Roswitha Toso
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher! Heute setzen wir die Debatte zur Novelle des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes fort. Bereits in der Ersten Lesung im Januar haben wir deutlich gemacht, dass wir die Weiterentwicklung des Gleichstellungsgesetzes ausdrücklich begrüßen. Jetzt geht es aber um das Konkrete, um die Ausgestaltung im Detail und insbesondere um die Änderungsanträge. Lassen Sie mich vorweg auch ganz klar sagen: Gleichstellung ist ein zentrales Anliegen der Staatsregierung. Gleichstellung ist mehr als Symbolik, sie ist tägliche Aufgabe. Unser Ziel ist ein Gesetz, das wirkt; aber es muss auch in der Praxis tragfähig bleiben. Es braucht ein Gesetz, das Fortschritt bringt, ohne Strukturen zu überlasten. Das ist der Maßstab, an dem wir uns heute orientieren. Viele der eingebrachten Änderungsanträge mögen gut gemeint sein; aber gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Mehr Gleichstellung erreicht man nicht zwingend durch mehr Bürokratie, sondern durch kluge, praxistaugliche Lösungen, und genau diese Balance wollen wir wahren. Zum Antrag auf Erweiterung des Geltungsbereichs ist anzumerken: Die Idee, das Gesetz auch auf Beteiligungsgesellschaften der öffentlichen Hand auszudehnen, klingt auf den ersten Blick nachvollziehbar; aber eine Ausweitung auf privatrechtlich organisierte Unternehmen bringt rechtlich wie organisatorisch massive Probleme mit sich, ohne dass die öffentliche Hand dort wirklich steuernd eingreifen kann. Die bestehende Hinwirkungspflicht ist hier das geeignetere Instrument. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. Auch bei der Rolle der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sehen wir deutlichen Nachbesserungsbedarf. Ihre Arbeit ist unbestritten wertvoll; aber ein starres Regelwerk mit Mindestvorgaben und zusätzlichen Pflichten ab einer bestimmten Einwohnerzahl greift zu kurz. Kommunen brauchen Spielraum, keine pauschalen Vorgaben. Gleichstellung gelingt nicht durch starre Quoten, sondern durch Verlässlichkeit, durch Vertrauen und durch die Kompetenz vor Ort. Der Änderungsantrag der GRÜNEN zur Konkretisierung der Rolle kommunaler Gleichstellungsbeauftragter bedeutet in der Praxis, dass eine Stadt mit circa 20.001 Einwohnern plötzlich eine Vollzeitstelle schaffen müsste, auch wenn hier bereits eine halbe Stelle in Kombination mit anderen Aufgaben gut funktioniert hat, während andere Kommunen mit knapp unter 20.000 Einwohnern entweder eine Organisationseinheit benennen oder auf den Landkreis zurückgreifen sollen. Das ist keine passgenaue Lösung, das ist Bürokratie nach Einwohnerzahl. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU)) Bei den Gleichstellungskonzepten wird Einheitlichkeit durch verpflichtende Mustervorlagen angestrebt. Doch Einheitlichkeit darf nicht zu Uniformität werden. Konzepte entfalten dann Wirkung, wenn sie von innen kommen, und nicht, wenn sie bloß von außen diktiert oder übergestülpt werden. Was zählt, ist nicht der schönste Plan, sondern die Umsetzung im Alltag. Die Verwaltung eines mittleren Landratsamtes müsste jährlich gleich mehrere neue Konzepte erstellen und vorlegen, obwohl Gleichstellung dort längst gelebte Praxis ist. Gleichzeitig fehlt das Personal für die tatsächliche Gleichstellungsarbeit, weil es durch Berichteschreiben gebunden ist. Zum Thema der geschlechtergerechten Auswahl von Referierenden: Natürlich ist Repräsentanz wichtig, aber dabei muss Qualifikation, nicht Quote das Kriterium sein. Eine gesetzlich verordnete Ausgewogenheit bei Fortbildungen läuft Gefahr, Symbolpolitik zu betreiben, und das hilft am Ende niemandem. Wenn zum Beispiel ein Landratsamt einen Feuerwehrexperten zur Schulung einlädt, aber keine weitere Referentin für den gleichen Bereich findet, muss die Schulung verschoben oder künstlich ergänzt werden. Die Qualifikation gerät damit ins Hintertreffen. Auch bei den Regelungen zur Freistellung und zur Aufgabenbeschreibung von Gleichstellungsbeauftragten sehen wir Schwierigkeiten. Dienststellen in Bayern sind sehr vielfältig. Starre Freistellungsquoten oder automatische Stellvertretungsregelungen ignorieren diese Realität. Wenn Gleichstellungsarbeit mit anderen komplexen Feldern wie Antidiskriminierung, Behinderung oder sexueller Belästigung vermischt wird, entsteht am Ende zudem Unklarheit statt Klarheit. Das nützt niemandem. Besonders kritisch sehen wir den Vorschlag zur Einführung eines Widerspruchs- und Klagerechts. Wir verstehen das Anliegen. Gleichstellungsbeauftragte sollen gestärkt werden. Aber der Weg über rechtliche Auseinandersetzungen birgt das Risiko, ein integratives Anliegen in ein konfrontatives Verfahren zu überführen. Unser Weg ist und bleibt die Kooperation, nicht die Eskalation: Mediation statt Klage, Miteinander statt Gegeneinander. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Aufgabe ist heute nicht, Maximalforderungen zu erfüllen. Unsere Aufgabe ist, eine wirksame Gleichstellung zu ermöglichen, mit Augenmaß, mit Verantwortung und mit Blick für das Machbare. Diese Novelle ist ein Fortschritt, aber sie ist kein Freibrief für Überregulierung. Die Änderungsanträge, so wie sie vorliegen, lehnen wir ab, nicht weil wir Gleichstellung ausbremsen wollen, sondern weil wir sie verankern wollen, nachhaltig, rechtssicher und mit der nötigen Nähe zur Praxis. Zum Schluss möchte ich allen Beteiligten für die engagierte Debatte und die sachliche Zusammenarbeit danken. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
