die damit einhergehen. Alle wichtigen Akteure im Katastrophenschutz und im Bereich der Sicherheit sind dabei. Sie können dort dann auch ihren Einfluss geltend machen, ihre Sichtweise einbringen. Aber sie sind – und das zeigt das Konzept an der Stelle auch – mit Vernunft unterwegs und sagen: Wenn man eine große Akzeptanz für das Ehrenamt im Bereich Sicherheit haben will, braucht man eben auch die Leute; man muss sie mitnehmen, muss die Dinge dann auch so abbilden, dass sie praxistauglich sind und umgesetzt werden können. Es ist ganz wichtig, dass dieses Katastrophenschutzkonzept aufzeigt, dass damit eine Leistungsfähigkeit des Katastrophenschutzes einhergeht, dass die Optimierung von Rahmenbedingungen im Vordergrund steht und Nachwuchs für die Zukunft ganz wichtig ist. Aber vor allem geht damit auch eine Kultur der Anerkennung des Ehrenamtes einher. Damit geht natürlich auch einher, dass der Arbeitgeber, wenn solche Fragestellungen auftauchen, das eben sehr wohl einschätzen und auch entsprechend begleiten kann. Langer Rede kurzer Sinn: Ihre Intention, Ihr Wunsch, Herr Siekmann, den Sie jetzt zweimal tapfer vorgetragen haben, bei der Ersten Lesung und heute bei der Zweiten Lesung, ist nachvollziehbar. Da sind wir auch voll mit dabei. Das ist sehr gut gemeint, das kann man schon sagen, aber natürlich in der Umsetzung dieses Gesetzentwurfes nicht gut gemacht. Die breite Akzeptanz ist damit nicht zu erzielen und nicht zu finden. Deswegen sagen wir an der Stelle: Das muss realistischer sein. Wir haben eine weitere Chance mit dem Prüfauftrag, und da sind wir auch mit dabei. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Alexander Hold
Herr Staatssekretär, es liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. Für die erste hat der Kollege Florian Siekmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort.
Florian Siekmann GRÜNE
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich vernehme die versöhnlicheren Worte in der Zweiten Lesung. Noch ein Hinweis auf die Begründung des Gesetzestextes, weil ganz oft die unterschiedlichen Ausbildungen und Fortbildungen angesprochen worden sind; der Wille des Gesetzgebers ist darin ja ganz klar beschrieben: "Qualifikationen, die mit Gewinnerzielungsmöglichkeiten für die einzelne Einsatzkraft verbunden sind," – das wäre zum Beispiel der Rettungssanitäter, das ist ja eigentlich die große Qualifikation, die einem da Sorgen bereitet – "scheiden regelmäßig […] aus". So ist das hier ganz klar festgehalten. Ich habe aber eine andere Frage für alle ehrenamtlichen Rettungskräfte im Land: Der Prüfauftrag ist beschlossen, der Bericht an den Landtag ist angefordert. Wann können wir mit einem Gesetzentwurf der Staatsregierung rechnen?
Sandro Kirchner
Das ist erst am 14.05. im Ausschuss verabschiedet worden. Ich denke schon, dass man versucht, das sehr zeitnah zu begleiten. Es gibt ja auch Themen, die noch mit einhergehen, weil auch das Katastrophenschutzkonzept vorgestellt wird. Geben Sie uns also ein bisschen Zeit. Qualität an der Stelle braucht Zeit, aber wenn es seriös sein soll, darf es auch nicht zu lange dauern.
Alexander Hold
Für die nächste Zwischenbemerkung hat die Kollegin Christiane Feichtmeier, SPD-Fraktion, das Wort.
Christiane Feichtmeier SPD
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich wollte nur kurz etwas richtigstellen. Ich habe keine Beispiele aus anderen Bundesländern genannt. Ich glaube, das war einer meiner Vorredner. Ich persönlich finde es schwierig, wenn unsere Rettungskräfte, wenn es um das Thema Aus- und Fortbildung geht, auf die Kulanz ihrer Arbeitgeber angewiesen sind. Sie würden sich in meinen Augen viel leichter tun, wenn es gesetzlich geregelt wäre. Das möchte ich jetzt einfach noch einmal betonen.
Sandro Kirchner
Frau Feichtmeier, vielen Dank für den Hinweis. Natürlich haben Sie recht: Das war Herr Siekmann, der auf die anderen Bundesländer verwiesen hat. Ich habe das in der Antwort unscharf wiedergegeben. Aber Sie haben dieses Beispiel gebracht, dass die Rettungskräfte im Einsatz auf dem Rettungsboot große Sorgen haben müssten, dass sie ihren Verdienstausfall nicht erstattet bekommen. Das ist natürlich falsch. Da haben Sie appelliert, dass die Politik ehrlich sein soll. Deswegen mein Ruf zurück an Sie: Bleiben Sie ehrlich und sagen Sie, dass die Leute, die für den Einsatz alarmiert worden sind, auch einen entsprechenden Erstattungsanspruch haben. An der Stelle sind wir uns einig. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Widerspruch der Abgeordneten Christiane Feichtmeier (SPD))
Alexander Hold
Herzlichen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/5774 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen! – Die Fraktionen von FREIEN WÄHLERN, CSU und AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? – Die gibt es nicht. Der Gesetzentwurf ist hiermit abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (Drs. 19/6138) - Zweite Lesung - Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/6138 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf Drucksache 19/7217. Der federführende und gleichzeitig endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass in den Platzhalter des § 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. Juli 2028" eingesetzt wird. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 19/7217. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gibt es einzelne Gegenstimmen oder Stimmenthaltungen? – Das gibt es nicht. Dann ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind alle Fraktionen. Nehmen Sie wieder Platz. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Es gibt keine. Stimmenthaltungen? – Gibt es ebenso keine. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung". Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes und der Bayerischen Bauordnung (Drs. 19/6139) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist der Kollege Norbert Dünkel für die CSU-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort.
Norbert Dünkel CSU
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es hat ein bisschen gedauert, eigentlich ein halbes Jahr länger als gedacht, auch zu meinem Bedauern, aber dafür ist es gut geworden. Wir haben vorhin über 400.000 Ehrenamtliche im Rettungsdienst in Bayern gesprochen. Man muss sehen, dass wir alleine im Rahmen unserer Feuerwehren 326.000 Frauen und Männer haben, von denen 320.000 ehrenamtlich tätig sind. 320.000 im Ehrenamt! Diese 320.000 sind in 7.400 freiwilligen Feuerwehren, die das organisieren, mit Kommandantinnen und Kommandanten, die für ihren Ort, ihre Ortsteile, ihre Städte verantwortlich sind. Das Ganze wird ergänzt durch ein ganz kleines Kontingent von nur sieben Berufsfeuerwehren in Bayern. Hinzu kommen insgesamt 52 Betriebsfeuerwehren. Dann haben unsere Feuerwehren auch noch Feuerwehrvereine, in denen Frauen, Männer und auch Jugendliche stehen, die sich solidarisch zeigen mit dem Gedanken des Feuerwehrdienstes. Insgesamt sind das 950.000 in Bayern. Lieber Staatsminister, lieber Joachim Herrmann, mit dir haben wir den Minister, der für das Gesicht der Inneren Sicherheit in Deutschland, nicht nur in Bayern, steht, der mit großer Leidenschaft und Präsenz immer da ist, wenn ihn Vereine und Organisationen um Teilnahme an Veranstaltungen bitten. Im Innenministerium herrscht diese große Leidenschaft auch in den Fachabteilungen. Wenn es mir gestattet ist, möchte ich ganz bewusst auch Frau Fuchs aus dem Innenministerium erwähnen, die an so vielen Gesprächen teilgenommen hat, um die unterschiedlichen Erwartungen der einzelnen Kreisbrandinspektionen mit so vielen Kreisbrandräten und Dienstleistenden in der Feuerwehrführung zu einem Paket zu schnüren, das sowohl für unsere Feuerwehren als auch für den Freistaat Bayern und auch für den Ausschuss für Innere Sicherheit – und ich hoffe, auch sagen zu können, für das gesamte Parlament – signifikant gut und zielorientiert ist. Wir haben heute die Zweite Lesung. Der Gesetzentwurf wurde schon im Ausschuss für Innere Sicherheit behandelt. Ich will heute nicht mehr groß auf Details eingehen. Einige Punkte, einige Überschriften möchte ich aber nennen: Zum Ersten das Thema Maßnahmen zur Brandschutzerziehung und Brandschutzprävention der Gemeinden; zum Zweiten – ganz wichtig – die Stärkung der Ausbildung auf Landkreisebene und vor Ort, um das wichtige Engagement in der Feuerwehrausbildung auf Gemeinde- und Kreisebene zu fördern. Jetzt wird im Gesetz auch die Möglichkeit einer Entschädigung für die Ausbilder abgebildet. Das Thema Sicherheitswachen berührt uns im Augenblick in der Presse oder im Privaten jeden Tag. Draußen bei den Veranstaltungen war es üblich, dass die Feuerwehr absichert. Natürlich ist eine funktionierende Festabsicherung notwendig, die auch dann gegeben ist, wenn die Feuerwehr einen Einsatzbefehl bekommt und abrücken muss. Ich habe heute aus meiner Kreisstadt Lauf gelesen, dass ein Appell an örtliche Fuhrunternehmer gerichtet wurde, ihre Lkw zur Verfügung zu stellen, um die Zufahrt zu Festzügen gegen mögliche Attentäter abzublocken. Das muss nicht immer die Feuerwehr machen. Wir haben Artikel 4 Absatz 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes ausdrücklich auf die Fälle eingeschränkt, in denen eine Sicherheitswache nicht durch einen geeigneten Dritten gestellt werden kann. Das Thema Feuerwehrvereine ist vielleicht ein Nebenthema. Wir haben jetzt einen neuen Satz 2, der besagt, dass sich in Alters- und Ehrenabteilungen auch ältere Kameraden nach Erreichen der Altersgrenze einbringen können. Damit verbunden ist das Thema, das seit zwölf Monaten durchgekaut worden ist: Wann findet die Anpassung der Altersgrenze statt? Wie alt sind Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner? – Im Augenblick sind es fast nur Männer. Wann endet für sie die Zeit? Wir hatten bisher 65 Jahre. Jetzt haben wir die gesetzliche Altersgrenze und damit auch eine dynamische Entwicklung ermöglicht. Damit erhöht sich die Altersgrenze jetzt schon von 65 auf 67. Wenn sich künftighin aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland die gesetzliche Regelaltersgrenze verändert, wird auch bei der Feuerwehr die Altersgrenze ohne Änderung des Gesetzes angehoben. Ferner geht es um einen zweiten Stellvertreter des Kommandanten. Es geht um Sicherheitswachen. Es geht um Einbindung von Kreisbrandrätinnen und Kreisbrandräten in Genehmigungsverfahren. Das war uns ganz wichtig, weil wir der Meinung sind, dass die breite Erfahrung, die in den Kreisbrandinspektionen und insbesondere bei den Kreisbrandräten vorhanden ist, auch in die Genehmigungsverfahren Einzug halten soll. Wir haben eine ganz spezielle Regelung, die auch der Bayerische Landesfeuerwehrverband gewünscht hat. Die bisher schon sehr konstruktive, enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesfeuerwehrverband wird im Gesetz ganz speziell verortet. Nachdem wir aber sehen, dass es auch noch andere Verbände gibt, wurde das in entsprechender Weise formuliert. Schließlich nenne ich das Thema Kostenregelung. Wir sehen im Augenblick, dass mehr Menschen älter werden, viele auch eine Alarmuhr haben; es gibt auch Fahrzeuge, die Alarmsysteme haben, die die Feuerwehr automatisch über die Rettungsleitstelle alarmieren. So etwas kostet den Anspruchsnehmer zum Beispiel bei einem Rettungsdienst wie dem BRK 50 Euro im Monat. Aufgrund der Intervention des Bayerischen Landesfeuerwehrverbandes sehen wir zwischenzeitlich Handlungsbedarf, da sich auch die Rettungsorganisationen, die das Entgelt entgegennehmen, in einer größeren Verpflichtung sehen, zum Beispiel Schlüssel von den Anspruchsnehmern entgegenzunehmen und dann selbstständig ohne Feuerwehr hinfahren zu können. Ich schließe. – Ich glaube, wir haben in vielen Monaten ein Gesetz geschaffen, das alle Beteiligten, insbesondere das Innenministerium, in eine enge Zusammenarbeit und Kooperation mit dem Landesfeuerwehrverband und mit den Feuerwehren bringt. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ludwig Hartmann
Danke schön. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Jörg Baumann für die AfD-Fraktion. – Bitte schön. (Beifall bei der AfD)
Jörg Baumann AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zweite Lesung, das Thema Bayerisches Feuerwehrgesetz – ich sage es salopp – ist eigentlich durchgekaut. Alle wichtigen Punkte hat Kollege Dünkel schon hervorragend vorgetragen. Das ist ein gutes Gesetz. Es ist ein Gesetz, das vom Landesfeuerwehrverband maßgeblich mitgetragen wurde. Ich meine, wir konnten in diesen Entwurf viele Wünsche der Landesfeuerwehr aufnehmen. Erwähnenswert ist vielleicht noch der Einsatz der Drohnen. Dieser wurde jetzt geregelt. Dies schafft Rechtssicherheit. Ich habe mitbekommen – man telefoniert ja doch mit den Feuerwehrkommandanten und den Kreisbrandmeistern –, dass das Thema Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre positiv aufgenommen wird. Allerdings ist das von Feuerwehrverband zu Feuerwehrverband unterschiedlich. Viele wünschen sich die Freiwilligkeit, dass man also freiwillig noch länger machen kann. Dieses Thema wird uns wahrscheinlich in den nächsten Jahren noch begleiten. Die Regelung, die wir jetzt für alle haben, halte ich aber für hervorragend. Damit werden die Bürgermeister und die Feuerwehrkommandanten entlastet, und man hat eine einheitliche Regelung. Auch bei der Jugendfeuerwehr stand zur Debatte: Soll man das Alter für die Jugendfeuerwehr heruntersetzen? – Ich bin der Meinung gewesen, dass es so, wie es jetzt ist, genau richtig ist; denn das Ganze muss auch altersgerecht gestaltet werden. Die bestehende Regelung ist gut. Wir von der AfD sagen ganz klar Ja zu diesem Feuerwehrgesetz und möchten uns an dieser Stelle bei allen Feuerwehren, bei allen Freiwilligen, aber auch bei den Berufsfeuerwehren für ihren alltäglichen Einsatz oft unter Lebensgefahr bedanken. Wir hoffen, dass wir mit diesem Gesetz den Feuerwehren etwas an die Hand geben können, mit dem sie in Zukunft besser und zielgerichteter arbeiten können. Wir sagen vielen Dank und stimmen diesem Gesetzentwurf zu. (Beifall bei der AfD)
Ludwig Hartmann
Nächster Redner ist Herr Kollege Bernhard Heinisch für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. – Bitte schön.
Bernhard Heinisch FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Zweiten Lesung bringen wir eine wichtige Reform auf den Weg: die Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes. Für uns FREIE WÄHLER ist das ein echter Erfolg; denn wir stehen fest an der Seite unserer Feuerwehren und setzen uns seit geraumer Zeit für diese Novelle ein. Die Anhebung der Altersgrenze im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst ist für uns ein besonders wichtiger Punkt. Künftig wird die Altersgrenze dynamisch an das Renteneintrittsalter angepasst, aktuell also auf 67 Jahre. Das ist eine klare, unbürokratische und praxistaugliche Lösung, wie sie die Feuerwehrfamilie eingefordert hat. Unser Ziel ist es, die Einsatzbereitschaft vor Ort zu sichern. Dazu gehört es, dass erfahrene Feuerwehrleute so lange wie möglich aktiv bleiben können. Gerade im ländlichen Raum – auch bei uns in Amberg – sind wir auf funktionierende Strukturen und engagierte Ehrenamtliche angewiesen, Tag und Nacht, in allen Lagen. Neben der Neuregelung der Altersgrenze enthält die Reform weitere sinnvolle Maßnahmen, sei es die Modernisierung von Ausbildung und Brandschutzerziehung, sei es die Möglichkeit der Bildung von Alters- und Ehrenabteilungen und vieles mehr. Herr Staatsminister Herrmann, danke für die gute Zusammenarbeit. Auch das muss ich an dieser Stelle sagen: Sie verlief konstruktiv und super – wie immer. Danke schön! Insgesamt stärken wir mit dieser Gesetzesnovelle unsere Feuerwehren. Wir machen sie fit für die Zukunft. Ich bitte Sie daher um Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Ludwig Hartmann
Vielen Dank. – Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Florian Siekmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. – Bitte schön.
Florian Siekmann GRÜNE
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Feuerwehrgesetz ist da, und heute findet die Zweite Lesung statt. Das ist gut. Es gab ja doch ein etwas längeres Hickhack. Im Dezember letzten Jahres war ich gemeinsam mit der Ausschussmehrheit noch fest davon überzeugt: Wir legen die Altersgrenze auf das gesetzliche Renteneintrittsalter – gegenwärtig 67 Jahre – fest. Am 10. Dezember folgte die Pressemitteilung des Innenministeriums: 65 plus dreimal X. Das heißt, es sollte eine Verlängerung der aktiven Dienstzeit um bis zu drei Jahre ermöglicht werden. Heute sind wir zurück bei der Regelung mit der festen Altersgrenze, die sich am gesetzlichen Renteneintrittsalter orientiert, und das ist auch gut so. Nun haben wir ein neues Feuerwehrgesetz. Es soll am 16. Juli 2025 in Kraft treten. Was ist für die 330.000 Kameradinnen und Kameraden drin? – Bis 67 ist man aktiv dabei, auch danach noch, wenn sich das Renteneintrittsalter erhöht. Alters- und Ehrenabteilungen können gebildet werden. Damit machen wir auch die Feuerwehrvereine ein Stück weit stärker. Wir richten unseren Blick intensiv auf die Ausbildung auf Kreisebene. Ich sehe es als große Chance an, dass die ehrenamtlichen Ausbilderinnen und Ausbilder erstmals eine Entschädigung bekommen können. (Unruhe)
Ludwig Hartmann
Entschuldigung! – Bitte etwas mehr Ruhe! Die Einzelgespräche bitte einstellen! Danke.
Florian Siekmann GRÜNE
Auch derjenige, der auf Gemeindeebene als Gerätewart, Jugendwart oder Ausbilder aktiv ist, kann stärker als bisher unterstützt werden. Wir entlasten von zu vielen Sicherheitswachen. In Summe bringt dieses Gesetz einen echten Gewinn für die Kameradinnen und Kameraden draußen. Worauf kommt es in der Zukunft an? – Das, was wir mit diesem Gesetz in Aussicht stellen – eine Stärkung der Ausbildung, eine Stärkung der Wehren –, muss sich auch im Staatshaushalt abbilden, zuallererst dann, wenn es um die Kreisausbildung geht; denn ich kann auf der Kreisebene nur dann gut üben, wenn ich mit Übungshäusern einsatznah üben kann; aber natürlich geht es auch um Plätze für die Lehrgänge an den Feuerwehrschulen. Gerade in den Zukunftsbereichen – ich spreche jetzt insbesondere von den Jugendwarten und den Ausbildern in der Feuerwehr – haben wir immer noch die Situation, dass weniger als die Hälfte derjenigen, die an dem Lehrgang teilnehmen wollen, einen Platz bekommen. Diese Kameradinnen und Kameraden sind unsere Zukunft; für sie müssen wir Plätze schaffen. Ich erhoffe mir zum Feuerwehrbereich im Staatshaushalt genauso wohltuende Beratungen wie zu diesem Feuerwehrgesetz. – Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ludwig Hartmann
Vielen Dank. – Als nächster Rednerin erteile ich Frau Kollegin Christiane Feichtmeier für die Fraktion der SPD das Wort. – Bitte schön.
Christiane Feichtmeier SPD
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die Rechtsgrundlage für eines unserer wichtigsten Sicherheitsnetze in Bayern modernisieren: unsere Feuerwehren. Sie sind – es wird oft gesagt, aber selten genug gewürdigt – das Rückgrat der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Dies gilt sowohl im ländlichen Raum als auch in unseren Städten. Rund 320.000 Ehrenamtliche engagieren sich in Bayern aktiv in der Feuerwehr. Ohne diesen Einsatz wäre der Schutz unserer Bevölkerung vor Bränden, Unfällen und anderen Gefahren schlichtweg nicht aufrechtzuerhalten. Es ist unsere Pflicht als Gesetzgeber, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass dieses Engagement weiterhin bestehen kann, auch angesichts des demografischen Wandels, der zunehmenden Technisierung und der wachsenden Belastungen. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Maßnahmen, die aus unserer Sicht notwendig und sinnvoll sind: Die Anpassung der Altersgrenze an das gesetzliche Renteneintrittsalter eröffnet erfahrenen Feuerwehrangehörigen die Möglichkeit, länger aktiv zu bleiben. Das ist ein Beitrag zur Stärkung der Einsatzbereitschaft, gerade kleinerer Wehren. Wir müssen aber gleichzeitig sicherstellen, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen dafür erfüllt werden. Die Klarstellung zur Entschädigung von Ausbildern ist ebenfalls ein wichtiger Schritt, um die Qualität der Ausbildung und die Motivation der Ehrenamtlichen zu fördern; denn die Ausbildung ist nicht etwas, was nebenher erfolgen darf, sondern Grundbedingung für Sicherheit im Einsatz. Eine weitere Neuregelung betrifft die Kostenersatzpflicht bei Fehlalarmen durch eCall. Die Zahl solcher Falschalarmierungen hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch erhöht; allein seit 2020 sind sie auf das 17-Fache gestiegen. Es ist sicherlich nicht zumutbar, dass Gemeinden und ehrenamtliche Kräfte diese Kosten dauerhaft schultern. Aber ich bitte wie schon im Ausschuss darum, gerade bei der Kostenersatzpflicht mit Maß vorzugehen, damit insbesondere Hilfsbedürftige nicht davon abgeschreckt werden, vom Hausnotruf Gebrauch zu machen. Neben den Inhalten des Gesetzentwurfs möchte ich auch die kritischen Stimmen aus den Verbänden nicht unerwähnt lassen. Gerade bei Themen wie Hilfsfrist, Rolle der Feuerwehrvereine und langfristige Nachwuchsgewinnung besteht nämlich immer noch Handlungsbedarf. Diese Anliegen verdienen ernsthafte Beratung und, wo geboten, auch Nachbesserung. Es geht hier nicht um Symbolpolitik, sondern um Praxistauglichkeit. Abschließend möchte ich allen Feuerwehrangehörigen in Bayern meinen Dank und Respekt aussprechen. Sie sind Vorbilder, was gesellschaftlichen Zusammenhalt angeht. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um ihre unverzichtbare Arbeit zu unterstützen und zu modernisieren. Die SPD-Fraktion stimmt dem vorgelegten Gesetzentwurf zu. (Beifall bei der SPD)
Ludwig Hartmann
Vielen Dank. – Für die Staatsregierung hat Staatsminister Herrmann um das Wort gebeten. – Bitte schön. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere bayerischen Feuerwehren sind wirklich von unschätzbarem Wert. Rund 328.000 Feuerwehrmänner und -frauen stehen jederzeit bereit, wenn andere in Not sind. Etwa 320.000 tun dies sogar ehrenamtlich. Sie sind die ersten Helfer in Notsituationen, sei es bei Unfällen, Bränden oder Katastrophen. Gerade die letzte Zeit – wir erlebten und erleben einerseits Waldbrände, andererseits aber auch Starkregenereignisse – hat einmal mehr deutlich gemacht, wie wichtig dieser unermüdliche und uneigennützige Einsatz ist. Ich spreche daher den engagierten Männern und Frauen, die in den Feuerwehren stets professionell und tatkräftig zur Stelle sind, meinen ganz herzlichen Dank aus. Wir sind sehr froh, dass wir uns immer und überall auf sie verlassen können. Vielen Dank dafür! (Allgemeiner Beifall) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes und der Bayerischen Bauordnung zeigen wir, dass sich die Feuerwehrdienstleistenden auf die Staatsregierung – und natürlich auf den Landtag – verlassen können. Sie können darauf vertrauen, dass die Rahmenbedingungen für ihren wichtigen Dienst fortlaufend optimiert werden. Dazu haben wir in den letzten beiden Jahren die Feuerwehrförderung massiv verbessert. Wir bauen seit geraumer Zeit die drei staatlichen Feuerwehrschulen kontinuierlich aus, um das Bildungsangebot fortlaufend zu optimieren. Wir haben das Personal an den Feuerwehrschulen und im Ergebnis dessen auch die Ausbildungskapazität in den letzten zehn, zwölf Jahren faktisch verdoppelt. Nun passen wir das Bayerische Feuerwehrgesetz an die aktuellen Entwicklungen an. Angesichts der vorherigen Reden brauche ich auf den Inhalt des Gesetzentwurfs nicht noch einmal näher einzugehen. Der Inhalt des Gesetzes ist bekannt und wird, wie wir gerade gehört haben, über alle Fraktionen hinweg unterstützt und befürwortet. In allen Ausschüssen wurde der Gesetzentwurf einstimmig und ohne Änderungsanträge beschlossen. Das ist bemerkenswert und belegt die gute Vorarbeit auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innenministerium sowie die enge Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband. Ich freue mich, dass zur Schlussabstimmung auch der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbands, Herr Johann Eitzenberger, in den Landtag gekommen ist. Herzlichen Dank für die ausgezeichnete Zusammenarbeit! (Allgemeiner Beifall) Wir haben diesen Gesetzentwurf auch mit dem Gemeindetag, dem Städtetag und dem Landkreistag abgestimmt und konnten damit wirklich alle unter einen Hut bringen. Ich bin sehr dankbar, dass dieser Gesetzentwurf das parlamentarische Verfahren so zügig durchlaufen hat. Dadurch kann das Gesetz schon bald in Kraft treten. Insbesondere die Anhebung der Altersgrenze wird dringend erwartet. Viele Dienstleistende bei der Feuerwehr möchten mit ihren Fertigkeiten und Erfahrungen noch länger einen wertvollen Beitrag in ihrer Feuerwehr leisten. Genau dies wird ihnen nun ermöglicht – wohlgemerkt ermöglicht. Niemand wird dazu gezwungen. Wer mit 62 Jahren sagt, ich kann nicht mehr, ich will nicht mehr, wird mit größtem Dank verabschiedet. Wir wollen aber denen Platz geben, die sagen: Ich bin immer noch fit genug und helfe gern, wenn das notwendig ist. Diese Möglichkeit wollen wir schaffen. Ich freue mich, dass wir uns über die wichtigen Weichenstellungen für unsere bayerischen Feuerwehren so einig sind und danke herzlich allen für das konstruktive Zusammenwirken. Ich bitte nun darum, zu der abschließenden und hoffentlich einstimmigen Abstimmung über diesen Gesetzentwurf zu kommen. (Allgemeiner Beifall)
Ludwig Hartmann
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/6139 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf Drucksache 19/7222 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls einstimmig Zustimmung mit der Maßgabe, dass verschiedene Änderungen durchgeführt werden. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 19/7222. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der AfD, der CSU, der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Es liegen keine vor. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Es ist so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist Zustimmung bei allen Fraktionen. Gegenstimmen? – Es liegen keine vor. Stimmenthaltungen? – Ebenso keine. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes und der Bayerischen Bauordnung". Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Drs. 19/5884) - Zweite Lesung - Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Staatsvertrag auf Drucksache 19/5884 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz auf Drucksache 19/7230 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt einstimmig Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls einstimmig Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der AfD, der CSU, der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Es liegen keine vor. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit ist der Staatsvertrag angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf: Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Sechster Medienänderungsstaatsvertrag) (Drs. 19/6194) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Kollegen Alex Dorow für die CSU-Fraktion das Wort. – Bitte schön.
Alex Dorow CSU
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute in Zweiter Lesung gleich über zwei Medienänderungsstaatsverträge. Worum geht es im Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag, den wir zuerst behandeln? – Es geht dabei, vereinfacht und zusammenfassend gesagt, um den Jugendmedienschutz. Es werden umfangreiche Anpassungen vorgenommen. Manche mögen sich fragen, ob diese notwendig sind. – Ich sage ganz klar Ja. Kinder und Jugendliche haben ihre Nutzungsgewohnheiten in den letzten Jahren stark verändert. Die Anpassungen, die hier vorgesehen sind, sollen Kinder und Jugendliche vor Gefahren, vor allem im Umgang mit digitalen Medien, besser schützen. Im Fokus steht dabei ganz klar die Verbesserung des technischen Jugendmedienschutzes. Künftig soll es Vorrang und Vorgaben für Betriebssysteme mit digitalen Endgeräten geben. Kolleginnen und Kollegen, dieser Staatsvertrag verpflichtet vor allem die Anbieter von Betriebssystemen als der zentralen Steuerungsebene aller relevanten technischen Geräte zu anwenderfreundlichen technischen, aber ebenso wirkungsvollen Jugendschutzvorrichtungen. Die Anbieter der Betriebssysteme müssen künftig eine Jugendschutzvorrichtung anbieten, die gegenüber installierten Apps eine Alterseinteilung durchsetzt. Verpflichtet werden dabei nur solche Betriebssysteme, die üblicherweise von Kindern und Jugendlichen im Alltag genutzt werden. Den Eltern soll es dadurch auf einfache Art und Weise ermöglicht werden, altersgerechte Einstellungen, insbesondere auf mobilen Endgeräten, vorzunehmen. Wird die Einstellung nicht vorgenommen, ist das Gerät ohne Einschränkungen nutzbar. Wird die Jugendschutzeinrichtung jedoch aktiviert, dann ist das betreffende Endgerät auf eine bestimmte Altersstufe eingerichtet. Dann sind nur noch solche Apps verfügbar, die dieser Altersstufe tatsächlich entsprechen. Zudem können auch Browser nur für die sogenannte sichere Suche genutzt werden. Die vorgesehene Jugendschutzvorrichtung muss leicht zu bedienen sein. Sie muss an einer zentralen und leicht einsehbaren Stelle sichtbar und durch angemessene Maßnahmen wie der Verwendung eines Passwortes vor unberechtigtem Zugang geschützt sein. Eine Verpflichtung zur Einrichtung eines Altersverifikationssystems ist damit nicht verbunden. Die Einstellung über Nutzerprofile, die zum Beispiel die geräteübergreifende Wirkung von Alterseinstellungen ermöglichen, ist ebenfalls möglich. Damit besteht eine große Beweglichkeit. (Unruhe)
Ludwig Hartmann
Entschuldigen Sie ganz kurz. – Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, dieses Dauerrauschen etwas zu reduzieren. Danke.
