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Martin Stümpfig

GRÜNE 02.07.2025 Sitzungen 19/54

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Akzeptanz ist entscheidend für den Erfolg der Energiewende. So steht es auch im Koalitionsvertrag der CSU und der FREIEN WÄHLER. Das können wir nur unterstreichen. Eine Beteiligung und eine Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger bei neuen Photovoltaik- und Windkraftanlagen muss deshalb dringend kommen. Darüber waren wir uns bei den Debatten, die bereits über die ersten Entwürfe von uns sowie der Kolleginnen und Kollegen der CSU und der FREIEN WÄHLER geführt wurden, einig. Jetzt plant aber die Staatsregierung, genau dies zu streichen. Im aktuellen Entwurf soll die Bürgerbeteiligung zu einer Sollvorschrift zusammengestrichen werden. Dazu sagen wir GRÜNEN ganz klar Nein. Wir brauchen eine flächendeckende und aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende. (Beifall bei den GRÜNEN) Die Kritik vom Genossenschaftsverband war hier ebenfalls massiv, nachdem das Wirtschaftsministerium dem Verband den Entwurf vorgestellt hat, Zitat: "[…] die Bürgerbeteiligung [ist] lediglich als Soll-Bestimmung […] ausgestaltet […]. Dadurch wird der Kern des Bayerischen Beteiligungsgesetzes ausgehöhlt. […] echte Bürgerbeteiligung lässt sich aber nur durch eine Verpflichtung der Vorhabenträger zur Bürgerbeteiligung erreichen", so der Genossenschaftsverband. Zumindest bekamen wir GRÜNE Anfang Juni bei unserer Forderung überraschend aus einer Ecke Unterstützung: Markus Söder ist uns beigesprungen und hat klar gesagt, es werde eine Bürgerbeteiligung geben. – Das sieht der aktuelle Entwurf der Staatsregierung aber nicht vor. So kann man jetzt sagen: Auch der neue Entwurf der Staatsregierung ist damit vom Tisch gefegt. Sie erinnern sich vielleicht: Der alte Entwurf war im Februar bei uns im Wirtschaftsausschuss auf massive Kritik der Verbände gestoßen und wurde von ihnen vom Tisch gefegt. Da war es sogar noch so, dass sich niemand von den Kolleginnen und Kollegen der CSU und der FREIEN WÄHLER getraut hat, im Ausschuss einmal ein Wort für diesen schlechten Entwurf einzulegen. Das Wirtschaftsministerium und Herr Aiwanger haben es jetzt aber geschafft, aus dem schlechten Entwurf einen noch schlechteren Entwurf zu machen; das muss man erst einmal zusammenbringen. Dann gab es im Ausschuss die Bitte an die Verbände, ob diese zum Thema Beteiligungsgesetz nicht etwas zusammenschreiben könnten. Man sieht: Die Staatsregierung steht wirklich komplett blank da, sie ist komplett planlos. Das Gesetz sollte eigentlich am 1. Januar in Kraft treten. Wir sehen: Heute liegt überhaupt nichts vor. (Martin Wagle (CSU): Da irren Sie sich aber!) Wir haben im Juni/Juli 2024 eine Beteiligung durchgeführt. Wir haben alle Energiegenossenschaften in Bayern eingeladen, mit uns zu arbeiten, und alle Verbände eingeladen, an einem Bürgerenergiebeteiligungsgesetz mitzuarbeiten. Das wäre eigentlich Ihr Job als Staatsregierung. Sie haben das nicht gemacht, wir haben es gemacht. Wir haben den Gesetzentwurf dann im August 2024 eingereicht. Er wurde von Ihnen im Herbst abgelehnt unter Verweis der CSU und der FREIEN WÄHLERN darauf, schon dabei zu sein, selbst etwas zu erstellen. – Herr Lausch, Kollegin Schack, da bin ich jetzt einmal gespannt. Wo ist denn der Entwurf der Staatsregierung? Inwiefern sind Sie denn dabei, hier endlich einmal etwas zu Papier zu bringen? Bisher liegt nichts vor. Deswegen sagen wir ganz klar: Da müssen Sie jetzt endlich in die Pötte kommen. Seit einem Jahr wird der Entwurf