Alexander Hold
Danke schön, Frau Staatsministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Gesetzentwürfe wieder getrennt. Zuerst lasse ich über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes und die dazugehörigen Änderungsanträge abstimmen. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/4432, die hierzu eingereichten Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 19/6606 mit 19/6614 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Drucksache 19/7229. Vorab ist über die soeben genannten Änderungsanträge abzustimmen. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt alle neun Änderungsanträge zur Ablehnung. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über alle Änderungsanträge gemeinsam abgestimmt werden soll. Zugrunde gelegt werden die jeweiligen Voten im federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind offensichtlich alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit übernimmt der Landtag diese Voten, das heißt: Diese Änderungsanträge sind abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/4432. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 1 Nummer 30, dort in Artikel 23 Absatz 1 Satz 1, und in § 2 als Datum des Inkrafttretens jeweils der "16. Juli 2025" eingetragen wird. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 19/7229. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CSU-Fraktion und die FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Die AfD-Fraktion, die SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich auf dieselbe Weise anzuzeigen. – Das sind die AfD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes". Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/4553. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Die FREIEN WÄHLER, die CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt. Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, gebe ich nun die Ergebnisse der vorher durchgeführten Wahlen bekannt, zunächst zur Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 3. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 159 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war keine Stimme. Auf Herrn Abgeordneten Martin Böhm entfielen 28 Ja-Stimmen und 130 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten hat sich ein Abgeordneter. Damit hat Herr Abgeordneter Martin Böhm nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 3 ist damit erledigt. Nun gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 4, bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 164 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war eine Stimme. Auf den Abgeordneten Benjamin Nolte entfielen 29 Ja-Stimmen und 133 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten hat sich ein Abgeordneter. Damit hat der Abgeordnete Benjamin Nolte nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt. Ich gebe das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Tagesordnungspunkt 5, bekannt. Nach Artikel 2 des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags auf sich vereint. An der Wahl haben 164 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war keine Stimme. Auf Herrn Abgeordneten Richard Graupner entfielen 28 Ja-Stimmen und 134 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten haben sich 2 Abgeordnete. Ich stelle fest, dass Herr Richard Graupner nicht zum Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums gewählt worden ist. Der Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf. Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Florian Siekmann u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes hier: Helfergleichstellung in Bayern (Drs. 19/5774) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Kollege Florian Siekmann. Bitte, Sie haben das Wort.
