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Richard Graupner

AfD 02.07.2025 Sitzungen 19/54

Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines ist völlig unbestritten: Circa 300.000 Frauen und Männer tun im Katastrophen- und Zivilschutz bei Rettungsdiensten, Feuerwehren, dem THW usw. ihren Dienst. Ihnen allen gebührt unser Dank und unsere Anerkennung. Sie leisten einen für die Gesellschaft und unser Zusammenleben unverzichtbaren Beitrag, wie wir das auch beim Hochwasser 2024 gesehen haben, bei dem über 80.000 Einsatzkräfte im Einsatz waren. Der überwältigende Teil von ihnen kommt diesen Aufgaben ehrenamtlich nach. Ein Gesetzentwurf wie der vorliegende, der die Absicht hat, Ungleichbehandlungen von Ehrenamtlern bei Bedingungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu beheben, geht aus Sicht der AfD-Fraktion in die richtige Richtung. Trotzdem ist der Gesetzentwurf im Detail unausgereift und wirkt in mancherlei Hinsicht wie ein Schnellschuss, um sich politisch zu profilieren. Warum? – Ich nenne die Gründe. Erstens. Einer unserer zentralen Kritikpunkte ist die Absicht, neben der integrierten Leitstelle auch andere kommunale oder staatliche Stellen für Alarmierungen vorzusehen. Das birgt einfach Chaosgefahr. Ein Beispiel aus Unterfranken: Im Juli 2021 war die medizinische Taskforce 47 des Bayerischen Roten Kreuzes bei der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal im Einsatz. Die zentrale Koordination durch die Leitstelle war dabei entscheidend, um die überregionale Hilfe effektiv zu organisieren. Mehrere Alarmierungsstellen hätten zu Verzögerungen oder möglicherweise zu Missverständnissen geführt. Das ist ein Risiko, das man im Ernstfall einfach nicht eingehen darf. Die Integrierte Leitstelle muss die zentrale Steuerung behalten. Zweitens. Die vorgesehene Pflicht zur Lohnfortzahlung mit staatlicher Erstattung, so wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen ist, ist zwar prinzipiell nicht abzulehnen, aber in dieser Pauschalität doch wieder fragwürdig. Es gibt durchaus legitime Arbeitgeberinteressen, die stärker zu berücksichtigen sind. Zum Beispiel könnten kleine Unternehmen durch häufige Freistellungen überlastet werden. Das wäre dann besonders bedenklich, wenn diese auch noch in Bereichen möglicherweise der kritischen Infrastruktur tätig wären. Hier braucht es unseres Erachtens eine deutlich differenziertere Lösung. Das alles kann nicht im Sinne der Sache sein. Der Gesetzentwurf verfehlt auch ganz klar das eigene Ziel der beabsichtigten Gleichbehandlung. Es mangelt aus unserer Sicht auch an der Planbarkeit des Vorhabens. Es werden zwar initial 1 Million Euro veranschlagt. Um das Ehrenamt nachhaltig zu fördern, muss die Finanzierung aber auch langfristig gesichert sein. Darüber schweigt sich der Gesetzentwurf aus. Dazu habe ich auch von Ihnen nichts gehört. Summa summarum stelle ich fest: Auch, wenn das Thema der Helfergleichbehandlung im Katastrophen- und Zivilschutz notwendigerweise angegangen werden muss und der Gesetzentwurf der Intention nach durchaus in die richtige Richtung weist, kann er in dieser Form von uns keine Zustimmung finden. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der AfD)

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