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Sandro Kirchner

02.07.2025 Sitzungen 19/54

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Wortbeiträge und die verschiedenen Reden, die aufgezeigt haben, dass wir zumindest einen gemeinsamen Nenner haben: Wir schätzen das Ehrenamt im Bereich der Sicherheit sehr und sind sehr dankbar, dass wir so viele Ehrenamtliche in Bayern haben, die sich für die Sicherheit der Menschen einsetzen. Man kann ganz nüchtern feststellen, dass wir tatsächlich bewährte und geschulte Strukturen im Katastrophenschutz haben, die sehr gut funktionieren. Sie haben ja selbst Beispiele dafür gebracht. Der jüngste Waldbrand im Tennenloher Forst im Landkreis Erlangen-Höchstadt hat aufgezeigt, dass wir sehr gut aufgestellt und schlagkräftig sind. Aber auch das Pfingsthochwasser im vergangenen Jahr, das sich jetzt gejährt hat, hat eindrucksvoll aufgezeigt, wie schlagkräftig Bayern in diesem Bereich ist; denn man war mit über 80.000 Einsatzkräften zugegen. Das ist sehr bedeutsam. Unser Minister hat neulich folgendes Beispiel angeführt: Im Zuge der Waldbrände in Los Angeles, über die jeden Abend in der "Tagesschau" berichtet wurde, hat sich ein Politiker vor die Kamera gestellt und war stolz darauf, dass 2.000 Einsatzkräfte diese Katastrophe begleitet haben. Das war dort vor Ort super, aber zeigt auch, wie gut wir in Bayern aufgestellt sind, da im Zuge des Pfingsthochwassers über 80.000 Einsatzkräfte im Einsatz waren. Es sind Strukturen vorhanden, die für Sicherheit sorgen. Deswegen möchte ich stellvertretend für den Freistaat Bayern noch einmal ein großes Dankeschön an die über 400.000 Ehrenamtlichen in diesem Bereich aussprechen. Wir können feststellen: Auf die ist in Bayern Verlass. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Für uns ist wichtig – da bin ich auch mit den Vorrednern der Opposition und der anderen Parteien einer Meinung –, dass wir gute Rahmenbedingungen für die ehrenamtlichen Helfer haben. Es ist richtig und wichtig, dass auch der Bevölkerungsschutz damit einhergeht und optimal ausgestaltet werden kann. Dort, wo es nötig ist, sind wir auch angehalten, die Rahmenbedingungen zu verbessern und voranzubringen. Aber ganz wichtig ist auch – Frau Feichtmeier, Sie haben die Ehrlichkeit der Politik angesprochen –, dass wir immer die Realität vor Augen haben und politische Maßnahmen mit dem richtigen Leben vereinbar und vor allem in der Praxis umsetzbar und gestaltbar sind. Deswegen will ich kurz eine Gesamtbetrachtung zur Situation anstellen; denn in den Redebeiträgen ist leider nicht aufgezeigt worden, wie die Situation ist. Wenn ein Einsatz stattfindet, wenn Rettungskräfte alarmiert werden und in einem Rettungsboot sitzen, dann muss im Nachgang keiner Angst haben, dass der Verdienstausfall nicht erstattet wird, weil alle Einsatzkräfte, die offiziell alarmiert worden sind, einen Erstattungsanspruch haben. Damit fasst diese Regelung Fuß und ist das Ganze abgesichert. Es gibt aber Unterschiede bei der Fortbildung und bei der Übung. Diese werden anders als andere Einsätze behandelt, aber mehr auf dem Papier als in der Realität. Wie mein Kollege vorhin schon ausgeführt hat, ist es heute schon möglich, dass man in Absprache mit den Rettungsorganisationen auf der einen Seite und insbesondere mit den Arbeitgebern auf der anderen Seite auch für Fortbildungen und Ausbildungsmaßnahmen freigestellt wird und dass die Kosten sogar vom Freistaat Bayern übernommen werden. Die Rettungsorganisationen müssen zwar in Vorleistung gehen, aber der Freistaat Bayern übernimmt dann diese Kosten. Deshalb stimmt die vorherige Darstellung nicht so ganz. Wichtig ist, dass die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Balance stehen und die Dinge auch entsprechend bewertet werden. Wir haben zudem ein eigenes THW-Gesetz, in dem ganz ausdrücklich festgeschrieben ist, dass Aus- und Fortbildungen in der Regel in der Freizeit und abseits der Arbeit stattzufinden haben. Auch bei unseren freiwilligen Feuerwehren besteht die Regel, dass Übungen außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Nur dort, wo es notwendig ist, finden Übungen in Feuerwehrschulen statt. Dann finden auch Freistellungen statt. Deswegen ist für die Praxis wichtig, dass zwischen Ehrenamt, Wirtschaft und Sicherheit eine