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Ralf Stadler

AfD 02.07.2025 Sitzungen 19/54

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sehen uns heute mit einem Antrag konfrontiert, der, gelinde gesagt, jeder rationalen Betrachtung entbehrt und eher einem Ideenwettbewerb der Kleinbürgerlichkeit gleicht, als ernsthafte politische Lösungen zu bieten. Meiner Meinung nach ist dieser Dringlichkeitsantrag weder dringlich noch wichtig, sondern ausgemachter Schmarrn. Man will uns weismachen, dass Geräusche und Gerüche, die aus der landwirtschaftlichen Arbeit kommen, plötzlich als kulturelle Güter geschützt werden müssten. Geräusche und Gerüche sind ganz gewiss keine Kunstwerke, kein Kulturgut, das unter Denkmalschutz gestellt werden kann. Sie sind schlicht und ergreifend die natürlichen Begleiterscheinungen des landwirtschaftlichen Alltags – und manchmal auch notwendige Übel. Wenn den FREIEN WÄHLERN ihre Umfragewerte stinken, dann kommen sie mit anrüchigen Anträgen zur Landwirtschaft daher. Dabei sind es die landwirtschaftlichen Betriebe und eben nicht die Geräusche und Emissionen, die wir in diesen verrückten Zeiten schützen müssen. Es geht um die kleinbäuerliche Landwirtschaft, die als Lebensgrundlage unserer ländlichen Regionen agiert, und nicht um das, was diese Betriebe ausstoßen. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit solch einer Ungeheuerlichkeit weiter aufzublähen, halten wir von der AfD für den falschen Weg. Anstatt aus rationaler Sicht fragwürdige Elemente zu ergänzen, sollte vielmehr daran gearbeitet werden, einschränkende negative Elemente herauszunehmen. Denn dieses Immissionsschutzgesetz-Bürokratiemonster nagt schon zu lange an Bayern und seinen Betrieben, auch an seinen ländlichen Unternehmen. Es ist an der Zeit, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die den pragmatischen Bedürfnissen unserer Landwirte gerecht wird, ohne deren essenzielle Freiheit im Keim zu ersticken. Wenn es den FREIEN WÄHLERN mit dem Schutz landwirtschaftlicher Gerüche ernst wäre, warum müssen dann unsere Landwirte mit einem überteuerten Schleppschlauch durch die Gegend fahren? 120.000 Euro für eingebildete Geruchsbelästigungen – das ist ein hoher Preis. Diesen täglich anzutreffenden Irrsinn haben CSU und FREIE WÄHLER im Bayerischen Landtag mit auf den Weg gebracht; das ist so. Auch die Errichtung und der Betrieb von Tierhaltungsanlagen unterliegen Ihren immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, die komplex sein können und oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen. Warum habt ihr denn dagegen nichts gemacht? CSU und FREIE WÄHLER hatten ihre Chancen und Möglichkeiten. Stattdessen streuen Sie Bürgern und Landwirten phantasiebeflügelt einen "Schutz des Sinneserbes" in ihre schon tränenden Augen. Wenn Sie wirklich etwas ändern wollen, sollte schon mehr kommen als das. Geschätzte FW-Männer, wenn Sie schon üblen Gerüchen nachgehen wollen, dann sollten Sie zunächst einmal Ihren muffigen Dringlichkeitsantrag von 2022, den Sie für die heutige Sitzung exhumiert haben, beerdigen. – Danke schön. (Beifall bei der AfD)

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