Harald Meußgeier
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, sehr geehrte Frau Kollegin Kaniber! Heute steht der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Waldgesetzes in der Ersten Lesung zur Diskussion. Es handelt sich um eine Initiative, die die bestehenden Strukturen altrechtlicher Waldkörperschaften reformieren soll. Das Bayerische Waldgesetz regelt die Waldbewirtschaftung, den Waldschutz und die Erholung im Wald. Es legt Wert auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung des Waldes sowie den Ausgleich der Interessen von privaten Waldbesitzern und Körperschaften wie Gemeinden oder Stiftungen. Wir tragen Verantwortung für unsere Wälder, die uns über Jahrtausende hinweg begleitet haben. Ja, der Wald verändert sich, das Klima wandelt sich, und wir müssen uns anpassen. Die AfD-Fraktion sieht die Notwendigkeit, die bestehenden rechtlichen Unsicherheiten in Bezug auf Mitgliedschaften und Beschlussfassungen zu beseitigen, um den Körperschaften eine stabile Zukunft zu ermöglichen. Die Anwendung alter Landesrechte ist ein bedeutender Punkt. Wir beobachten oft, dass bestimmte Regelungen aus vergangenen Zeiten den dynamischen Anforderungen der Gegenwart nicht mehr gerecht werden. Dennoch ist nicht zu übersehen, dass diese Regelungen eine wesentliche historische Dimension besitzen, die es zu respektieren gilt. Es ist notwendig, gezielte Anpassungen vorzunehmen, die sowohl die Tradition als auch die aktuellen gesellschaftlichen Anforderungen berücksichtigen. Ob das mit dem Vorschlag der Regierungsfraktionen auch wirklich gelingt, muss die Zukunft zeigen. Was uns besonders Bauchschmerzen bereitet, sind die Neuregelungen bezüglich Ausschlussverfahren. Zwar sind diese zur Mitgliederklärung unabdingbar; denn sie klären, wer innerhalb der Körperschaften Mitbestimmungsrecht besitzt, und schaffen somit eine gerechte Verteilung der Rechte und Pflichten unter den Mitgliedern. Bei unsachgemäßer Anwendung könnte jedoch die Entrechtung einzelner Waldbesitzer drohen. Deshalb betrachten wir diesen Punkt sehr kritisch. Die AfD will auf keinen Fall, dass man diese Wälder für Windkraftanlagen oder Ähnliches zweckentfremdet. Dazu werden wir auch einen Änderungsantrag einreichen. Positiv hingegen sehen wir einen Kernpunkt des Änderungsentwurfs, das Aufgebotsverfahren. Durch dieses Verfahren wird die Mitgliedschaft innerhalb der Waldkörperschaften transparent gemacht und die Basis für rechtssichere Beschlüsse gelegt. Der Ablauf sichert die demokratische Teilhabe aller Akteure und beugt möglichen Streitfällen vor. Somit wird ein geregeltes und einheitliches Vorgehen innerhalb der Körperschaften gewährleistet, was letztendlich der Effizienz und der Harmonie zugutekommt. Die AfD-Fraktion unterstützt Maßnahmen, die eine zukunftssichere und effiziente Verwaltung unserer natürlichen Ressourcen ermöglichen. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Waldgesetzes repräsentiert einen Schritt in Richtung Modernisierung, Anpassung und Entbürokratisierung unserer Verwaltungspraxis, ohne die Erfordernisse der Vergangenheit abzustreiten. Wichtig bei der Umsetzung ist, stets mit Bedacht vorzugehen, damit die Interessen sowohl der Körperschaften als auch der Allgemeinheit in Einklang gebracht werden. Die klare Rechtssicherheit und die effiziente Verwaltung unserer Wälder sind von zentraler Bedeutung für deren Erhalt und die Erreichung der Ziele nachhaltiger Entwicklung. Abschließen möchte ich heute mit einem Zitat: "Bäume sind die Götter des Waldes. Vor ihnen keine Ehrfurcht zu haben, zeugt von einem niederen Geist." (Beifall bei der AfD)
