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Norbert Dünkel

CSU 02.07.2025 Sitzungen 19/54

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es hat ein bisschen gedauert, eigentlich ein halbes Jahr länger als gedacht, auch zu meinem Bedauern, aber dafür ist es gut geworden. Wir haben vorhin über 400.000 Ehrenamtliche im Rettungsdienst in Bayern gesprochen. Man muss sehen, dass wir alleine im Rahmen unserer Feuerwehren 326.000 Frauen und Männer haben, von denen 320.000 ehrenamtlich tätig sind. 320.000 im Ehrenamt! Diese 320.000 sind in 7.400 freiwilligen Feuerwehren, die das organisieren, mit Kommandantinnen und Kommandanten, die für ihren Ort, ihre Ortsteile, ihre Städte verantwortlich sind. Das Ganze wird ergänzt durch ein ganz kleines Kontingent von nur sieben Berufsfeuerwehren in Bayern. Hinzu kommen insgesamt 52 Betriebsfeuerwehren. Dann haben unsere Feuerwehren auch noch Feuerwehrvereine, in denen Frauen, Männer und auch Jugendliche stehen, die sich solidarisch zeigen mit dem Gedanken des Feuerwehrdienstes. Insgesamt sind das 950.000 in Bayern. Lieber Staatsminister, lieber Joachim Herrmann, mit dir haben wir den Minister, der für das Gesicht der Inneren Sicherheit in Deutschland, nicht nur in Bayern, steht, der mit großer Leidenschaft und Präsenz immer da ist, wenn ihn Vereine und Organisationen um Teilnahme an Veranstaltungen bitten. Im Innenministerium herrscht diese große Leidenschaft auch in den Fachabteilungen. Wenn es mir gestattet ist, möchte ich ganz bewusst auch Frau Fuchs aus dem Innenministerium erwähnen, die an so vielen Gesprächen teilgenommen hat, um die unterschiedlichen Erwartungen der einzelnen Kreisbrandinspektionen mit so vielen Kreisbrandräten und Dienstleistenden in der Feuerwehrführung zu einem Paket zu schnüren, das sowohl für unsere Feuerwehren als auch für den Freistaat Bayern und auch für den Ausschuss für Innere Sicherheit – und ich hoffe, auch sagen zu können, für das gesamte Parlament – signifikant gut und zielorientiert ist. Wir haben heute die Zweite Lesung. Der Gesetzentwurf wurde schon im Ausschuss für Innere Sicherheit behandelt. Ich will heute nicht mehr groß auf Details eingehen. Einige Punkte, einige Überschriften möchte ich aber nennen: Zum Ersten das Thema Maßnahmen zur Brandschutzerziehung und Brandschutzprävention der Gemeinden; zum Zweiten – ganz wichtig – die Stärkung der Ausbildung auf Landkreisebene und vor Ort, um das wichtige Engagement in der Feuerwehrausbildung auf Gemeinde- und Kreisebene zu fördern. Jetzt wird im Gesetz auch die Möglichkeit einer Entschädigung für die Ausbilder abgebildet. Das Thema Sicherheitswachen berührt uns im Augenblick in der Presse oder im Privaten jeden Tag. Draußen bei den Veranstaltungen war es üblich, dass die Feuerwehr absichert. Natürlich ist eine funktionierende Festabsicherung notwendig, die auch dann gegeben ist, wenn die Feuerwehr einen Einsatzbefehl bekommt und abrücken muss. Ich habe heute aus meiner Kreisstadt Lauf gelesen, dass ein Appell an örtliche Fuhrunternehmer gerichtet wurde, ihre Lkw zur Verfügung zu stellen, um die Zufahrt zu Festzügen gegen mögliche Attentäter abzublocken. Das muss nicht immer die Feuerwehr machen. Wir haben Artikel 4 Absatz 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes ausdrücklich auf die Fälle eingeschränkt, in denen eine Sicherheitswache nicht durch einen geeigneten Dritten gestellt werden kann. Das Thema Feuerwehrvereine ist vielleicht ein Nebenthema. Wir haben jetzt einen neuen Satz 2, der besagt, dass sich in Alters- und Ehrenabteilungen auch ältere Kameraden nach Erreichen der Altersgrenze einbringen können. Damit verbunden ist das Thema, das seit zwölf Monaten durchgekaut worden ist: Wann findet die Anpassung der Altersgrenze statt? Wie alt sind Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner? – Im Augenblick sind es fast nur Männer. Wann endet für sie die Zeit? Wir hatten bisher 65 Jahre. Jetzt haben wir die gesetzliche Altersgrenze und damit auch eine dynamische Entwicklung ermöglicht. Damit erhöht sich die Altersgrenze jetzt schon von 65 auf 67. Wenn sich künftighin aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland die gesetzliche Regelaltersgrenze verändert, wird auch bei der Feuerwehr die Altersgrenze ohne Änderung des Gesetzes angehoben. Ferner geht es um einen zweiten Stellvertreter des Kommandanten. Es geht um Sicherheitswachen. Es geht um Einbindung von Kreisbrandrätinnen und Kreisbrandräten in Genehmigungsverfahren. Das war uns ganz wichtig, weil wir der Meinung sind, dass die breite Erfahrung, die in den Kreisbrandinspektionen und insbesondere bei den Kreisbrandräten vorhanden ist, auch in die Genehmigungsverfahren Einzug halten soll. Wir haben eine ganz spezielle Regelung, die auch der Bayerische Landesfeuerwehrverband gewünscht hat. Die bisher schon sehr konstruktive, enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesfeuerwehrverband wird im Gesetz ganz speziell verortet. Nachdem wir aber sehen, dass es auch noch andere Verbände gibt, wurde das in entsprechender Weise formuliert. Schließlich nenne ich das Thema Kostenregelung. Wir sehen im Augenblick, dass mehr Menschen älter werden, viele auch eine Alarmuhr haben; es gibt auch Fahrzeuge, die Alarmsysteme haben, die die Feuerwehr automatisch über die Rettungsleitstelle alarmieren. So etwas kostet den Anspruchsnehmer zum Beispiel bei einem Rettungsdienst wie dem BRK 50 Euro im Monat. Aufgrund der Intervention des Bayerischen Landesfeuerwehrverbandes sehen wir zwischenzeitlich Handlungsbedarf, da sich auch die Rettungsorganisationen, die das Entgelt entgegennehmen, in einer größeren Verpflichtung sehen, zum Beispiel Schlüssel von den Anspruchsnehmern entgegenzunehmen und dann selbstständig ohne Feuerwehr hinfahren zu können. Ich schließe. – Ich glaube, wir haben in vielen Monaten ein Gesetz geschaffen, das alle Beteiligten, insbesondere das Innenministerium, in eine enge Zusammenarbeit und Kooperation mit dem Landesfeuerwehrverband und mit den Feuerwehren bringt. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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