Alex Dorow CSU
Eine inhaltliche Bewertung der Apps durch den Betriebssystemanbieter erfolgt dabei nicht. Begründung: Die Feststellung, welche Betriebssysteme üblicherweise von Kindern und Jugendlichen genutzt werden und damit auch in die Regelung einbezogen sind, erfolgt durch die Kommission für Jugendmedienschutz, kurz KJM, auf der Grundlage einschlägiger Studien. Das ist die zentrale Aufsichtsbehörde in diesem Bereich. Der Staatsvertrag verbessert außerdem durch erweiterte Befugnisse für die Landesmedienanstalten als Aufsichtsbehörden die Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum. Das ist ein wichtiger Punkt, der bisher so nicht gegeben war. Die Kompetenzen der Landesmedienanstalten sollen erweitert werden. Dadurch soll vor allem auch im Internet noch effektiver gegen im Sinne des Jugendschutzes unzulässige Angebote vorgegangen werden. Sie erhalten die Befugnis, Zahlungsströme zu unterbrechen, die für die Verbreitung unzulässiger Inhalte maßgeblich sind. Das Stichwort lautet: "Follow the money". Dazu kann Kreditinstituten konkret untersagt werden, an Zahlungen für diese Angebote mitzuwirken. Außerdem erhalten die Landesmedienanstalten die Möglichkeit, ihre Sperrverfügungen – also die Sperrung von Online-Angeboten, wenn gegen Schutzbestimmungen verstoßen wird und andere Maßnahmen nicht in Betracht kommen – auch auf inhaltsgleiche Angebote auszuweiten. Hierdurch wird gewährleistet, dass unzulässige Angebote eine Sperrverfügung nicht einfach durch eine geänderte Internetadresse umgehen können. Kolleginnen und Kollegen, der Staatsvertrag trägt durch die Beseitigung von Rechtsunsicherheiten und von Doppelprüfungen bei den Altersbewertungen auch zu mehr Anbieterfreundlichkeit bei und stärkt die Altersbewertungen nach dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Künftig wird zwischen den Altersbewertungen von Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle nach dem Jugendschutzgesetz und dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag Gleichrangigkeit hergestellt. Das war bisher ein Kipppunkt, der immer wieder zu Verwirrung geführt hat. Jetzt kommen wahrscheinlich einige daher und werden sagen: Reicht denn da das Jugendschutzgesetz nicht aus, das wir bereits haben? – Nein, Kolleginnen und Kollegen, das tut es nicht. Das Jugendschutzgesetz ist nämlich nur auf sogenannte verkörperte Medien, also Trägermedien, anwendbar und enthält ein eigenes System von Altersbewertungen für die jeweiligen Medien. Der Jugendmedienstaatsvertrag dagegen ist auch auf nicht verkörperte Medien, also Rundfunk, Telemedien und Online-Angebote, anwendbar. Die jeweiligen gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass die Altersbewertungen durch Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle Vermutungswirkung hinsichtlich einer möglichen kinder- oder jugendgefährdenden Wirkung entfalten. Was heißt das konkret? – Nach derzeitiger Rechtslage kann eine neue Altersbewertung nach dem Jugendschutzgesetz dazu führen, dass eine Altersbewertung nach dem Jugendmedienstaatsvertrag ihre Gültigkeit verliert, übrigens auch ohne Kenntnis des betroffenen Anbieters. Durch die Neuregelung wird diese Rechtsunsicherheit beseitigt. Das ist ein wirklich wichtiger Punkt. Altersbewertungen nach dem Jugendmedienstaatsvertrag behalten somit ihre Gültigkeit, auch wenn für denselben Inhalt nachträglich eine Bewertung einer anderen Selbstkontrolleinrichtung nach dem Jugendschutzgesetz eingeholt wird. Noch eine wichtige Neuerung für die Praxis: Es werden zusätzlich Hinweispflichten auf Altersbeschränkungen von Angeboten vorgesehen. Künftig soll also auf Alterseinstufungen vor Beginn eines Programms bereits hingewiesen werden, und es muss auch darauf hingewiesen werden. Diese Hinweispflicht bezieht sich auf Filme, auf Serien und Spielprogramme in allen Telemedien. Die Kommission für Jugendmedienschutz erhält die Aufgabe, die Landesmedienanstalten bei der Fortentwicklung der Aufsichtspraxis im Kinder- und Jugendmedienschutz zu unterstützen. Damit wird eine bereits geübte Praxis staatsvertraglich auch festgelegt. Um Kinder und Jugendliche effektiv vor gefährlichen bzw. ungeeigneten Inhalten im Medienbereich zu schützen, ist der Jugendmedienschutz angesichts des ausgeprägten Nutzungsverhaltens und der zunehmenden Risiken im Digitalbereich, mehr denn je von erheblicher Bedeutung für unsere Gesellschaft und für unsere Kinder; ich verweise nur auf Hass und Hetze, Gewalt und Pornografie. Nach Erhebungen der Kommission für Jugendmedienschutz kommen 58 % der 12- bis 19-Jährigen mindestens einmal im Monat mit Fake News in Kontakt, 51 % mit beleidigenden Kommentaren. Zudem verbringen Kinder und Jugendliche heute so viel Zeit online wie keine Generation vor ihnen: 224 Minuten im Durchschnitt täglich. Zugleich ist die Balance zwischen dem notwendigen Minderjährigenschutz und dem Aspekt zu wahren, dass Schutzmaßnahmen für die verpflichteten Anbieter auch immer wirtschaftlich vertretbar und zumutbar sein sollen. Dem wird der vorliegende Staatsvertragsentwurf nach unserer Auffassung gerecht. Obwohl die EU-Kommission gegen den Staatsvertragsentwurf Bedenken geäußert hat – lassen Sie mich dazu noch ein Wort sagen –, vor allem auch, weil sie beim Jugendmedienschutz den sogenannten "Digital Service Act" als vorrangig und Regelungen der Länder hierdurch weitgehend als gesperrt ansieht, haben sich die Länder dafür entschieden, den Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag weiter voranzutreiben. Warum? – Unsere Kritik ist, dass die EU mit ihren Bedenken das System des Jugendmedienschutzes in Deutschland generell infrage stellt, gleichzeitig bleibt sie aber selbst auf dem Gebiet inhaltlich untätig. Wollte man eine umfassende Sperrwirkung des "Digital Service Act" annehmen, bliebe der technische Jugendmedienschutz europaweit weiter ungeregelt. Das kann es aus unserer Sicht nicht sein, Kolleginnen und Kollegen. Das Anliegen eines modernen Jugendmedienschutzes ist zu bedeutend, um länger zuzuwarten. Kinder, heißt es bekanntlich, sind das köstlichste Gut einer jeden Gesellschaft. Wir können nicht komplett kontrollieren, was unsere Kinder online machen und wollen es auch nicht, aber wir können den Eltern und Familien zur Seite stehen. Wir können sie schützen. Ich sehe es als unsere Pflicht an, dies auch zu tun. Ein wichtiger Baustein hierfür ist der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag. – Deshalb hierzu unsere Zustimmung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ludwig Hartmann
Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Matthias Vogler für die AfD-Fraktion das Wort. – Bitte schön. (Beifall bei der AfD)
Matthias Vogler AfD
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kollegen, liebe Besucher auf der Besuchertribüne! Wir hatten vor Kurzem schon die Erste Lesung; die Zweite Lesung folgt jetzt heute. Eigentlich hätte man sie auch relativ kurz halten können, was ich auch tun werde, weil sich nichts geändert hat. Es gab im Staatsvertrag keine Neuerungen. Das Ausschlaggebende ist der Zugriff auf die Betriebssystemhersteller. Das hatten wir schon beim ersten Mal besprochen. Wie die Kollegen das jetzt mitgeteilt haben, war jetzt der Jugendschutz noch im Ausschuss wichtig. Die meisten haben ein bisschen vergessen, dass da auch Einschränkungen erfolgen können. Wenn Telegram zum Beispiel auf einem Apple-Gerät genutzt wird, dann ist die Altersbeschränkung im App Store 17 Jahre, bei Samsung-Geräten und anderen Geräten kann das frei gestaltet werden, da es da nur die elterliche Aufsicht gibt. Das heißt: Ein Jugendlicher, der sich auch informieren will und mit 16 Jahren in einigen Bundesländern schon wählen darf, kann sich vielleicht gar nicht mehr ungehindert in diesen Medien informieren. Das ist natürlich auch nicht in Ordnung. Das Ganze kann man einfach durch einen Klick auf einen Flugmodusbutton installieren. Die Eltern stellen das dann ein und dadurch ist dann der Zugriff auf einigen Geräten verweigert. Bei WhatsApp, was aktuell auch viele nutzen, liegt die Altersgrenze aktuell noch bei 12 Jahren. Wenn aber Google oder Apple die Grenze erhöhen wollen, dann kann man das auch nicht mehr nutzen. Soll man dann vielleicht wieder mit SMS oder wie auch immer kommunizieren? Viele Kinder und auch viele Eltern nutzen das, um in Kontakt mit den Kindern zu kommen. Das ist alles nicht ganz so gut, weil die Bevormundung der Eltern für die Kinder, die sich bilden sollen, natürlich da auch ein bisschen übergriffig wird. Denken wir nur einmal an Corona, was da war und wie viel an richtigen Nachrichten und Informationen zensiert worden ist, was sich im Nachhinein als Wahrheit herausgestellt hat. Jugendschutz ist wichtig; das ist auch für unsere Fraktion ganz klar. Wir wollen den Jugendschutz vor pornografischen, gewaltverherrlichenden und extremistischen Inhalten. Aber wir wollen es nicht zu übergriffig haben. Nehmen wir ein schönes Video von meinen Kollegen einmal als Beispiel: Sie posten das und Google stellt dann als Altersbeschränkung 16 Jahre oder was auch immer ein. Dann kann man das gar nicht mehr angucken. Aber das betrifft vielleicht auch Sie, die Kollegen der Union, der FREIEN WÄHLER und vielleicht auch der anderen Parteien. Das will man eigentlich nicht. Im Grundgesetz heißt es zu Recht unter Artikel 5 Absatz 1: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." Weiter heißt es in Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." Durch das Grundgesetz sind schon enge Grenzen gesetzt. Wir müssen da nicht noch weiter vorgehen. Deswegen lehnen wir auch in dieser Lesung den Staatsvertrag weiterhin ab. – Ich wünsche Ihnen noch einen guten Verlauf der Beratung. (Beifall bei der AfD)
Ludwig Hartmann
Nächster Redner ist der Kollege Rainer Ludwig für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. – Bitte schön.
Rainer Ludwig FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zur heutigen Zweiten Lesung zum Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag sind wir nach weiteren intensiven Beratungen verstärkt der festen Überzeugung, dass es verbindliche, einheitliche und leicht bedienbare Lösungen braucht, die Eltern dazu befähigen, den digitalen Alltag ihrer Kinder aktiv mitzugestalten. Warum? – Die Nutzung digitaler Medien beginnt immer früher. Sie ist längst in den Kinderzimmern angekommen. Schon im Grundschulalter – das wissen wir alle – verwenden Kinder Smartphones, Streamingdienste, YouTube, Internet und Soziale Medien. Heute findet eben ein Großteil der Kommunikation und Unterhaltung junger Menschen online statt, ist rund um die Uhr zugänglich und leider oft auch unbeaufsichtigt. Deshalb muss der gesetzliche Jugendmedienschutz mit diesen Nutzungsrealitäten Schritt halten, sowohl technisch als auch inhaltlich. Dabei sind es längst nicht mehr problematische Inhalte, vor denen geschützt werden muss, wie etwa Gewalt, Pornografie und Extremismus; immer stärker rücken sogenannte Interaktionsrisiken in den Fokus: Mobbing in Chatgruppen, die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte durch Erwachsene, sogenanntes Grooming, selbstgefährdendes Verhalten durch gefährliche Challenges auf sozialen Plattformen oder unbemerkte In-App-Käufe als Kostenfalle für Minderjährige. All das stellt neben der Gefahr einer exzessiven Mediennutzung Kinder und Jugendliche vor Risiken, die bisher nur unzureichend adressiert wurden und nun gesetzlich aufgenommen werden. Zugleich haben viele Geräte und Dienste zwar technische Jugendschutzoptionen, doch diese sind oft unübersichtlich, wenig kompatibel oder nur eingeschränkt wirksam. Deswegen sind die nun vorliegenden Vertragsänderungen ein wichtiger Baustein für einen modernen, einen zukunftsfähigen, einen wirksamen und effektiven Jugendmedienschutz. Artikel 1 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages enthält zum Beispiel zahlreiche Neuregelungen, um Minderjährige im digitalen Raum besser zu schützen. Dazu gehören insbesondere Vorgaben zur Optimierung technischer Schutzsysteme, Vorgaben zur Stärkung der Selbstregulierung sowie eine höhere Konvergenz mit dem Jugendschutzgesetz. Mit dem neu eingeführten § 12 werden erstmals auch Betriebssystemanbieter verpflichtet, Vorkehrungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auf ihren Geräten bereitzustellen. Konkret müssen solche Vorrichtungen ermöglichen, dass Altersstufen hinterlegt, Apps entsprechend dieser Altersstufen zugelassen oder gesperrt oder eben individuell eingeschränkt werden können. Absatz 1 sieht vor, dass Betriebssystemanbieter zur technischen Kommunikation zwischen Betriebssystem und App eine nicht veränderbare Schnittstelle bereitstellen. Diese Jugendschutzeinrichtung ist als sogenannte Opt-in-Lösung ausgestaltet. Das heißt: Sie muss erst einmal aktiv aktiviert werden. Für Erziehungsberechtigte eröffnet sich so unterstützend ein praktikables Instrument zur transparenten Steuerung der Mediennutzung. Zudem werden bestehende Regelungen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag erweitert, etwa die Alterskennzeichnung in § 5c, und mit Blick auf die Aufsichtsstrukturen enthält Artikel 1 auch Anpassungen zugunsten der Landesmedienanstalten mit ihrer zentralen Koordinierungsstelle, der Kommission für Jugendmedienschutz. Meine Damen und Herren, Artikel 2 des Staatsvertrages betrifft den Medienstaatsvertrag selbst. Hier werden die Befugnisse der Landesmedienanstalten erweitert, um insbesondere gegenüber Anbietern von Betriebssystemen oder mit Sitz im EU-Ausland effektiver durchgreifen zu können. Kollege Dorow hat das in seiner zehnminütigen Redezeit natürlich wesentlich ausführlicher darstellen können; aber ich darf hier uneingeschränkt zustimmend auf diese Statements verweisen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Die vorliegenden Regelungen stärken erstens den Kinder- und Jugendmedienschutz, ohne dabei wesentliche mediale Freiheiten einzuschränken. Sie verfolgen zweitens einen ganzheitlichen Ansatz, der technische, inhaltliche und aufsichtsrechtliche Aspekte erweitert und modernisiert, und sie verbessern drittens die Koordinierung zwischen Aufsicht, Anbietern und Gesetzgebung. Wir begrüßen diese ausdrücklich, stimmen verantwortungsbewusst den Änderungen im Medien- wie auch im Jugendmedienstaatsvertrag zu. Beides sind zentrale Säulen unseres föderalen Mediensystems. Ich möchte abschließend noch betonen: Unabhängig von der Gesetzgebung liegt es uns sehr am Herzen, dass wir auch präventiv die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu stärken versuchen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
Ludwig Hartmann
Nächste Rednerin ist die Kollegin Sanne Kurz für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Bitte schön.
Sanne Kurz GRÜNE
Verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Alex Dorow, der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird reformiert, und das ist gut so. Wir haben viele Sachargumente gehört. Danke für den wirklich ausführlichen Vortrag. Ich glaube, wir alle wissen: TikTok, Insta, YouTube und Co. sind längst Alltag für unsere jungen Leute. Es ist auch gut, dass die teilhaben können. Gleichzeitig stammt aber das Schutzsystem, das bisher galt, aus einer Zeit, in der soziale Netzwerke noch auf dem Pausenhof geknüpft wurden und nicht auf Plattformen, in der man Freunde in der Fußgängerzone traf und nicht im Feed. Darum müssen wir gemeinsame Regeln finden. Was bringt also der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag im Jugendmedienschutz? – Er bringt mehr Klarheit, mehr Kontrolle und mehr Konsequenz: Erstens. Online-Plattformen müssen nun Verantwortung übernehmen. Zweitens. Alterskennzeichnungen werden einheitlicher mit klaren Regelungen für alle Anbieter. Drittens. Für Eltern wie mich wird die Begleitung ihrer Kinder im Online-Dschungel per Jugendschutzknopf leichter machbar. Viertens und natürlich nicht letztens: Die Kommission für Jugendmedienschutz – KJM – wird aufgewertet. Sie kann stärker durchgreifen, wenn Plattformen gefährdende Inhalte einfach durchwinken. Ist das alles längst überfällig? – Das sollte man meinen, liebe Kolleginnen und Kollegen. In der Ausschussdebatte allerdings wurde es dann doch noch wild. Die AfD nämlich hat gezeigt, wie wenig sie vom Thema Medienpolitik versteht und wie gefährlich ihr Umgang mit Jugendschutz ist. Dem Fass schlug den Boden aus, was ich hier aus dem Ausschussprotokoll zitiere. Leider sind sowohl der hier zitierte Herr Mang als auch der Berichterstatter, Herr Vogler, jetzt nicht mehr im Raum. Ich zitiere: "Vor dem Hintergrund, dass eventuell das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt werde, sei unklar, was mit Inhalten geschehe, die von einer als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei veröffentlicht würden. Unklar sei, ob die Inhalte einer derartigen Partei dann für 16-Jährige nicht mehr zugänglich sein sollten." Ja, dann müsste doch die AfD weniger rechtsextrem werden und nicht im Gegenteil dafür sorgen, dass auch sicher extremistische Inhalte für Kinder und Jugendliche zugänglich sind, werte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei den GRÜNEN) Die Ausschussdebatte zeigt: Die AfD will gar keinen Jugendschutz. Sie will Kontrolle über Inhalte; aber Medienpolitik darf nie AfD-Zensurpolitik sein – nicht bei uns, nicht in Bayern, und nicht in Deutschland, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Weil der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag nichts zensiert, sondern Leitplanken und Hilfen bietet, unsere Kinder und Jugendlichen mit Maß und Ziel schützt, darum stimmen wir GRÜNEN zu. Wir stimmen zu, weil Kinder nicht nur auf dem Schulweg, sondern auch online sicher unterwegs sein müssen. Wir stimmen zu, weil die Regulierung internationaler Konzerne längst überfällig waren und Bayern sich hier gemeinsam mit den anderen Ländern endlich bewegt. Wir stimmen zu, weil Verantwortung in der digitalen Welt nicht beim einzelnen Kind liegen sollte, sondern bei den Plattformen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag stärkt Jugendschutz. Er macht den Schutz junger Menschen digital zukunftsfähig, und das ist in Zeiten von Algorithmen und Profitgier im Netz ein starkes Zeichen. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ludwig Hartmann
Nächste Rednerin ist die Kollegin Martina Fehlner für die Fraktion der SPD. – Bitte schön.
Martina Fehlner SPD
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Sechste Medienänderungsstaatsvertrag modernisiert und verbessert den Jugendmedienschutz technisch und inhaltlich und bringt ihn auf den aktuellen Stand der digitalen Gegebenheiten. Das ist wichtig, und das ist notwendig. Jugendmedienschutz muss ein ganz zentraler Punkt unserer Medienpolitik sein und weiterhin bleiben. Eine Evaluierung der jetzt beschlossenen Maßnahmen ist nach drei Jahren vorgesehen; denn die digitale Welt wird sich auch weiterhin rasant verändern, wie wir wissen. Darauf gilt es, sich rechtzeitig und fachgerecht einzustellen. Wir wissen: Kinder und Jugendliche nutzen immer häufiger digitale Medien, allen voran TikTok, YouTube oder Snapchat. Die Nutzung von Internet und Smartphone hat laut einer aktuellen Studie bei 90 % der Jugendlichen einen festen Platz in ihrem Leben und in ihrem Alltag, und das bedeutet: Die Kommunikation junger Menschen findet inzwischen primär online statt. Damit werden auch entwicklungsgefährdende, zum Teil auch süchtig machende Inhalte wie Gewaltvideos, Hass, Propaganda, Pornografie, fragwürdige Chat-Anfragen, Schönheitsdiktat, Mobbing, Grooming-Spiele mit Lootboxen und kostspielige Verkaufsangebote immer leichter und einfacher zugänglich. Im neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag soll daher ein sichereres Online-Umfeld für Kinder und Jugendliche geschaffen und die Medienaufsicht effizienter gemacht werden. Risiken und Gefahren sollen besser erkannt und begrenzt werden können. Das begrüßen wir nachdrücklich. (Beifall bei der SPD) Auf einige für unsere Fraktion wichtige Eckpunkte möchte ich nochmals kurz eingehen. Worum geht es konkret? – Zukünftig müssen – und das klang jetzt auch bei meinen Vorrednern schon an – Betriebssysteme auf mobilen Endgeräten nach der Neufassung des § 12 erstmals eine Jugendschutzfunktion bereitstellen. Mit einem Klick auf einen passwortgeschützten Button können Eltern diese Funktion aktivieren. Das bedeutet: Ungeeignete Inhalte sind damit erst gar nicht sichtbar, altersgerechte Apps und Inhalte können aber weiterhin genutzt werden. Die Landesmedienanstalten erhalten mit dem neuen Medienänderungsstaatsvertrag zudem neue Befugnisse gegenüber ausländischen Plattformen und ein wirksames Hilfswerkzeug. So können sie Banken verbieten, Zahlungen an Plattformen weiterzuleiten, die jugendgefährdende und strafbare Inhalte verbreiten. Gleichzeitig geht es um eine Stärkung der freiwilligen Selbstkontrolle. Wie gesagt, auch aus unserer Sicht ist der Medienänderungsstaatsvertrag ein außerordentlich wichtiger Schritt für mehr Jugendschutz; doch bleiben für uns noch einige Fragen nicht ausreichend beantwortet: Warum müssen beispielsweise Plattformen wie TikTok oder YouTube ihre Algorithmen immer noch nicht offenlegen, wenn es um gefährdende Inhalte für Minderjährige geht? (Beifall bei der SPD) Die Tech-Konzerne dürfen weiterhin mit personalisierten Reizen arbeiten, die Kinder über Stunden im sogenannten Scroll-Modus halten. Kritisch sehen wir auch, dass es keine Pflicht zur Altersverifikation gibt, weder für Anbieter noch für App-Stores noch für die großen Hosting-Plattformen. Da sollte unbedingt noch nachjustiert werden. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie wichtig der Jugendmedienschutz ist, zeigt die aktuelle Diskussion, auch bei uns in Deutschland, um ein mögliches Social-Media-Verbot für Teenager und Kinder unter 16 Jahren. In Australien gibt es eine solche Altersbegrenzung bereits, und auch bei uns werden die Schattenseiten von Social Media immer lauter diskutiert. Fest steht: Wir alle haben eine ganz große Verantwortung, wenn es um Medienbildung, Medienkompetenz und nicht zuletzt um Resilienz geht.
Ludwig Hartmann
Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist zu Ende.
Martina Fehlner SPD
Hier sind und bleiben wir alle gefordert. Daher stimmen wir dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag zu. (Beifall bei der SPD)
Ludwig Hartmann
Für die Staatsregierung hat noch Herr Staatsminister Dr. Florian Herrmann um das Wort gebeten. – Bitte schön. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor ungefähr zwei Monaten habe ich in der Ersten Lesung um Zustimmung zum Antrag der Staatsregierung zu diesem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag gebeten. Ich danke für die zügigen, auch fach- und sachkundigen Beratungen in den zuständigen Ausschüssen und für die Ausführungen gerade, die gezeigt haben, dass wir heute hier eine klare Mehrheit für den Änderungsstaatsvertrag haben. Das begrüße ich sehr; denn es ist, wie wir alle wissen und wie auch in den Vorreden betont wurde, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die ihre Entwicklung oder ihre Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gefährden könnten. Genau das ist der Kern des Jugendschutzes. Da geht es eigentlich nicht um Politik, sondern einfach um die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Es steht objektiv fest – ich glaube, das bestreitet auch keiner –, dass es im Zuge der Entwicklung Gefährdungen geben kann, die die Kinder nachhaltig verstören und ihnen Schäden fürs Leben mitgeben können. Das wollen wir verhindern. Das soll auch nicht durch die modernen Medien geschehen, die viel Segensreiches mit sich bringen, aber eben auch Gefahren, wenn sie von Kindern genutzt werden, die dafür vielleicht noch nicht reif sind, oder wenn jemand sich dieser Medien ganz gezielt bedient, um andere negativ zu beeinflussen und ihnen zu schaden. Deshalb gibt es diese neuen Leitplanken, die den technischen Entwicklungen angemessen sind. Die Zustimmung aller Fraktionen ist deshalb sehr begrüßenswert. Die Verweigerung der AfD-Fraktion kann ich nicht nachvollziehen; denn sie ist meines Erachtens auch nicht logisch. Es geht, wie gesagt, nicht um das Thema Wahlalter, sondern um das Thema Schutz von Kindern und Jugendlichen, die bis zum 18. Lebensjahr minderjährig sind. Man kann bei der Frage des Wahlalters eine andere Meinung vertreten; aber das ändert nichts daran, dass es Jugendliche sind und es deshalb nach wie vor im Erziehungsrecht der Eltern steht, entsprechende Einschränkungen an Geräten vorzunehmen oder nicht. Darum ist es ein Widerspruch und von Ihrer Argumentation her nicht logisch. So appelliere ich einfach an Sie, dass am Schluss alle diesem wichtigen Änderungsstaatsvertrag zustimmen. Die Änderungen sind zeitgemäß, setzen auf Eigenverantwortung und nicht auf Verbote; denn es wird eine technische Möglichkeit an die Hand gegeben und nicht irgendwie staatlich etwas verboten. Wir setzen Leitplanken, aber wir diktieren nicht. Wir agieren nicht mit der Brechstange. Das wird dem sensiblen Bereich des Verhältnisses von Freiheit der Meinungsäußerung auf der einen Seite und dem extrem wichtigen Gut der Entwicklung von Jugendlichen und Kindern auf der anderen Seite gerecht. Es ist also eine vernünftige Lösung. Deshalb danke ich für die Zustimmung, die jetzt hoffentlich erteilt wird. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ludwig Hartmann
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf Drucksache 19/6194 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf Drucksache 19/7221 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte anzeigen! – Die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Enthaltungen liegen nicht vor. Dem Staatsvertrag ist damit zugestimmt worden. Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf: Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag) (Drs. 19/6195) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktion beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Alex Dorow für die CSU-Fraktion. – Bitte schön.
Alex Dorow CSU
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ja, Staatsvertrag, die Zweite. Wir sprechen jetzt, ebenfalls in Zweiter Lesung, über die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, über den Siebten Medienänderungsstaatsvertrag. In diesem geht es vor allem um die Strukturen, um die Kosten und um die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich bin sehr froh darüber, dass wir uns mit Nachdruck für die Verbesserungen einsetzen und dass wir im Laufe der letzten Wochen und Monate auch Schritt für Schritt vorangekommen sind, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Zukunft hat und durch die Reformen wieder besser in der Bevölkerung akzeptiert wird. Ich habe schon in der Ersten Lesung gesagt, dass ich es bedaure, dass es diesen politischen Druck anfangs geben musste und wir bei der Ausführung so ins Detail gehen müssen. Aber die Verantwortlichen haben die Möglichkeiten im Vorfeld nicht selbst genutzt und die Kritik anfangs auch nicht annehmen wollen. Für eine gute und unabhängige Arbeit braucht der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbstverständlich ausreichende Mittel. Wir müssen aber nun die Regeln setzen, wo und wie künftig eingespart wird, damit wir ein schlankeres und effizienteres System bekommen. Der Staatsvertrag ist das Ergebnis einer langjährigen und intensiven Bestrebung der Länder, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einmal digitaler, effizienter, aber auch moderner aufzustellen und dadurch auch seine Akzeptanz zu stärken. Auftrag und Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollen geschärft, der Umfang seiner Angebote soll gestrafft, die Zusammenarbeit auch zwischen den Anstalten soll ausgebaut, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sollen verbessert werden, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig zu machen. Ich gehe noch einmal kurz auf die wesentlichen Änderungen ein, möchte mich allerdings in der Tat kurzfassen, da dies bereits die Zweite Lesung ist. Der Auftrag wird nicht qualitativ, aber quantitativ begrenzt. Das heißt, dass die Zahl der Spartenprogramme und der Hörfunkprogramme reduziert werden muss. Dies wird nun staatsvertraglich vorgegeben, da die vorherigen Möglichkeiten nicht genutzt wurden. Künftig sollen ARD und ZDF zwei Programme mit Schwerpunkt Information, Bildung und Dokumentation sowie drei Programme mit dem Schwerpunkt Kinder, Jugendliche und jüngere Menschen anbieten. Aktuell unterhalten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Fernsehbereich zehn Sparten- und Partnerkanäle. Drei Kanäle fallen ab 2027 weg. Spätestens ab 2033 sollen die verbleibenden Programme in reine Onlineangebote überführt werden. 3sat und ARTE bleiben erhalten. Die Inhalte von 3sat sollen perspektivisch in ARTE und in das Hauptprogramm von ARD und ZDF überführt werden. ARTE soll zudem zu einem gemeinsamen europäischen Kulturkanal ausgebaut werden. Auch die Zahl der Radioprogramme soll gestrafft werden. Dies betrifft die terrestrisch verbreiteten Hörfunkprogramme in der ARD. Künftig kann jede Landesrundfunkanstalt mit bis zu vier Hörfunkprogrammen beauftragt werden. Außerdem wäre ein weiteres Programm pro sechs Millionen Einwohner im Sendegebiet möglich. Was bedeutet das im Klartext? – In der Summe erreichen wir damit eine signifikante Reduktion der ARD-Hörfunkprogramme von 69 auf 53 und somit um 23 %. Doppel- und Mehrfachangebote, die es zuhauf gibt, werden so abgebaut. Für den Bayerischen Rundfunk bedeutet dies eine maximale Anzahl von sechs terrestrischen Hörfunkprogrammen. Deren Beauftragung ist durch Anpassung der entsprechenden Regelungen im Bayerischen Rundfunkgesetz bis zum 1. Januar 2027 neu zu regeln. Mit der Reduzierung der Spartenkanäle und Hörfunkwellen werden inhaltliche Redundanzen abgebaut. Außerdem wird dem Vorwurf eines ausufernden öffentlichrechtlichen Rundfunks entgegengewirkt. Mit der Überführung in Onlineangebote wird der zunehmenden On-Demand-Nutzung von Medien vor allem bei der jüngeren Generation Rechnung getragen. Gerade dieser Schritt, Kolleginnen und Kollegen, ist deutlich wahrnehmbar und ein deutliches Zeichen für die Außenwahrnehmung. Die Ausgaben von ARD und ZDF hierfür dürfen künftig ein angemessenes Verhältnis zum Gesamtaufwand nicht überschreiten. Dies betrifft vor allen Dingen die Sportrechte. Im Verhältnis werden künftig die Ausgaben hierfür auf 5 % des anerkannten Gesamtaufwands pro Beitragsperiode begrenzt. Noch ein Wort zu den Mitarbeitervergütungen, weil das auch ein wichtiger Punkt ist und weil zum Schluss immer wieder eine Neigung bestand, bei den Mitarbeitern zu sparen, was sich logischerweise auf die Qualität auswirkt. Außertarifliche Verträge sollen bei der Vergütung der Mitarbeiter auf das notwendige Maß beschränkt werden. Damit soll auch einem Lohndumping entgegengewirkt werden. Hierfür soll ein verbindliches Vergütungssystem für den Abschluss von Dienstverträgen mit außertariflich Beschäftigten eingeführt werden. Die Vergütungen einschließlich Versorgungsleistungen, Nebenleistungen etc. müssen angemessen und mit dem öffentlichen Sektor vergleichbar sein, und dies, Kolleginnen und Kollegen, muss auch öffentlich gemacht werden. Nebeneffekt: Hierdurch sollen insbesondere auch die Gehälter der Intendanten auf ein angemessenes Niveau gebracht und so die Akzeptanz bei den Beitragszahlern gestärkt werden. Mit der Deckelung der Sportrechtekosten und der Orientierung der außertariflichen Vergütungen am öffentlichen Sektor werden wichtige Forderungen nach Kosteneinsparung erfüllt, aber eben, wie gesagt, auch einem möglichen Lohndumping entgegengewirkt. Dies kann die Akzeptanz der Sender und ihrer Budgets aus Sicht der Beitragszahler ebenfalls verbessern. Kolleginnen und Kollegen, der Entwurf des Reformstaatsvertrags ist ein wichtiger Schritt, der deutlich macht, dass es uns wirklich ernst ist. Dieser muss aber nicht nur verabschiedet, sondern jetzt auch rasch umgesetzt werden. Hierzu müssen die Anstalten konstruktiv mitarbeiten und ihren Teil beitragen. Nur gemeinsam kann dieser Prozess erfolgreich sein. Vielleicht noch ein letztes Wort zu den Inhalten: Wir haben diesen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus guten Gründen so formuliert. Er wurde in den vergangenen Jahren auch auf unser Betreiben hin mehrfach nachgeschärft, so zum Beispiel die besondere Fokussierung auf Kultur, Bildung und Information, die Einschränkung, dass auch die Unterhaltungsformate einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechen müssen und damit nicht einfach austauschbar mit den Unterhaltungssendungen der Privaten sein sollen, oder die Verpflichtung zu einer breiten Themen- und Meinungsvielfalt, sodass sich möglichst die gesamte Bevölkerung in den Programmen wiederfinden kann. Wir treten für eine weitere Stärkung des Informationsanteils deshalb ein, weil nach unserer Auffassung hier und nicht in der Unterhaltung der Kernauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegt, nämlich die Menschen sachlich und ausgewogen zu informieren, damit sie sich an den gesellschaftlichen Debatten in unserer Demokratie beteiligen können. Kolleginnen und Kollegen, die Medienwelt ist immer mehr von digitalen Filterblasen, von Fake News, vom Einfluss digitaler Plattformen geprägt, wo in letzter Konsequenz niemand redaktionelle Verantwortung übernimmt. Das ist ein ganz maßgebliches Kennzeichen und die Schwierigkeit unserer Zeit. Niemand übernimmt bei diesen Nachrichten redaktionelle Verantwortung für Inhalte. Da ist ein öffentlichrechtlicher Rundfunk, der faktenorientierte Information, sachliche Einordnung und eine möglichst umfassende und unabhängige Berichterstattung unter Einhaltung journalistischer Qualitätsstandards bietet, besonders wertvoll. Deshalb bleibt er für uns unverzichtbar. Letzter Nachsatz: Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen diesen Anforderungen an eine ausgewogene und neutrale Darstellung dann aber auch gerecht werden, insbesondere zwischen Berichterstattung und Kommentierung wieder klarer trennen, was in letzter Zeit immer wieder nicht festgestellt werden konnte. Solchen Defiziten konkret nachzugehen, ist aber nicht unsere Aufgabe, sondern das ist die Aufgabe der Gremienaufsichten, also der Rundfunk- und Fernsehräte, die die Rundfunkanstalten im Interesse der Allgemeinheit kontrollieren und sich mit entsprechenden Beschwerden auseinandersetzen. Alles in allem, wie in den beratenden Ausschüssen von unserer Seite Zustimmung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ludwig Hartmann
Danke schön. – Als nächstem Redner erteile ich dem Angeordneten Nolte für die AfD-Fraktion das Wort. – Bitte schön. (Beifall bei der AfD)
Benjamin Nolte AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kollegen! "Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" – Klingt spannend, ist es in diesem Fall aber leider nicht. Es ist ja nicht so, dass eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen "Linksfunks" nicht dringend geboten wäre. Reformbedarf gibt es hier an allen Ecken und Enden: die schamlose Abzocke der Bürger durch Zwangsgebühren, unverschämte Intendantengehälter, Verschwendung von Gebührengeldern, wo man nur hinschaut, Neutralität – für den Staatsfunk ein Fremdwort, Intransparenz und Hinterzimmergemauschel, links-grüne Propaganda und Volksverdummung 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche auf allen Kanälen. Wer geglaubt hat, dass diese Probleme endlich einmal angegangen werden, wird bitter enttäuscht. (Beifall bei der AfD) Aber geglaubt hat das wahrscheinlich ohnehin niemand. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Aber schauen wir uns mal an, was der sogenannte Reformstaatsvertrag tatsächlich zu bieten hat. Werfen wir einmal einen Blick in § 26 Absatz 2 Satz 2: "Ferner sollen sie" – also die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – "die einem öffentlichrechtlichen Profil entsprechenden Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und in ihren Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen." Objektivität, Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt sind also reine Sollvorschriften. Das heißt mit anderen Worten: Wenn der öffentlichrechtliche "Linksfunk" diese Grundsätze achtet, ist das schön; wenn er sie nicht achtet, ist das auch nicht weiter tragisch. Es geht weiter: Ob die einzelnen Angebote des Staatsfunks zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags beitragen, soll im Rahmen sogenannter Leistungsanalysen überprüft werden. Für diese Leistungsanalysen soll gleich mal ein neues Gremium geschaffen werden, nämlich der sogenannte Medienrat – als ob wir im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht schon genug Gremien hätten. Entbürokratisierung und Verschlankung der Strukturen scheinen also bei der sogenannten Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks keine allzu große Priorität zu haben – aber geschenkt. Schauen wir uns nun mal an, wie dieser Medienrat zusammengesetzt wird: Der Medienrat setzt sich aus sechs Sachverständigen zusammen: zwei Sachverständige werden von den Regierungschefs der Länder berufen; zwei Sachverständige werden von der Gremienvertreterkonferenz der ARD gewählt, jeweils ein Sachverständiger vom Fernsehrat des ZDF und vom Hörfunkrat des Deutschlandradios. Wer jetzt genau mitgezählt hat, stellt fest, dass zwei Drittel der Mitglieder dieses neuen Gremiums zur Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus den Reihen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks selbst stammen, die sich dann den ganzen lieben Tag lang selbst kontrollieren. Dass dabei etwas Gescheites herauskommt, glaubt vermutlich nicht einmal der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst. Die Regierungschefs der Länder, die die beiden anderen Sachverständigen benennen, sind in der Vergangenheit auch nicht gerade durch kritische Distanz zu den Machenschaften ihrer Hofberichterstatter aufgefallen. Im Medienrat soll übrigens eine geschlechterparitätische Besetzung angestrebt werden – wir haben ja auch sonst keine Probleme. Die in solchen Fällen angebrachte Forderung "Kompetenz statt Quote" kann ich mir jedoch angesichts der Besetzung dieses Gremiums guten Gewissens sparen. Kompetenz sucht man bekanntermaßen sowohl beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk als auch bei den Regierungschefs der Länder leider vergeblich. Der Rest des Staatsvertrags ist leider auch nicht besser. Das sind keine Reformen. Das ist nicht einmal ein Reförmchen. Das ist im besten Falle ein "Weiter-so", wenn nicht sogar eine Verschlimmerung der ohnehin schon bodenlosen Zustände beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ich möchte jedoch aufrichtig danken für diesen Staatsvertrag. Vielen Dank an alle, die daran beteiligt waren. Sie bestätigen mich nämlich mit diesem Staatsvertrag in meiner Meinung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht reformierbar ist. Hier haben wir es schwarz auf weiß. Stampfen wir diese ganze linke Propagandamaschinerie am besten ganz ein, und machen wir Platz für einen schlanken, effizienten, kostengünstigen und neutralen Bürgerrundfunk. Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Ludwig Hartmann
Bitte am Rednerpult bleiben! Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Alex Dorow für die CSU-Fraktion vor. – Bitte.
