Christiane Feichtmeier
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die Rechtsgrundlage für eines unserer wichtigsten Sicherheitsnetze in Bayern modernisieren: unsere Feuerwehren. Sie sind – es wird oft gesagt, aber selten genug gewürdigt – das Rückgrat der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Dies gilt sowohl im ländlichen Raum als auch in unseren Städten. Rund 320.000 Ehrenamtliche engagieren sich in Bayern aktiv in der Feuerwehr. Ohne diesen Einsatz wäre der Schutz unserer Bevölkerung vor Bränden, Unfällen und anderen Gefahren schlichtweg nicht aufrechtzuerhalten. Es ist unsere Pflicht als Gesetzgeber, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass dieses Engagement weiterhin bestehen kann, auch angesichts des demografischen Wandels, der zunehmenden Technisierung und der wachsenden Belastungen. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Maßnahmen, die aus unserer Sicht notwendig und sinnvoll sind: Die Anpassung der Altersgrenze an das gesetzliche Renteneintrittsalter eröffnet erfahrenen Feuerwehrangehörigen die Möglichkeit, länger aktiv zu bleiben. Das ist ein Beitrag zur Stärkung der Einsatzbereitschaft, gerade kleinerer Wehren. Wir müssen aber gleichzeitig sicherstellen, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen dafür erfüllt werden. Die Klarstellung zur Entschädigung von Ausbildern ist ebenfalls ein wichtiger Schritt, um die Qualität der Ausbildung und die Motivation der Ehrenamtlichen zu fördern; denn die Ausbildung ist nicht etwas, was nebenher erfolgen darf, sondern Grundbedingung für Sicherheit im Einsatz. Eine weitere Neuregelung betrifft die Kostenersatzpflicht bei Fehlalarmen durch eCall. Die Zahl solcher Falschalarmierungen hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch erhöht; allein seit 2020 sind sie auf das 17-Fache gestiegen. Es ist sicherlich nicht zumutbar, dass Gemeinden und ehrenamtliche Kräfte diese Kosten dauerhaft schultern. Aber ich bitte wie schon im Ausschuss darum, gerade bei der Kostenersatzpflicht mit Maß vorzugehen, damit insbesondere Hilfsbedürftige nicht davon abgeschreckt werden, vom Hausnotruf Gebrauch zu machen. Neben den Inhalten des Gesetzentwurfs möchte ich auch die kritischen Stimmen aus den Verbänden nicht unerwähnt lassen. Gerade bei Themen wie Hilfsfrist, Rolle der Feuerwehrvereine und langfristige Nachwuchsgewinnung besteht nämlich immer noch Handlungsbedarf. Diese Anliegen verdienen ernsthafte Beratung und, wo geboten, auch Nachbesserung. Es geht hier nicht um Symbolpolitik, sondern um Praxistauglichkeit. Abschließend möchte ich allen Feuerwehrangehörigen in Bayern meinen Dank und Respekt aussprechen. Sie sind Vorbilder, was gesellschaftlichen Zusammenhalt angeht. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um ihre unverzichtbare Arbeit zu unterstützen und zu modernisieren. Die SPD-Fraktion stimmt dem vorgelegten Gesetzentwurf zu. (Beifall bei der SPD)
