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Benjamin Nolte

AfD 02.07.2025 Sitzungen 19/54

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kollegen! "Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" – Klingt spannend, ist es in diesem Fall aber leider nicht. Es ist ja nicht so, dass eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen "Linksfunks" nicht dringend geboten wäre. Reformbedarf gibt es hier an allen Ecken und Enden: die schamlose Abzocke der Bürger durch Zwangsgebühren, unverschämte Intendantengehälter, Verschwendung von Gebührengeldern, wo man nur hinschaut, Neutralität – für den Staatsfunk ein Fremdwort, Intransparenz und Hinterzimmergemauschel, links-grüne Propaganda und Volksverdummung 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche auf allen Kanälen. Wer geglaubt hat, dass diese Probleme endlich einmal angegangen werden, wird bitter enttäuscht. (Beifall bei der AfD) Aber geglaubt hat das wahrscheinlich ohnehin niemand. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Aber schauen wir uns mal an, was der sogenannte Reformstaatsvertrag tatsächlich zu bieten hat. Werfen wir einmal einen Blick in § 26 Absatz 2 Satz 2: "Ferner sollen sie" – also die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – "die einem öffentlichrechtlichen Profil entsprechenden Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und in ihren Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen." Objektivität, Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt sind also reine Sollvorschriften. Das heißt mit anderen Worten: Wenn der öffentlichrechtliche "Linksfunk" diese Grundsätze achtet, ist das schön; wenn er sie nicht achtet, ist das auch nicht weiter tragisch. Es geht weiter: Ob die einzelnen Angebote des Staatsfunks zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags beitragen, soll im Rahmen sogenannter Leistungsanalysen überprüft werden. Für diese Leistungsanalysen soll gleich mal ein neues Gremium geschaffen werden, nämlich der sogenannte Medienrat – als ob wir im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht schon genug Gremien hätten. Entbürokratisierung und Verschlankung der Strukturen scheinen also bei der sogenannten Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks keine allzu große Priorität zu haben – aber geschenkt. Schauen wir uns nun mal an, wie dieser Medienrat zusammengesetzt wird: Der Medienrat setzt sich aus sechs Sachverständigen zusammen: zwei Sachverständige werden von den Regierungschefs der Länder berufen; zwei Sachverständige werden von der Gremienvertreterkonferenz der ARD gewählt, jeweils ein Sachverständiger vom Fernsehrat des ZDF und vom Hörfunkrat des Deutschlandradios. Wer jetzt genau mitgezählt hat, stellt fest, dass zwei Drittel der Mitglieder dieses neuen Gremiums zur Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus den Reihen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks selbst stammen, die sich dann den ganzen lieben Tag lang selbst kontrollieren. Dass dabei etwas Gescheites herauskommt, glaubt vermutlich nicht einmal der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst. Die Regierungschefs der Länder, die die beiden anderen Sachverständigen benennen, sind in der Vergangenheit auch nicht gerade durch kritische Distanz zu den Machenschaften ihrer Hofberichterstatter aufgefallen. Im Medienrat soll übrigens eine geschlechterparitätische Besetzung angestrebt werden – wir haben ja auch sonst keine Probleme. Die in solchen Fällen angebrachte Forderung "Kompetenz statt Quote" kann ich mir jedoch angesichts der Besetzung dieses Gremiums guten Gewissens sparen. Kompetenz sucht man bekanntermaßen sowohl beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk als auch bei den Regierungschefs der Länder leider vergeblich. Der Rest des Staatsvertrags ist leider auch nicht besser. Das sind keine Reformen. Das ist nicht einmal ein Reförmchen. Das ist im besten Falle ein "Weiter-so", wenn nicht sogar eine Verschlimmerung der ohnehin schon bodenlosen Zustände beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ich möchte jedoch aufrichtig danken für diesen Staatsvertrag. Vielen Dank an alle, die daran beteiligt waren. Sie bestätigen mich nämlich mit diesem Staatsvertrag in meiner Meinung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht reformierbar ist. Hier haben wir es schwarz auf weiß. Stampfen wir diese ganze linke Propagandamaschinerie am besten ganz ein, und machen wir Platz für einen schlanken, effizienten, kostengünstigen und neutralen Bürgerrundfunk. Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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