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Matthias Vogler

AfD 02.07.2025 Sitzungen 19/54

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kollegen, liebe Besucher auf der Besuchertribüne! Wir hatten vor Kurzem schon die Erste Lesung; die Zweite Lesung folgt jetzt heute. Eigentlich hätte man sie auch relativ kurz halten können, was ich auch tun werde, weil sich nichts geändert hat. Es gab im Staatsvertrag keine Neuerungen. Das Ausschlaggebende ist der Zugriff auf die Betriebssystemhersteller. Das hatten wir schon beim ersten Mal besprochen. Wie die Kollegen das jetzt mitgeteilt haben, war jetzt der Jugendschutz noch im Ausschuss wichtig. Die meisten haben ein bisschen vergessen, dass da auch Einschränkungen erfolgen können. Wenn Telegram zum Beispiel auf einem Apple-Gerät genutzt wird, dann ist die Altersbeschränkung im App Store 17 Jahre, bei Samsung-Geräten und anderen Geräten kann das frei gestaltet werden, da es da nur die elterliche Aufsicht gibt. Das heißt: Ein Jugendlicher, der sich auch informieren will und mit 16 Jahren in einigen Bundesländern schon wählen darf, kann sich vielleicht gar nicht mehr ungehindert in diesen Medien informieren. Das ist natürlich auch nicht in Ordnung. Das Ganze kann man einfach durch einen Klick auf einen Flugmodusbutton installieren. Die Eltern stellen das dann ein und dadurch ist dann der Zugriff auf einigen Geräten verweigert. Bei WhatsApp, was aktuell auch viele nutzen, liegt die Altersgrenze aktuell noch bei 12 Jahren. Wenn aber Google oder Apple die Grenze erhöhen wollen, dann kann man das auch nicht mehr nutzen. Soll man dann vielleicht wieder mit SMS oder wie auch immer kommunizieren? Viele Kinder und auch viele Eltern nutzen das, um in Kontakt mit den Kindern zu kommen. Das ist alles nicht ganz so gut, weil die Bevormundung der Eltern für die Kinder, die sich bilden sollen, natürlich da auch ein bisschen übergriffig wird. Denken wir nur einmal an Corona, was da war und wie viel an richtigen Nachrichten und Informationen zensiert worden ist, was sich im Nachhinein als Wahrheit herausgestellt hat. Jugendschutz ist wichtig; das ist auch für unsere Fraktion ganz klar. Wir wollen den Jugendschutz vor pornografischen, gewaltverherrlichenden und extremistischen Inhalten. Aber wir wollen es nicht zu übergriffig haben. Nehmen wir ein schönes Video von meinen Kollegen einmal als Beispiel: Sie posten das und Google stellt dann als Altersbeschränkung 16 Jahre oder was auch immer ein. Dann kann man das gar nicht mehr angucken. Aber das betrifft vielleicht auch Sie, die Kollegen der Union, der FREIEN WÄHLER und vielleicht auch der anderen Parteien. Das will man eigentlich nicht. Im Grundgesetz heißt es zu Recht unter Artikel 5 Absatz 1: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." Weiter heißt es in Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." Durch das Grundgesetz sind schon enge Grenzen gesetzt. Wir müssen da nicht noch weiter vorgehen. Deswegen lehnen wir auch in dieser Lesung den Staatsvertrag weiterhin ab. – Ich wünsche Ihnen noch einen guten Verlauf der Beratung. (Beifall bei der AfD)

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