Balance gefunden wird, aber wir auch kleine Arbeitgeber und Betreiber kritischer Infrastruktur schützen. Stellen Sie sich einmal einen Energieversorger vor, bei dem morgen die Belegschaft auf Fortbildung geht. Das wäre auf der einen Seite wichtig, aber würde für die kritische Infrastruktur eine Katastrophe darstellen. Wie mein Kollege vorhin angesprochen hat, sind zeitintensive Ausbildungen, die mehrere Wochen, ja, Monate dauern können, für einen Arbeitgeber sehr kritisch zu begleiten. Deswegen ist der Gesetzentwurf, so wie er im Raum steht, natürlich auf der einen Seite nachvollziehbar, aber bei genauerem Hinsehen in der Praxis untauglich, weil viele Fragen noch offen sind. Ich denke, deswegen ist es wichtig – das hat Kollege Dünkel vorhin angesprochen –, dass vor Kurzem im Innenausschuss parteiübergreifend ein Prüfauftrag verabschiedet worden ist. Das zeigt ja, dass man sich in der Sache sehr einig ist. Der Prüfauftrag sagt, dass man sich mit einem tragbaren Modell befassen soll, das die ganzen Dinge noch mal auf den Prüfstand stellt, dass wir überlegen sollen, wie man die Dinge dann organisatorisch und finanziell weiterentwickeln kann; aber natürlich immer mit dem gebotenen Fingerspitzengefühl. Sie haben vorhin gesagt, dass es andere Beispiele gibt, wo das besser läuft. Ich bin da immer sehr vorsichtig, wenn Bayern mit anderen Bundesländern verglichen wird, wenn dann so der Eindruck entsteht, dass es woanders besser ist als bei uns in Bayern. Zur Ehrlichkeit gehört – wir haben vorhin gesagt, Politik soll ehrlich sein –, Frau Feichtmeier, dass zum Beispiel in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt ein Zustimmungsvorbehalt der zuständigen Katastrophenschutzbehörden eingeräumt ist – das ist also auch kein Freibrief, sondern damit ist ganz klar ein rozess verbunden, um eben Arbeitgeber zu schützen und die Dinge dort entsprechend zu begleiten – oder ein Interessenvorbehalt für den Arbeitgeber. In den Bundesländern Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und darüber hinaus gibt es weitere gesetzliche Vorgaben, dass Übungen und vor allem auch Aus- und Fortbildungen außerhalb der Arbeitszeit stattzufinden haben. Damit findet das, was Sie fordern, dort in der Praxis in der Regel anders statt, als es hier suggeriert und auch dargestellt wird. Ich möchte zum Ausdruck bringen, dass der Freistaat Bayern sehr proaktiv ist. Es wurde das Katastrophenschutzkonzept 2025 angesprochen. Das zeigt, dass der Freistaat Bayern die Dinge proaktiv verbessern möchte, weiterentwickeln möchte, natürlich auch das Spektrum der Fragestellungen erweitern möchte, die damit einhergehen. Alle wichtigen Akteure im Katastrophenschutz und im Bereich der Sicherheit sind dabei. Sie können dort dann auch ihren Einfluss geltend machen, ihre Sichtweise einbringen. Aber sie sind – und das zeigt das Konzept an der Stelle auch – mit Vernunft unterwegs und sagen: Wenn man eine große Akzeptanz für das Ehrenamt im Bereich Sicherheit haben will, braucht man eben auch die Leute; man muss sie mitnehmen, muss die Dinge dann auch so abbilden, dass sie praxistauglich sind und umgesetzt werden können. Es ist ganz wichtig, dass dieses Katastrophenschutzkonzept aufzeigt, dass damit eine Leistungsfähigkeit des Katastrophenschutzes einhergeht, dass die Optimierung von Rahmenbedingungen im Vordergrund steht und Nachwuchs für die Zukunft ganz wichtig ist. Aber vor allem geht damit auch eine Kultur der Anerkennung des Ehrenamtes einher. Damit geht natürlich auch einher, dass der Arbeitgeber, wenn solche Fragestellungen auftauchen, das eben sehr wohl einschätzen und auch entsprechend begleiten kann. Langer Rede kurzer Sinn: Ihre Intention, Ihr Wunsch, Herr Siekmann, den Sie jetzt zweimal tapfer vorgetragen haben, bei der Ersten Lesung und heute bei der Zweiten Lesung, ist nachvollziehbar. Da sind wir auch voll mit dabei. Das ist sehr gut gemeint, das kann man schon sagen, aber natürlich in der Umsetzung dieses Gesetzentwurfes nicht gut gemacht. Die breite Akzeptanz ist damit nicht zu erzielen und nicht zu finden. Deswegen sagen wir an der Stelle: Das muss realistischer sein. Wir haben eine weitere Chance mit dem Prüfauftrag, und da sind wir auch mit dabei. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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