Alex Dorow CSU
Kollege Nolte, erlauben Sie mir nur eine Frage. Abgesehen von unsachlichen Unterstellungen wie Hofberichterstattung, –
Benjamin Nolte AfD
Völlig abwegig! Sie haben völlig recht!
Alex Dorow CSU
– die Sie durch keinerlei Beispiele belegen, würde mich doch eines interessieren: Sie haben von schamloser Abzocke der Bürger gesprochen. Das Ganze ist vom Bundesverfassungsgericht bekanntlich höchstrichterlich sanktioniert. Möchten Sie tatsächlich dem Bundesverfassungsgericht Schamlosigkeit und Abzocke unterstellen? Das würde mich interessieren.
Benjamin Nolte AfD
Das Bundesverfassungsgericht hat nicht gesagt, dass der Rundfunkbeitrag mit dem Gebührenservice in der Form beibehalten werden muss. Es gibt da durchaus Raum für andere Modelle. (Michael Hofmann (CSU): Er hat es genehmigt! Also sagt er, es ist keine Abzocke! Sie weichen aus!) – Ich antworte gerade, Herr Hofmann. Hören Sie mir einfach zu! – Es gibt durchaus auch andere Modelle. Die können wir Ihnen im Ausschuss gerne mal vorstellen. (Michael Hofmann (CSU): Das zeigt Ihre ganze Verantwortungslosigkeit! Unglaublich!)
Ludwig Hartmann
Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Prof. Dr. Michael Piazolo für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort. – Bitte schön.
Michael Piazolo FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle – ich hoffe es jedenfalls – zahlen pro Monat 18,36 Euro. Das summiert sich im Jahr 2024 auf 8,74 Milliarden Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das sind übrigens 3,1 % weniger als 2023. Insofern musste der öffentlich-rechtliche Rundfunk schon im Jahr 2024 sparen. Die Frage ist: Ist es das uns, den Bürgern, wert? Diese Frage muss man sich stellen und auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das ist übrigens der Unterschied zu privatrechtlichen Veranstaltungen. Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, aber auch der Staat muss – und tut das auch – sich immer wieder hinterfragen, wie er sein Geld ausgibt und ob es sinnvoll ist. Ich sage es ganz offen: Mir und uns als FREIEN WÄHLERN ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk dieses Geld wert, meine sehr verehrten Damen und Herren, (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) und zwar nicht nur, weil es eine Garantie gibt in der Verfassung, im Grundgesetz, sondern auch, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk diesen grundgesetzlichen Auftrag nicht nur annimmt, sondern auch ausführt. Öffentlich-rechtliches Radio und Fernsehen – Rundfunk und Fernsehen – sind ein Bollwerk gegen Fake News und gegen radikale Strömungen; sie liefern tagtäglich entsprechende Informationen. Dennoch steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk – nicht nur nach den Skandalen beim RBB, sondern insgesamt – unter Rechtfertigungsdruck. Man muss sich bei dieser großen Summe – es handelt sich um über 8 Milliarden Euro – immer wieder die Frage stellen, wofür das Geld ausgegeben wird. Es ist deshalb richtig, dass man den neuen – den Siebten – Staatsvertrag gemacht hat. Es ist auch richtig, was in ihm steht. Er nimmt die richtigen Themen auf. Es ist eine bedeutende und auch tiefgreifende Reform. Die Ziele – ich will es noch einmal kurz sagen – bedeuten: strukturell Verschlanken, aber Steigerung der Qualität, Einstellen auf die neuen Hör- und Sehgewohnheiten – moderner, schlanker, effizienter, zukunftsfähiger, digitaler. Das sind die Stichworte und die Maßnahmen; wir haben sie in der Ersten Lesung und auch im Ausschuss behandelt. Es ist auch erwähnt worden, dass es um weniger Programme geht. Ich sage dabei ganz deutlich: Wir müssen da sehr aufpassen. Ich persönlich bin kein Fan der Zusammenlegung von 3sat und ARTE. Wir müssen noch genau darüber reden, wie man das macht. Jedes Programm hat sein eigenes Profil und seine eigene Berechtigung. Es geht gerade in digitalen Zeiten auch um mehr Interaktion und Nutzerbeteiligung. Es geht um eine stärkere Zusammenarbeit zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio. Es geht – auch das ist erwähnt worden – um die Bündelung von Verwaltungsstrukturen und – für uns ist das sehr wichtig – um mehr Regionalität. Wir dürfen aber bei all diesen schönen Zielen und Maßnahmen – ihretwegen stimmen wir dem Vertrag selbstverständlich zu – natürlich nicht ein paar Sorgen vergessen, die es auch gibt und bei denen man aufpassen muss. Erstens. Wir dürfen natürlich nicht überziehen. Es gibt vom Bundesverfassungsgericht eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Deshalb muss man sich – das machen die Ministerpräsidenten im Moment – natürlich Gedanken über den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag und dessen Ausgestaltung machen. Zweitens, das ist mir besonders wichtig: Wir wollen einen BR mit BR-typischen Programmen erhalten. Ich habe gerade in den letzten Tagen wieder einmal "München 7" angeschaut. Natürlich ist das Unterhaltung, aber gerade bei einem Münchner werden, wenn es um den Viktualienmarkt geht, besondere Heimatgefühle angesprochen. Es ist liebenswert, es ist reizvoll, es sind entsprechende Schauspieler. Auch so etwas gehört in den BR und stärkt meines Erachtens das Heimatgefühl. Ich bin deshalb sehr dafür, dass wir Heimatsendungen nicht kürzen, sondern stärken. Es ist für uns als FREIE WÄHLER – ich denke, für beide Regierungsfraktionen – wichtig, Heimatsendungen im BR zu stärken. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Es geht auch um diejenigen Heimatsendungen, die typisch sind. Ich bedauere es deshalb, dass Sendungen wie "Euroblick" und "Alpen-Donau-Adria" gestrichen worden sind. Das sind typische Sendungen, die auch bayerische Themen, auch Themen aus dem Alpenraum aufnehmen; man arbeitet da intensiv zusammen. Gleichzeitig ist auch Verständnis dafür da, dass man irgendwo kürzen muss. Wir führen diese Debatten natürlich im Rundfunkrat und in dessen Programmausschuss. Mir ist wichtig, dass die ganze Bandbreite erhalten bleibt. Das betrifft natürlich Information, Bildung und Kultur, aber – ich habe es erwähnt – das betrifft auch Unterhaltung. Auch Unterhaltung ist vom Bundesverfassungsgericht übrigens garantiert, zwar nicht in welcher Größenordnung, aber dass sie stattfindet. Man darf die Sender nicht zu sehr beschneiden. Den letzten Punkt habe ich ans Ende gestellt, weil er mir besonders wichtig ist: der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ja, man kann über die Gehälter nachdenken, gerade bei den Intendanten; ich halte das auch für richtig. Aber der Druck und Änderungsdruck, den gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bayerischen Rundfunks verspüren, ist enorm groß und belastend. Deshalb brauchen wir da auch Garantien – und wir geben sie auch –, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer Aufgabenstellung, aber auch in ihrer finanziellen Ausstattung geschützt werden. Beim normalen Mitarbeiter und bei der normalen Mitarbeiterin darf nicht gekürzt werden. Dafür setzen wir uns ein. Darauf haben wir bei allen Reformen ein Auge. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Ludwig Hartmann
Als nächster Rednerin erteile ich der Kollegin Sanne Kurz für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. – Bitte schön.
Sanne Kurz GRÜNE
Verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass der Reformstaatsvertrag, der Siebte Medienänderungsstaatsvertrag, jetzt kommt. Wir erleben in Europa, aber auch hierzulande: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist nicht selbstverständlich. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der mit Staatsferne öffentliche Aufträge erfüllt, ist unter Beschuss. Er muss verteidigt, in die Zukunft geführt und gestärkt werden. Der Siebte Medienänderungsstaatsvertrag ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die klare Trennung von Struktur und Auftrag ist gut. Die staatsfernen Kontrollgremien der Sender werden gestärkt; auch das ist prima, weil demokratische Kontrolle Kompetenz, Vielfalt und Transparenz braucht. Aber, Kolleginnen und Kollegen, jede Reform hat Folgen. Wir haben es bei den Vorrednern schon gehört. Es zeigt sich, dass man auch in Bayern eher auf Verwalten als auf Gestalten gesetzt hat. Man duckt sich bisher weg. Werter Kollege Alex Dorow, die Konsequenzen der notwendigen Reform müssen hier vielleicht noch zu Ende bearbeitet werden. Ich habe jetzt vernommen, dass man das Bayerische Rundfunkgesetz bis 2027 anpacken will. In der letzten Legislaturperiode hieß es auch schon, das Kontrollgremium und dessen Zusammensetzung müssten evaluiert und angepasst werden. Natürlich muss man das anpacken. Wir haben in Bayern in Zukunft nur noch sechs statt zehn Radiosender. Der Öffentlich-Rechtliche kürzt bereits jetzt. PULS ist nur noch automatisierter Musikstreamer. BR24live, BR Heimat, BR Schlager gibt es terrestrisch schon jetzt nicht mehr. Viele lokale terrestrische Sender wurden herausgenommen, obwohl wir eigentlich gerade in die Fläche gehen wollen. Die Staatsregierung hat mir hier leider noch Anfang des Jahres auf meine Schriftliche Anfrage hin praktisch keine Antwort darauf gegeben, wie sich der Medienstaatsvertrag im Bayerischen Rundfunkgesetz widerspiegelt. Sinngemäß war die Antwort: Wir hoffen, der BR wird das, bevor wir aktiv werden müssen, schon richten. Wir haben ein Bayerisches Rundfunkgesetz, durch das momentan Dinge beauftragt sind, die aber so im Reformstaatsvertrag nicht mehr vorgegeben sind. Das ist ein Problem, das wir anpacken müssen. Sonst haben wir am Schluss nichts mehr und nur noch Inhalte zum Schimpfen, wie Herr Kollege Michael Piazolo es gerade gesagt hat. Wir haben ja zu diesen Sachen keine parlamentarische Debatte und kein öffentliches Hearing. Es würde guttun, wenn wir unser Bayerisches Rundfunkgesetz anpacken und hier wirklich Verantwortung übernehmen würden. Das würde auch unserem Land und der Medienpolitik hier guttun. Zur Reform gehört aber natürlich auch – ich bin sehr dankbar, dass alle Vorredner das gesagt haben – die Neuaufstellung der Finanzierung. Denn Einsparen wird – das war übrigens auch in der Antwort der Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage zu lesen – diese Reform erst mittel- und langfristig. Das heißt: Jetzt aktuell müssen die Sender gucken, ihre Finanzierung irgendwo herzubekommen. Und der große Elefant im Raum ist Markus Söder, (Andreas Winhart (AfD): Der ist doch gar nicht da!) der sich mit seinen Kollegen aus Sachsen und Sachsen-Anhalt weigert, den Finanzierungsänderungsstaatsvertrag zu unterzeichnen. (Michael Hofmann (CSU): Wenn Ihnen nichts mehr einfällt, dann nehmen Sie den Ministerpräsidenten in die Verantwortung!) – Ja, er ist derjenige, der mit zwei Amtskollegen, die sich auch weigern und die blockieren, so lange nicht unterzeichnet, bis die Öffentlich-Rechtlichen ihre Verfassungsklage, mit der sie gutes Recht einfordern, zurückziehen. Das ist aus meiner Sicht Erpressung. Ich halte das für ein Problem, (Klaus Holetschek (CSU): Oho! Vorsicht mit solchen Äußerungen!) zumal Hanno Kube, der Prozessvertreter der Länder – das ist unser Prozessvertreter – beim Bundesverfassungsgericht, der sich für die Länder einsetzt, alle Ministerpräsidenten dringend zur Unterschrift gedrängt hat. (Klaus Holetschek (CSU): Bevor Sie von Erpressung reden, sollten Sie noch einmal überlegen! Mein lieber Schwan!)
Ludwig Hartmann
Bitte keine Zwiegespräche.
Sanne Kurz GRÜNE
Danach würde sich, so der Rechtsprofessor, die rechtliche Position der Länder in den Verfahren in Karlsruhe verbessern. (Michael Hofmann (CSU): Sie haben beim letzten Mal über die Stränge geschlagen – und heute schon wieder!) – Das sage nicht ich, das sagt er. Ich bin nicht Prozessvertreterin der Länder vor dem Bundesverfassungsgericht. (Michael Hofmann (CSU): Wer hat "Erpressung" gesagt?) Er hat gesagt, die rechtliche Position der Länder in Karlsruhe würde sich verbessern. Vielleicht unterstützen Sie einmal mit inhaltlicher Arbeit die Verbesserung der rechtlichen Position der Länder. (Unruhe)
Ludwig Hartmann
Entschuldigung, bitte nicht die ganze Zeit dazwischenreden. Es gibt die Möglichkeit der Zwischenbemerkung; es ist eine angemeldet worden. Da kann die Frage gestellt werden. Das Wort hat die Rednerin. (Michael Hofmann (CSU): Sitzungsleitung! Sie haben mitbekommen, dass Erpressung vorgeworfen worden ist? – Toni Schuberl (GRÜNE): Das ist Erpres- sung!) Frau Kurz, Sie haben das Wort. (Michael Hofmann (CSU): Das ist aber schon – – Ich bin froh, dass wir eine Sitzungsleitung haben!) Bitte.
Sanne Kurz GRÜNE
Ich komme jetzt darauf zurück, was das Gezerre für den Medienstandort Bayern bedeutet. Große Produktionsfirmen äußern sich bereits, dass sie seit Jahresbeginn nicht mehr die Auftragslage haben, die sie vorher hatten, weil die Sender ihre Aufträge kürzen. Wir haben in Bayern einen wichtigen, großen Medienstandort. Unsere Medienvielfalt ist durch die Kürzungen gefährdet, und deshalb gilt es, die Finanzierung nicht länger zu blockieren. Wir GRÜNE sagen Ja zum Reformstaatsvertrag; aber wir sagen auch: Die Arbeit fängt jetzt erst an. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ludwig Hartmann
Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Alex Dorow für die CSU-Fraktion vor. – Bitte schön.
Alex Dorow CSU
Ich hätte eigentlich nur ein kurzes Anliegen im Sinne einer sachlichen Auseinandersetzung: Susanne, eine Erpressung ist etwas Widerrechtliches. Hier wird nicht widerrechtlich gehandelt, sondern im Rahmen dessen, was rechtlich vorgegeben ist. Hätten die Sender nicht vorab eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, wäre das Ganze anders verlaufen, und es wäre längst alles unterzeichnet. Diese Unterstellung mache ich jetzt einfach einmal. Ich fände es nicht schlecht, wenn du den Vorwurf der Erpressung, der hier wirklich unangebracht ist, zurücknimmst. (Beifall bei der CSU)
Ludwig Hartmann
Bitte schön.
Sanne Kurz GRÜNE
Ich glaube, jedermann und jede Institution hat das Recht, sich an ein Gericht zu wenden, und eine rechtliche Klärung zu beantragen. Ich habe das deshalb aufgegriffen, weil der Prozessvertreter der Länder ausdrücklich alle Ministerpräsidenten dazu aufgefordert hat, zu unterzeichnen, sodass die Parlamente dies öffentlich beraten können. Drei Ministerpräsidenten haben noch nicht unterzeichnet. Ich wollte hier die Haltung des Vertreters der Länder beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in dieser Angelegenheit noch einmal zur Geltung bringen, weil ich die Hoffnung habe, dass sich vielleicht doch noch etwas bewegt, dass man zügiger zu einer Einigung kommt, wenn sich nicht alle Seiten stur stellen. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Das war keine Antwort auf die Frage!)
Ludwig Hartmann
Als nächster Rednerin erteile ich Frau Kollegin Martina Fehlner für die SPD-Fraktion das Wort. – Bitte schön.
Martina Fehlner SPD
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Siebte Medienänderungsstaatsvertrag ist Bestandteil der umfassenden, wichtigen Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Nach der Ratifizierung in den Länderparlamenten soll er am 1. Dezember 2025 in Kraft treten. Der Staatsvertrag bündelt weitreichende und wegweisende Reformen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk moderner und – das klang auch schon an – digitaler, schlanker, leistungsfähiger und damit effizienter machen sollen. Dabei geht es auch um eine stärkere Fokussierung auf den Kernauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das heißt, Orientierung bieten, Meinungsbildung ermöglichen, eine informierte Teilhabe für alle sichern, und nicht zuletzt mehr digitale Resilienz erhalten. Es gilt, den Auftrag qualitativ zu stärken, quantitativ zu begrenzen und die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Gesellschaft wieder zu stärken. Der klare Fokus liegt dabei auf Information, Bildung und Kultur. Es geht darum, Kompetenzen zu bündeln, Synergien zu nutzen und Doppelstrukturen abzubauen. Das ist richtig, und das begrüßen wir. Wir leben in einer sich rasant verändernden Medienwelt, die zugleich große Unsicherheiten und Angriffe auf die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit mit sich bringt. Wir leben in einer digitalen, immer komplexer werdenden Medienwelt, in der Fake News mittlerweile nicht nur die politischen Debatten durch gezielte Falschmeldungen beeinflussen, sondern auch zur Desinformation beitragen und unser gesellschaftliches Klima vergiften. (Beifall bei der SPD) Kolleginnen und Kollegen, ein Rundfunk der Zukunft wird Demokratie nicht einfach nur vermitteln, sondern muss die Rundfunknutzer einbeziehen und aktiv beteiligen. Daher ist es gut, dass der Publikumsdialog weiterhin intensiviert werden soll. Einige für uns wesentliche Änderungen und Maßnahmen des Reformpaketes möchte ich nochmals kurz aufgreifen und zusammenfassen: Um die gesamte Gesellschaft zukünftig besser erreichen zu können, werden ARD, ZDF und Deutschlandradio breiter und flexibler aufgestellt. Damit soll dem Generationenabriss entgegengewirkt werden. Fakt ist, vor allem jüngere Generationen nutzen weniger lineare Angebote, sondern nutzen intensiver On-Demand-Streaming-Angebote, Social-Media-Plattformen und Podcasts. Zukünftig wird es weniger ARD-Hörfunkkanäle und weniger Spartensender von ARD und ZDF geben. Das betrifft auch den Bayerischen Rundfunk. Von insgesamt neun Hörfunkwellen sollen nur noch sechs beauftragt werden. Beim Fernsehen sind ebenfalls Einschnitte geplant. Im Bereich Kultur soll nur noch eines der beiden Programme 3sat und ARTE erhalten bleiben. Das kann man durchaus kritisch sehen. ARTE soll als europäische Kulturplattform weiter bestehen bleiben. Medien sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie, das duale Rundfunksystem in Bayern hat sich bestens bewährt. Es ist daher gut, dass im Reformstaatsvertrag die Zusammenarbeit mit den privaten Anbietern ermöglicht wird. Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist es, die Menschen mit unabhängigen, sorgfältig recherchierten, authentischen, verlässlichen Nachrichten und Informationen zu versorgen und so unterschiedlichen Meinungen und Einstellungen in unserer Gesellschaft eine Stimme zu geben. 67 % der Deutschen halten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für unverzichtbar. Demokratie braucht eine gesicherte Informiertheit. Unsere Gesellschaft braucht Qualitätsjournalismus; das gehört zu ihrer DNA. Der Reformstaatsvertrag trägt dem Rechnung. Er ist durchaus zukunftsweisend, und deshalb werden wir ihm auch zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)
Ludwig Hartmann
Danke schön. – Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Harald Meußgeier von der AfD-Fraktion vor. – Bitte schön.
Harald Meußgeier AfD
Sehr geehrte Frau Fehlner, Sie haben vorhin von einer Demokratie gesprochen. (Martina Fehlner (SPD): Ich verstehe Sie nicht!) – Sie haben in Ihrer Rede von Demokratie gesprochen. – Warum lässt man in einer Demokratie den Bürger nicht frei entscheiden, was er sehen und hören möchte?
Martina Fehlner SPD
Ich verstehe Ihre Frage nicht. Ihre Frage ist völlig sinnfrei. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Ludwig Hartmann
Für die Staatsregierung hat Staatsminister Dr. Florian Herrmann um das Wort gebeten. – Bitte schön. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag folgt jetzt der Siebte. Ich bedanke mich sehr herzlich für die guten Beratungen in den Ausschüssen und hier im Plenum. Ich danke insbesondere dem Kollegen Dorow für die ausführliche Darstellung der Inhalte, sodass dies alles nicht drei- oder viermal wiederholt werden muss. Das wurde intensiv diskutiert. Mir ist es aber doch wichtig, mich für die Staatsregierung zu Wort zu melden. Ich möchte noch einmal betonen, dass es tatsächlich die Staatsregierung war, insbesondere in der Person des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder, die sich maßgeblich an diesen Beratungen innerhalb der Ministerpräsidentenkonferenz bzw. in der Ebene darunter, in der Rundfunkkommission, an dieser Diskussion beteiligt hat. Diese Diskussion war über Parteigrenzen hinweg von konstruktiver Zusammenarbeit geprägt. Nicht alle Länder sind unionsregiert; aber am Ende gab es einen Konsens. Ich betone das deshalb, weil wir das Ziel verfolgt haben – genau wie das Haus hier mehrheitlich das Ziel verfolgt –, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfest zu machen. Das bedeutet, diejenigen, die konstruktiv zur Diskussion beitragen und auch diejenigen, die heute zustimmen, sind Befürworter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und halten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für eine zentrale Säule unserer Medienlandschaft, und zwar mit allen Änderungen, die sich über die letzten Jahrzehnte ergeben haben. Wir sind nicht mehr in der Phase der Nachkriegszeit, in der es nur terrestrische UKW-Verbreitung gegeben hat und in der enorme technische Begrenzungen vorhanden waren, die eine prinzipielle Gefahr für die Vielfalt der Medienlandschaft dargestellt hat. Deshalb ist sie monopolistisch über die öffentlich-rechtlichen Anstalten organisiert worden. Mittlerweile leben wir in der dualen Realität. Wenn man es genau nimmt, leben wir in einer trialen Realität, weil über die Plattformen und die unterschiedlichsten Online-Akteure zusätzliche Anbieter dazugekommen sind. Trotzdem sind wir fest davon überzeugt, dass in dieser neuen, modernen Medienwelt der öffentlich-rechtliche Rundfunk als zentrale Säule eine wichtige Funktion hat. Mir scheint das mit Ausnahme der AfD hier Konsens zu sein. Die AfD ist aus dieser Debatte raus. Das hat man auch wieder an den Ausführungen ihrer Abgeordneten gehört, da sie für eine grundsätzliche Ablehnung des öffentlich-rechtlichen Systems steht. Aber man darf sich von ihr nicht täuschen lassen; denn sie lehnen nicht nur den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab, sondern sie lehnen letztlich die freie Presse und die freien Medien insgesamt ab. (Zuruf des Abgeordneten Benjamin Nolte (AfD)) Das merkt man daran, wenn Sie von Ihrem komischen "Bürgerfunk" reden. Ich frage mich, was eigentlich ein "Bürgerfunk" genau sein soll. Ist das etwas, wo irgendwelche Leute, die so denken wie Sie, sich den ganzen Tag auf die Schenkel klopfen und ihre Sprüche raushauen? Das mag sein, dass das etwas Nettes ist; aber das hat nichts mit freier Presse und freien Medien zu tun. (Zuruf des Abgeordneten Benjamin Nolte (AfD)) Die Funktion von freien Medien ist, die Bürger zu informieren und den Bürgern in unserer Gesellschaft, den Freien und Gleichen in unserer liberalen Gesellschaft, den Weg durch die unendliche Fülle von Informationen zu bahnen und sie in die Lage zu versetzen, an diesem Diskurs der Freien und Gleichen teilzunehmen. Das ist jedenfalls die Vorstellung einer liberalen Gesellschaft, die Sie nicht teilen. Sie haben eine andere Vorstellung einer Gesellschaft. Sie denken die Gesellschaft autoritär. In einer solchen braucht man keine freien Medien und vor allem keine informierten Bürgerinnen und Bürger. Also, den zwanglosen Zwang des besseren Arguments bekommt man nur, wenn die Menschen entsprechend in der Lage sind, sich zu informieren. Es ist selbstverständlich nicht die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Hofberichterstattung zu machen. Es ist auch nicht die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, in der einen oder anderen Richtung politisch zu agieren. Das muss man kritisieren und wird auch kritisiert, wenn es passiert, so zum Beispiel im Rundfunkrat von den Kollegen Dorow, Holetschek und anderen Kollegen. Das ist ein Punkt, der mir besonders wichtig ist: Wir wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Teil des Mediensystems in unserem Land – er erfüllt eine wichtige Funktion für die Demokratie – zukunftsfest machen. Das bedeutet, ihn an die veränderte Medienwelt anzupassen. Das heißt, man muss den Auftrag qualitativ stärken und quantitativ begrenzen. Das Ganze hat natürlich am Ende auch etwas mit Geld zu tun, weil in diesem öffentlich-rechtlichen System die Logik heißt: Das Geld folgt dem Auftrag. Das heißt, wenn die Staatsvertragsparteien oder die einzelnen Landesgesetzgeber der Auffassung sind, es sollten so und so viele Radio- und TV-Sender beauftragt werden, dann müssen die nach der Logik des öffentlich-rechtlichen Systems und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch finanziert werden. Wenn man also Stabilität der Beiträge erreichen möchte, dann muss man entsprechend den Auftrag anpassen. Das ist durchaus angemessen, weil wir eben nicht mehr in der Nachkriegswelt leben, sondern in einer, wo auch private Akteure qualitativ äußerst hochwertigen Rundfunk und Fernsehen betreiben können und wir nicht mehr nur auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angewiesen sind. Darum ist es auch richtig – das wurde ausgeführt –, dass die Spartensender reduziert werden, dass die Hörfunkkanäle reduziert werden, dass man einfach an vielen Stellen, wo man sich diese ganze große Fülle nicht mehr leisten muss, auch einsparen kann. Vor allem aber muss die Kooperation zwischen den unterschiedlichen Medien gestärkt werden. Das wird im Staatsvertrag als einer der zentralen Punkte verankert: die stärkere Kooperation zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit den privaten Rundfunkanstalten. Dabei geht es insbesondere aber auch um die Rücksichtnahme und die Fairness, wenn es beispielsweise um Presseähnlichkeit geht, dass dort die ganz anderen Bedingungen der Verleger nicht konterkariert oder unterlaufen werden. Es müssen also immer – wie man so schön sagt – ein Level Playing Field bzw. einfach faire Marktteilnahmebedingungen gewährleistet werden. Dies ist sozusagen der Geist des Reformstaatsvertrages. Deshalb ist es auch richtig, dass der mehrheitlich in dieser Form beschlossen wird. Ich sage nur noch eines dazu. Liebe Frau Kollegin Kurz, man hat Ihren Worten angemerkt, dass Sie bei der Debatte, ehrlich gesagt, auf dem falschen Zug unterwegs sind. Ihr Tenor heißt immer: Macht ruhig so weiter, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist alles super, ihr werdet so finanziert, wie das alles sein muss; alles, was es bisher gab, ist gut; wir wollen ja nichts einsparen und ja nichts kürzen. – Das ist der falsche Ansatz in einer Welt, in der es zahlreiche andere Anbieter gibt, die das auf privater Basis ganz genauso gut können. Deshalb muss man sich zu dieser Reform zwingen und darf den Rundfunkanstalten nicht sagen: Macht doch, was ihr wollt; ihr bekommt von uns sowieso einen Blankoscheck. – Das wäre, glaube ich, die falsche Vorgehensweise. (Beifall bei der CSU) Frau Kollegin Kurz, wenn ich Ihnen einfach noch einen kollegialen Tipp geben darf: Achten Sie auf Ihre Sprache. Das Wort "Erpressung" im Kontext von Vertragsverhandlungen zu verwenden (Beifall bei der CSU) mit Blick auf den Bayerischen Ministerpräsidenten ist wirklich eine Unverschämtheit. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Meine Damen und Herren, ich sage das noch etwas grundsätzlicher, und zwar deshalb, weil ich mich noch erinnere, dass wir hier vor der Landtagswahl – ich glaube, das war auf Initiative der GRÜNEN – darüber diskutiert haben, irgendwelche Pakte über Fairness und den Umgang miteinander zu schließen, und dann werden hier aber Begriffe verwendet, so wie sie Ihnen passen. Es wird rausgedonnert, wie es Ihnen passt. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Martin Wagle (CSU): Genau! – Zurufe von der CSU – Zuruf von den GRÜNEN: Packen Sie sich mal an der eigenen Nase!) Und wehe, jemand sagt etwas anderes, dann wird sofort verhetzt. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Deshalb rate ich Ihnen in Ihrem Stil zur Mäßigung und es nicht zu übertreiben; denn sonst kann man die ganz links von denen ganz rechts nicht mehr unterscheiden. (Zurufe von den GRÜNEN – Zurufe der Abgeordneten Paul Knoblach (GRÜNE), Jürgen Mistol (GRÜNE) und Toni Schuberl (GRÜNE) – Gegenruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das sagt der Richtige! – Unruhe – Glocke des Präsidenten) Im Übrigen sage ich Ihnen das gerne noch einmal inhaltlich. Es geht mir nicht um den Begriff, sondern es geht auch darum, dass die Vorgehensweise der Ministerpräsidenten war, einen Achten Vertrag mit einem bestimmten Mechanismus auszuhandeln. (Michael Hofmann (CSU): So ist es!) Der Mechanismus hätte geheißen: Wir warten mit der nächsten Beitragserhöhung bis zum Jahr 2027, damit wir die Wirkungen des Siebten Vertrages taxieren, einstufen und einschätzen können, damit wir sehen, was sich verändert. Dann ging es aber noch weiter. Dann haben sie sich auf einen Mechanismus für die zukünftigen Jahre geeinigt, der es ermöglicht hätte, dann ohne eine sechzehnfache Landtagsbehandlung tatsächlich in bestimmten Stufungen usw. differenziert zu weiteren Erhöhungen zu kommen. Das war also ein einvernehmliches vertragliches Angebot der Ministerpräsidenten. Dann haben aber die Intendanten geklagt. Angesichts dessen frage ich mich jetzt schon: Wo ist da eigentlich die Erpressung? Das ist auch in der Sache falsch. (Toni Schuberl (GRÜNE): Drohung mit einem empfindlichen Übel! – Michael Hofmann (CSU): Papperlapapp!) Deshalb ist die Hetze umso deutlicher, Herr Schuberl, und ich weise sie noch einmal deutlich zurück. Das sage ich Ihnen auch einmal sehr deutlich. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Hier immer den feinen Maxe markieren und so tun, als hätten Sie das Recht immer auf Ihrer Seite, und dann mit solchen Ausdrücken hier herumwerfen, wie man es bei anderen massiv kritisieren würde. Also, reißen Sie sich einfach mal am Riemen! (Lebhafter Beifall bei der CSU – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Bravo!) Und nebenbei, Frau Kurz: Dass die Auftragslage bei den Produzenten so schlecht ist, liegt nicht an der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern am Totalversagen von Frau Roth in ihrer Funktion als Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bei der Filmreform. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der AfD) Aber als Schluss und positiv formuliert: Die Intendanten haben bei der Rundfunkfinanzierung zwar ihren sturen Weg eingeschlagen – – (Zurufe der Abgeordneten Stephanie Schuhknecht (GRÜNE), Jürgen Mistol (GRÜNE) und Toni Schuberl (GRÜNE) – Unruhe – Glocke des Präsidenten – Widerspruch bei der CSU) – Ich stelle nur fest: Wir haben drei Jahre lang diskutiert, und am Ende ist nichts herausgekommen. Das kann man als "Totalversagen" bezeichnen. Das ist noch höflich formuliert. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abgeordneten Jürgen Mistol (GRÜNE)) Abschließend sage ich: Die Intendanten klagen; dementsprechend wird der Vertrag auch nicht unterschrieben. Das ist auch logisch, wenn ich sage: "Der Weg geht hier lang", und die sagen dann aber: "Wir wollen aber mit dem Kopf durch die Wand und wollen sozusagen alles". In der Konsequenz gibt es dann halt das alte Angebot nicht mehr. Das ist sozusagen der Konflikt mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Im Übrigen besteht Konsens. Das sieht man auch daran, dass die Intendantinnen und Intendanten bei den Reformbemühungen, auch beim Bayerischen Rundfunk, voranschreiten und Veränderungen schon eingeleitet haben und diese Dinge dann auch spürbar werden. Ich finde es jedenfalls gut, dass wir heute diesem Reformstaatsvertrag zustimmen können. Er setzt wichtige Leitplanken und Anreize. Im Übrigen würde ich es gut finden, wenn sich noch mehr Leute, als es hier tun, für Medienpolitik interessieren würden. Es ist zwar ein sperriges Thema, aber spielt doch im Herzen unserer Demokratie eine ganz zentrale Rolle. Danke schön für die Beschäftigung mit diesem Thema. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ludwig Hartmann
Mir liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. Die erste kommt vom Abgeordneten Vogler von der AfD-Fraktion. – Bitte schön.
