Ludwig Hartmann
Vielen Dank. – Für die Staatsregierung hat Staatsminister Herrmann um das Wort gebeten. – Bitte schön. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere bayerischen Feuerwehren sind wirklich von unschätzbarem Wert. Rund 328.000 Feuerwehrmänner und -frauen stehen jederzeit bereit, wenn andere in Not sind. Etwa 320.000 tun dies sogar ehrenamtlich. Sie sind die ersten Helfer in Notsituationen, sei es bei Unfällen, Bränden oder Katastrophen. Gerade die letzte Zeit – wir erlebten und erleben einerseits Waldbrände, andererseits aber auch Starkregenereignisse – hat einmal mehr deutlich gemacht, wie wichtig dieser unermüdliche und uneigennützige Einsatz ist. Ich spreche daher den engagierten Männern und Frauen, die in den Feuerwehren stets professionell und tatkräftig zur Stelle sind, meinen ganz herzlichen Dank aus. Wir sind sehr froh, dass wir uns immer und überall auf sie verlassen können. Vielen Dank dafür! (Allgemeiner Beifall) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes und der Bayerischen Bauordnung zeigen wir, dass sich die Feuerwehrdienstleistenden auf die Staatsregierung – und natürlich auf den Landtag – verlassen können. Sie können darauf vertrauen, dass die Rahmenbedingungen für ihren wichtigen Dienst fortlaufend optimiert werden. Dazu haben wir in den letzten beiden Jahren die Feuerwehrförderung massiv verbessert. Wir bauen seit geraumer Zeit die drei staatlichen Feuerwehrschulen kontinuierlich aus, um das Bildungsangebot fortlaufend zu optimieren. Wir haben das Personal an den Feuerwehrschulen und im Ergebnis dessen auch die Ausbildungskapazität in den letzten zehn, zwölf Jahren faktisch verdoppelt. Nun passen wir das Bayerische Feuerwehrgesetz an die aktuellen Entwicklungen an. Angesichts der vorherigen Reden brauche ich auf den Inhalt des Gesetzentwurfs nicht noch einmal näher einzugehen. Der Inhalt des Gesetzes ist bekannt und wird, wie wir gerade gehört haben, über alle Fraktionen hinweg unterstützt und befürwortet. In allen Ausschüssen wurde der Gesetzentwurf einstimmig und ohne Änderungsanträge beschlossen. Das ist bemerkenswert und belegt die gute Vorarbeit auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innenministerium sowie die enge Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband. Ich freue mich, dass zur Schlussabstimmung auch der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbands, Herr Johann Eitzenberger, in den Landtag gekommen ist. Herzlichen Dank für die ausgezeichnete Zusammenarbeit! (Allgemeiner Beifall) Wir haben diesen Gesetzentwurf auch mit dem Gemeindetag, dem Städtetag und dem Landkreistag abgestimmt und konnten damit wirklich alle unter einen Hut bringen. Ich bin sehr dankbar, dass dieser Gesetzentwurf das parlamentarische Verfahren so zügig durchlaufen hat. Dadurch kann das Gesetz schon bald in Kraft treten. Insbesondere die Anhebung der Altersgrenze wird dringend erwartet. Viele Dienstleistende bei der Feuerwehr möchten mit ihren Fertigkeiten und Erfahrungen noch länger einen wertvollen Beitrag in ihrer Feuerwehr leisten. Genau dies wird ihnen nun ermöglicht – wohlgemerkt ermöglicht. Niemand wird dazu gezwungen. Wer mit 62 Jahren sagt, ich kann nicht mehr, ich will nicht mehr, wird mit größtem Dank verabschiedet. Wir wollen aber denen Platz geben, die sagen: Ich bin immer noch fit genug und helfe gern, wenn das notwendig ist. Diese Möglichkeit wollen wir schaffen. Ich freue mich, dass wir uns über die wichtigen Weichenstellungen für unsere bayerischen Feuerwehren so einig sind und danke herzlich allen für das konstruktive Zusammenwirken. Ich bitte nun darum, zu der abschließenden und hoffentlich einstimmigen Abstimmung über diesen Gesetzentwurf zu kommen. (Allgemeiner Beifall)
