Florian Siekmann
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich vernehme die versöhnlicheren Worte in der Zweiten Lesung. Noch ein Hinweis auf die Begründung des Gesetzestextes, weil ganz oft die unterschiedlichen Ausbildungen und Fortbildungen angesprochen worden sind; der Wille des Gesetzgebers ist darin ja ganz klar beschrieben: "Qualifikationen, die mit Gewinnerzielungsmöglichkeiten für die einzelne Einsatzkraft verbunden sind," – das wäre zum Beispiel der Rettungssanitäter, das ist ja eigentlich die große Qualifikation, die einem da Sorgen bereitet – "scheiden regelmäßig […] aus". So ist das hier ganz klar festgehalten. Ich habe aber eine andere Frage für alle ehrenamtlichen Rettungskräfte im Land: Der Prüfauftrag ist beschlossen, der Bericht an den Landtag ist angefordert. Wann können wir mit einem Gesetzentwurf der Staatsregierung rechnen?