Matthias Vogler AfD
Herr Vizepräsident, vielen Dank für die Erteilung des Wortes. – Herr Staatsminister Herrmann, ich bin fassungslos. Selbstverständlich sind wir für freie Medien. Das ist ganz klar. Wir sind auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wenn er abgespeckt ist und wieder zu seiner Kernfunktion zurückgeht und neutral und faktenbasiert Bericht erstattet. (Zuruf von den GRÜNEN) Er soll auch gerne die Opposition kritisieren, aber vor allem auch die Regierung; denn das ist eigentlich seine Aufgabe. Wir wollen aber nicht, dass der Rundfunkbeitrag alle Jahre durch die Decke geht und die Bürger immer mehr geschröpft werden. Bis auf ein paar wenige Ausnahmefälle kann man sich von diesem Beitrag nicht befreien lassen. Da gibt es andere Möglichkeiten, zum Beispiel eine Pay-TV-Abgabe; dann kann man das kucken und dafür auch bezahlen. Wenn das Produkt gut ist, konsumieren es die Bürger auch. Wenn sie aber täglich trotz Umfrageergebnissen durch Wokeness, Gendergaga und Sonstiges, was die Leute nicht hören wollen, bevormundet werden, brauchen sich die Öffentlich-Rechtlichen nicht zu wundern, wenn keiner mehr einschaltet und das konsumiert. Sie wollen sich ihre Meinung frei und ungehindert bilden. Das schaffen einige private und neue Medien, aber nicht mehr der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Das kritisieren wir. Vielleicht haben Sie dazu auch eine Meinung. (Beifall bei der AfD) Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Meine Meinung dazu lautet: Wenn das stimmen würde, was Sie sagen, dann könnten Sie ja heute ohne Weiteres zustimmen. (Heiterkeit und Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ludwig Hartmann
Es liegt eine weitere Meldung zu einer Zwischenbemerkung der Kollegin Kurz für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. – Bitte schön.
Sanne Kurz GRÜNE
Sehr geehrter Herr Staatsminister Florian Herrmann, wenn Sie gut zugehört hätten, dann hätten Sie gehört, dass wir GRÜNE selbstverständlich Reformen für dringend notwendig und richtig finden. Wir GRÜNE haben den Vertrag auch mitverhandelt. Es wäre komisch, wenn wir dann nicht dahinterstehen würden. Vielleicht kocht bei Ihnen die Wut ein bisschen hoch, und dann wird es mit dem Zuhören schwerer. Sie haben mich persönlich kritisiert. Ich darf Herrn Kollegen Michael Hofmann von der CSU-Fraktion aus dem Protokoll der Plenarsitzung vom 28.11.2024 zitieren, der im Plenum des Bayerischen Landtags in einem anderen Kontext gesagt hat: "Das ist aber Erpressung." Es ging nicht um eine Straftat, sondern er hat seine persönliche Meinung zum Besten gegeben. Ich möchte noch kurz etwas zur bayerischen Filmindustrie sagen. Wir haben alle sehr lange auf die FFG-Novelle gewartet. Wir warten auch jetzt noch auf die beiden anderen Säulen. Ich bin froh, dass das kommt, und hoffe, es wird nicht nur eine freiwillige Selbstverpflichtung. –
Ludwig Hartmann
Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist um.
Sanne Kurz GRÜNE
– Seit 1. Januar sind die Probleme da, seit die Finanzierung nicht mehr da ist. – (Beifall bei den GRÜNEN)
Ludwig Hartmann
Frau Kollegin, die Redezeit ist um. (Zurufe von der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Heiterkeit bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf der Abgeordneten Sanne Kurz (GRÜNE)) Der Staatsminister hat die Möglichkeit zu antworten. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Frau Kollegin Kurz, normalerweise bin ich von den GRÜNEN Whataboutism nicht gewohnt. Egal wer das Wort "Erpressung" verwendet, ich habe es in diesem Zusammenhang und in Ihrer konkreten Verwendung mit Blick auf den Bayerischen Ministerpräsidenten kritisiert. Und dabei bleibe ich auch. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Toni Schuberl (GRÜNE): Ach so, bei ihm darf man das nicht! – Zurufe von den GRÜNEN)
Ludwig Hartmann
Ich bitte um Ruhe. Die Staatsregierung hat ihre Redezeit leicht überzogen. Die Fraktionen haben daher etwas Redezeit dazubekommen. Es besteht die Möglichkeit, sich noch einmal zu melden. Es geht aber um ganz wenige Sekunden, die dazugekommen sind; es wird gleich bei Ihnen angezeigt. – Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließe ich die Debatte, und wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf Drucksache 19/6195 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf Drucksache 19/7220 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Somit ist dem Staatsvertrag zugestimmt worden. Bevor ich den nächsten Punkt aufrufe, möchte ich kurz auf die gerade stattgefundene Debatte eingehen. Ich würde Sie bitten, bei der Wortwahl darauf zu achten, wie es gemeint ist. Ich möchte aber auch ganz deutlich sagen: Der Vorwurf einer politischen Erpressung – wie ich das aufgefasst habe – ist von der Geschäftsordnung gedeckt, und ich möchte das nicht prüfen lassen. Das ist meine Auffassung. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD) – Michael Hofmann (CSU): Sie hat nur Erpressung gesagt! Ich habe nichts von politischer Erpressung gehört!) Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf: Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge Ich rufe auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Pakt für Kindergesundheit: Kindergesundheit immer mitdenken, Verhältnisprävention stärken, medizinische Versorgung verbessern (Drs. 19/7286) Ich eröffne die Aussprache und erteile Frau Kollegin Carolina Trautner für die CSU-Fraktion das Wort. – Bitte schön.
Carolina Trautner CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder sind unsere Zukunft. Deshalb ist es unser aller Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sie gesund und beschützt aufwachsen können sowie gefördert und unterstützt werden, damit sie zu verantwortungsbewussten, eigenständigen, gut gebildeten und gesunden Erwachsenen heranwachsen können. Es ist daher richtig und wichtig, dass sich Ärzte, Krankenkassen und Politik gemeinsam dieser zentralen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe bewusst angenommen und dies im kürzlich beschlossenen Pakt für Kindergesundheit auf Bundesebene deutlich gemacht haben. Dies gilt es natürlich auch im Freistaat mit Leben zu füllen. Kindergesundheit ist ein essenzielles Thema, das oberste Priorität haben muss. Garant für eine gute gesundheitliche Versorgung sind unsere Kinder- und Jugendärzte. Sie sind die Hausärzte für diese Altersgruppe und können und sollen mit ihrer Expertise als wichtige und kompetente Lotsen im Gesundheitssystem wirken. Toll, dass die Kinder- und Jugendärzte ab 1. Oktober auch die Heranwachsenden bis 21 Jahre mitbehandeln dürfen. Das ist für viele ein wichtiger Schritt. Weil sie die Hausärzte, die ersten Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche sind, müssen die Kinder- und Jugendmediziner auch als solche wahrgenommen werden und unter gleichen Rahmenbedingungen arbeiten können wie die Hausärzte. Das gilt sowohl für die Bedarfsplanung als auch für die Einbindung in die Landarztquote. Besonders wichtig für die Nachwuchsgewinnung ist auch die Gleichbehandlung mit den Hausärzten hinsichtlich der Weiterbildungsassistenten; denn diesbezüglich sind Kinder- und Jugendärzte als Gruppe den Fachärzten zugeordnet, was die Zahl der möglichen Assistenten limitieren kann, weil der fachärztliche Topf schlichtweg zu klein ist. Eine Zuordnung zu den Hausärzten wäre dringend notwendig und würde den Kinder- und Jugendärzten sehr weiterhelfen. Natürlich braucht es außerdem eine bedarfsgerechte Anpassung der Gebührenordnung für Ärzte auf Bundesebene. Das gilt für alle. Aber natürlich muss es für junge Pädiater auch attraktiv sein, sich neu niederzulassen. Diesen Nachwuchs brauchen wir ganz dringend. Die sogenannte sprechende Medizin muss unbedingt höher bewertet werden. Nun wurde auf dem Deutschen Ärztetag in Leipzig beschlossen, den Entwurf einer neuen GOÄ, die mit der PKV konsentiert ist, der Bundesgesundheitsministerin vorzulegen. Dadurch können wir hoffen, dass dieses Thema nun endlich vorankommt. Selbstredend gilt es auch, die Kinder und Jugendlichen mitzunehmen, die dieses Thema zuvorderst betrifft. Sie müssen nicht nur überall mitgedacht und berücksichtigt, sondern auch beteiligt und in ihrer Gesundheitskompetenz gestärkt werden. Gesunde Kinder sind besser für die Herausforderungen im Leben gewappnet, sie sind resilienter, besser integriert und auch leistungsfähiger. Das gilt sowohl für die physische als auch – das ist besonders wichtig, das wissen wir nicht erst seit Corona – für die psychische Gesundheit. Ich bin unserer Staatsministerin Judith Gerlach sehr dankbar, dass ihr und ihrem Haus das Thema Prävention so wichtig ist. Wir sind gespannt auf den Präventionsplan, der wichtige Impulse setzen wird. Davon bin ich felsenfest überzeugt. Man kann nicht früh genug mit einem gesunden Lebensstil beginnen. Das fängt bei der ausreichenden Bewegung an und geht weiter zu einer gesunden und ausgewogenen Ernährung, die nicht zu süß, nicht zu fett und nicht zu ballaststoffarm sein darf. Leider verzeichnen Kinderärzte eine Zunahme übergewichtiger Kinder in ihren Praxen, die dadurch auch ein erhöhtes Risiko haben, beispielsweise an Diabetes zu erkranken. Der Landesgesundheitsrat hat sich mit dieser Thematik ebenfalls auseinandergesetzt und eine Resolution mit Empfehlungen verfasst, die durchaus lesenswert ist. Selbstverständlich muss auch die Suchtprävention eine bedeutendere Rolle einnehmen. Alkohol, Tabak und Drogen – ja, auch Cannabis – sind stark gesundheitsgefährdend. Digitale Medien, Videoplattformen, Messenger-Dienste und Social Media, die übermäßig genutzt werden, machen ebenfalls psychisch oder physisch krank oder können in die soziale Isolation führen. Deshalb gilt es auch hier, intensiver aufzuklären und die Medienkompetenz zu stärken. Erfolgreich umsetzen lässt sich das Ganze natürlich nur, wenn alle Akteure zusammenarbeiten und an einem Strang ziehen. Dazu muss die Vernetzung von Kitas, Schulen, Jugendhilfe, medizinischem Fachpersonal und medizinischen Einrichtungen mit den Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern ausgebaut werden. Ein bayerischer Kindergesundheitsgipfel könnte hier wichtige Impulse setzen und in alle Regionen des Freistaats hineinwirken. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Gut wäre auch die Einbeziehung der Kinderkommission, die mit Kollegin Melanie Huml eine ausgewiesene Fachfrau als Vorsitzende hat. Auch Verbände und Institutionen können ihre Praxiserfahrung einbringen und mithelfen, weitere geeignete Handlungsempfehlungen auf den Weg zu bringen. Kindergesundheit geht uns alle an. Nicht nur jedes einzelne Kind und jeder einzelne Jugendliche ist uns wichtig; gesunde Kinder sind die Voraussetzung für ein starkes Fundament, auf dem unsere Gesellschaft eine gelingende Zukunft gestalten und aufbauen kann. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Als Nächster spricht der Kollege Roland Magerl für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Roland Magerl AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag klingt zunächst sehr vielversprechend. Es sind wirklich gute Ansätze dabei. Selbstverständlich wünscht sich jede Fraktion in diesem Haus, dass Kinder gesund aufwachsen, dass Prävention gestärkt und die medizinische Versorgung verbessert wird. Auch ich, Vater von drei Kindern, sage Ihnen offen: Die Gesundheit meiner Kinder ist mir heilig. Doch ein genauer Blick offenbart: Der Antrag ist weniger Zukunftsplanung als doch vielmehr Symbolpolitik, pünktlich wenige Monate vor der Kommunalwahl. Was als ambitionierte Vision verkauft wird, entpuppt sich als Neuauflage überholter Wahlversprechen. Wir erleben seit Jahren Kürzungen beim Familiengeld und Umwidmungen bestehender Mittel. Kolleginnen und Kollegen, Glaubwürdigkeit sieht anders aus. Hinzu kommt: Die Staatsregierung legt einen Aktionsplan vor, ohne einen konkreten Finanzierungsplan, inmitten einer angespannten Haushaltslage und unter dem Druck der Schuldenbremse. Schon jetzt wird bei Familienunterstützung gespart. Wie sollen neue, millionenschwere Programme dann realistisch finanziert werden? – Diese Frage bleibt leider unbeantwortet. Dabei sprechen die nackten Zahlen eine eigene Sprache: Bayern verfügt aktuell über 37 kinder- und jugendpsychiatrische Einrichtungen. Gleichzeitig wächst aber der Bedarf rasant. Allein im letzten Quartal wurden 36.000 Kinder und Jugendliche in Bayern ambulant psychotherapeutisch betreut, und 54.000 von ihnen suchten Hilfe bei einem Kinder- und Jugendpsychiater. Fast drei Viertel litten unter emotionalen und Verhaltensstörungen, die typischerweise schon in Kindheit und Jugend beginnen. Dazu kommen Entwicklungsstörungen und psychische Belastungsreaktionen, deren Zahl in den letzten Jahren deutlich angestiegen ist. 2023 haben in Bayern 217 Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren einen Suizidversuch unternommen. 23 davon endeten leider tödlich. Diese Zahlen sind ein drastischer Anstieg gegenüber dem Jahr 2019 mit 117 Jugendlichen. Auch diese waren schon zu viel. Es sind vor allem Mädchen. Hinter diesen Zahlen verbergen sich tragische Schicksale und ein dramatisches Versäumnis, psychische Gesundheit endlich zur echten politischen Priorität zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen – Lotsenärzte, Präventionsnetzwerke, zusätzliche Programme – wirken fortschrittlich, führen jedoch in der Praxis zu mehr Bürokratie und staatlicher Einmischung. Dabei sind die Herausforderungen eigentlich glasklar: Laut der MoMo-Studie erreichen über 62 % der Grundschulkinder nicht die empfohlene tägliche Bewegungszeit. 74 % überschreiten die maximal empfohlenen Bildschirmzeiten. Besonders betroffen sind Kinder aus einkommensschwachen Familien und städtischen Wohnsituationen. Oft fehlen sichere Bewegungsräume oder bezahlbare Freizeitangebote. Die Pandemie hat diese Entwicklungen verschärft. Der Medienkonsum steigt, Übergewicht nimmt zu, und psychische Belastungen wachsen. Das bestätigen alle Studien. Hier müssen die politischen Fehler der Corona-Zeit endlich offen aufgearbeitet werden. Schulschließungen, Isolation, ein eklatanter Anstieg psychischer Erkrankungen waren eben kein Zufall, sondern direkte Folge politischer Entscheidungen. Statt Vertuschung brauchen wir eine schonungslose Bilanz. Ein besonders tragischer Aspekt, der uns alle erschüttert hat, ist das Thema Mobbing an Schulen. Der Amoklauf eines Jugendlichen in Graz vor wenigen Wochen hat auf schmerzliche Weise sichtbar gemacht, welche zerstörerische Kraft jahrelange Ausgrenzung, psychischer Druck und eben fehlende Hilfsangebote entfalten können. Auch wenn die Ermittlungen zum Tatmotiv andauern, ist die Debatte mehr als berechtigt. Mobbing kann tödlich enden. Es zerstört den Selbstwert, fördert Depressionen, Rückzug und mediale Flucht. Wer über Kindergesundheit redet, darf Mobbing eben nicht ignorieren. Zum Schluss: Die Integration ideologisch aufgeladener Großthemen wie Klimawandel in Gesundheitspapiere wirkt wie ein Versuch, politische Agenda in die Klassenzimmer zu tragen. Gesundheitsprävention darf kein Instrument für ideologische Indoktrination sein. Sie muss sich konzentrieren auf Bewegung, Medienkompetenz, gesunde Lebensführung und auf Teilhabe. Unsere Forderungen sind: echte passgenaue Prävention vor Ort, besonders für benachteiligte Kinder, mehr Freiräume, weniger Bürokratie für Schulen und Kommunen, Stärkung und Entlastung der Familie, ehrliche Aufarbeitung politischer Fehler, Förderung innovativer, wissenschaftlich erprobter Praxiskonzepte statt wahlkampforientierter Symbolmaßnahmen. Deshalb werden wir uns bei dem Antrag enthalten. (Beifall bei der AfD)
Ilse Aigner
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Kollege Andreas Hanna-Krahl.
Andreas Hanna-Krahl GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Eine kleine Replik auf meinen Vorredner: Herr Magerl, mein Gott, was würde ich mir das wünschen, dass wir es schaffen, dass die Kinder nicht den Schund anschauen, den Sie ins Internet stellen. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der SPD) Aber stellen wir uns vielleicht etwas anderes vor. Stellen wir uns vor, eine alleinerziehende Mutter in Deggendorf ruft verzweifelt mehr als ein Dutzend Praxen an, weil ihr zehnjähriger Sohn seit Wochen nicht mehr zur Schule geht. Das Kind hat Angststörungen, verweigert komplett, aus dem Haus zu gehen, weint jede Nacht. Den ersten freien Therapieplatz gibt es Ende Oktober, nach über 100 Tagen Wartezeit. Kinder warten aber nicht. Ihre Entwicklung kennt keine Pausentaste. Genau in diesem Moment, meine Damen und Herren, legen uns die Regierungsfraktionen aus CSU und FREIEN WÄHLERN einen Antrag vor, der den sogenannten Pakt für Kindergesundheit – Klammer auf: den das Parlament nur aus der Presse kennt, Klammer zu – im Rahmen von vorhandenen Stellen und Mitteln umsetzen will. Übersetzt heißt das: kein zusätzliches Personal, kein zusätzliches Geld, aber ein Berg voller leerer Versprechen. Schauen wir der Realität ins Auge: Kinderärzte in München berichten, dass sie an einem Vormittag über 60 Kinder behandeln. Zeit für ein Gespräch mit den Eltern? – Vielleicht zwei Minuten. Die stationären Kapazitäten in den Kinderkliniken wurden allein von 1991 bis heute bundesweit um fast ein Drittel weniger. Gleichzeitig müssen Kinder und Jugendliche in Bayern im Durchschnitt dreieinhalb Monate auf eine dringend notwendige Psychotherapie warten. Wer wirklich ernsthaft behauptet, dass man diese Situation ohne zusätzliches Personal und ohne zusätzliche Mittel lösen kann, der verweigert sich schlicht der Realität. Sie fordern in Ihrem Antrag, Verhältnisprävention zu stärken. Gleichwohl war es die CSU, die im Rahmen der Bundesratssitzung die Verhältnisprävention abgelehnt hat, aber okay. Verhältnisprävention klingt großartig, klingt visionär. Was bedeutet das konkret? – Das bedeutet gesundes Mittagessen in den Schulen; das bedeutet Schwimmkurse für alle; das bedeutet sichere Radwege; das bedeutet Suchtprävention in den Jugendzentren. Meine Damen und Herren, all das gibt es nicht umsonst. Dieser Antrag wirkt auf uns ehrlicherweise wie ein Feuerlöscher ohne Löschmittel. Er glänzt wunderbar schön an der Wand, aber im Notfall wird sich dadurch nichts ändern. Dann sprechen Sie noch von der GOÄ-Reform in Berlin, um Kinder- und Jugendärzte besser zu vergüten. Schön, das ist absolut richtig. Aber meines Wissens sind wir in München und zuständig für den Freistaat Bayern und nicht für die gesamte Bundesrepublik. Was wir in Bayern heute beschließen könnten, wäre aber etwas anderes. Wir könnten zusätzliche Weiterbildungsstellen für Pädiatrie und Kinder- und Jugendpsychiater und -psychiaterinnen beschließen. Wir könnten eine Alternative zur Landarzt- und Kinderarztquote beschließen, die im ländlichen Raum wirklich ankommt. Wir könnten heute beschließen, dass wir eine finanzierte Hospitationspflicht in den Kinderkliniken einführen, damit junge Ärztinnen und Ärzte auch wirklich praktische Erfahrungen sammeln können. Wir könnten heute sogar beschließen, dass wir im Rahmen der notarztärztlichen Ausbildung ein Curriculum einführen, das pädiatrische Notfälle enthält. Meine Damen und Herren, wir brauchen keine neuen Überschriften. Wir brauchen einen ganz konkreten Handlungsplan. Dass wir die Überschriften, die Sie heute formuliert haben, nicht negieren können, zeigt sich dadurch, dass wir heute auch zustimmen werden. Aber ganz ehrlich, meine Damen und Herren: Da ist ganz, ganz viel Luft nach oben. Ich erwarte eine deutliche Steigerung im Rahmen der nächsten Haushaltsverhandlungen. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ilse Aigner
Die nächste Rednerin ist die Kollegin Ruth Waldmann für die SPD-Fraktion.
Ruth Waldmann SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen hier im Hohen Haus! Die Gesundheit unserer Kinder ist uns natürlich eines der wichtigsten Anliegen, ist eine der wichtigsten Aufgaben, die wir haben. Das müssen wir immer im Blick haben. Da hilft auch ein solcher Pakt, wie er auf Bundesebene beschlossen wurde. Wer will denn da dagegen sein? Auch wir als SPD werden das unterstützen. Wir müssen aber schon einige kritische Hinweise geben, weil dazu eben mehr als das gehört, was uns jetzt in diesem Antrag vorgelegt wurde. Das Wichtigste zuerst – das ist gerade schon genannt worden: Am meisten würde es den Kindern wohl helfen, wenn ihre medizinische Versorgung wirklich immer und zuverlässig klappt, wenn nicht Kinderarztpraxen fehlen würden und Kinderkliniken und Kinderstationen, die wir absolut und dringend brauchen, nicht leerstehen würden, weil das Personal fehlt. Das ist leider auch Realität in Bayern. Kranke Kinder müssen leider immer wieder abgewiesen oder weit weg verlegt werden. Ich muss daran erinnern, dass wir hier im Hohen Haus schon heftige Diskussionen hatten, weil die Regierungsseite erklärt hat, dass es bei der medizinischen Versorgung von Kindern in Bayern überhaupt keine Probleme gäbe. Umso besser, wenn wir jetzt vom Schönreden wegkommen und uns in Bayern an diesem bundesweiten Pakt beteiligen. Sie beschränken sich in diesem Antrag aber auf allgemeine Appelle und Dinge, die hauptsächlich auf Bundesebene zu regeln sind, und Sie lassen eben doch einige ganz wesentliche Aspekte des Paktes weg. Dazu gehört der faire Zugang zur frühen Bildung, Schutz vor Klimawandel, vor allem auch aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am Gesundheitssystem und Schulen und Kitas als Ort der Gesundheitsförderung. In diesem Pakt, den Sie unterzeichnet haben, wird zum Beispiel ganz besonders das Impfen als Grundpfeiler einer nachhaltigen Krankheitsprävention hervorgehoben. Gleichzeitig legen Sie dem Hohen Haus ein Modernisierungsgesetz vor, in dem Sie allen Ernstes und eigentlich auch ohne Not die Impfberatung und Erhebungen zu Impfraten in allen Schulen in den 6. Jahrgangsstufen abschaffen wollen. Das passt nicht zusammen. Da sollten Ihre Worte und Ihre Taten schon übereinstimmen. Das gilt auch für den Zusammenhang der Bedeutung von Bewegung und der möglichen Diskussion, dass in den Grundschulen Sportstunden wegfallen könnten. Darauf müssen wir an dieser Stelle unbedingt achten. (Beifall bei der SPD) Explizit steht in diesem Pakt ja auch, dass sich die Kinderkommissionen der Länder mit den Inhalten dieses Paktes befassen sollen. Das umgehen Sie jetzt aber mit diesem Antrag und ziehen das von der KiKo, die wir auch hier im Landtag haben, weg und hin zur Regierung, aber nur Teile dieses Paktes. Wir als SPD wollen diesen Pakt für Kindergesundheit so, wie er gegründet wurde, und so, wie er von führenden Expertinnen und Experten formuliert und unterzeichnet wurde, in allen Punkten unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)
Ilse Aigner
Und nun spricht der Kollege Anton Rittel für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.
Anton Rittel FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Präsidentin, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorab ist zu sagen: Wir stimmen dem Antrag zum Pakt für Kindergesundheit zu. Ich erinnere daran: Wir, die FREIEN WÄHLER und die CSU, haben schon einen Antrag gestellt, mit dem die kinder- und jugendärztliche Versorgung in Bayern verbessert werden soll. Er ist am 27. Februar dieses Jahres vom Landtag beschlossen worden. In diesem Kontext ist es für mich selbstverständlich, auch den heute vorliegenden Antrag der CSU und der FREIEN WÄHLER zu befürworten, damit Kinder immer mitgedacht und Gesundheitsbeteiligung und die Kompetenzen auf allen Ebenen gestärkt werden und somit die medizinische Versorgung weiter verbessert wird. Kinder- und Jugendärzte sollen Lotsen im Gesundheitssystem werden. Sie sind die Hausärzte der Jugendlichen und der jungen Erwachsenen. Wir sollten uns auch bewusst werden, dass bereits in fünf Jahren mindestens die Hälfte der Kinder einer übermäßigen Krankheitslast ausgesetzt sein wird. Insoweit kommen wir den Forderungen des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte nach, die Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern. Zu befürworten ist außerdem ein bayerischer Kindergesundheitsgipfel, der Institutionen, Verbände und die Kinderkommission des Landtags zusammenführt, um den Pakt für Kindergesundheit in Bayern mit Leben zu erfüllen. Nicht zuletzt müssen die Verträge für hausärztliche Versorgung auf die Kinder- und Jugendmedizin ausgeweitet sowie die Vergütung durch eine angepasste Gebührenordnung für Ärzte verbessert werden. Zu dem Dringlichkeitsantrag der Bayernkoalition bitte ich zum Wohle der Kinder um Zustimmung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Ilse Aigner
Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 19/7286 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU. Gegenstimmen? – Enthaltungen! – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. (CSU) Schutz des Sinneserbes - Bekräftigung der Initiative zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Drs. 19/7287) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Klagerecht gegen Landwirte und Brauereien im ländlichen Raum eindämmen: Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Drs. 19/7295) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile das Wort der Kollegin Marina Jakob.
Marina Jakob FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich noch gut erinnern: 5. Klasse; ich, Mädel vom Land, kleines Dorf, circa 1.600 Einwohner, bin in die große Stadt, nach Augsburg, in die Schule gegangen. Ich bin in die Stadt gefahren. Alles neu. Für mich hat es dort gestunken. Für mich war es dort laut. Im Gegensatz dazu kamen meine Freundinnen mit mir mit dem Bus mittags nach Hause, sind ausgestiegen und haben gesagt: Boah, Marina, bei euch auf dem Land stinkt es ja. Warum? – Wir hatten damals noch zwei schweinehaltende Betriebe in unmittelbarer Nähe zur Bushaltestelle. Für mich war das tatsächlich ganz normal; ich habe das schon gar nicht mehr gerochen. Ich bin dort aufgewachsen, und das hat einfach dazugehört. Ein Weiteres. Ich wohne in der Nähe der Kirche. In der Früh um sechs läuten die Kirchenglocken; sie fangen zu bimmeln an. Andere regen sich vielleicht auf: Um Gottes willen, mein Schlaf wird gestört. Ich denke mir an den meisten Tagen: Yeah, ich kann mich umdrehen und kann noch eine halbe Stunde länger schlafen und freue mich darüber. Was soll das alles sagen? – Das alles sind Geräusche, das sind Töne, das sind Gerüche, das sind Eindrücke, die unsere kulturelle Identität in unserem schönen bayerischen Heimatland ausmachen: Kuhglocken, Hahnenkrähen oder auch der Brotduft aus den unzähligen Bäckereien, den Handwerksbäckereien, die es bei uns in Bayern Gott sei Dank noch zur Genüge gibt. Alles das gehört zu Bayern dazu. Wir wollen, dass diese Betriebe, auch landwirtschaftliche Betriebe, das Handwerk und auch das Kirchturmläuten dort weiter bestehen bleiben können, ohne durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz Einschränkungen zu erleiden. Was passiert denn oft? – Die Wohnbebauung rückt immer näher heran. Menschen aus anderen Regionen ziehen auf das Land, in das Dorf, und beschweren sich auf einmal, weil sie diese Gerüche, die Geräusche einfach nicht gewohnt sind. Genau das wollen wir nicht. Wir wollen, dass wir unsere Kultur in Bayern so leben können, wie wir es gewohnt sind und wie wir es seit Jahrzehnten und Jahrhunderten tun. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir fordern keine Pflicht, sondern eine Länderöffnungsklausel zur freiwilligen Ermöglichung im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Länder könnten somit regional differenzieren und das Sinnenserbe bewusst schützen. Ja, das Sinneserbe ist das, was es ausmacht. Es steht für Vielfalt, Eigenart und regionale Identität. Genau das ist es, wofür wir, die FREIEN WÄHLER, und die CSU, mit der wir eine Koalition bilden, stehen. Für uns gilt: Leben und leben lassen! – Dafür müssen wir unsere bayerische Kultur schützen. Schon vor einiger Zeit haben wir dieses Vorhaben in den Ministerrat eingebracht; jedoch wird es bis heute nicht behandelt. Wir wollen deshalb mit unserem Dringlichkeitsantrag dem Ganzen Nachdruck verleihen und bitten um breite Unterstützung. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie bei Abgeordneten der CSU – Zuruf von den FREIEN WÄHLERN: Bravo!)
