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Christian Hierneis

GRÜNE 02.07.2025 Sitzungen 19/54

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Und schon wieder die FREIEN WÄHLER als Retter des ländlichen Raums! Vor drei Jahren habt ihr genau den gleichen Antrag gestellt; damit seid ihr ins Fernsehen gekommen. Ins Fernsehen kommt der Wirtschaftsminister öfter und ihr nicht so oft. Da habt ihr gedacht: Das machen wir noch einmal; dann kommen wir noch einmal ins Fernsehen. Genau! (Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN) Kein Zwölf-Uhr-Läuten und kein Misthaufen mehr ohne FREIE WÄHLER – das zu verkaufen ist der tiefere Sinn des Antrags. Es ist aber ein reiner Schaufensterantrag, der uns leider null weiterhilft. Zur Sache! Kirche, Kuhglocken und der Hahnenschrei gehören wie der Bulldog natürlich zum Landleben. Die Klagen dagegen gefallen auch uns nicht. Sie wollen jetzt das Bundes-Immissionsschutzgesetz ändern. Aber ist eine Gesetzesänderung wirklich der richtige Weg? Schauen wir doch einmal in das Gesetz: Das Bundes-Immissionsschutzgesetz schützt Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Bei Lärm gilt: Was über den Grenzwerten liegt, ist zu laut. Was unter den Grenzwerten liegt, ist erlaubt und legal. Für den Geruch gibt es die TA Luft und die Geruchsimmissions-Richtlinie, und es gibt § 906 BGB, der auch einiges regelt. Unsere Gerichte entscheiden schon heute auf der Grundlage der bestehenden Gesetze genau so, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern: Sie wägen ab zwischen den berechtigten Interessen der Anwohner und dem kulturellen Stellenwert von Geräuschen und Geräuschen. Braucht es also wirklich ein Gesetz? Ich glaube, wir brauchen hier etwas ganz anderes. Wir brauchen mehr Akzeptanz, mehr Toleranz und mehr Miteinander. Ein Kommentar aus "agrarheute" vom 29. Januar 2021 – kurz bevor ihr von den FREIEN WÄHLERN zum ersten Mal diesen Antrag gestellt habt – bringt es auf den Punkt. Unter der Zwischenüberschrift "Gesetze schaffen kein Verständnis" heißt es dort: "Die Akzeptanz für den krähenden Gockel oder das blökende Schaf muss heutzutage offenbar per Recht […] erzwungen werden. Doch Verständnis entsteht so nicht, im Gegenteil. […] Mehr seriöses Wissen um die […] Nahrungserzeugung schon bei Stadtkindern würde weit mehr zum dörflichen Frieden beitragen als jeder Kulturschutzparagraph." Dem stimmen wir GRÜNEN voll zu. Seit vielen Jahren fordern wir, die Vermittlung von Alltagskompetenz und Wissen über unsere Landwirtschaft und die Lebensmittelerzeugung in der Schulbildung stärker zu verankern: keine Eier ohne Hahn, keine Biomilch ohne Kuh, kein Weizen und kein Quinoa ohne Bulldog. Wenn das gelehrt wird, dann steigt auch die Akzeptanz. Und wer ist dafür zuständig? – Ihre Ministerien für Umwelt und für Kultus. Wenn Sie da endlich etwas machen würden, bräuchten wir keine neuen Gesetze. Ganz klar: Das Zwölfuhrläuten, der Hahn, der Misthaufen, die Kuhglocken und der Bulldog gehören zum Dorf, zu Bayern und damit zu unserer Heimat. Ein neues Gesetz brauchen wir nicht. Ein neues Gesetz allein würde auch die Zahl der Klagen, die Sie in der Begründung anführen, nicht verringern. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen reichen völlig aus. Und: Wollten Sie nicht Bürokratie abbauen und Gesetze streichen, statt neue Gesetze zu schaffen? (Beifall bei den GRÜNEN) Da wir beim Grundgedanken einer Meinung sind, nicht aber beim Weg zum Ziel, werden wir uns zu Ihrem Antrag enthalten. – Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN)

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