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Florian Siekmann

GRÜNE 02.07.2025 Sitzungen 19/54

Herr Präsident, liebe Kolleg:innen! Draußen ist es heiß, und zwar sehr heiß. Die jüngste Hitzewelle und damit die Klimakrise haben Bayern fest im Griff. Die Bürgerinnen und Bürger suchen verzweifelt Abkühlung, am liebsten in unseren bayerischen Flüssen und Seen. Der eine oder andere unternimmt bei diesem Wetter einen Ausflug in höhere Berglagen. Über zwanzig Badetote haben wir heuer schon zu beklagen. Jedes Wochenende kommt es zu unzähligen Fällen von Bergnot. Auf eines können die Bürgerinnen und Bürger in Bayern zählen: Berg- und Wasserretter eilen, so schnell es geht, zu Hilfe. Aber die wenigsten wissen, dass unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte für ihre Aus- und Fortbildung oft ihren privaten Urlaub nehmen müssen, und zwar sowohl im Rettungsdienst als auch im Katastrophenschutz. Kolleginnen und Kollegen, draußen ist es niemandem zu erklären, dass unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte, die ihr Leben riskieren, um anderen zu helfen, ihren privaten Urlaub opfern müssen. Das muss sich ändern. (Beifall bei den GRÜNEN) Unser grüner Gesetzentwurf schafft endlich den Rechtsanspruch auf Freistellung für Aus- und Fortbildung, und zwar sowohl im Rettungsdienst als auch im Katastrophenschutz. Das sind übrigens die gleichen Einsatzkräfte, die im Hochwassereinsatz Menschen aus reißenden Strömen und aus ihren Häusern evakuieren und Leben retten. Diese Einsatzkräfte sind mit THW und Feuerwehr im selben Einsatz. Sie sitzen im selben Boot und begeben sich in dieselbe Gefahr. Der einzige Unterschied ist, dass THW und Feuerwehr die Helfergleichstellung und die Freistellung längst haben. Johanniter, Malteser, Wasserwacht, DLRG, Rotes Kreuz, MHW und ASB haben sie noch nicht. Unser Gesetzentwurf macht Schluss mit diesen ehrenamtlichen Einsatzkräften erster und zweiter Klasse. Wir brauchen sie alle. (Beifall bei den GRÜNEN) Die Helfergleichstellung ist seit über zehn Jahren Thema im Parlament. Zehn Jahre, in denen die Regierung hätte handeln können. Heute steht unser grüner Gesetzentwurf zur Abstimmung. Der Gesetzentwurf ist in enger Abstimmung mit den ehrenamtlichen Einsatzkräften in den Hilfsorganisationen entstanden. Dabei handelt es sich um 180.000 Kameradinnen und Kameraden, denen wir ein großes Dankeschön dafür sagen, dass Sie noch mehr schwitzen, wenn es draußen heiß ist, dass sie zu Hilfe eilen, wenn Menschen in Not sind, und dass sie ihr Leben einsetzen, um die Gesundheit anderer zu schützen. (Beifall bei den GRÜNEN) Sogar Kollege Zellmeier hat bei der Mitberatung im Haushaltsausschuss attestiert, am Gesetzentwurf der GRÜNEN sei eigentlich nichts falsch. Kolleginnen und Kollegen der CSU und der FREIEN WÄHLER, geben Sie sich einen Ruck, stimmen Sie im Interesse der ehrenamtlichen Helfer und der Sicherheit im Land zu. – Ja, im Interesse der Sicherheit; denn jetzt wird es pikant: Der Zivilschutz ist auch von der Helfergleichstellung abhängig. Wir sehen die hybriden Bedrohungen zunehmen, insbesondere diejenigen aus Russland. Das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz des Bundes ist an dieser Stelle übrigens sehr klar: Die Rechte und Pflichten der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Zivilschutz richten sich eins zu eins nach den landesrechtlichen Vorschriften im Katastrophenschutz. Das bedeutet, der Zivilschutz in Bayern ist durch die fehlende Helfergleichstellung schwächer aufgestellt als in anderen Bundesländern. Damit können wir nicht zufrieden sein. Wir müssen uns aufgrund der Bedrohungen von außen besser rüsten. Unser Gesetzentwurf schafft Abhilfe. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich weiß, Sie werden heute nicht zustimmen; aber Sie haben im Innenausschuss einen erstaunlichen Antrag eingebracht. CSU und FREIE WÄHLER haben die eigene Regierung aufgefordert, nach zehn Jahren einen Vorschlag zu machen, wie das denn gehen könnte. Ich merke, langsam wird wohl einigen die eigene Untätigkeit ein wenig peinlich. Die Hilfsorganisationen und wir werden jedenfalls gespannt warten. Heute liegt unser grüner Gesetzentwurf auf dem Tisch. Dieser bietet eine gute Lösung für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte in Bayern. Sie ist bürokratiearm, und sie setzt auf Vertrauen. Wir glauben, dass die Hilfsorganisationen selbst am besten wissen, wann sie auf eine Freistellung angewiesen sind. Wir regeln das ganz analog zur Feuerwehr, mit viel Vertrauen und ohne komplizierte Detailregelungen. Die Kosten sind im Verhältnis zu den Zahlen, die sonst beim Bevölkerungsschutz kursieren, sehr überschaubar. Kolleginnen und Kollegen, wenn ich sehe, wie lautstark der Innenminister 10 Milliarden Euro vom Bund für den Zivilschutz fordert, dann stelle ich fest, dass er für die Helfergleichstellung im eigenen Land auch 1 Million Euro übrig haben dürfte. Das Ganze ist kein Hexenwerk. Hessen hat die Helfergleichstellung, Thüringen hat die Helfergleichstellung, und Schleswig-Holstein hat die Helfergleichstellung. Beschließen wir sie heute gemeinsam für Bayern. (Beifall bei den GRÜNEN)

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