Ilse Aigner
Als Nächster spricht Kollege Ralf Stadler für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Ralf Stadler AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sehen uns heute mit einem Antrag konfrontiert, der, gelinde gesagt, jeder rationalen Betrachtung entbehrt und eher einem Ideenwettbewerb der Kleinbürgerlichkeit gleicht, als ernsthafte politische Lösungen zu bieten. Meiner Meinung nach ist dieser Dringlichkeitsantrag weder dringlich noch wichtig, sondern ausgemachter Schmarrn. Man will uns weismachen, dass Geräusche und Gerüche, die aus der landwirtschaftlichen Arbeit kommen, plötzlich als kulturelle Güter geschützt werden müssten. Geräusche und Gerüche sind ganz gewiss keine Kunstwerke, kein Kulturgut, das unter Denkmalschutz gestellt werden kann. Sie sind schlicht und ergreifend die natürlichen Begleiterscheinungen des landwirtschaftlichen Alltags – und manchmal auch notwendige Übel. Wenn den FREIEN WÄHLERN ihre Umfragewerte stinken, dann kommen sie mit anrüchigen Anträgen zur Landwirtschaft daher. Dabei sind es die landwirtschaftlichen Betriebe und eben nicht die Geräusche und Emissionen, die wir in diesen verrückten Zeiten schützen müssen. Es geht um die kleinbäuerliche Landwirtschaft, die als Lebensgrundlage unserer ländlichen Regionen agiert, und nicht um das, was diese Betriebe ausstoßen. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit solch einer Ungeheuerlichkeit weiter aufzublähen, halten wir von der AfD für den falschen Weg. Anstatt aus rationaler Sicht fragwürdige Elemente zu ergänzen, sollte vielmehr daran gearbeitet werden, einschränkende negative Elemente herauszunehmen. Denn dieses Immissionsschutzgesetz-Bürokratiemonster nagt schon zu lange an Bayern und seinen Betrieben, auch an seinen ländlichen Unternehmen. Es ist an der Zeit, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die den pragmatischen Bedürfnissen unserer Landwirte gerecht wird, ohne deren essenzielle Freiheit im Keim zu ersticken. Wenn es den FREIEN WÄHLERN mit dem Schutz landwirtschaftlicher Gerüche ernst wäre, warum müssen dann unsere Landwirte mit einem überteuerten Schleppschlauch durch die Gegend fahren? 120.000 Euro für eingebildete Geruchsbelästigungen – das ist ein hoher Preis. Diesen täglich anzutreffenden Irrsinn haben CSU und FREIE WÄHLER im Bayerischen Landtag mit auf den Weg gebracht; das ist so. Auch die Errichtung und der Betrieb von Tierhaltungsanlagen unterliegen Ihren immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, die komplex sein können und oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen. Warum habt ihr denn dagegen nichts gemacht? CSU und FREIE WÄHLER hatten ihre Chancen und Möglichkeiten. Stattdessen streuen Sie Bürgern und Landwirten phantasiebeflügelt einen "Schutz des Sinneserbes" in ihre schon tränenden Augen. Wenn Sie wirklich etwas ändern wollen, sollte schon mehr kommen als das. Geschätzte FW-Männer, wenn Sie schon üblen Gerüchen nachgehen wollen, dann sollten Sie zunächst einmal Ihren muffigen Dringlichkeitsantrag von 2022, den Sie für die heutige Sitzung exhumiert haben, beerdigen. – Danke schön. (Beifall bei der AfD)
Ilse Aigner
Herr Kollege, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung der Frau Kollegin Jakob vor.
Marina Jakob FREIE WÄHLER
Herr Kollege, Sie wissen schon, dass der Schleppschlauch nicht eingeführt wurde, um den Geruch zu reduzieren? Das hat andere Gründe; da geht es um den Ausstoß von CO und Ammoniak. (Unruhe bei der AfD) Ich verstehe gar nicht, warum Sie hier immer so großtun, dass Sie die großen Retter der Landwirte seien. Wir behandeln morgen im Umweltausschuss Ihren Antrag, wonach jährlich 2 % der landwirtschaftlichen Fläche mit Wald aufgeforstet werden sollen. Wenn wir das machten, dann hätten wir bald gar keine landwirtschaftliche Fläche mehr. Sie sind also nicht der Schützer der Landwirtschaft. Sie sind diejenigen, die die Landwirtschaft zerstören wollen. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ilse Aigner
Bitte, Herr Stadler.
Ralf Stadler AfD
Liebe Frau Kollegin, ich bin nicht im Umweltausschuss und weiß nicht, was dort morgen beraten wird; ich bin Mitglied des Landwirtschaftsausschusses. Aber, ich bin in der Oppositionspartei. Wenn ich sehe, dass etwas nicht rundläuft, dann muss ich als Oppositionsabgeordneter das kritisieren. Wenn Sie das nicht vertragen, dann stimmt etwas nicht mit Ihnen. So einfach ist das. (Unruhe)
Ilse Aigner
Als Nächster spricht für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Kollege Christian Hierneis.
Christian Hierneis GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Und schon wieder die FREIEN WÄHLER als Retter des ländlichen Raums! Vor drei Jahren habt ihr genau den gleichen Antrag gestellt; damit seid ihr ins Fernsehen gekommen. Ins Fernsehen kommt der Wirtschaftsminister öfter und ihr nicht so oft. Da habt ihr gedacht: Das machen wir noch einmal; dann kommen wir noch einmal ins Fernsehen. Genau! (Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN) Kein Zwölf-Uhr-Läuten und kein Misthaufen mehr ohne FREIE WÄHLER – das zu verkaufen ist der tiefere Sinn des Antrags. Es ist aber ein reiner Schaufensterantrag, der uns leider null weiterhilft. Zur Sache! Kirche, Kuhglocken und der Hahnenschrei gehören wie der Bulldog natürlich zum Landleben. Die Klagen dagegen gefallen auch uns nicht. Sie wollen jetzt das Bundes-Immissionsschutzgesetz ändern. Aber ist eine Gesetzesänderung wirklich der richtige Weg? Schauen wir doch einmal in das Gesetz: Das Bundes-Immissionsschutzgesetz schützt Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Bei Lärm gilt: Was über den Grenzwerten liegt, ist zu laut. Was unter den Grenzwerten liegt, ist erlaubt und legal. Für den Geruch gibt es die TA Luft und die Geruchsimmissions-Richtlinie, und es gibt § 906 BGB, der auch einiges regelt. Unsere Gerichte entscheiden schon heute auf der Grundlage der bestehenden Gesetze genau so, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern: Sie wägen ab zwischen den berechtigten Interessen der Anwohner und dem kulturellen Stellenwert von Geräuschen und Geräuschen. Braucht es also wirklich ein Gesetz? Ich glaube, wir brauchen hier etwas ganz anderes. Wir brauchen mehr Akzeptanz, mehr Toleranz und mehr Miteinander. Ein Kommentar aus "agrarheute" vom 29. Januar 2021 – kurz bevor ihr von den FREIEN WÄHLERN zum ersten Mal diesen Antrag gestellt habt – bringt es auf den Punkt. Unter der Zwischenüberschrift "Gesetze schaffen kein Verständnis" heißt es dort: "Die Akzeptanz für den krähenden Gockel oder das blökende Schaf muss heutzutage offenbar per Recht […] erzwungen werden. Doch Verständnis entsteht so nicht, im Gegenteil. […] Mehr seriöses Wissen um die […] Nahrungserzeugung schon bei Stadtkindern würde weit mehr zum dörflichen Frieden beitragen als jeder Kulturschutzparagraph." Dem stimmen wir GRÜNEN voll zu. Seit vielen Jahren fordern wir, die Vermittlung von Alltagskompetenz und Wissen über unsere Landwirtschaft und die Lebensmittelerzeugung in der Schulbildung stärker zu verankern: keine Eier ohne Hahn, keine Biomilch ohne Kuh, kein Weizen und kein Quinoa ohne Bulldog. Wenn das gelehrt wird, dann steigt auch die Akzeptanz. Und wer ist dafür zuständig? – Ihre Ministerien für Umwelt und für Kultus. Wenn Sie da endlich etwas machen würden, bräuchten wir keine neuen Gesetze. Ganz klar: Das Zwölfuhrläuten, der Hahn, der Misthaufen, die Kuhglocken und der Bulldog gehören zum Dorf, zu Bayern und damit zu unserer Heimat. Ein neues Gesetz brauchen wir nicht. Ein neues Gesetz allein würde auch die Zahl der Klagen, die Sie in der Begründung anführen, nicht verringern. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen reichen völlig aus. Und: Wollten Sie nicht Bürokratie abbauen und Gesetze streichen, statt neue Gesetze zu schaffen? (Beifall bei den GRÜNEN) Da wir beim Grundgedanken einer Meinung sind, nicht aber beim Weg zum Ziel, werden wir uns zu Ihrem Antrag enthalten. – Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ilse Aigner
Als Nächste spricht Frau Kollegin Ruth Müller für die SPD-Fraktion.
Ruth Müller SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! So zuverlässig wie der Hahn kräht, kommt der Antrag der FREIEN WÄHLER zum Schutz des Sinneserbes wieder einmal auf die Tagesordnung. Auch diesmal wird wieder so getan, als ob Bürgerinnen und Bürger reihenweise gegen das Kirchenläuten oder den Breznduft klagten. Natürlich kennen wir alle die berühmten "Not-in-my-Backyard"-Rufer. Diese kommen eben nicht nur aus der Nachbarschaft, sondern manchmal sogar in Gestalt des bayerischen Wirtschaftsministers daher, nämlich wenn es um Windräder und Stromtrassen geht. Ja, unsere ländlichen Regionen haben ihre Besonderheiten, und das ist auch gut so. Ich selbst komme aus der Hallertau, und der Hopfenduft im September ist für mich echtes Heimatgefühl. Aber in meiner Region gibt es auch die höchste Schweinedichte in Bayern. Ich kann Ihnen eines sagen: Auch das ist ein sehr prägnanter Geruch, aber schützenswert ist er deshalb noch lange nicht. Genau da liegt das Problem: Wer entscheidet eigentlich, welcher Geruch, welcher Klang kulturell wertvoll ist und was einfach nur nervt oder sogar gesundheitsschädlich ist? Es gibt bereits klare gesetzliche Regelungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Lärm, Gerüche und Emissionen abwägen, mit gesundem Menschenverstand, den Sie als FREIE WÄHLER eigentlich immer propagieren, und mit Blick auf die Interessen aller Beteiligten. Wir brauchen deshalb keine zusätzlichen Klassifizierungen für Sinneserbe nach Gutdünken. Die FREIEN WÄHLER wollten eigentlich einmal Bürokratie abbauen. Gleichzeitig fordern sie jetzt ein bürokratisches Sondergesetz für Dorfromantik. Wir dagegen sagen: Leben und leben lassen. Das geht am besten mit Respekt, gegenseitiger Rücksichtnahme und einem rechtlichen Rahmen, der nicht auf Gefühle, sondern auf Rechtssicherheit setzt. Deshalb lehnen wir diesen Dringlichkeitsantrag ab. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Ilse Aigner
Abschließend kommt zu diesem Dringlichkeitsantrag Herr Kollege Alexander Flierl für die CSU-Fraktion zu Wort.
Alexander Flierl CSU
Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Leben auf dem Land ist mehr als eine Postleitzahl oder ein geografischer Ort. Es ist eine Gemeinschaft, ein Netz aus Nachbarschaft, Verantwortung, gewachsenen Strukturen und auch Traditionen, die über Generationen hinweg gepflegt werden, ein Geflecht aus Zusammenhalt, Arbeit und Kultur. Diese gelebte Alltagskultur spiegelt sich nicht nur in Festen und Feiern wider, sondern ganz konkret in alltäglichen Dingen wie Geräuschen, Gerüchen, dem Klang der Kirchenglocken und gackernder Hühner sowie dem Duft von frischem Brot aus der Bäckerei oder den Gerüchen aus dem Stall. Wer morgens in einem Dorf oder in einem kleinen Ort aufwacht, hört nicht selten zuerst den Hahn krähen, was nicht als Lärmbelästigung zählen soll, sondern als Symbol eines natürlichen Tagesrhythmus. Wer zu den verschiedenen Tageszeiten dem Klang der Kirchenglocken lauscht, weiß: Das ist Heimat; das ist Zusammenhalt; das ist Kultur. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Auch wer den Geruch von frisch gemähtem Gras oder den Stallgeruch vom Bauernhof nebenan wahrnimmt, lebt mitten im Alltag, der seit Jahrhunderten die Kulturlandschaft Bayerns prägt. Das alles gehört dazu. Das ist kein Hintergrundgeräusch, kein Hintergrundrauschen, sondern das ist Ausdruck einer gewachsenen Identität. Genau das verdient unseren Schutz und bedarf einer eindeutigen gesetzgeberischen Wertung. Wir wollen dieses Sinneserbe schützen, dieses gewachsene Miteinander von Klang, Geruch und Atmosphäre; denn dieses gerät zunehmend unter Druck. Gerade in unseren kleinen Orten ändern sich die Erwartungshaltungen. Man denkt hier an die perfekte Ruhe und an ein Bilderbuchdorf, das ohne echte Landwirtschaft und ohne ausgeübtes Handwerk mit der gelebten Realität nicht übereinstimmt. Deswegen brauchen wir hier eine ganz klare gesetzgeberische Regelung, die auch in das Bundesimmissionsschutzrecht eingefügt werden soll. Hier muss klargestellt werden, dass diese Sinneseindrücke kein Lärm und keine Geruchsbelästigung sind, sondern dass sie das Leben in unseren Dörfern abbilden. Dieses Leben muss man spüren, hören und riechen. Deshalb unterstützen wir diesen Dringlichkeitsantrag aus voller Überzeugung. Wir brauchen einen rechtlichen Rahmen, der dieses Sinneserbe schützt, also genau jene ortstypischen und kulturell gewachsenen Geräusch- und Geruchsimpressionen, die seit jeher Teil unseres Alltags sind. Ich möchte eines klarstellen: Wir sprechen hier nicht über Industriebetriebe oder Großanlagen, die das Leben in unseren kleinen Orten beeinflussen können. Wir sprechen über traditionelle Elemente des Alltags, die unser kulturelles Erbe und unsere Lebensweise im ländlichen Raum ausmachen, nicht mehr und nicht weniger. Das hat auch nichts mit falsch verstandener Heimattümelei oder einem verklärten, idyllischen Postkartenbild unseres Landlebens zu tun. Ganz im Gegenteil: Es geht hier um die Lebens- und Arbeitsrealität in unseren Dörfern und Orten, um die Realität vieler Menschen, Landwirte, Handwerker, Wirte und Familienbetriebe, die auf ihren Höfen arbeiten, ihre Produkte erzeugen, Tiere versorgen und Tag für Tag für die Versorgung ihrer Regionen sorgen. Diese Menschen brauchen Rechtssicherheit und gesellschaftliche Rückendeckung. Genau darum geht es in diesem Dringlichkeitsantrag. Es ist bedauerlich, dass dieser Vorstoß im ersten Anlauf im Bundesrat gescheitert ist. Wir sollten hier aber die Hoffnung nicht aufgeben, ganz im Gegenteil. Ich glaube, es ist ganz entscheidend, dass wir die Staatsregierung bitten, bei diesem Thema weiter dran zu bleiben und zu versuchen, auf föderaler Ebene im Dialog zu überzeugen und eine Lösung in dieser Sache herbeizuführen. Deswegen ist für uns ganz klar: Wir sagen Ja zum Sinneserbe. Wir sagen aber Nein zu einer Aushöhlung des Immissionsschutzrechtes, wie es der nachgezogene Dringlichkeitsantrag der AfD bedeuten würde. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Zu einer Zwischenbemerkung hat sich Herr Kollege Martin Huber von der AfD-Fraktion gemeldet.
Martin Huber AfD
Herr Kollege Flierl, ich komme selbst aus einem Dorfgebiet. Sie wollen nur die Symptome behandeln. Was ist denn die Ursache? – Ich sitze seit 20 Jahren im Bauausschuss. Der Baudruck auf dem Land ist groß. Die Kommunen dürfen keine Dorfgebiete ausweisen, sie weisen allgemeine Wohngebiete aus. Hier ist das Immissionsschutzgesetz so hart, dass der Bauer das Nachsehen hat. Sie sind doch an der Regierung. Wäre es nicht besser, das Immissionsschutzgesetz so zu gestalten, dass die Kommune die Möglichkeit erhält, Dorfgebiete und nicht nur allgemeine Wohngebiete auszuweisen? Darüber reden wir schon seit 20 Jahren. Dann kommen die Leute aus der Stadt, es stinkt, und dann gibt es den ganzen Ärger. Sie sind doch an der Regierung. Haben Sie darüber noch nicht nachgedacht? Und dann: Gerüche schützen. – Leute, bleibt doch auf dem Teppich und überlegt, von welchen Problemen die Leute wirklich betroffen sind. Wieso ist das nicht möglich? Der Baudruck kommt aus den Städten.
Ilse Aigner
Herr Kollege, Sie müssen eine Frage stellen.
Martin Huber AfD
Die Frage lautet: Seid ihr noch nicht darauf gekommen, dass in den Dörfern Dorfgebiete ausgewiesen werden sollten und nicht nur Wohngebiete? Oder wisst ihr das nicht? (Beifall bei der AfD)
Ilse Aigner
Bitte, Herr Kollege Flierl.
Alexander Flierl CSU
Zunächst einmal ganz klar: Bayern lebt vom Zuzug. Jeder freut sich über neue Nachbarn. Das muss ich einmal unterstreichen. Unsere Orte wachsen, und unser Land wächst. Das zeigt, dass wir ein wirtschaftlich starker Freistaat sind. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Uns geht es darum, das, was das Leben in unseren kleinen örtlichen Gemeinschaften prägt, anzuerkennen. Diese Punkte sind schützenswert. Sie sollten nicht so leicht beklagt werden können. Das hat nichts mit den Punkten zu tun, die Sie angesprochen haben. Uns geht es darum, vertretbare Geräusche und Gerüche, wie sie auf dem Dorf und in kleinen Orten vorkommen, zu schützen. Wir brauchen dafür eine Länderöffnungsklausel und eine klare gesetzgeberische Haltung. Wir wollen deshalb eine klare gesetzgeberische Wertung vornehmen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Dringlichkeitsanträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der FREIEN WÄHLER und der CSU auf Drucksache 19/7287 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und der CSU. Gegenstimmen! – Das ist die Fraktion der SPD. Enthaltungen! – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der AfD. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen. Wer dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/7295 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Ich rufe auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Northvolt aufklären - Haushaltsuntreue bestrafen! (Drs. 19/7288) Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Kollege Andreas Winhart. (Beifall bei der AfD)
Andreas Winhart AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Eines muss uns allen immer klar sein: Steuergeld ist immer das Geld des Volkes. Es ist natürlich gerade in Zeiten leerer Kassen, aber auch in Zeiten von Rekordsteuereinnahmen wichtig, dass wir sorgsam und achtsam damit umgehen. 9,77 Milliarden Euro zahlen wir Bayern in den Länderfinanzausgleich. Die 600 Millionen Euro, die hier bei Northvolt über die KfW verbraten wurden, sind 6 % davon. 6 % von dem, was wir in den Länderfinanzausgleich gezahlt haben, sind jetzt futsch. Erinnern wir uns kurz noch einmal und halten uns einmal vor Augen, was eigentlich passiert ist: Es gibt den schwedischen Batteriehersteller Northvolt, der sich in Norddeutschland ansiedeln will. Auch bayerische Unternehmen sind mit an Bord, und über 600 Millionen Euro sind über die KfW subventioniert worden. Insgesamt hat das Unternehmen 7,2 Milliarden Euro Schulden. Das heißt, sie sind jetzt pleite, oder wie Herr Habeck sagen würde: Northvolt ist nicht weg, sie arbeiten nur nicht mehr. Es gibt das Werk in Heide. Man hat vonseiten der Gutachter davor gewarnt. Beispielsweise hat PricewaterhouseCoopers ein Gutachten erstellt und davor gewarnt, dass man dieses Investment nie wiedersehen wird. Auch der Bundesrechnungshof hat beispielsweise im Juni 2023 davor gewarnt. Wem war das egal? – Unserem Kinderbuchautor, Herrn Habeck. Er wollte das unbedingt. Er hat das auch politisch zu verantworten, meine Damen und Herren. Was heißt zu verantworten? – Er ist schuld. (Beifall bei der AfD) Und warum kann uns das hier in Bayern nicht egal sein? – Natürlich sind auch bayerische Unternehmen und bayerische Investoren betroffen. Die Bundesrepublik Deutschland ist betroffen, und wir zahlen dieses Desaster auch voll und ganz mit, meine Damen und Herren. Deswegen ist ganz klar: Die Pleite von Northvolt war vorhersehbar. Sie war von Experten angekündigt, und man hat sich vonseiten der Ampel trotzdem für diesen Schritt entschieden. Was können wir jetzt daraus lernen, und warum befassen wir uns heute mit diesem Dringlichkeitsantrag? – Die Medienberichterstattung flaut jetzt allmählich ab, es passiert natürlich nichts. 600 Millionen Euro scheinen den meisten egal zu sein. – Nein, wir fordern hier auf jeden Fall dazu auf, sich dieser Sache noch einmal intensiver anzunehmen. Das ist einer der größten Wirtschaftsskandale in der Bundesrepublik Deutschland. Daran ist niemand anderer schuld als Herr Habeck, der gerne den kompetenten Kinderbuchautor mimt, aber meiner Meinung nach kritikunfähig, eitel, selbstverliebt und natürlich zu jeglicher Klage bereit ist, wenn es um die Kritik an seiner Person geht. Wo müssen wir hin, meine Damen und Herren? – Es ist relativ einfach: Wir brauchen den Straftatbestand der Haushaltsuntreue, wie ihn die AfD seit Jahren fordert und vor dem Sie anscheinend furchtbar Angst haben, wenn wir regieren würden. Wir hätten überhaupt kein Problem damit, wenn so etwas im Strafgesetzbuch stehen würde. Wir sind hier auch nicht die Einzigen, weil es etwas Sinnvolles ist. Herr Prof. Dr. Dr. Bernd Schünemann vom Bund der Steuerzahler beispielsweise hat ein entsprechendes Gutachten geschrieben. Er sagt, einen derartigen Paragrafen brauchen wir dringend wieder, nachdem er vor einigen Jahren anscheinend in Voraussicht abgeschafft wurde. Deswegen ist es wichtig, Verstöße gegen wesentliche haushaltsrechtliche Pflichten bei der Bewilligung von Ausgaben öffentlicher Mittel unter Strafe zu stellen. Das wäre im vorliegenden Fall angemessen gewesen. PricewaterhouseCoopers hat ganz klar gesagt: Macht es nicht! Der Bundesrechnungshof hat es moniert. – Er hat es trotzdem getan. Das ist Vorsatz, meine Damen und Herren. Die Erfassung auffälliger Missverhältnisse zwischen Mitteleinsatz und Nutzen, dass man eben diese ganzen ideologischen Projekte nicht mehr weiterfinanziert, ist absolut geboten. Das gilt natürlich nicht nur auf Landesebene hier bei uns in Bayern, sondern auch auf Bundesebene und auf allen anderen politischen Ebenen. – Daher, meine Damen und Herren, freue ich mich jetzt auf die Zwischenbemerkung, schließe an der Stelle und bitte um die Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag. (Beifall bei der AfD)
Ilse Aigner
Die Zwischenbemerkung kommt vom Kollegen Julian Preidl.
Julian Preidl FREIE WÄHLER
Ihre Rede beweist einmal wieder, wie schwach die Anträge der AfD sind. Ihnen ist schon bewusst, dass Herr Habeck nicht mehr Wirtschaftsminister ist? Das wirkt wie aus dem Archiv, aus der Mottenkiste der AfD. Das ist jetzt nichts Dringliches und nichts Aktuelles. Der Antrag ist einfach nur schwach. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
Ilse Aigner
Herr Kollege Winhart.
Andreas Winhart AfD
Ländliche Gerüche und Geräusche sind schwach, meine Damen und Herren. (Zuruf von den FREIEN WÄHLERN) Sie wissen schon, dass Herr Habeck Bundeswirtschaftsminister war, das zu verantworten hat und es in seiner Zeit war? Also rate ich, einfach einmal ein bisschen im Internet zu recherchieren und einmal in die Tageszeitung zu schauen. Ich bin entsetzt über diese Zwischenbemerkung, muss ich ganz ehrlich sagen. (Beifall bei der AfD – Lachen bei Abgeordneten der GRÜNEN)
Ilse Aigner
Jetzt hat der Kollege Martin Stock für die CSU-Fraktion das Wort.
Martin Stock CSU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus! Ich weiß nicht, ob das draußen gerade laut vernehmliche Donnergrollen eine Art höhere Intervention war, aber nach der Rede meines Vorredners kann ich dem Intervenienten letztendlich nur zustimmen; denn der Antrag basiert auf den Vorschlägen eines Gutachters aus dem Jahr 2011, ist also mit anderen Worten auch nicht gerade von gestern, sondern von vorvorgestern. Auslöser ist die Northvolt-Pleite, und es besteht auch übereinstimmend Einvernehmen darüber, dass hier eine umfassende Aufklärung des Ganzen nottut. Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag ist auch Treiber. Keineswegs kann davon die Rede sein, dass diese Millionenverluste irgendjemandem egal sind. Es gibt dafür parlamentarische Kontrollmechanismen, es gibt Untersuchungsausschüsse. Das bedarf keiner weiteren Initiative aus Bayern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Und auch bei einem so erfolglosen Minister wie Robert Habeck gilt: Wir müssen zwischen politischer Verantwortung und persönlicher Haftung und Bestrafung trennen. "Haften und bestrafen" klingt für manchen populär, ist aber letztendlich nichts anderes als blanker Populismus; denn was bewirkt denn ein solcher Straftatbestand? – Ein Minister lässt dann zur Sicherheit noch einmal fünf Rechtsgutachten erstellen, bevor er entscheidet. Er fragt noch einmal dreißig Juristen, und wertvolle Zeit sowie zusätzliches Geld werden dadurch aufgebraucht. Auch die Angst vor Entscheidungen, die Angst, Entscheidungen zu treffen, kann hohe Schäden verursachen. Wir sollten vielmehr die Minister und die Verwaltungsebenen befähigen, auch unter Zeitdruck und mutig Entscheidungen zu treffen. Hinterher kann man immer schlau reden, hinterher ist man immer schlauer. (Zurufe von der AfD) Ich sehe es als problematisch an, wenn hier auch gefordert wird, den Straftatbestand auf Mitglieder kommunaler Gremien auszuweiten. Im nächsten Jahr ist wieder Kommunalwahl; es ist jetzt nicht gerade so, dass überall Bewerber für kommunale Gremien reihenweise Schlange stehen. Lassen Sie mich auch ganz klar betonen: Bereits nach geltender Rechtslage können strafwürdige Fälle geahndet werden. Dafür gibt es den Straftatbestand des § 266 des Strafgesetzbuchs, der eben die Fehlleitung von Steuergeldern erfasst. Das erfordert einen Vermögensnachteil, wie er eben auch durch eine bewusste Zweckentfremdung öffentlicher Mittel oder deren Verwendung für ungleichwertige Gegenleistungen entsteht. Es gibt also kein Erfordernis für derartige neue Gesetze. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine Damen und Herren, wir erleben schon jetzt häufig eine Praxis der maximalen Absicherung aus der diffusen Angst vor Fehlentscheidungen, die natürlich durch derartige Anträge nur noch unnötig befeuert werden würde. Viel wichtiger ist doch, eine neue Fehlerkultur zu etablieren. Unser Staat und unsere Verwaltung, aber auch unsere Gremien müssen effizienter werden. Wir dürfen uns nicht durch solche Gesetze weiter lähmen lassen. Wir brauchen einen Mentalitätswechsel, weg von der maximalen Absicherung hin zu einer echten Fehlerkultur. Das ist ein wirkungsvolles Instrument für den dringend benötigten Bürokratieabbau. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Dieser Antrag sendet das falsche Signal. Er ist ein Damoklesschwert für jeden Amtsträger und ein weiterer Hemmschuh für unsere Verwaltung. Meine Damen und Herren, ich war selbst Richter und bin in die Politik gewechselt, zuerst als Bürgermeister, und jetzt darf ich Abgeordneter sein. Ein Grund für den Wechsel war, dass ich nicht nur im Nachhinein feststellen wollte, was falsch gelaufen ist, was man hätte besser machen können. Mein Ziel ist es, aktiv und nachhaltig zu gestalten und voranzugehen. Freude am Tun statt Angst, etwas falsch zu machen, muss wieder im Vordergrund stehen. Das ist der Geist, der wieder durch die Amtsstuben wehen muss. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sanktionsmaßnahmen für bewussten Missbrauch gibt es im Disziplinarrecht bereits, sodass es kein Bedürfnis für diesen Antrag gibt. Ein solcher Antrag kann auch nur von Menschen kommen, die noch nie Verantwortung übernehmen mussten. Möge es so bleiben. Wir wollen Entscheidungsfreude stärken und unsere Exekutive durch Vertrauen weiter zu Mut und Innovation ermuntern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Als Nächster spricht der Kollege Toni Schuberl für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Toni Schuberl GRÜNE
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht mache ich eine kurze Vorbemerkung, weil ich vorhin auch angesprochen worden bin: "Political Correctness hat hier Pause", hat Söder gesagt; aber wenn meine Kollegin dann sagt, dass der Minister den Schwanz einziehe, oder Söder als Elefant im Raum bezeichnet, dann gibt es einen Aufschrei, das sei respektlos und müsse gerügt werden, das sei ein Tiervergleich. – Ja, Leute: Woke is over. Wenn respektvolles, achtsames Reden abgelehnt wird, dann sollte man auch mit den Konsequenzen leben. Ich komme zum Thema: Grundsätzlich ist die richtige Haltung, dass der Staat sich aus der Wirtschaft heraushalten sollte. Beispiele in Bayern für unsinniges und gefährliches Eingreifen des Staates in die Wirtschaft gibt es genug. Ich erinnere nur an die CSU-Spekulationsgeschäfte, die bei der Bayerischen Landesbank zehn Milliarden Euro Schaden verursacht haben. Bis heute müssen die Steuerzahler jedes Jahr Hunderte von Millionen Euro allein an Zinsen hierfür zahlen. Die CSU-Bürgschaft für das Tourismusunternehmen FTI Touristik hat einen Schaden in Höhe von 200 Millionen Euro verursacht. Die CSU-Forderung zur Unterstützung von Lilium ist Gott sei Dank kurz vor der Insolvenz noch gescheitert. Das CSU-Geschäft mit René Benko – der war damals schon vorbestraft – bezüglich der Alten Akademie in München wird uns noch viel Geld kosten. Grundsätzlich sage ich: Hände weg als Staat vom Eingreifen in die Wirtschaft, insbesondere wenn es sich um die CSU handelt; aber (Michael Hofmann (CSU): Mann, ist das flach, ey! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist so flach! Keine Argumente!) strategische Weichenstellungen können notwendig sein, wenn es um die Zukunft des Landes geht. Deshalb sage ich ganz klar: Die damalige Entscheidung von Peter Altmaier von der CDU, Northvolt zu fördern, damit sich das Unternehmen ansiedelt, war richtig. (Beifall der Abgeordneten Stephanie Schuhknecht (GRÜNE)) Die Automobilindustrie bildet mitunter das Rückgrat unserer Industrie; aber das Zeitalter des Verbrennungsmotors ist weltweit vorbei. (Lachen bei der AfD) Das sieht man ganz klar an den Absatzzahlen. (Zuruf von der AfD: Einfach mal in die Tiefgarage schauen!) Das Ringen der deutschen Automobilhersteller, dann bei der E-Mobilität ihre Weltmarktanteile zu verteidigen, ist wichtig. Ich hoffe, sie schaffen es. Aber zur Wahrheit gehört auch: Selbst wenn sie es schaffen würden, ihre Weltmarktanteile im Bereich E-Mobilität so zu halten, wie sie sie beim Verbrennungsmotor halten, wird es einen massiven Abbau von Arbeitsplätzen geben; denn E-Autos haben weniger Teile. Sie haben zum Beispiel kein Getriebe. Das werden vor allem die Autozulieferer spüren. Die Wertschöpfung findet zu einem großen Teil bei der Batterieproduktion statt. Es ist absolut eine strategisch fundamentale Weichenstellung für Deutschland, eine Batterieproduktion nach Deutschland zu holen, und das hat Peter Altmaier richtig gemacht. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU)) Insbesondere war es dann später wichtig, als es eine aggressive Politik der Biden-Administration mit dem Inflation Reduction Act gegeben hat, um Zukunftstechnologien in die USA zu holen. Auch bei dem verschärften Protektionismus, den wir jetzt zu verzeichnen haben, ist es wichtig, Lieferketten im Land zu behalten. Das gilt im Übrigen auch für Chiphersteller, falls das Thema auch noch aufkommt. Deshalb war die Entscheidung von Peter Altmaier richtig, und es war auch richtig, dass Robert Habeck diese Politik weitergeführt hat. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf: Das war falsch! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das war absolut falsch!)
