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Ruth Müller

SPD 02.07.2025 Sitzungen 19/54

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! So zuverlässig wie der Hahn kräht, kommt der Antrag der FREIEN WÄHLER zum Schutz des Sinneserbes wieder einmal auf die Tagesordnung. Auch diesmal wird wieder so getan, als ob Bürgerinnen und Bürger reihenweise gegen das Kirchenläuten oder den Breznduft klagten. Natürlich kennen wir alle die berühmten "Not-in-my-Backyard"-Rufer. Diese kommen eben nicht nur aus der Nachbarschaft, sondern manchmal sogar in Gestalt des bayerischen Wirtschaftsministers daher, nämlich wenn es um Windräder und Stromtrassen geht. Ja, unsere ländlichen Regionen haben ihre Besonderheiten, und das ist auch gut so. Ich selbst komme aus der Hallertau, und der Hopfenduft im September ist für mich echtes Heimatgefühl. Aber in meiner Region gibt es auch die höchste Schweinedichte in Bayern. Ich kann Ihnen eines sagen: Auch das ist ein sehr prägnanter Geruch, aber schützenswert ist er deshalb noch lange nicht. Genau da liegt das Problem: Wer entscheidet eigentlich, welcher Geruch, welcher Klang kulturell wertvoll ist und was einfach nur nervt oder sogar gesundheitsschädlich ist? Es gibt bereits klare gesetzliche Regelungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Lärm, Gerüche und Emissionen abwägen, mit gesundem Menschenverstand, den Sie als FREIE WÄHLER eigentlich immer propagieren, und mit Blick auf die Interessen aller Beteiligten. Wir brauchen deshalb keine zusätzlichen Klassifizierungen für Sinneserbe nach Gutdünken. Die FREIEN WÄHLER wollten eigentlich einmal Bürokratie abbauen. Gleichzeitig fordern sie jetzt ein bürokratisches Sondergesetz für Dorfromantik. Wir dagegen sagen: Leben und leben lassen. Das geht am besten mit Respekt, gegenseitiger Rücksichtnahme und einem rechtlichen Rahmen, der nicht auf Gefühle, sondern auf Rechtssicherheit setzt. Deshalb lehnen wir diesen Dringlichkeitsantrag ab. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

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