von Markus Söder und Hubert Aiwanger angekündigt. Es liegt nichts vor. Was Sie hier bieten, ist wirklich eine Schande. (Beifall bei den GRÜNEN) Aber wir GRÜNE sind da nicht so. Wir eilen Ihnen erneut zu Hilfe und helfen Ihnen auf die Sprünge. Heute reichen wir einen neuen Gesetzentwurf ein; viele Punkte, die wir hier im Haus in der Debatte hatten, sind eingearbeitet. Es sind viele Punkte eingearbeitet, bei denen die Verbände sagten: Da könnte man noch etwas ändern. Zum Beispiel sollen Photovoltaikanlagen erst ab 3 Megawatt einbezogen werden, Artikel 4 ist neu und die Beteiligung nach § 6 EEG neu gefasst. – Das war die Kritik von Herrn Vogel, der heute leider nicht da ist; dabei ging es um den 2.500-Meter-Umkreis einer Windkraftanlage. Die Forderung ist nicht schlecht, wir nehmen sie auf, weil wir in diesen Punkten offen sind, wenn es passt. Da könnten Sie sich eine Scheibe von uns abschneiden. (Michael Hofmann (CSU): Dann könnt ihr froh sein, dass ihr die CSU habt!) Der Artikel zum Beteiligungsentwurf ist gestrichen, aber der Kern und worum es eigentlich geht, die Beteiligungsvereinbarung, bleibt bestehen. Sie besagt eben: Der Vorhabenträger muss sich mit der Kommune an einen Tisch setzen. Sie können auch den Kreis der Beteiligten erweitern, Art und Umfang der Beteiligung frei festlegen und frei entscheiden, was Sie mit dem Geld machen. Sie sind da komplett frei. Das ist der Kern dieses Beteiligungsgesetzes. Das war auch der Kern in Ihrem ersten Entwurf. Sie haben ihn herausgerissen; Sie haben das Herzstück Ihres eigenen Beteiligungsgesetzes herausgerissen. Was jetzt noch im Gesetzentwurf steht, ist kein Gesetz wert. Um auf unseren Gesetzentwurf zurückzukommen: Wir haben auch die Anregungen von Gemeinde- und Städtetag aufgenommen. Sie haben gesagt, die Kommunen stünden ziemlich unter Stress und es könnte zu viel Arbeit für sie sein. – Dann haben wir gesagt: Okay, wenn die Kommune nicht möchte, dann kann sie ablehnen. Sie muss nicht darauf eingehen. Sie kann auch einfach nicht reagieren. Wenn sie gar nichts macht, dann fällt sie auf die Mindestbeteiligung zurück. Das sind gemäß § 6 EEG 0,2 Cent pro Kilowattstunde. Die Kommune muss also gar nichts machen. Wir haben es geschafft, die Kritik des Städte- und Gemeindetags aufzunehmen, ohne das Gesetz zu entkernen. Wir verlangen jetzt auch von der Staatsregierung, dass sie nicht alles über den Haufen schmeißt, sondern eben anpasst. Wir haben die Ersatzbeteiligung geändert, die Ausgleichsabgabe ist gestrichen und die Transparenzplattform ebenfalls; wir haben einzig hinzugefügt, dass die Staatsregierung eine Mustervereinbarung erstellt. Die Kommunen können sich nicht die ganze Zeit damit beschäftigen, deshalb erstellt die Staatsregierung eine Mustervereinbarung, wie so etwas aussehen kann. Dann wird es noch einmal einfacher für die Kommunen. Das ist also unser neuer Entwurf. Er hat einige Punkte aufgenommen, die auch von Ihnen von der CSU und den FREIEN WÄHLERN gekommen sind. Er hat viele Punkte aufgenommen, die aus den Verbänden gekommen sind, wie zum Beispiel Erleichterungen für die Kommunen. Aber – und das ist der springende Punkt – er hat das Herzstück erhalten. Das ist eben die Beteiligungsvereinbarung; denn ohne sie hat ein Gesetz gar keinen Sinn. Das ist ein stimmiger Gesetzentwurf. Vielleicht erlebe ich es hier im Bayerischen Landtag noch, dass Sie von CSU und FREIEN WÄHLERN auch einmal einem Gesetzentwurf der GRÜNEN zustimmen können. Schön wär’s. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN)

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