Ilse Aigner
Als Nächster spricht der Kollege Martin Scharf für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.
Martin Scharf FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt habe ich schon gedacht: Ich muss eine andere Rede halten, da geht es jetzt um E-Mobilität usw. – Nein, es geht tatsächlich um den Antrag der AfD und darum, ob man einen neuen Straftatbestand einführen soll. Der Vorgang um Northvolt ist schon ein schwerwiegender Vorgang – wirtschaftlich, politisch und mit Blick auf das Vertrauen der Menschen in das staatliche Handeln. Es geht um öffentliche Mittel in dreistelliger Millionenhöhe, um die Glaubwürdigkeit von Förderpolitik und um die Frage, wie wir als Staat mit Risiken in solchen Projekten umgehen. Das verdient natürlich eine gründliche Aufarbeitung; aber es verdient keine reflexartige strafrechtliche Aufrüstung. Genau das wird heute vorgeschlagen. Aus einem Einzelfall soll ein neuer Straftatbestand der sogenannten Haushaltsuntreue werden. Ein eigenständiger Straftatbestand der Haushaltsuntreue ist entbehrlich, er ist schlichtweg nicht notwendig. Es gibt, wie der Kollege Stock ausgeführt hat, kein Strafbarkeitsdefizit. Bereits nach dem geltenden Recht können Fehlverwendungen öffentlicher Gelder gemäß § 266 des Strafgesetzbuches als Tatbestand der Untreue geahndet werden. Wenn jemand öffentliche Mittel bewusst zweckwidrig einsetzt oder für klar ungleichwertige Leistungen ausgibt, greift dieser Straftatbestand. In ihrem Antrag fordert die AfD nun einen Straftatbestand, der auf den Nachweis eines Vermögensschadens sogar verzichten würde. Das wäre also ein Strafrecht ohne konkrete Schädigung. Damit verlassen wir meiner Meinung nach den Bereich der rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeit; denn jede Entscheidung im öffentlichen Haushalt ist auch ein Abwägungsprozess. Wenn künftig die bloße Abweichung von einem Haushaltsplan – sei es aus Mut, aus politischer Weitsicht oder aus einer Fehleinschätzung heraus – strafrechtlich relevant würde, wäre kein Amtsträger mehr bereit, Verantwortung zu tragen. Genau das brauchen wir in unserem Land: wieder Verantwortung übernehmen. Dafür plädieren wir hier im Landtag, und dafür plädieren wir in den Kommunen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Genau da würden wir mit einem solchen Gesetz das Gegenteil erreichen. So ein Paragraf würde nicht nur Unsicherheit erzeugen, sondern die Verwaltung in vielen Bereichen blockieren; denn wenn das Haushaltsrecht plötzlich von Gerichten ausgelegt und durch Strafandrohung flankiert wird, dann geraten politische Entscheidungsspielräume unter Druck. Die Verwaltung wird gehemmt, effiziente oder auch innovative Lösungen überhaupt zu denken. So schadet man dem öffentlichen Gemeinwesen mehr, als dass man es schützt. Es besteht – ich sage es noch einmal – schlicht kein Bedarf für diese Form der strafrechtlichen Ausweitung. Bei formellen Verstößen gegen das Haushaltsrecht stehen bereits entsprechende Mittel zur Verfügung. Wir brauchen keine strafrechtliche Überformung dort, wo Haushaltsverantwortung bereits durch andere Instrumente gesichert ist. Die AfD versucht mit diesem Antrag etwas, was aus meiner Sicht ein gefährlicher Tabubruch ist: Sie will aus Unzufriedenheit mit politischer Entscheidungspraxis ein Strafrecht formen. Wer das tut, verwischt die Grenzen zwischen politischem Irrtum und strafbarer Handlung, und wer das fordert, der schürt am Ende nicht Aufklärung, sondern Angst. Das hat mit rechtsstaatlicher Kultur nichts mehr zu tun. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab – nicht weil wir die politischen Fragen rund um Northvolt ignorieren, sondern weil wir wissen: Politisches Handeln braucht Mut, Kontrolle und Transparenz, aber kein Strafrecht als Druckmittel. Wer Verantwortung tragen soll, braucht verlässliche Regeln und keine Angst vor nachträglicher Kriminalisierung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Herr Kollege Johann Müller hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.
Johann Müller AfD
Herr Kollege, Sie stellen jetzt hier den Vorgang um Northvolt als einmalig dar. Es gibt immer wieder solche Skandale – ob das ein Verkehrsminister Scheuer oder ob das ein Gesundheitsminister Spahn ist –, es gibt immer wieder solche Ausrutscher, bei denen Millionen und Milliarden von Euro in den Sand gesetzt werden, obwohl diese Leute eigentlich von den Beratern darauf hingewiesen werden, dass diese Entscheidungen falsch sind. Wollen Sie wirklich behaupten, dass hier kein Handlungsbedarf besteht?
Ilse Aigner
Bitte, Herr Kollege Scharf.
Martin Scharf FREIE WÄHLER
Ich habe es gesagt. Es muss aufgeklärt werden, aber nicht mit strafrechtlichen Mitteln. Das ist der falsche Weg. (Andreas Winhart (AfD): Wie denn dann?) Hier hemmen wir. Aufklärung ist wichtig. Wenn immer wieder diese Mittel eingesetzt werden, wird es natürlich nicht mehr zu diesen Vorfällen kommen. Es gibt eine Aufklärung, aber nicht mit strafrechtlichen Mitteln. Das ist der falsche Weg. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Ilse Aigner
Der nächste Redner ist für die SPD-Fraktion der Kollege Volkmar Halbleib.
Volkmar Halbleib SPD
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wenn man industriepolitische oder standortpolitische Ziele verfolgt und Ansiedelungspolitik betreiben will, wird immer eine herausfordernde Frage für Bund und Länder sein, wo sozusagen das rechte Maß ist zwischen dem Ziel, den Mitteln und dem Risiko, das damit verbunden ist. Ich glaube, darum geht es bei Northvolt. Da sind drei Verantwortliche zu benennen: zum einen natürlich schon der Vorgänger von Minister Habeck – er ist schon genannt worden –, CDU-Wirtschaftsminister Altmaier, der sozusagen den Beginn dieses Prozesses begleitet hat. Zum anderen ist es der Bund über die Entscheidung des dann folgenden Wirtschaftsministers Habeck, und es sind bei der Wandelanleihe auch das Land Schleswig-Holstein und der CDU-Ministerpräsident, der sich im Übrigen, was ich positiv finde, auch zur Verantwortung bekannt hat; denn die Risikoabsicherung wurde hälftig geteilt: 300 Millionen Euro übernahm der Bund, 300 Millionen Euro das Land Schleswig-Holstein. Von daher besteht natürlich die Herausforderung, wie man die Anteile bewertet. Man darf nicht vergessen, dass direkte Fördermittel in Höhe von 700 Millionen Euro nicht ausgezahlt worden sind. Da hat man rechtzeitig sozusagen die Bremse gezogen. Aber immerhin haben sich VW und BMW als privatwirtschaftliche Unternehmen mit 1,4 Milliarden Euro an Northvolt beteiligt. Es war also keine Entscheidung, die völlig offen war. Auch das PwC-Gutachten muss viel differenzierter betrachtet werden. Aber natürlich stellt sich die Frage, was ist, wenn man auf ein Pferd setzt und dann die Insolvenz beginnt. Keiner hat sie in der Form vorausgesagt, weil auch der Ausstieg von Scania damit verbunden war. Es war also ein sehr komplexer Sachverhalt. Wie schwierig es manchmal mit der Absicherung von Investitionen ist, wissen wir aus Bayern. Zwei Fälle aus der jüngsten Vergangenheit: zum einen das Flugtaxi Volocopter und die Frage einer Bürgschaft des Freistaats Bayern; da war der Vorwurf aus der CSU an Wirtschaftsminister Aiwanger, man müsse die Bürgschaft doch erklären, natürlich mit Zustimmung des Haushaltsausschusses. Wir wissen heute, wo das Risiko war, und es hat sich dann auch realisiert. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Zum anderen Lilium; damals ging, umgekehrt, der Vorwurf der FREIEN WÄHLER an Bundesminister Habeck. Wir wissen, dass sich bei Lilium ebenfalls die Risiken realisiert haben. Ich glaube, deswegen ist es wichtig, dass wir die Instrumente der Parlamente nutzen, das System von Bundesrechnungshof und von Landesrechnungshof. Das sind wirksame Instrumente der Aufklärung. Der Deutsche Bundestag hat am 25.06. in den Ausschüssen mit der Aufklärung begonnen. Heute, am 2. Juli, hat auf Antrag der SPD auch im Schleswig-Holsteinischen Landtag eine Debatte über die Aufklärung dieses Sachverhalts begonnen. Da stellt sich die entscheidende Frage nach der Verantwortlichkeit, indem die Parlamente sich dieser Sache annehmen, indem Öffentlichkeit und Transparenz hergestellt werden. Der Vorschlag von Prof. Schünemann ist jetzt 14 Jahre alt. Da gibt es so viele Vor- und Nachteile, die man bewerten muss. Zum Antrag der AfD will ich es mal auf einen Nenner bringen: Mit den Instrumenten des Landtags von Schleswig-Holstein und des Deutschen Bundestags sind die Parlamente handlungs- und leistungsfähig, auch in der strafrechtlichen Frage. Eines Antrags der AfD hier im Bayerischen Landtag bedarf es dazu nicht. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Halbleib. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/7288 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Alle anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich nun auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Claudia Köhler u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kommunen endlich unterstützen - zusätzliche Milliarden weitergeben - Nachtragshaushalt jetzt (Drs. 19/7289) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib, Harry Scheuenstuhl u. a. und Fraktion (SPD) Kommunalmilliarde ist Heimatmilliarde! (Drs. 19/7296) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile Frau Kollegin Claudia Köhler von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Claudia Köhler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayerns Kommunen kämpfen mit historischen Defiziten. Gestern erreichte uns alle schwarz auf weiß, was wir schon befürchtet hatten: Die Ausgaben von Städten, Kreisen und Gemeinden im Freistaat stiegen nach den Berechnungen der bundeseigenen Förderbank KfW um 9,2 %, fast doppelt so schnell wie die Einnahmen; sie sind nur um 5 % gestiegen. Das Defizit pro Einwohner in Bayern liegt deutlich schlechter als im Bundesschnitt bei 396 Euro. Ein trauriger Rekord. Noch viel schlimmer ist aber, dass die Bayerische Staatsregierung zuschaut, obwohl sie auf einer milliardenschweren Rücklage sitzt. Das ist nicht verantwortungsvoll, sondern das ist eiskalte Ignoranz gegenüber unseren Städten und Gemeinden. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich habe das schon letzte Woche an dieser Stelle gesagt. Der Städtetag hat noch mehrere Hilferufe abgesetzt, passiert ist aber nichts, außer dass bekannt wurde, dass die Rücklage noch höher ausfallen wird, weil aus einer Erbschaftsteuer unerwartete vier Milliarden Euro überwiesen wurden. Zum Vergleich: Nur im ersten Quartal 2025 belief sich das kommunale Gesamtdefizit in Bayern ebenfalls auf vier Milliarden Euro – ein wirklich dramatischer Höchststand –, und diese Staatsregierung schaut zu, obwohl das Geld da wäre: zehn Milliarden Euro aus der Rücklage plus ein positives Ergebnis 2024 plus vier Milliarden Euro zusätzliche Erbschaftsteuer plus die Bundesmilliarden aus dem Sondervermögen. Wer das weiterhin aussitzt und Bayerns Kommunen hängen lässt, handelt fahrlässig. (Beifall bei den GRÜNEN) Dass diese Staatsregierung in dieser Lage (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Diese Staatsregierung hat Rücklagen!) dann noch nicht einmal rechtzeitig einen Entwurf für den nächsten Doppelhaushalt vorlegen will, um wenigstens Planungssicherheit für die Kommunen zu ermöglichen, ist ein Armutszeugnis. Das Geld kann nicht, es darf nicht in der Rücklage bleiben, bis Sie es wieder einmal für konsumtive Wahlkampfgeschenke verbrauchen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Um Gottes willen!) So kann es nicht weitergehen. Deswegen fordern wir heute per Dringlichkeitsantrag einen zweiten Nachtragshaushalt 2025, um den Kommunen sofort zu helfen und etwas von den zusätzlichen Milliarden weiterzugeben. Die Kommunen haben nämlich kaum Einsparmöglichkeiten. Ganz im Gegenteil, sie bekommen immer noch mehr Aufgaben dazu. Weil hier in Bayern nicht gehandelt wird, schließen Schwimmbäder, schwitzen Schüler in längst sanierungsbedürftigen Schulen bei dieser Hitze, fehlen Wohnungen, müssen Wärmenetze warten und fahren Busse nicht mehr. Die Bezirke in Bayern können ihre Pflichtaufgaben für die Jugend, für die Kultur, für die Menschen mit Behinderungen schon lange nicht mehr erfüllen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn alle diese notwendigen Investitionen ausbleiben, leidet das ganze Gemeinwesen, und es leidet das Vertrauen in die Kraft guter Politik. Das wird den Ehrenamtlichen im Gemeinderat angelastet, dem Kreistag, dem Bezirk, den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen vor Ort. Ihnen wird angelastet, wenn die Dinge nicht mehr zu stemmen sind, wenn die Haushalte nicht mehr auszugleichen sind und unter Kommunalaufsicht gestellt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen vor äußerst wichtigen Kommunalwahlen. Es liegt an Ihnen, CSU und FREIEN WÄHLERN, zu verhindern, dass es noch mehr Demokratiefeinde landauf und landab in unsere Kommunalparlamente schaffen. Es liegt an Ihnen, Kommunen zur Seite zu springen und schleunigst das Vertrauen vor Ort zu stärken. (Beifall bei den GRÜNEN – Widerspruch der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU) und Martin Behringer (FREIE WÄHLER)) Sehen Sie endlich die Not der Kommunen! Geben Sie zu, dass Sie schon viel zu lange gewartet haben! Lösen Sie die Probleme! Geben Sie den Kommunen die zusätzlichen Milliarden aus der höheren Rücklage weiter! (Florian Streibl (FREIE WÄHLER): So ein Quatsch!) Die Staatsregierung ist immer stolz auf ihren schuldenfreien Haushalt, auf ihr Triple A. Das ist aber bitter erkauft, weil Sie die Kommunen die Schulden machen lassen. Der Herr Söder hat immer gute Ideen für die anderen, auch heute wieder. Aber er muss jetzt auch selber mal handeln. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Köhler. – Nächster Redner ist Herr Kollege Harry Scheuenstuhl für die SPD-Fraktion.
Harry Scheuenstuhl SPD
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Leider können wir heute dem grünen Antrag nicht zustimmen. (Zurufe: Oh! – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Ein Realist!) Das hat zwei Gründe: Einmal glauben wir nicht, dass wir mit einem Nachtrags-Nachtragshaushalt, auch wenn er notwendig wäre, heuer noch etwas erreichen werden, weil wir einfach vom Verfahren her nicht weiterkommen oder nicht so weit kommen, wie wir wollen. Zum Zweiten haben wir mit unserem nachträglichen Dringlichkeitsantrag einen anderen Akzent gesetzt. Die GRÜNEN möchten mit diesem Nachtragshaushalt gern laufende Ausgaben und Investitionen bei den Kommunen finanzieren. Wir hätten gern nur die Finanzierung von Investitionen, um – das muss man an der Stelle einfach sagen – den Kommunen klarzumachen, dass wir bei den laufenden Ausgaben mit dem vorhandenen Geld zurechtkommen müssen. Das muss man einfach sagen. Wir werden es aber nicht schaffen. Das werden wir dann bei den Haushaltsberatungen sehen. Das wird für uns nicht einfach werden. Aber die Kommunen pfeifen auf dem letzten Loch. Das muss man einfach einmal sagen. (Zuruf von der AfD: Warum denn? – Gegenruf von der SPD: Wegen der Staatsregierung!) Die Hilferufe kommen immer stärker. Wir wollen, dass den Kommunen sofort geholfen wird. Das kann man tun, indem der Freistaat Bayern seine Schulden bei den Kommunen bezahlt, wie wir schon mehrfach gesagt haben, vor allem bei den RZWas, also der Wasser- und Abwasserseite, und der Städtebauförderung. Jetzt kommen immer mehr Hilferufe aus dem Bereich Kita. Dort wird gesagt: Uns ist das Geld versprochen worden. Ein Beispiel: Eine Bürgermeisterin hat gesagt, ihr seien für heuer 400.000 Euro in Aussicht gestellt worden; jetzt bekommt sie 100.000 Euro. Das sind Summen, bei denen eine kleine Gemeinde schon mal in die Knie geht. Die halten das Geld zusammen. Das sind keine Gemeinden, die das Geld einfach ausgeben. Deswegen wäre es wichtig, dass man die Möglichkeiten der Sofortauszahlung – ich habe hier den Begriff der ministeriellen Sofortauszahlung geprägt – prüft und wohlwollend ausführt. Wir freuen uns, dass diese Erbschaftsfantasien der FREIEN WÄHLER heute endgültig begraben worden sind. Wir hätten auf vier Milliarden Euro verzichtet. Mit vier Milliarden Euro können die Kommunen sehr viel anfangen. Mir soll jetzt keiner mehr sagen, dass das Geld nicht da wäre bei den Firmen – nach Prüfung. Es ist ja nicht so, dass hier einfach gesagt wird: Ihr müsst jetzt vier Milliarden Euro zahlen. – Nein, man hat verhandelt, hart verhandelt. Dann hat man sich geeinigt. Jetzt zahlen, ganz böse, diese Erben, freiwillig vier Milliarden Euro. Da kann man nur eines sagen: Respekt! Da freuen wir uns darüber. (Felix Freiherr von Zobel (FREIE WÄHLER): Nein! Das ist nicht freiwillig!) Endlich Schluss damit, dass die Erbschaftsteuer abgeschafft werden soll! Das ist nämlich der Schlüssel für die Kommunen – das muss man an dieser Stelle mal ganz klar sagen –, ohne dass es uns oder irgendjemand wehtut. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Scheuenstuhl. – Für die CSU-Fraktion hat Herr Kollege Patrick Grossmann das Wort.
Patrick Grossmann CSU
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Kommunen erleben derzeit wirklich große finanzielle Probleme, im Übrigen nicht nur die Kommunen, sondern auch andere Ebenen: der Freistaat, die Länder, vor allem der Bund. Aber ich frage mich: Seit wann ist das eigentlich so, liebe Fraktion der GRÜNEN? – Aus meiner eigenen Erfahrung als Bürgermeister kann ich sagen, dass die bayerischen Kommunen bis zum Jahr 2022 über zehn Jahre lang Überschüsse erwirtschaftet haben. Also: Seit der Zeit der Ampelkoalition geht es bergab. (Zurufe von den GRÜNEN) Was fällt Ihnen dazu ein? – Sie stellen seitdem immer neue Anträge: mehr Geld für die Kommunen. – Ich würde mich freuen, wenn mal andere Vorschläge kämen. (Zuruf von den GRÜNEN) Wie können wir denn die Ausgaben der Kommunen reduzieren? Das wären Anträge, bei denen wir vielleicht sogar mal zustimmen könnten, liebe Fraktion der GRÜNEN. (Toni Schuberl (GRÜNE): Macht es doch!) Aber jetzt wittern Sie auf der einen Seite wieder eine einmalige Einnahme aus einer Erbschaftsteuer, bei der noch gar nicht klar ist, wie viel von dem Geld überhaupt beim Freistaat verbleibt. Auf der anderen Seite haben wir alleine im Haushaltsjahr 2025 ein strukturelles Defizit von 4,4 Milliarden Euro. Gott sei Dank haben wir diese Rücklagen zum Ausgleich. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie fordern die Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs für die Schlüsselmasse. Dabei haben wir alleine in diesem Jahr die Verbundmasse um 600 Millionen Euro erhöht, die Schlüsselzuweisungen um 10 % erhöht, ohne dass die Steuereinnahmen in gleicher Weise mitsteigen würden. Sie fordern die Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs für Kinderbetreuungsplätze und Schulsanierungen. Dabei haben wir im Doppelhaushalt draufgelegt: 70 Millionen Euro mehr pro Jahr, 1,07 Milliarden Euro. Die Große Koalition hat den Rechtsanspruch auf Ganztagsplätze an den Grundschulen eingeführt. Was hat die Ampelkoalition gemacht? – Sie hat Mittel, die dafür vorgesehen waren, wieder gestrichen. (Zuruf von den GRÜNEN) Sie fordern mehr Stabilisierungshilfen und Bedarfszuweisungen. Was haben wir da im Nachtragshaushalt gemacht? – 50 Millionen Euro mehr per Verpflichtungsermächtigung, somit insgesamt 150 Millionen Euro. Sie fordern mehr für die Bezirke. Was haben wir dieses Jahr gemacht? – 120 Millionen Euro mehr für die Bezirke, insgesamt 836 Millionen Euro. Klimafonds und alles haben Sie zusammengestrichen in Ihrer Zeit in der Ampelkoalition, verehrte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der CSU) Aber tatsächlich muss doch die Aufgaben- und Ausgabenlast für unsere Kommunen und insbesondere für die Bezirke reduziert werden. Gerade die GRÜNEN haben die Ausgaben durch komplexe Leistungsanforderungen im Sozialgesetzbuch, im Bundesteilhabegesetz in die Höhe getrieben. (Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Hört, hört! – Toni Schuberl (GRÜNE): Ihr regiert doch!) Nehmen wir als Beispiel mal die Schulbegleitungen: Wir brauchen Pool-Lösungen statt stupide Eins-zu-eins-Begleitungen, Rechtssicherheit, damit wir von den Kosten runterkommen. (Zuruf von den GRÜNEN) Es kann doch nicht sein, dass in einer Klasse drei oder vier Schulbegleiter für je ein Kind tätig sind. Die Kosten für einzelne Begleitungen von Kindern und Jugendlichen betragen mittlerweile bis zu 500 Millionen Euro im Jahr. Das geht zulasten der Allgemeinheit, verehrte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der CSU – Harry Scheuenstuhl (SPD): Zum Wohle der Kinder! Das muss man auch mal sagen!) Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich Gott sei Dank zum Ziel gesetzt, diese überbordenden Regelungen wieder abzubauen. (Toni Schuberl (GRÜNE): Da sind wir gespannt!) Außerdem – da komme ich zum Nachzieher der SPD – sorgt die neue Bundesregierung wieder für mehr Vertrauen. Ausfälle durch notwendige Steuererleichterungen für Unternehmen werden unseren Kommunen vollständig ausgeglichen. Da merkt man gleich einmal den Unterschied zwischen der abgewählten Ampelkoalition und der neuen schwarz-roten Koalition, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU) Der Bund übernimmt zudem für das Land und auch für die Kommunen die kompletten Zinsen sowie die Tilgung für dieses Sondervermögen. Jetzt müssen diese vom Bund ausgegebenen Kredite zur Verbesserung unserer Infrastruktur fair verteilt werden. Dazu laufen bereits Gespräche zwischen der Staatsregierung und den kommunalen Spitzenverbänden. Meiner Meinung nach ist jede Milliarde, die der Freistaat in Bayern ausgibt, eine Heimatmilliarde, liebe Kollegen von der SPD. (Beifall bei der CSU) Fazit: Innerhalb von nur 50 Tagen hat die neue Bundesregierung einen neuen Haushalt vorgelegt – ohne Streit, mit klaren Signalen an die Kommunen, an die Länder. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Die Bayerische Staatsregierung kann nun handeln, das macht sie vordringlich. Aber Ihren als Papiertiger getarnten Dringlichkeitsantrag lehnen wir selbstverständlich ab. – Danke schön. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Arif Taşdelen (SPD)) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Von Frau Kollegin Claudia Köhler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor.
Claudia Köhler GRÜNE
Herr Kollege Grossmann, bemerkenswert, dass Sie einen Nachtragshaushalt als Papiertiger bezeichnen.
Patrick Grossmann CSU
Nein, Ihren Dringlichkeitsantrag!
Claudia Köhler GRÜNE
Meine Frage wäre aber: Sie haben vorgeschlagen, als Erstes bei den Kindern mit Behinderungen zu sparen. Heuer fehlen 300 Förderschulplätze, und Kinder mit diagnostiziertem Förderbedarf müssen in die Regelschule oder ein Jahr zurückgestellt werden und zu Hause bleiben. Ist Ihnen angesichts dessen Ihr Vorschlag nicht selber peinlich? (Beifall bei den GRÜNEN – Thomas Huber (CSU): Das hat er doch gar nicht gesagt!)
Patrick Grossmann CSU
Ich habe davon gesprochen: Wir haben mittlerweile Situationen, dass wir in einer Klasse teilweise drei oder vier Schulbegleiter für Kinder, die Betreuung brauchen, haben und ein Verhältnis von eins zu eins besteht. Das sind unnötige Kosten. Dafür brauchen wir rechtssichere Pool-Lösungen. Mit dem Investitionsbooster werden wir auch wieder für mehr staatlichen Schulbau, auch von Förderschulen, sorgen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Grossmann. – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Winhart für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Andreas Winhart AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Heute war so ein schöner Tag, und dann muss man sich hier zwischen Pest und Cholera und welcher eigentlich der schlimmere Dringlichkeitsantrag ist entscheiden. In beiden Fällen ist es ein haushaltspolitisches Desaster. Meine Damen und Herren, fangen wir vielleicht einmal bei den GRÜNEN an. Wir haben den Monat Juli. Demnächst haben wir die Sommerpause. Jetzt, genau drei Monate nachdem wir den Haushalt verabschiedet haben, fällt den GRÜNEN ein, wir brauchen noch einmal einen Nachtragshaushalt, weil wir endlich die Kommunen unterstützen müssen. Ja, es ist richtig, die Kommunen brauchen mehr Geld; da gebe ich Ihnen noch vollkommen recht. Aber seien wir jetzt einmal realistisch: Um einen neuen Nachtragshaushalt aufzustellen, bräuchte die Regierung erst einmal ein bisschen Zeit. Nehmen wir einmal die Zeit über die Sommerferien, dann hätten wir im Oktober die Erste Lesung. Dann ginge es in den Ausschuss, dann wieder zurück ins Plenum, und dann hätten wir Ende Oktober. Dann würde es, weil Sie damit durchkämen, auch noch rechtskräftig. Dann hätten wir in diesem Jahr noch zwei Monate, in denen die Kommunen dann anfangen würden, ihre Haushalte entsprechend dem, was sie mehr bekämen, anzupassen. Für wie realistisch halten Sie dieses Vorgehen? – Ich finde es grauenhaft, meine Damen und Herren. Das schafft doch nur Arbeit. Wir brauchen in diesem Herbst einen Vorschlag für den Haushalt 2026/2027, um dann für das neue Jahr rechtzeitig auf das reagieren zu können, was sich hier in den letzten Monaten so ergeben hat. Das ist das einzig saubere und das einzig richtige Vorgehen in dieser Frage. (Beifall bei der AfD) Sie haben hier massig Punkte aufgeschrieben, was man alles machen könnte, bleiben aber komplett unspezifisch: Kinderbetreuungsplätze – was für Kinderbetreuungsplätze? Für den Kinderhort, für den Kindergarten, für die Kita? Meine Damen und Herren, ganz nebenbei, wir haben eigentlich das Konnexitätsprinzip. Das Problem in den Kommunen ist eigentlich dadurch entstanden, dass Berlin diesen Ganztagesanspruch vorgeschlagen hat, aber nicht dafür bezahlen will. Insofern erwarten wir hier eigentlich, dass Geld aus Berlin kommt, anstatt dass wir die Kommunen aus unseren Kassen besser ausstatten. Wenn es aber natürlich um Kindergarten etc. geht, dann müssten wir schon einmal selber tief in die Tasche greifen. Sie sagen uns aber nicht, was Sie eigentlich wollen. Das Gleiche gilt für die Schulsanierungen. Natürlich dürfen bei Ihnen Klimaschutz und Klimaanpassung nie fehlen. Und ganz witzig in diesen Tagen: die Sanierung kommunaler Schwimmbäder. – Meine Damen und Herren, nett, wenn Sie die Schwimmbäder, die es noch gibt, sanieren wollen. Viel, viel wichtiger wäre es dieser Tage, Geld für Security im kommunalen Bad bereitzustellen, damit da nichts passiert. Schauen Sie sich einfach die Medienmeldungen an, wie sich unsere Gäste da aufführen. Dann haben wir den Dringlichkeitsantrag der SPD "Kommunalmilliarde ist Heimatmilliarde!" – Ja, sehr schön. Um was geht es hier eigentlich? – Es geht wieder um Schulden, Schulden, Schulden. Sie schreiben von investiven Sondervermögen. Liebe SPD, es sind keine Vermögen. Vermögen heißt, dass ich irgendetwas habe. Was Sie hier wollen, ist Geld verteilen, (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) das uns noch nicht einmal gehört. Dabei ist die Frage offen, wer diese Schulden später zurückzahlt. Sind es die Kommunen? (Volkmar Halbleib (SPD): Wer zahlt die Schulden der Kommunen? Die Kommunen haben doch Schulden!) Sind es die Länder? Ist es der Bund? – Nein, meine Damen und Herren, es sind die Steuerzahler, und es ist völlig wurscht, wer das Geld rauspfeffert. Es ist vollkommen falsch, hier weiter Schulden zu machen. Sie sind bei der Haushaltspolitik auf dem absteigenden Ast. Sie machen hier alles verkehrt, was man in dieser Situation verkehrt machen kann. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Frechheit, den Kommunen so in den Rücken zu fallen!) Ganz offen und ehrlich: Dass die Kommunen in dieser Schuldenlage sind, das haben Sie in Berlin mitzuverantworten. Sie treiben jetzt die Schulden voran. Das ist komplett an der Lebensrealität vorbei. (Volkmar Halbleib (SPD): Sie lassen die Gemeinden im Stich! Sie lassen die Kommunen ganz einfach im Stich!) Das sind Buchhaltertricks, das Ganze von Berlin auf die Kommunen zu verschieben – und von den Kommunen wieder aufs Land zurück. Auf diese Tricks fallen wir nicht herein. Wir lehnen Ihren Dringlichkeitsantrag ganz entschieden ab. (Beifall bei der AfD – Harry Scheuenstuhl (SPD): Nur Geschwätz, kein Vorschlag! – Volkmar Halbleib (SPD): Ihr lasst sie im Stich und redet gescheit daher!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist Herr Kollege Felix Freiherr von Zobel für die FREIEN WÄHLER. (Anna Rasehorn (SPD): Felix, wir erwarten jetzt Großes!)
