Martin Scharf
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt habe ich schon gedacht: Ich muss eine andere Rede halten, da geht es jetzt um E-Mobilität usw. – Nein, es geht tatsächlich um den Antrag der AfD und darum, ob man einen neuen Straftatbestand einführen soll. Der Vorgang um Northvolt ist schon ein schwerwiegender Vorgang – wirtschaftlich, politisch und mit Blick auf das Vertrauen der Menschen in das staatliche Handeln. Es geht um öffentliche Mittel in dreistelliger Millionenhöhe, um die Glaubwürdigkeit von Förderpolitik und um die Frage, wie wir als Staat mit Risiken in solchen Projekten umgehen. Das verdient natürlich eine gründliche Aufarbeitung; aber es verdient keine reflexartige strafrechtliche Aufrüstung. Genau das wird heute vorgeschlagen. Aus einem Einzelfall soll ein neuer Straftatbestand der sogenannten Haushaltsuntreue werden. Ein eigenständiger Straftatbestand der Haushaltsuntreue ist entbehrlich, er ist schlichtweg nicht notwendig. Es gibt, wie der Kollege Stock ausgeführt hat, kein Strafbarkeitsdefizit. Bereits nach dem geltenden Recht können Fehlverwendungen öffentlicher Gelder gemäß § 266 des Strafgesetzbuches als Tatbestand der Untreue geahndet werden. Wenn jemand öffentliche Mittel bewusst zweckwidrig einsetzt oder für klar ungleichwertige Leistungen ausgibt, greift dieser Straftatbestand. In ihrem Antrag fordert die AfD nun einen Straftatbestand, der auf den Nachweis eines Vermögensschadens sogar verzichten würde. Das wäre also ein Strafrecht ohne konkrete Schädigung. Damit verlassen wir meiner Meinung nach den Bereich der rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeit; denn jede Entscheidung im öffentlichen Haushalt ist auch ein Abwägungsprozess. Wenn künftig die bloße Abweichung von einem Haushaltsplan – sei es aus Mut, aus politischer Weitsicht oder aus einer Fehleinschätzung heraus – strafrechtlich relevant würde, wäre kein Amtsträger mehr bereit, Verantwortung zu tragen. Genau das brauchen wir in unserem Land: wieder Verantwortung übernehmen. Dafür plädieren wir hier im Landtag, und dafür plädieren wir in den Kommunen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Genau da würden wir mit einem solchen Gesetz das Gegenteil erreichen. So ein Paragraf würde nicht nur Unsicherheit erzeugen, sondern die Verwaltung in vielen Bereichen blockieren; denn wenn das Haushaltsrecht plötzlich von Gerichten ausgelegt und durch Strafandrohung flankiert wird, dann geraten politische Entscheidungsspielräume unter Druck. Die Verwaltung wird gehemmt, effiziente oder auch innovative Lösungen überhaupt zu denken. So schadet man dem öffentlichen Gemeinwesen mehr, als dass man es schützt. Es besteht – ich sage es noch einmal – schlicht kein Bedarf für diese Form der strafrechtlichen Ausweitung. Bei formellen Verstößen gegen das Haushaltsrecht stehen bereits entsprechende Mittel zur Verfügung. Wir brauchen keine strafrechtliche Überformung dort, wo Haushaltsverantwortung bereits durch andere Instrumente gesichert ist. Die AfD versucht mit diesem Antrag etwas, was aus meiner Sicht ein gefährlicher Tabubruch ist: Sie will aus Unzufriedenheit mit politischer Entscheidungspraxis ein Strafrecht formen. Wer das tut, verwischt die Grenzen zwischen politischem Irrtum und strafbarer Handlung, und wer das fordert, der schürt am Ende nicht Aufklärung, sondern Angst. Das hat mit rechtsstaatlicher Kultur nichts mehr zu tun. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab – nicht weil wir die politischen Fragen rund um Northvolt ignorieren, sondern weil wir wissen: Politisches Handeln braucht Mut, Kontrolle und Transparenz, aber kein Strafrecht als Druckmittel. Wer Verantwortung tragen soll, braucht verlässliche Regeln und keine Angst vor nachträglicher Kriminalisierung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
