Rainer Ludwig
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zur heutigen Zweiten Lesung zum Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag sind wir nach weiteren intensiven Beratungen verstärkt der festen Überzeugung, dass es verbindliche, einheitliche und leicht bedienbare Lösungen braucht, die Eltern dazu befähigen, den digitalen Alltag ihrer Kinder aktiv mitzugestalten. Warum? – Die Nutzung digitaler Medien beginnt immer früher. Sie ist längst in den Kinderzimmern angekommen. Schon im Grundschulalter – das wissen wir alle – verwenden Kinder Smartphones, Streamingdienste, YouTube, Internet und Soziale Medien. Heute findet eben ein Großteil der Kommunikation und Unterhaltung junger Menschen online statt, ist rund um die Uhr zugänglich und leider oft auch unbeaufsichtigt. Deshalb muss der gesetzliche Jugendmedienschutz mit diesen Nutzungsrealitäten Schritt halten, sowohl technisch als auch inhaltlich. Dabei sind es längst nicht mehr problematische Inhalte, vor denen geschützt werden muss, wie etwa Gewalt, Pornografie und Extremismus; immer stärker rücken sogenannte Interaktionsrisiken in den Fokus: Mobbing in Chatgruppen, die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte durch Erwachsene, sogenanntes Grooming, selbstgefährdendes Verhalten durch gefährliche Challenges auf sozialen Plattformen oder unbemerkte In-App-Käufe als Kostenfalle für Minderjährige. All das stellt neben der Gefahr einer exzessiven Mediennutzung Kinder und Jugendliche vor Risiken, die bisher nur unzureichend adressiert wurden und nun gesetzlich aufgenommen werden. Zugleich haben viele Geräte und Dienste zwar technische Jugendschutzoptionen, doch diese sind oft unübersichtlich, wenig kompatibel oder nur eingeschränkt wirksam. Deswegen sind die nun vorliegenden Vertragsänderungen ein wichtiger Baustein für einen modernen, einen zukunftsfähigen, einen wirksamen und effektiven Jugendmedienschutz. Artikel 1 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages enthält zum Beispiel zahlreiche Neuregelungen, um Minderjährige im digitalen Raum besser zu schützen. Dazu gehören insbesondere Vorgaben zur Optimierung technischer Schutzsysteme, Vorgaben zur Stärkung der Selbstregulierung sowie eine höhere Konvergenz mit dem Jugendschutzgesetz. Mit dem neu eingeführten § 12 werden erstmals auch Betriebssystemanbieter verpflichtet, Vorkehrungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auf ihren Geräten bereitzustellen. Konkret müssen solche Vorrichtungen ermöglichen, dass Altersstufen hinterlegt, Apps entsprechend dieser Altersstufen zugelassen oder gesperrt oder eben individuell eingeschränkt werden können. Absatz 1 sieht vor, dass Betriebssystemanbieter zur technischen Kommunikation zwischen Betriebssystem und App eine nicht veränderbare Schnittstelle bereitstellen. Diese Jugendschutzeinrichtung ist als sogenannte Opt-in-Lösung ausgestaltet. Das heißt: Sie muss erst einmal aktiv aktiviert werden. Für Erziehungsberechtigte eröffnet sich so unterstützend ein praktikables Instrument zur transparenten Steuerung der Mediennutzung. Zudem werden bestehende Regelungen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag erweitert, etwa die Alterskennzeichnung in § 5c, und mit Blick auf die Aufsichtsstrukturen enthält Artikel 1 auch Anpassungen zugunsten der Landesmedienanstalten mit ihrer zentralen Koordinierungsstelle, der Kommission für Jugendmedienschutz. Meine Damen und Herren, Artikel 2 des Staatsvertrages betrifft den Medienstaatsvertrag selbst. Hier werden die Befugnisse der Landesmedienanstalten erweitert, um insbesondere gegenüber Anbietern von Betriebssystemen oder mit Sitz im EU-Ausland effektiver durchgreifen zu können. Kollege Dorow hat das in seiner zehnminütigen Redezeit natürlich wesentlich ausführlicher darstellen können; aber ich darf hier uneingeschränkt zustimmend auf diese Statements verweisen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Die vorliegenden Regelungen stärken erstens den Kinder- und Jugendmedienschutz, ohne dabei wesentliche mediale Freiheiten einzuschränken. Sie verfolgen zweitens einen ganzheitlichen Ansatz, der technische, inhaltliche und aufsichtsrechtliche Aspekte erweitert und modernisiert, und sie verbessern drittens die Koordinierung zwischen Aufsicht, Anbietern und Gesetzgebung. Wir begrüßen diese ausdrücklich, stimmen verantwortungsbewusst den Änderungen im Medien- wie auch im Jugendmedienstaatsvertrag zu. Beides sind zentrale Säulen unseres föderalen Mediensystems. Ich möchte abschließend noch betonen: Unabhängig von der Gesetzgebung liegt es uns sehr am Herzen, dass wir auch präventiv die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu stärken versuchen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