Felix Freiherr von Zobel FREIE WÄHLER
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Köhler, lieber Herr Scheuenstuhl! Nachdem es unser Good Cop Kollege Bernhard Pohl nun schon häufiger versucht hat, entsendet die FREIE-WÄHLER-Fraktion jetzt Bad Cop Felix Zobel, und ich darf es Ihnen auch noch einmal sagen. (Volkmar Halbleib (SPD): Ich sehe es umgekehrt, lieber Felix! – Heiterkeit) – Man könnte es auch umgekehrt sehen, aber Bernhard ist nicht da, und deswegen sage ich das jetzt einmal so herum. Der Dringlichkeitsantrag ist auch schon fast eine feste Routine. Die Opposition bringt regelmäßig Anträge ein, in denen zusätzliche Milliarden für alles Mögliche gefordert werden. Das ist sicherlich gut gemeint, aber wie wir alle wissen, ist das Gegenteil von gut ganz, ganz selten schlecht, sondern meistens gut gemeint. Auch dieser Antrag ist da keine Ausnahme, auch wenn das Ziel, die kommunale Familie zu unterstützen, sicherlich sehr heroisch und auch wirklich ein gutes Ziel ist. Ja, unsere Kommunen stehen vor großen Herausforderungen. Ja, selbstverständlich nehmen wir ihre Sorgen auch ernst. Aber was die GRÜNEN und die SPD heute fordern, ist weder neu noch besonders originell. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Anna Rasehorn (SPD): Ihr Dringlichkeitsantrag auch nicht! – Volkmar Halbleib (SPD): Lieber Gerüche und Glocken zum Thema machen! Ist eine gute Alternative! – Harry Scheuenstuhl (SPD): Güllegerüche!) Deshalb eine sachliche Einordnung: Die Staatsregierung hat in den vergangenen Jahren mit einem kommunalen Finanzausgleich in Rekordhöhe, der 2025 knapp 12 Milliarden Euro beträgt, wiederholt bewiesen, dass sie ein verlässlicher Partner der Kommunen ist. Die Staatsregierung fördert gezielt dort, wo Hilfe nötig ist: beim Bau von Kindertagesstätten, bei der Sanierung von Schulen, bei der Digitalisierung, bei den Stabilisierungshilfen für strukturschwache Kommunen. Die Staatsregierung, die Regierungsfraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN, stehen zu den bayerischen Kommunen in der Fläche – und nicht nur in Pressemitteilungen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Zumindest der Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN verlangt einen zweiten Nachtragshaushalt unter dem Jahr, obwohl der reguläre Nachtragshaushalt 2025 erst wenige Wochen läuft. Das ist nicht nur unnötig; es wäre auch ein Verstoß gegen jede haushaltspolitische Vernunft. Ein Nachtragshaushalt ist kein Wunschzettel, er ist ein Instrument für außergewöhnliche, unvorhersehbare Entwicklungen, nicht für politisches Wunschdenken. Das Gefährliche ist: Der Dringlichkeitsantrag suggeriert, dass es Rücklagen und Steuermehreinnahmen im Überfluss gebe, die einfach verteilt werden könnten. Aber so einfach ist es eben leider nicht. Geld, das wir heute ausgeben, fehlt uns morgen – für die Krankenhäuser, für die Versorgung im ländlichen Raum, für die Kommunen, für die Transformation der Wirtschaft, für Sicherheit und Bildung. Es ist schon bemerkenswert, dass die GRÜNEN den Freistaat kritisieren, während ihre eigene Partei für eine Finanzpolitik verantwortlich ist, die die Kommunen eher versenkt als beflügelt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf von den FREIEN WÄHLERN: Bravo!) Ich nenne nur einige wenige Beispiele; sie kommen nicht alle direkt von den GRÜNEN, aber durch Regierungsverantwortung dann vielleicht doch: die schon angesprochene massive Kürzung bei Förderprogrammen, Verzögerung beim Digitalpakt Schule oder das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. (Claudia Köhler (GRÜNE): Quatsch!) Letzteres wirft mehr Fragen auf, als es Antworten gibt. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, darum soll es heute gar nicht gehen; denn wer ein Wort mit über 40 Buchstaben kreiert, der will nicht sparen, weder bei Buchstaben noch bei finanziellen Mitteln. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf von den FREIEN WÄHLERN: Bravo!) Es ist schon erstaunlich, dass die bayerischen GRÜNEN die neue – Kollege Grossmann hat es gesagt: die neue, nicht die alte – Bundesregierung loben. Das ist sicherlich erfreulich, aber eben auch erstaunlich. Die Bundesgrünen sind anderer Meinung als Sie. Vielleicht tauschen Sie sich einmal aus und senden dann auf der gleichen Frequenz. (Widerspruch bei den GRÜNEN) Wie sieht es in Ihrem Lieblingsbundesland aus? Das heißt Baden-Württemberg, und der Ministerpräsident heißt Kretschmann. Was sagt er eigentlich zu der Situation? – Ziemlich wenig. Er sagt einfach nur: Der Ball liegt beim Bund. Er will erstmal keinen Nachtragshaushalt in Baden-Württemberg. Wahrscheinlich ist er ein kluger Mann. Frau Köhler, ich persönlich würde ihn trotzdem ergänzen und hinzufügen, dass der Ball nicht nur beim Bund liegt, sondern dass der Ball selbstverständlich beim Bund und den Ländern liegt; aber der Freistaat ist seinen Verpflichtungen nachgekommen. Meine Damen und Herren, bei aller Polemik, unsere Kommunen brauchen kluge Investitionen und keine reflexhaften, bumerangartigen Forderungen. Die Kommunen brauchen Verlässlichkeit und Planungssicherheit, keine hektisch aufgestellten Nachtragshaushalte. (Widerspruch des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) Und wir, Herr Staatssekretär Schöffel, brauchen ganz dringend eine ehrliche Debatte mit den GRÜNEN über die Grenzen staatlicher Leistungsfähigkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Das Ganze erfolgt in Zeiten von Inflation, geopolitischer Unsicherheit und solchen Oppositionsanträgen. Deshalb – ich möchte den Spannungsbogen nicht weiter aufbauen – lehnen wir diesen Antrag ab. (Unruhe) Wir lehnen nicht ab, weil uns die Kommunen egal sind, sondern weil wir verantwortungsvoll mit dem umgehen wollen, was wir haben. Vielen Dank. – Schade, dass ich keine Zwischenfrage bekommen habe. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Felix Freiherr von Zobel. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatssekretär Martin Schöffel das Wort.
Martin Schöffel
Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie in jeder Woche gibt es eine aktuelle Debatte zu den Kommunalfinanzen. Wir halten es für richtig und wichtig; denn so können wir darstellen, dass der Freistaat Bayern im Rahmen seiner Möglichkeiten alles unternimmt, um die Kommunen in Bayern bestmöglich zu unterstützen. Es gibt kein anderes Bundesland, das mehr für seine Kommunen tut. Im Vergleich zu den Flächenländern West sind unsere Kommunen gering verschuldet und hatten mit über 23 % im letzten Jahr die höchste Investitionsquote. Wenn immer wieder diskutiert wird, könnte ich heute auch wieder abfragen – der Minister hat es in der letzten Woche getan –: Herr Kollege Halbleib, wissen Sie, wie viele Milliarden die bayerischen Kommunen jedes Jahr investieren? (Volkmar Halbleib (SPD): 14 Milliarden Euro im letzten Jahr!) – Es waren im letzten Jahr über 14 Milliarden Euro. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will das an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen: Wir arbeiten mit Hochdruck an weiteren Verbesserungen. Erstens. Wir arbeiten am kommunalen Finanzausgleich 2026, der im Herbst dieses Jahres mit den Kommunen zu verhandeln ist. Regelmäßige Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden haben bereits begonnen, und es ist wichtig, die vielen Herausforderungen zu bündeln und am Ende die Gelder möglichst einvernehmlich einzusetzen, damit diese für die bayerischen Kommunen gut angelegt sind. Zweitens. Wir arbeiten im Bund-Länder-Kreis an der Frage, wie die 100 Milliarden Euro Sondervermögen für Kommunen und Länder eingesetzt werden können. Der Gesetzentwurf enthält bereits wesentliche Verbesserungen, für die wir uns eingesetzt haben. Das Gesetz wird erst im Oktober abschließend im Deutschen Bundestag und im Bundesrat behandelt. Das ist ein wesentlicher Schritt, damit weitere Investitionen bei den Kommunen getätigt werden können. Drittens. Wir müssen den nächsten Doppelhaushalt 2026/2027 vorbereiten. Das fordern Sie auch immer wieder ein. Das ist wichtig, damit in unserem Land und bei den Kommunen weiterhin Stabilität herrscht. Dass die GRÜNEN die großen Kommunalfreunde sind, wäre etwas ganz Neues. Ich nenne nur die enormen Kosten für Asyl, die der Freistaat Bayern den Kommunen ersetzt. Ich nenne zudem die Vernachlässigungen der Ampel: die Kosten der Eingliederungshilfe oder die Betriebskostendefizite der Krankenhäuser. Mit dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sind wesentliche Verbesserungen auf den Weg gebracht. Die GRÜNEN können nicht für sich in Anspruch nehmen, dass sie in den letzten Jahren in Berlin eine kommunalfreundliche Politik unterstützt hätten, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU) Ich komme noch zum Thema der Rücklage: Es ist nicht so, dass wir in diesem Jahr im Haushalt keine Entnahme aus der Rücklage eingeplant hätten. Es ist nicht eine Milliarde, es sind nicht zwei Milliarden, es sind nicht drei Milliarden, sondern es sind 4,4 Milliarden, die wir aus Rücklagen in diesem Haushaltsjahr eingeplant haben. Wir müssen alles daransetzen, dass die Rücklage geschont wird; aber wir können die Steigerung im kommunalen Finanzausgleich, die in diesem Jahr erfolgt ist – das hat Kollege Patrick Grossmann erläutert –, nur vornehmen, weil wir diese Möglichkeiten mit der Rücklage haben. Wenn Sie sich das strukturelle Defizit, das in der Finanzplanung für den nächsten Doppelhaushalt besteht, ansehen, dann stellen Sie fest, dass es gut ist, dass wir eine Rücklage haben, um auch im nächsten Jahr Stabilität für die Kommunen und für die Aufgaben des Freistaates verkünden zu können. Vor diesem Hintergrund denke ich, dass es gut ist, wenn wir diesen konstruktiven Kurs mit den bayerischen Kommunen weiter voranbringen. Das Spitzengespräch zum kommunalen Finanzausgleich ist auf den 30. Oktober terminiert. Bis dahin wird alles gebündelt und besprochen. Wir werden alles daransetzen, dass auch im nächsten und übernächsten Jahr die Kommunen vom Freistaat Bayern bestmöglich unterstützt werden können. Wir stehen eng an der Seite unserer Kommunen. Der kommunale Finanzausgleich 2025 war ein enormer finanzieller Kraftakt und ist gleichzeitig ein starkes Signal des Zusammenhalts für die kommunale Familie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden auch in Zukunft ein verlässlicher Partner der Kommunen bleiben. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Claudia Köhler für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.
Claudia Köhler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Sie versuchen immer, alles rhetorisch zu erklären: Wir sind ein verlässlicher Partner der Kommunen. Wir werden die große Stabilität weiterführen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Stimmt ja auch!) Die Zahlen sprechen eine ganz andere Sprache: Allein im ersten Quartal haben die Kommunen ein Defizit von 4 Milliarden Euro zu verbuchen. Die Tendenz war die ganze Zeit steigend. Von schönen Worten können sich die Kommunen nichts kaufen. Unser Antrag auf einen zweiten Nachtragshaushalt kommt daher, dass Sie, wie Sie gerade bestätigt haben, erst sehr spät einen Haushaltsentwurf vorlegen wollen. Die Gespräche sollen Ende Oktober stattfinden. Sie haben gesagt, bevor Sie den Entwurf vorlegen, warten Sie auf die Novembersteuerschätzung. Das ist alles andere als Planungssicherheit. Alle Kommunen müssen innerhalb von vier Wochen versuchen, einen Haushaltsplan aufzustellen, weil sie hinten dranhängen. Das ist keine Stabilität. (Beifall bei den GRÜNEN)
Martin Schöffel
Liebe Kollegin Köhler, wenn Sie alle Finanzierungsdefizite zusammennehmen, ist Ihr Vortrag nicht seriös. Ich habe Ihnen gesagt, wir haben eine extrem hohe Investitionstätigkeit bei den Kommunen. Diese ist so hoch wie in keinem anderen Bundesland. Unsere Kommunen investieren nämlich 14,1 Milliarden oder 23,1 %. Mit einer Investitionsquote von beispielsweise 15,5 %, was der Durchschnitt in den anderen westlichen Bundesländern ist – zum Teil liegt sie wie in Nordrhein-Westfalen mit 12,3 % sogar noch deutlich darunter –, hätten unsere Kommunen ein um 75 % niedrigeres Finanzierungsdefizit, bei 12,3 % sogar einen Finanzierungsüberschuss. Wir können froh sein, dass unsere Kommunen die Möglichkeit haben, stark zu investieren. Trotzdem haben wir mit extremen Kostensteigerungen zu kämpfen, die sich auf den Verwaltungshaushalt niederschlagen. Deswegen gilt es, gerade im Deutschen Bundestag für Asyl, für Ganztagsbetreuung, für Eingliederungshilfe, für die Krankenhäuser Lösungen zu finden. Wir können nicht jedes Problem mit noch mehr Geld lösen, wenn gleichzeitig die Einnahmen stagnieren. Die GRÜNEN haben dazu beigetragen, dass die Wirtschaft in Deutschland lahmt, die Einnahmen nicht steigen und die Kommunen am Ende mehr Aufgaben bekommen haben, die der Bund ihnen zugewiesen hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden all diese Probleme angehen, damit wir in der Zukunft starke Kommunen für einen starken Freistaat Bayern haben. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Staatssekretär, vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Die Anträge werden hierzu wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/7289 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Stimmenthaltungen! – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Wer dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/7296 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag der SPD abgelehnt. Ich rufe zur Beratung nun noch den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Holger Grießhammer, Ruth Müller, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD) Kein Mindestlohn zweiter Klasse für Saisonarbeitende! Ausbeutung stoppen, sozialen Zusammenhalt stärken! (Drs. 19/7290) Ich eröffne die Aussprache und erteile der Kollegin Ruth Müller für die SPD-Fraktion das Wort.
Ruth Müller SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Höchsttemperatur hat heute Nachmittag in Kitzingen in Mainfranken bei 40,5 Grad gelegen. Das war bislang der heißeste Tag des Jahres. Bei diesen Temperaturen können wir von Glück sagen, dass wir hier in einem wohltemperierten Plenarsaal sitzen. Es gibt aber auch Berufsgruppen in diesem Land, die dieses Glück nicht haben, zum Beispiel Bauarbeiter oder Erntehelfer. Sie schuften bei jedem Wetter auf den Feldern. Sie schuften bei Kälte, bei Nässe und wie in den letzten Tagen bei einer mörderischen Hitze. Mehr als 40.000 sogenannte Saisonarbeitskräfte arbeiten jedes Jahr auf Bayerns Feldern, in den Hopfengärten oder auf den Obstplantagen. Ohne sie wären wir in Bayern komplett aufgeschmissen. (Beifall bei der SPD) Jeder weiß es: Das ist echte Knochenarbeit. Egal ob auf dem Gurkenflieger, im steilen Weinberg oder in der Hocke auf dem Erdbeerfeld – das ist schon ohne Hitze anstrengend genug. Bei 40 Grad Außentemperatur ist das kaum aushaltbar. Die Arbeit ist für uns aber völlig unverzichtbar. Ohne unsere Erntehelfer hätten wir keine regionalen Produkte auf den Tellern. Wir hätten keine Gurken, keine Erdbeeren, keinen Spargel, keinen Hopfen, keine Weintrauben und schon gar keinen fränkischen Wein. Und was macht Ihr Landwirtschaftsminister im Bund, liebe CSU-Fraktion? – Er plädiert dafür, diesen Arbeitskräften, die besonders für uns in Bayern so unverzichtbar sind, nicht einmal mehr den Mindestlohn zu zahlen. (Zuruf des Abgeordneten Florian Köhler (AfD)) Die Erhöhung des Mindestlohns soll, so die Pläne von Herrn Rainer, für genau diese Kräfte einfach nicht gelten – getreu dem Motto: Mit denen kann man es ja machen, mit denen kann man umspringen, wie man mag; die werden schon nicht aufmucken. – Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist unanständig und ungerecht. (Beifall bei der SPD) Es ist nicht nur ungerecht, es ist sogar EU-rechtswidrig, wenn es sich um Arbeitskräfte aus der EU handelt. Die Gedankenspiele Ihres CSU-Agrarministers beweisen: Der Respekt, den die CSU immer wieder völlig zu Recht für die Landwirte einfordert, soll offenbar nicht für die Menschen gelten, die in der Landwirtschaft arbeiten. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): So ein Quatsch!) Wir fordern die Staatsregierung auf: Machen Sie Ihrem Landwirtschaftsminister klar, dass die Saisonarbeitskräfte Respekt und einen Lohn verdient haben, von dem sie leben können. (Beifall bei der SPD) Wir als SPD haben den Mindestlohn durchgesetzt. Der Mindestlohn bedeutet nicht, dass er für die einen gilt, aber für die anderen nicht. Er bedeutet auch nicht, man kann ihn bei Menschen, die keine Lobby haben, beliebig kürzen. Es sind Menschen aus dem Ausland, die wir so dringend auf den Feldern brauchen. Übrigens würden wir auch den Landwirten einen Bärendienst erweisen; denn sie tun sich ohnehin schwer, für diese Knochenarbeit Arbeitskräfte zu finden. Ich will diese Arbeitgeber gar nicht unter Generalverdacht stellen. Die meisten von ihnen wissen nämlich, was sie an ihren ausländischen Arbeitskräften haben. Sie erinnern sich sicherlich noch alle an die Engpässe an Arbeitskräften während der Corona-Pandemie. Es würde nicht helfen, den ohnehin nicht hohen Lohn faktisch zu kürzen. Herr Rainer hat seine bisher kurze Amtszeit gleich einmal dafür genutzt, den Lobbyisten komplett nach dem Mund zu reden. Deren Argumente sind die gleichen, die seit jeher gegen faire Löhne genutzt werden. Es sind Szenarien, die schon zur Einführung des Mindestlohns nie eingetreten sind. Unsere Arbeitsministerin im Bund, Bärbel Bas, schiebt seinem lobbyistenfreundlichen Gebaren völlig zu Recht einen Riegel vor. (Beifall bei der SPD) Eine Herabsetzung des Mindestlohns der kurzfristig beschäftigten Saisonarbeitskräfte würde sowohl nach nationalem als auch nach europäischem Recht eine unzulässige Diskriminierung darstellen. Auch der Chef des DGB Bayern, Bernhard Stiedl, ist unserer Meinung. Er sagt: "Gerade den Beschäftigten in der Landwirtschaft, die ohnehin unter härtesten Bedingungen arbeiten, den Lohn kürzen zu wollen, ist nichts anderes als ein sozialpolitischer Offenbarungseid." Dem kann ich nur beipflichten. Wir als Bayerischer Landtag sollten uns dem anschließen und ein deutliches Signal senden – für unsere Landwirtschaft, für die Menschen, die bei 40 Grad im Schatten, bei Nieselregen, Wind und Wetter schuften, damit frische Erdbeeren auch weiterhin auf unseren Tellern landen. Danke. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Björn Jungbauer von der CSU vor.
Björn Jungbauer CSU
Frau Kollegin Müller, Sie sprechen von frischen Erdbeeren, die Sie auch in Zukunft gerne genießen wollen. Ich komme aus einem Stimmkreis, in dem sehr viel Weinbau betrieben wird und sehr viele Sonderkulturen von Spargel und Erdbeeren angebaut werden. Wenn ich mit den Landwirten vor Ort spreche, sagen die mir etwas ganz anderes. Die haben das Problem, dass sie gute fränkische Ware nicht an den Mann und an die Frau bringen, weil sie aufgrund sehr hoher Lohnkosten – Lohnkosten sind besonders im Sonderkulturenbereich maßgeblich für die Produktionskosten verantwortlich – nicht mehr verkaufen können. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) Was erzählen Sie denn Ihren Landwirten? Ich weiß nicht, ob Sie mit Landwirten in Ihrem niederbayerischen Landkreis gesprochen haben. Was sagen die zu Ihnen?
Ruth Müller SPD
Ich merke ganz klar an: Ihre Landwirte beschweren sich, obwohl es den Mindestlohn in der Höhe, wie er angekündigt worden ist, noch gar nicht gibt. (Michael Hofmann (CSU): Sind das unsere Landwirte? Das ist doch Wahnsinn! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Wahnsinn!) Das heißt, es werden sowieso schon die Pferde scheu gemacht. Die Lohnkosten sind doch noch gar nicht durchgereicht worden. Aber bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern werden sie schon abkassiert. (Zurufe von der CSU – Michael Hofmann (CSU): Das ist Ihre Haltung zu unseren Landwirten? So sehen Sie unsere Landwirte? Unglaublich!) Solange unsere Verbraucherinnen und Verbraucher pro Kopf jedes Jahr 74,5 Kilo Lebensmittel in die Tonne schmeißen, davon über 11 Kilo an frischem Obst und Gemüse, glaube ich, sind Lebensmittel in unserem Land nicht zu teuer, sondern verdienen mehr Wertschätzung wie auch die Saisonarbeitskräfte einen entsprechenden Lohn. Danke. (Beifall bei der SPD – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Bodenlos! – Michael Hofmann (CSU): Peinlich! Wirklich peinlich!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Kollegin Müller, vielen Dank. – Der nächste Redner ist der Kollege Walter Nussel für die CSU-Fraktion.
Walter Nussel CSU
Herr Präsident, Hohes Haus! Ich denke, ich muss einiges relativieren und wieder einfangen. Unser Bundeslandwirtschaftsminister handelt richtig. Er versucht, Bedingungen zu erhalten, damit Produkte, die in Deutschland und auch bei uns in Bayern noch produziert werden, auch weiterhin hier produziert werden können. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Deswegen müssen wir versuchen, das mit Maß und Ziel anzugehen. Frau Müller, Sie haben kein Wort davon gesagt, dass diese Arbeitskräfte aus dem Ausland mittlerweile bei uns in einer ganz anderen Situation sind als noch vor Jahren. Schauen Sie bitte mal ins Knoblauchsland; dann sehen Sie, wie die Menschen mittlerweile umsorgt und untergebracht sind. Das sucht seinesgleichen. Man kann nicht mehr davon sprechen, dass es eine Zwei-Klassen-Gesellschaft ist. Die Leute sind hier ordentlich untergebracht. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Genauso ist es vor allem auch bei unseren Familienbetrieben. Dort sind die Arbeitskräfte auch vollumfänglich eingebunden, und die würden auch nicht mehr jedes Jahr kommen, wenn das nicht so wäre. (Michael Hofmann (CSU): So ist es!) Das haben Sie bei Ihren Ausführungen komplett unterschlagen. Deswegen finde ich es wirklich richtig, dass wir diesen Schritt gehen. (Zuruf von der CSU: Ja!) Die Hitze bei 40 Grad hat jeder zu ertragen, ob das ein Helfer aus dem Ausland ist oder ob es die einheimischen Menschen sind. Alle haben das in gleicher Weise zu ertragen. Wir müssen für alle Sorge tragen, dass wir das hinbekommen. (Ruth Müller (SPD): Deshalb für alle auch beim Lohn das Gleiche!) Aber wenn wir meinen, wir könnten hier die Standards immer höher setzen mit Lohn und anderen Dingen, dann brauchen wir uns nicht zu wundern. In Spanien trocknen ganze Gebiete aus, weil da unten ganz andere Verhältnisse herrschen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Richtig!) Das wollen wir hier nicht. (Beifall bei der CSU) Ich habe es hier schon ein paarmal gesagt, und es kommt insgesamt auch immer viel zu kurz: Über was sprechen wir? – Über die Grundversorgung unserer Bevölkerung. Für die Grundversorgung unserer Bevölkerung brauchen wir erst einmal unsere Produkte aus diesem Land. Diese müssen wir so produzieren können, dass auch unsere Unternehmen, unsere Familienbetriebe mitkommen. Das muss unser Ziel sein. Zum Lohnniveau: Dieses liegt in Rumänien bei 4,43 Euro. Wir haben also auch beim Mindestlohn mittlerweile ein hohes Niveau erreicht. Die Leute würden nicht zu uns kommen – sie haben von 40.000 Menschen gesprochen –, wenn wir die Menschen nicht auf den Weg mitnehmen. Kurzum, wir stehen dazu, und ich hoffe, dass das auch im Bund so durchgeht. Wir haben genügend andere Bereiche, in denen Mindestlohn gezahlt wird, in denen man auch gerne ein niedrigeres Lohnniveau hätte. Aber angesichts der Produktionslinien, die vor allem in der Landwirtschaft aufrechterhalten werden, möchte ich an dieser Stelle unseren Betrieben, unseren Landwirten, unseren Erzeugern recht herzlich danken, dass sie das alles auf sich nehmen und die Menschen aus dem Ausland so aufnehmen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Produktion von Sonderkulturen ist körperliche Anstrengung. Im Handwerk gibt es auch körperliche Anstrengung, aber die Anstrengung in der Landwirtschaft ist noch einmal eine ganz andere. Deswegen stehen wir dazu, und ich hoffe, dass wir das jetzt auch weiterhin unterstützen. Ich wünsche unserem Landwirtschaftsminister auf Bundesebene und natürlich unserer Ministerin in Bayern alles Gute, sodass sie die Betriebe weiterhin so unterstützen. Herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Nussel, bitte bleiben Sie am Mikrofon. Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Florian von Brunn von der SPD-Fraktion vor.
Florian von Brunn SPD
Lieber Herr Nussel, wenn man harte Arbeit leistet, hat man einen anständigen Lohn verdient. Die Landwirte, von denen Sie gerade gesprochen haben, haben in der letzten Zeit so viel bekommen: Sie erhalten nicht nur die Agrardieselförderung wieder zurück, wie es im Koalitionsvertrag steht, sondern können auch gerade bei den Saisonarbeitskräften Kost und Logis vom Mindestlohn abziehen. Zudem dürfen sie sie jetzt laut Koalitionsvertrag 90 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigen. Was wollen Sie noch alles? – Sie gönnen diesen hart arbeitenden Menschen anscheinend nicht einmal mehr den Schmutz unter den Fingernägeln. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Das finde ich schäbig. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Marina Jakob (FREIE WÄHLER): Das geht ja gar nicht! – Zurufe von der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Walter Nussel CSU
Herr von Brunn, ich möchte einfach nur damit antworten: Was die Ampel den Landwirten alles genommen hat, das ist eine Sauerei, die wir jetzt wieder korrigieren werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Bergmüller für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Franz Bergmüller AfD
Sehr verehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt der Antrag der SPD-Fraktion betreffend "Kein Mindestlohn zweiter Klasse für Saisonarbeitende!" vor. Unser bayerisches Urgestein, Franz Josef Strauß, hätte die Achseln gezuckt und gesagt: Reden Sie nicht von etwas, von dem Sie nichts verstehen. – So wäre es damals gewesen. (Heiterkeit bei der AfD) Man muss sich über diesen Antrag schon wundern. Normalerweise würde die SPD heute in der Koalitionsrunde auf den Agrarminister Alois Rainer losgehen und die Arbeitnehmerrechte verteidigen. Aber von welchen Arbeitnehmern? – Von den ausländischen Arbeitskräften; denn die eigenen Arbeitnehmer haben Sie schon lange verraten. Sie sind keine Arbeitnehmerpartei mehr. Sie haben diese schon lange über Bord geworfen. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) Sie schießen als Koalitionspartner gegen den eigenen Minister. Dieses Theater führen Sie schon nach so kurzer Zeit in Berlin auf. (Zuruf von der AfD) Wenn wir uns am Lohnniveau in den Heimatländern der Saisonarbeiter orientieren würden, würde dies bedeuten, den Saisonarbeiter-Mindestlohn um 20 % zu senken. In Rumänien liegt dieser bei 4,87 Euro, in Bulgarien bei 3,32 Euro, in Polen bei 7,08 Euro, in Weißrussland bei 1,18 Euro, in der Ukraine bei 1,10 Euro und in Albanien bei 2,28 Euro. Man muss berücksichtigen, welche Kaufkraft die Leute, die bei uns als Saisonarbeiter arbeiten, nach Hause mitbringen. Dass die Arbeitsbedingungen bei schwarzen Schafen geahndet werden müssen, hat nichts mit dem Arbeitslohn zu tun. Die Leute sind froh, wenn sie längere Zeit in Deutschland sind. Sie können eine Bindung zu den Unternehmen aufbauen und wechseln dann oft in andere Branchen. Ich kenne Leute, die zunächst als Erdbeerpflücker aus Polen gekommen sind und heute in der Pflege arbeiten, weil sie Fuß gefasst und Kontakte geknüpft haben. Das vergessen Sie. Frau Ruth Müller verweist auf das EU-Recht. Wenn das EU-Recht überall so ausgelegt werden würde, wie Sie behaupten, dann gäbe es keine unterschiedlichen Sozialleistungen innerhalb der EU, weil sie dann auch nicht zulässig wären. Dann müsste jeder die gleichen Sozialleistungen erhalten. Das kann es auf keinen Fall sein. Die Familienangehörigen werden dann nachgezogen. Im Falle der Erdbeerpflücker, die ich kenne, sind die Frauen nachgezogen. Mehrere von diesen arbeiten jetzt in einem Altenheim bei uns in der Nähe. Man muss auch die Arbeitgeberseite berücksichtigen. (Zuruf von der SPD) Wenn wir hier den Mindestlohn im Saisonarbeitsgewerbe anziehen, dann gibt es nur noch Verlierer; die Gemüseanbaubetriebe stehen im internationalen Wettbewerb und konkurrieren mit ihren Produkten zum Beispiel mit Erdbeeren aus Israel oder weiß der Teufel woher, von wo zu jeder Jahreszeit Erdbeeren importiert werden können. Bei uns machen die Betriebe zu. Das ist die Wahrheit, die Sie erkennen, wenn Sie sich mit den Firmen unterhalten. Das müssten Sie recherchieren, bevor Sie im Bayerischen Landtag einen solchen Zinnober bei einer Frage machen, die Sie eigentlich heute Nacht im Koalitionsausschuss klären müssten, nicht hier im Landtag. Hier wird das nicht entschieden. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Der nächste Redner ist Herr Kollege Anton Rittel für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.
Anton Rittel FREIE WÄHLER
Sehr verehrter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei so einem Antrag weiß ich, warum ich in die Politik gegangen bin: damit ich auf so einen schwachsinnigen, realitätsfremden Antrag reagieren kann. Mein Vater hätte in dem Fall gesagt: Junge, denk dir nichts, da kannst du nichts machen. Die haben von Ackerbau und Viehzucht keine Ahnung. – Das muss man ganz klar sagen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Volkmar Halbleib (SPD): Wer von Schwachsinn redet, hat selbst keine Ahnung!) Ich habe vorhin nachgeschaut: In dieser Fraktion gibt es keinen, der schon einmal bei 40 Grad auf einem Erdbeerfeld gestanden ist, der schon einmal in einem Kuhstall war und der schon einmal irgendetwas in der Landwirtschaft gemacht hat. Es gibt keinen, und dann stellen Sie solche Anträge. Das finde ich bodenlos. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Volkmar Halbleib (SPD): Das ist unanständig! – Zurufe von der SPD) – Bitte bleiben Sie ruhig. – Man muss sich auch als Sozialpolitiker einmal überlegen, was passieren würde, wenn wir den Mindestlohn in der Landwirtschaft nicht einführen. Es geht hauptsächlich um die Gemüse- und die Obstbauern. Wenn ich heute in Deutschland den Mindestlohn nicht senke, dann passiert Folgendes: Der ganze Gemüse- und Obstanbau geht ins europäischen Ausland. Wie wir vorhin vom Kollegen gehört haben, wird dort für 3 Euro, 5 Euro oder 7 Euro gearbeitet. Die Betriebe produzieren dann im Ausland und der polnische, rumänische oder sonstige Ostblock-Arbeiter verrichtet dort die gleiche Arbeit. Den interessiert es in Polen auch nicht, ob es 40, 42 oder 44 Grad heiß ist oder ob es regnet. Der pflückt in Rumänien genau die gleichen Erdbeeren, die dann zu uns importiert werden, und zwar für viel weniger Geld als bei uns. Warum? – Weil es in Deutschland nicht mehr möglich ist, deutsches, einheimisch-regionales Obst zu beziehen, und wir reden immer von regionalem Anbau. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) – Bitte klatscht zum Schluss; denn das geht alles von meiner Redezeit weg. Ich glaube, wir haben nicht mehr so viel Redezeit. (Heiterkeit bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Volkmar Halbleib (SPD): Was ist dann ihr Vorschlag? 5 Euro Mindestlohn, oder was?) Genau diese Partei schreit dann wieder nach regionaler Produktion, und was machen Sie? – Sie treiben alle Betriebe ins Ausland. Sozialpolitisch ist das gar nicht verträglich. Diese armen Leute würden für die gleiche Arbeit, für die sie in Deutschland 12 oder irgendwann 15 Euro bekommen, in Rumänien nur 7, 6 oder 5 Euro bekommen. Das ist sozial unverträglich für die Familien. Die brauchen unsere deutschen Arbeitsplätze. Wenn der Spargel im Laden mal 15 Euro kostet, dann schreien alle und kaufen den billigen Spargel, der aus Rumänien und Polen kommt. Dann reden Leute in der Landwirtschaft mit, die noch nie irgendetwas in der Landwirtschaft gemacht haben oder von ihr verstanden haben. (Volkmar Halbleib (SPD): Sie wollen rumänische Löhne in Deutschland haben! Sagen Sie das doch gleich! Das ist Ihre Vorstellung! – Gegenruf von den FREIEN WÄHLERN: Das hat er nicht gesagt! Das ist eine Unterstellung! – Unruhe bei der SPD) Eines muss ich euch ganz klar sagen: Wir sind uns bei dem Antrag in einem Satz einig. Es gibt einen Satz, bei dem wir uns einig sind. Das muss ich ganz klar betonen. Einen Satz gibt es. Ich muss gleich ablesen, wie er lautet: Dass der Freistaat hier klar Stellung beziehen muss. – Das steht bei euch im Antrag drin. Jawohl, bei diesem Satz sind wir uns einig. Der Freistaat muss Stellung beziehen und muss die Ausnahme für den Mindestlohn für die Landwirtschaft einsetzen. (Volkmar Halbleib (SPD): Fünf Euro Mindestlohn?) Bei diesem Satz sind wir uns einig, und ich hoffe, dass der Freistaat insofern Stellung bezieht. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Volkmar Halbleib (SPD): Sozialpolitisch ein Armutszeugnis! Fünf Euro wie in Rumänien!) – Weil Sie keine Ahnung haben. Das ist das Problem. (Heiterkeit bei Abgeordneten der FREIEN WÄHLER, der CSU und der AfD) Ja, das ist einfach so. Sie schreien nur rein. Sie haben ja nicht mal Anstand. Das ist ja euer Problem. Außerdem müsste man dann vielleicht Überlegungen anstellen, warum man beim Mindestlohn vielleicht sogar einen Schritt weitergeht. Man müsste vielleicht sogar Deutsche – – Das ist ja nicht nur in der Landwirtschaft so, sondern das ist anderen Branchen auch so. Ein Facharbeiter der die Facharbeiterprüfung nicht geschafft hat, arbeitet auch zum Mindestlohn. Er hat aber vielleicht gewisse Fähigkeiten im Praktischen. Im Theoretischen hat er die Prüfung nicht geschafft. Der bekommt auch den Mindestlohn. (Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) Dann kommt ein ausländischer Arbeiter, der auch den Mindestlohn bekommt, aber die Sprache nicht kann. Das ist eine Diskriminierung eines deutschen Arbeiters, der ohne Facharbeiterprüfung ist. Aus diesen Gründen muss ich ganz klar sagen – ich glaube, man hat es herausgehört –, (Heiterkeit bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU sowie Abgeordneten der AfD) dass wir diesen Antrag ablehnen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. Ich habe noch ein paar Minuten Zeit. Zwei Minuten könnte ich noch reden. Ich kann noch zwei Minuten schimpfen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU sowie Abgeordneten der AfD – Volkmar Halbleib (SPD): Es wäre ehrlicher gewesen, wenn er für die Abschaffung des Mindestlohns plädiert hätte!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist Herr Kollege Paul Knoblach für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. (Unruhe) Ich bitte um etwas Ruhe im Plenum, damit Herr Knoblach seine Rede beginnen kann. – Bitte sehr, Herr Kollege.
Paul Knoblach GRÜNE
Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Na ja, das war schon sehr eindrucksvoll, was der Herr Kollege Rittel gerade geboten hat. (Volkmar Halbleib (SPD): Absolut! – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Das war sehr gut!) "Schwachsinnig", "realitätsfremd" – sind das wirklich die passenden Worte? Sind die wirklich geeignet, um hier im Plenum vorgetragen zu werden? (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Das sagt jemand aus der Fraktion der GRÜNEN!) Da bin nicht nur ich unsicher. (Zuruf von den FREIEN WÄHERN: Vier Jahre! Vier Jahre! Verschenkte Jahre!) Na ja, die Herrschaften, die hier vor mir sitzen, haben ein Ziel, weshalb sie hier sitzen. Das ist mir bekannt. Arbeiten Sie weiter daran. Sie erfüllen Ihre Rolle für Ihre Fraktion. Wunderbar. So, aber jetzt wirklich zu meiner Rede. Ich freue mich, hier im Plenum mal über gutes Essen reden zu dürfen. Ob ich das wirklich so gut kann wie unsere Landwirtschaftsministerin – schön, dass Sie da sind – oder wie unser Herr Ministerpräsident, da bin ich mir nicht ganz sicher. Das müssen Sie nach meiner Rede bitte feststellen. Schauen wir mal. Für viele ist das, was hinter unserem Essen steht, ein undurchsichtiger, vielleicht für manche sogar ein unwichtiger Prozess. Ich selber komme aus der Landwirtschaft. Den Knoblachschen Betrieb gibt es noch immer. Ich weiß also, wovon ich rede. Vielen scheint es wichtig, dass die Erdbeerkiste in der Obstabteilung voll ist und der wunderbare fränkische Spargel günstig und bequem auf den Teller kommt. Die harte Arbeit dahinter kennen viele von uns, aber nicht alle, glaube ich. Draußen wird dieses Verhältnis vielleicht noch mal anders sein. Die harte Arbeit dahinter – vergessen. Das sind meistens die Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter, die unser geliebtes Obst und unser Gemüse aussäen, pflanzen und bis zur Ernte mit ihren bloßen Händen beikrautfrei halten, es sortieren und verkaufsfertig machen. Uns sollte aber schon klar sein: Gutes Essen mit Genuss zu verzehren, das geht nur, wenn es unter fairen Arbeitsbedingungen, unter fairen Sozialstandards und bei gerechter Bezahlung erzeugt wurde. (Beifall bei den GRÜNEN) Wie sieht der Tag einer Saisonarbeiterin aus? – Ich erlebe es täglich, wenn ich zu Hause bin: Bereits vor Tagesanbruch laufen die ersten Vorbereitungen. Vor der Fahrt aufs Feld werden die Fahrzeuge beladen, und dann geht es nahezu bei jedem Wetter raus. Viele Stunden von Hand in gebückter Haltung Beikraut zupfen, beispielsweise auf den Karottendämmen, bäuchlings Gurken ernten, Körbe schleppen, kein Schatten, Pausen vielleicht schon, vielleicht auch nicht. Am Abend geht es dann zurück in die Unterkünfte. Nicht immer, aber zu oft, finde ich, sind das mehrstöckige, aufgeheizte Containersiedlungen, wofür auch noch ein Lohnanteil weggeht. Das alles unter dem gesetzlichen Mindestlohn? – Ich meine: Nein. (Beifall bei den GRÜNEN) Es stimmt, der Preisdruck ist hoch. Die Kosten sind gestiegen, auch für die landwirtschaftliche Erzeugung, in jeder Hinsicht, und die Löhne in Osteuropa – wir wissen es – sind niedriger. Wir meinen, wir könnten das angehen. Ich verstehe natürlich diese Haltung, ich verstehe die Haltung der Bäuerinnen und Bauern, die ihre Betriebe weiterführen wollen. Das ist völlig klar. Aber uns sollte klar sein: Ein symptomatisches Behandeln, nämlich den Schmerz sozusagen zu bekämpfen, ohne an die Ursache zu gehen, würde nicht weit genug führen. Deshalb ist der wichtigste Punkt: Ein europaweiter Mindestlohn muss her, damit der Lohnwettbewerb fair ist. (Lachen bei der AfD) Der gesetzliche Mindestlohn – und das sollte uns schon klar sein – ist keine gönnerhaft gewährte, freiwillige Leistung. Er ist Gesetz, eine Haltelinie nach unten und für alle gültig. (Beifall bei den GRÜNEN) Was hier diskutiert wird, zielt ganz offensichtlich auf einen Mindestlohn verschiedener Klassen. Wollen wir die Lohnempfänger:innen auch so klassifizieren? Ich denke, nicht. Haben wir vergessen – das wurde schon erwähnt –, wie das damals zur Pandemiezeit war? – Ich habe es hautnah erlebt: Unsere Ernten drohten auf den Feldern zu verrotten. Wir haben Charterflieger nach Osteuropa geschickt, um diese fleißigen Leute unter Sonderbedingungen – Gott sei Dank ging das – ins Land zu holen. So sind unsere Ernten eingebracht worden, und wir hatten etwas zu essen. Jetzt missgönnen wir ihnen den Mindestlohn. Jetzt rütteln wir an einem der wichtigsten sozialen Fortschritte der letzten Jahre. Das lassen wir GRÜNEN nicht zu. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich sage das bei allem Verständnis für die Betriebe ganz klar. Ich kenne viele Winzer und Bauern; wir sprechen sehr oft. Wie meinem Kollegen Björn Jungbauer geht es auch mir zu Hause. Ich verstehe diese Position. Aber ich schaffe es nicht, diesen Leuten, die hart arbeiten, zu sagen: Na ja, du musst das billiger machen. Das schaffe ich nicht. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Kollege Knoblach, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Petra Högl, CSU-Fraktion, vor.
Paul Knoblach GRÜNE
Bitte schön, liebe Petra!
Petra Högl CSU
Lieber Kollege Paul Knoblach, ich möchte dich jetzt schon mal fragen, ob du wirklich mit landwirtschaftlichen Betrieben, mit Erzeugern, gesprochen hast. Was du beschrieben hast, dass die Mitarbeiter aus den verschiedenen Ländern hierher gekarrt werden oder fast gezwungen werden, dass sie bei uns arbeiten, weil das eine Pflicht ist usw., das ist bei Weitem nicht so. Die kommen freiwillig. Es besteht eine enge Beziehung zwischen den Bauernfamilien hier und den Saisonarbeitskräften. Die kommen hierher, weil sie hier gutes Geld verdienen wollen. Sie wissen auch um die Rahmenbedingungen, sprich um den Lohn. Sie kommen freiwillig her, um hier zu arbeiten. Dass da sozusagen eine Rüstzeit ist und es fast keine Pausen gibt, dem möchte ich widersprechen, weil die Landwirte das schon gestalten und wissen, wie das geht. Dass die Saisonarbeitskräfte sozusagen ausgenutzt werden, dem möchte ich ganz klar widersprechen. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Högl.
Petra Högl CSU
Denn die Landwirte wissen, wie wichtig die Saisonarbeitskräfte sind. Sonst bekommen sie die Ernte nämlich nicht vom Feld. Ich bitte schon, das auch zu bedenken. Meine Frage ist: Hast du mit denen gesprochen? Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Knoblach, bitte.
Paul Knoblach GRÜNE
Danke Petra. Ich habe ja nicht behauptet, dass sie gegen ihren Willen nach Bayern oder nach Deutschland gebracht würden oder dass sie auf andere Weise geknechtet oder zu Leibeigenen gemacht werden würden. Das habe ich nicht behauptet. Wir sind uns alle einig: Diese Leute verrichten Schwerstarbeit. Darauf wollte ich hinweisen. Ihnen stehen wichtige Dinge zu, unter anderem auch ein gerechter Lohn. Aus meiner Sicht ist der Mindestlohn tatsächlich ein gerechter Lohn, der auch in anderen Branchen zur Anwendung kommt. Ich habe das bei allem Verständnis für die bäuerlichen Familien und die Betriebsleitungen, die damit ihre Sorgen haben, erwähnt. Ich weiß das, da ich wirklich mit den Leuten spreche – das können Sie mir glauben. Ich wohne auf dem Land. Beispielsweise sind die Winzer im gleichen Ort vor der Haustür. Diese sagen mir: Paul, du musst schauen; wenn ich meinen Hilfskräften einen höheren Lohn zahlen muss, weil ein höherer Mindestlohn Gesetz ist, dann sagen auch mein Techniker, mein Ingenieur im Keller; dass sie mehr wollen; das macht mir als Winzer Mühe. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Danke Herr Knoblach. Ihre Redezeit ist zu Ende. (Michael Hofmann (CSU): Jetzt haben Sie das Problem verstanden und müssen nur noch die richtige Schlussfolgerung ziehen!)
Paul Knoblach GRÜNE
– Herr Kollege, das wäre die falsche. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Danke sehr. – Für die Staatsregierung hat Frau Staatsministerin Michaela Kaniber das Wort. Staatsministerin Michaela Kaniber (Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus): Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist mit absoluter Berechtigung eine sehr hitzige Debatte. Man hat den Eindruck, die SPD-Landtagsfraktion scheint ihrer Bundestagsfraktion und der Bundesministerin nicht ganz zu vertrauen, sonst wäre dieser Antrag ehrlicherweise gar nicht gestellt worden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich möchte auf ein paar Fakten zurückkommen, die mich umtreiben. Die Steigerung des Mindestlohns liegt für das Jahr 2026 bei 8,4 %, für das Jahr 2027 bei 5 %. Damit liegen wir weit über allen anderen tariflichen Abschlüssen. Das muss man schon einmal sehr deutlich sagen. (Zuruf der Abgeordneten Ruth Müller (SPD)) – Warten Sie, Frau Müller, Sie kommen in meiner Rede sicher noch dran. Auch wenn wir alle, so wie wir in diesem Haus sitzen, absolut der Überzeugung sind, dass gute Arbeit auch gut bezahlt werden soll, müssen wir schon aufpassen, was in unserem Land gerade passiert. Steigert man nämlich den Mindestlohn tatsächlich in dieser Größenordnung, wird sich die Spirale natürlich auch im weiteren Lohngefüge drehen. Das ist für kein Unternehmertum gut. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich habe Respekt vor der Bundesministerin, die dem Vorschlag der Mindestlohnkommission nachgibt und nicht, wie von der SPD so sehr gewünscht, dem politischen Willen entspricht. Es ist gut, dass sie standhält. Das ist ehrlicherweise die einzige gute Nachricht. Sie macht den Dringlichkeitsantrag der SPD weder wichtig noch dringlich, sondern nur überflüssig, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Mir ist das ehrlich gesagt unverständlich. Ich bin schon etwas enttäuscht und hoffe, dass die Landwirte heute Abend, als diese Reden gehalten wurden, zugehört haben; denn das, was heute Abend geliefert wurde, ist eine bodenlose Unverschämtheit: (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Den Bauern nicht nur zu unterstellen, sie würden selbst die Preise hochschrauben, sondern ihnen auch die Vergünstigung beim Agrardiesel nicht zu gönnen, lieber Herr von Brunn. – Sie sollten irgendwann einen betriebswirtschaftlichen Kurs besuchen. Im europäischen Vergleich, auch durch die Ampel verursacht, haben wir in den letzten drei Jahren ständig unter einem Wettbewerbsnachteil gelitten. Sie könnten eigentlich sagen: Mist! Irgendwann muss doch die Erkenntnis dämmern, dass man falsch lag, und man die eigenen Betriebe in Deutschland unterstützen und vor allem vor dem europäischen Wettbewerb schützen muss. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich glaube, ich brauche jetzt nicht zu erklären, was die Lohnkostensteigerung bedeutet. Ich gebe aber doch ein Beispiel: Gerade beim Spargel darf man nicht vergessen, dass 60 % der variablen Erzeugerkosten durch den Lohn bestimmt werden. Steigt in diesem Fall der Mindestlohn nach Ihrem Gutdünken auf 15 Euro, würde allein das eine Steigerung der Erzeugerkosten des Spargels um 10 % bedeuten. Die Lohnkosten würden um weitere 17 % ansteigen, ohne dass – mit Verlaub – Energiekosten und weitere Kostensteigerungen eingerechnet wären. Wir wissen, dass der deutsche Verbraucher sehr preissensibel reagiert. Auch in den letzten Jahren sind die Preise für Gemüse und Obst exorbitant gestiegen. Was wollen wir denn tatsächlich? Ich bin ehrlicherweise erschüttert. Liebe Frau Kollegin Müller, Sie sagen, die Erntehelfer auf Bayerns Äckern würden schwitzen. Wissen Sie, was das für mich heißt? – Das ist genau dieses grausame deutsche Weißwestentum – Hauptsache nicht in Deutschland. Wenn diese Menschen in Almería bei 42 Grad schwitzen und die von ihnen geernteten Produkte dann nach Deutschland importiert (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) und zu günstigen Preisen, zu Dumpingpreisen und Dumpingstandards hier verkauft werden, heißen Sie das für gut. Ich bin wahrlich entsetzt. Das erschüttert mich immer mehr. (Volkmar Halbleib (SPD): Das ist eine Frage des Respekts vor den Arbeitskräften hier!) – Ich kann nur sagen: Wer von Respekt spricht, muss natürlich auch eine ganzheitliche Betrachtung anstellen. (Volkmar Halbleib (SPD): Denken Sie einmal darüber nach!) Wir hätten tatsächlich einen Maximalschaden – einen Schaden deswegen, weil unsere heimischen Verbraucherinnen und Verbraucher am Ende des Tages in den Regalen keine heimische Ware mehr finden würden. Mit Verlaub – ich möchte das Thema noch einmal aufmachen –: Eigentlich müssten wir über den Mindestlohn und über Ausnahmen auch im Handwerk und auch im Tourismus sprechen. Auch da gäbe es Bedarf. Ich sage das heute ganz offen, weil ich dazu auch stehe. (Volkmar Halbleib (SPD): Sie wollen den Mindestlohn gar nicht! Sagen Sie es doch ehrlich!) Ich sage Ihnen aber auch, warum die Landwirtschaft explizit wichtig ist. Für mich gehört sie nämlich zur kritischen Infrastruktur. Wir sprechen immer über die Versorgungslage. Wir sprechen immer über Ernährungssouveränität, vergessen dabei aber, was Russland gerade macht. Dort wird die Urproduktion nämlich nach oben getrieben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) China hält die Hälfte der weltweiten Getreidevorräte zurück. – Nein, aber in Deutschland verzichtet man auf die Urproduktion von Lebensmitteln. So etwas geht ehrlicherweise nur im Kopf eines SPDlers. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann nur sagen: (Volkmar Halbleib (SPD): Warum sachlich, wenn es auch unsachlich geht!) Ich finde es richtig und wichtig, wie Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer zu differenzieren versucht. Ich glaube, es besteht die Möglichkeit – darauf ist ausdrücklich zu schließen –, dass genau dieses Argument auch hier angewandt werden kann. Für uns ist ganz wichtig, dass Saisonarbeitskräfte trotz geringerem, aber immer noch höherem Lohn in Deutschland arbeiten, anstatt in anderen Ländern mit einem deutlich geringeren Mindestlohn zufrieden sein zu müssen. Das wäre aber wohl Ihr Wunsch. Ich finde, wir sollten sehr objektiv einen Vergleich anstellen, liebe SPD. Wie viel vom Mindestlohn einer Saisonarbeitskraft mit Wohnsitz in Deutschland und wie viel vom Mindestlohn einer Saisonarbeitskraft mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands bleibt netto tatsächlich übrig? Das wäre ein wahrer, objektiver Vergleich. Eine Debatte hierüber sollte nicht von vornherein politisch unterbunden werden. Das ist mir, ehrlich gesagt, ganz, ganz wichtig. Deswegen bleibe ich dabei: Der Antrag ist mehr als überflüssig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir werden dem Antrag natürlich nicht zustimmen. Ich sage das ungern; die heutige Debatte hat das aber wieder gezeigt. Bundeskanzler Konrad Adenauer hat einmal vor Jahrzehnten in einem Wahlkampf gesagt: Alles, was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Und das ist wieder und wieder und wieder wahr geworden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Es tut mir leid: Wer maximal provoziert, muss auch einstecken können. (Volkmar Halbleib (SPD): Das ist unter Ihrem Niveau!) – Das finde ich nicht. Ich passe mich dem Niveau der SPD an. (Volkmar Halbleib (SPD): Nein, nein, nein!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Florian von Brunn vor. – Bitte sehr. Staatsministerin Michaela Kaniber (Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus): Ja, bitte, gerne. Ich bin begeistert, Herr von Brunn.
Florian von Brunn SPD
Liebe Frau Staatsministerin, das ist leider volkswirtschaftlich falsch und durch Studien vielfach widerlegt. Sie haben bei jeder Mindestlohnerhöhung erklärt – egal ob das von der CSU oder der CDU gesagt wurde –, dass dadurch die Wirtschaft in Gefahr wäre, dass Arbeitsplätze wegfallen würden. Das ist faktisch widerlegt. Sie wiederholen es aber trotzdem. Interessant finde ich allerdings angesichts der Tatsache, wie wir heute lesen konnten, dass die Zahl der Einkommensmillionäre im letzten Jahr wieder um 12 % gestiegen ist, (Michael Hofmann (CSU): Jawohl! Jetzt sind wir wieder bei der Neiddebatte!) dass Sie, Frau Staatsministerin, jetzt auch sagen, Sie hätten auch gerne Ausnahmen vom Mindestlohn für die Gastronomie und für das Handwerk. Das zeigt, wes Geistes Kind Sie sind. Ich sage auch – es tut mir leid –: Dass Ihre Partei christlich-sozial ist, trifft leider nicht zu. (Michael Hofmann (CSU): Mei o mei o mei! – Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Staatsministerin Michaela Kaniber (Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus): Lieber Herr von Brunn, Sie haben meinem letzten Satz, über den sich gerade alle so aufgeregt haben, alle Ehre gemacht und das Thema eines Sozialisten, nämlich die Umverteilung von Vermögen, angesprochen. Das ist die Neiddebatte, dass es in diesem Land Menschen gibt, die hart arbeiten und sehr viel Geld haben. Denen wollen Sie es wieder abgreifen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Und zum Zweiten: Es tut einem in der Seele weh, wenn Sie unsere Wettbewerbsnachteile in Europa einfach negieren. Vorhin sind viele Beispiele genannt worden – von manchen Rednerinnen und Rednern auch aus Ländern außerhalb Europas –, was den Mindestlohn anbelangt. Jetzt ganz ehrlich: Wollen wir tatsächlich zuschauen, dass Erntehelfer in Bulgarien bleiben, wo der Mindestlohn bei 3,32 Euro liegt, oder in Lettland, wo es 4,38 Euro sind? Halten Sie das für fair? Stellen Sie sich also einmal die Frage, auf welchem Niveau, auf welchem Standard wir in Deutschland mittlerweile angekommen sind. Und bitte, bitte tun Sie mir einen Gefallen: Reden Sie mehr mit den Unternehmern und nicht nur in Ihrer SPD-Blase! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/7290 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLERN und der AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 19/7291 mit 19/7293 werden im Anschluss an die heutige Sitzung in den jeweils zuständigen federführenden Ausschuss verwiesen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Feierabend. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 21:21 Uhr) Anlage zum Protokoll 19/54 Beschlussempfehlungen der Ausschüsse, die der Abstimmung über die nicht einzeln zu beratenden Anträge zugrunde gelegt wurden (Tagesordnungspunkt 2) Es bedeuten: (E) einstimmige Zustimmungsempfehlung des Ausschusses (G) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Gegenstimmen (ENTH) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Enthaltungen oder Enthaltung einer Fraktion im Ausschuss (A) Ablehnungsempfehlung des Ausschusses oder Ablehnung einer Fraktion im Ausschuss (Z) Zustimmung einer Fraktion im Ausschuss 1. Antrag der Abgeordneten Ferdinand Mang, Benjamin Nolte, Ulrich Singer und Fraktion (AfD) Forschungsoffensive für Altersforschung auf den Weg bringen! Drs. 19/5945, 19/7022 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 2. Antrag der Abgeordneten Kerstin Schreyer, Maximilian Böltl, Andreas Schalk u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Markus Saller u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Mehr Geld für Start-ups – Stiftungen als Kapitalgeber für Start-ups gewinnen Drs. 19/5951, 19/7106 (E) Über den Antrag wird gesondert beraten. 3. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Sanne Kurz u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Den Bayerischen Kulturfonds zukunftsfest reformieren I: Angekündigten Bürokratieabbau umsetzen Drs. 19/5972, 19/7107 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Protokoll 19/54 4. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Sanne Kurz u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Den Bayerischen Kulturfonds zukunftsfest reformieren II: Bau- und Sanierungsvorhaben dauerhaft aus dem Kulturfonds Kunst herausnehmen und eigenen Kulturfonds Bau- und Sanierungsvorhaben schaffen Drs. 19/5973, 19/7108 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 5. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Sanne Kurz u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Den Bayerischen Kulturfonds zukunftsfest reformieren III: Kommunen beherzt unter die Arme greifen! Eigenanteil der Kulturförderung auf ein realistisches Maß setzen. Drs. 19/5974, 19/7116 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 6. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Sanne Kurz u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Den Bayerischen Kulturfonds zukunftsfest reformieren IV: gedeckelte Öffnung für München und Nürnberg Drs. 19/5975, 19/7117 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Protokoll 19/54 7. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Sanne Kurz u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Den Bayerischen Kulturfonds zukunftsfest reformieren V: Jurys für Kulturfonds-Vergaben einberufen Drs. 19/5976, 19/7118 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z ENTH 8. Antrag der Abgeordneten Katja Weitzel, Dr. Simone Strohmayr, Nicole Bäumler u.a. SPD Anwerbung und Integration US-amerikanischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Drs. 19/5980, 19/7023 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 9. Antrag der Abgeordneten Robert Brannekämper, Prof. Dr. Winfried Bausback, Petra Guttenberger u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Prof. Dr. Michael Piazolo u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Bericht zur Struktur der Provenienzforschung Drs. 19/5981, 19/7024 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 10. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Gabriele Triebel u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schulgesundheitsfachkräfte in Bayerns Schulen möglich machen – für unsere Kinder und Jugendlichen und eine Entlastung der Lehrkräfte Drs. 19/6004, 19/7098 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Protokoll 19/54 11. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Christian Zwanziger u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ganztagshelden: Mehr Stunden für Schulleitungen, mehr Chancen für Kinder Drs. 19/6007, 19/7099 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 12. Antrag der Abgeordneten Gerd Mannes, Harald Meußgeier und Fraktion (AfD) Pflanzenschutz zukunftsfähig und effektiv gestalten: Auflagen für technische Innovationen in der Landwirtschaft aus dem Weg räumen! Drs. 19/6008, 19/7093 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 13. Antrag der Abgeordneten Dr. Ute Eiling-Hütig, Thomas Huber, Prof. Dr. Winfried Bausback u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Dr. Martin Brunnhuber u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Digitaler Unterricht Drs. 19/6033, 19/7100 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 14. Antrag der Abgeordneten Anna Rasehorn, Ruth Müller, Florian von Brunn u.a. SPD Landwirte unterstützen – Wärmeplatten zur Komposterzeugung fördern Drs. 19/6040, 19/7094 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A ENTH Z Protokoll 19/54 15. Antrag der Abgeordneten Gerd Mannes, Harald Meußgeier und Fraktion (AfD) Pflanzenschutz zukunftsfähig und effektiv gestalten: Technologie-Start-ups stärker fördern! Drs. 19/6047, 19/7095 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 16. Antrag der Abgeordneten Gerd Mannes, Harald Meußgeier und Fraktion (AfD) Pflanzenschutz zukunftsfähig und effektiv gestalten: Bericht zum Stand der Gesetzgebung im Hinblick auf neue Technologien. Drs. 19/6096, 19/7096 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 17. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Mia Goller u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) EU-Weidepflicht für Biobetriebe – Druck rausnehmen, Übergangsfristen verlängern Drs. 19/6171, 19/7030 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 18. Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier und Fraktion (AfD) Nein zum E-Rechnungszwang – Freiwillige Digitalisierung statt staatlicher Bevormundung! Drs. 19/6190, 19/7119 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. Protokoll 19/54 19. Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier und Fraktion (AfD) Bayerische KMU entlasten: Kassenbonzwang endlich abschaffen! Drs. 19/6220, 19/7120 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 20. Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier und Fraktion (AfD) AfD-Forderung umsetzen und CSU-Wahlversprechen einhalten: Das Heizungsgesetz abschaffen! Drs. 19/6221, 19/7075 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 21. Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier und Fraktion (AfD) Reform des Widerrufsrechts im Verbraucherrecht zur Entlastung des Handwerks Drs. 19/6223, 19/7076 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 22. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u.a. und Fraktion (AfD) Linke Agitation beenden: Freiheit der Lehre an bayerischen Hochschulen schützen! Drs. 19/6243, 19/7025 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A Protokoll 19/54 23. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Sanne Kurz u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weg frei für faire und gerechte Lösungen: klare gesetzliche Regelung für Restitutionen auch in Bayerns Haushaltsrecht schaffen Drs. 19/6244, 19/7026 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z ENTH 24. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u.a. und Fraktion (CSU) Beschleunigter Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien: Verlängerung der EU-Notfallverordnung und schnelle Umsetzung der RED III in nationales Recht Drs. 19/6246, 19/7077 (G) Votum des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z A Z Z 25. Antrag der Abgeordneten Harald Meußgeier, Gerd Mannes und Fraktion (AfD) Flächendeckende Mobilfunkversorgung als Grundlage für digitale Anwendungen in den Bereichen Tierwohl und Pflanzenschutz anerkennen: Jetzt Sachstand ermitteln! Drs. 19/6247, 19/7078 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A Protokoll 19/54 26. Antrag der Abgeordneten Doris Rauscher, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. und Fraktion (SPD) #OhneFachkräfteKeineTeilhabe – Für mehr Fachkräfte in der Eingliederungshilfe sowie in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe in Bayern Drs. 19/6254, 19/7063 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 27. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Paul Knoblach u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sofortprogramm zu Rodung und Zwischennutzung von Weinbergen Drs. 19/6330, 19/7097 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 28. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Gabriele Triebel u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schwimmunterricht stärken – Sicherheit gewährleisten, Lehrkräfte entlasten Drs. 19/6332, 19/7102 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Protokoll 19/54 29. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Gabriele Triebel u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gezielte Förderung statt Einheitsbrei: Bayerischer Sozialindex für faire Bildungschancen Drs. 19/6333, 19/7101 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 30. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Sanne Kurz u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Organisationsversagen in staatlichen bayerischen Kulturinstitutionen nicht weiter hinnehmen: Governance verankern, Missbrauch verhindern Drs. 19/6341, 19/7027 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z ENTH 31. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Gabriele Triebel u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aktueller Stand der Umsetzung von schulischen Schutzkonzepten zur Vorbeugung und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt Drs. 19/6342, 19/7103 (ENTH) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z ENTH Z Z 32. Antrag der Abgeordneten Oskar Atzinger, Markus Walbrunn, Ramona Storm und Fraktion (AfD) Datenerfassung an bayerischen Schulen zur Individuellen Lernzeitverkürzung (ILV) am neunjährigen Gymnasium (G9) Drs. 19/6346, 19/7104 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. Protokoll 19/54 33. Antrag der Abgeordneten Roland Magerl, Elena Roon, Franz Schmid u.a. und Fraktion (AfD) Unterstützung für Senioren in Bayern: Kostenloses Mittagessen in Kantinen staatlicher Einrichtungen Drs. 19/6398, 19/7040 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 34. Antrag der Abgeordneten Florian von Brunn, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. SPD Lilium-Pleite: Kein Start-up-Desaster auf dem Rücken der Beschäftigten! Drs. 19/6403, 19/7079 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A ENTH Z 35. Antrag der Abgeordneten Ruth Waldmann, Dr. Simone Strohmayr, Nicole Bäumler u.a. SPD Unterstützung für Eltern und Lehrkräfte, Bildungsteilhabe für Kinder in Bayern: Einführung von Schulgesundheitsfachkräften Drs. 19/6409, 19/7105 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 36. Antrag der Abgeordneten Ralf Stadler, Gerd Mannes, Harald Meußgeier und Fraktion (AfD) Ausnahmen von der Weidepflicht zulassen Drs. 19/6450, 19/7031 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A Protokoll 19/54 37. Antrag der Abgeordneten Ulrich Singer, Ferdinand Mang, Benjamin Nolte und Fraktion (AfD) Akademie der Bildenden Künste Nürnberg: Kein Solidaritätsakt für Mordversuche! Drs. 19/6458, 19/7111 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 38. Antrag der Abgeordneten Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib, Anna Rasehorn u.a. und Fraktion (SPD), Katharina Schulze, Johannes Becher, Barbara Fuchs u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sicherung des Automobilstandorts Bayern: Grundlagen für eine strategische Wirtschaftspolitik im Freistaat schaffen! Drs. 19/6491, 19/7080 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 39. Antrag der Abgeordneten Ferdinand Mang, Benjamin Nolte, Ulrich Singer und Fraktion (AfD) „Wahrheitsministerium“ verhindern! Drs. 19/6496, 19/7028 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 40. Antrag der Abgeordneten Harald Meußgeier, Gerd Mannes und Fraktion (AfD) Erhebung von Klimadaten in Bayern Drs. 19/6514, 19/7049 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 41. Antrag der Abgeordneten Markus Striedl, Benjamin Nolte, Katrin Ebner-Steiner und Fraktion (AfD) Regelung im Kommunalabgabengesetz schaffen – keine Straßenerschließungskosten für vorhandene Straßenprovisorien! Drs. 19/6518, 19/7059 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. Protokoll 19/54 42. Antrag der Abgeordneten Ulrich Singer, Ferdinand Mang, Benjamin Nolte und Fraktion (AfD) „Gecancelte“ Lesung: „Cancel Culture“ endlich bekämpfen! Drs. 19/6521, 19/7110 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 43. Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier und Fraktion (AfD) Einführung einer Digitalsteuer nach dem Marktlandprinzip – Faire Besteuerung digitaler Großkonzerne in Deutschland Drs. 19/6541, 19/7121 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 44. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Bernhard Heinisch u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Holger Dremel, Prof. Dr. Winfried Bausback, Norbert Dünkel u.a. CSU Starke Hilfsorganisationen für ein resilientes Bayern: Einsatzfähigkeit in allen Einsatzlagen sicherstellen! Drs. 19/6561, 19/7061 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 45. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Verena Osgyan u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Strategie gegen Wissenschaftsspionage und den unerwünschten Abfluss von Technologie, Daten, Forschungsergebnissen und Wissen aus der bayerischen Wissenschaft Drs. 19/6579, 19/7109 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Protokoll 19/54 46. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Verena Osgyan u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Berichtsantrag: Planungsstand und Gesamtstrategie der Baumaßnahmen an den Universitätskliniken Drs. 19/6587, 19/7122 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z
