Ulrike Scharf
Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute ein zentrales Versprechen aus unserer Bayerischen Verfassung einlösen können, nämlich Artikel 118 Absatz 2, der eindeutig sagt: "Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Liebe Kolleginnen und Kollegen, Gleichstellung ist kein Wunschtraum. Gleichstellung ist Verfassungsauftrag, den wir jetzt erneuern mit diesem Gesetzentwurf, heute in der Zweiten Lesung. Ich möchte mich gleich zu Beginn sehr herzlich bei den Regierungsfraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit und das Miteinander bedanken, das auf dem Weg wirklich gut funktioniert hat. Was wir in der Gleichstellungspolitik erreichen, macht den Unterschied aus, nicht nur für den Einzelnen, sondern für uns alle. Gleichstellungspolitik entscheidet mit darüber, wie gerecht, klug und innovativ unser Staat handelt. Gleichstellung ist das Fundament für Fortschritt. Wo Frauen keine Chance bekommen, verschenken wir Potenzial. Wo Männer in Rollen gedrängt werden, verlieren wir Entscheidungsfreiheit. Wo Gleichstellung fehlt, entsteht Unwucht in Betrieben, Familien und Behörden. Damit es rund läuft, brauchen wir diesen Ausgleich. Darum brauchen wir dieses Gesetz, weil Gleichstellung nicht von alleine kommt. Wir müssen Strukturen verändern, nicht nur Absichten formulieren. Der öffentliche Dienst spielt dabei eine ganz besondere Rolle. Er ist nicht irgendein Arbeitgeber. Er ist Vorbild, Maßstab und Orientierung. Es ist klar: Wir wollen junge Talente, kompetente Führung und eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter, für Väter, für alle. Gleichstellung ist also der Schlüssel. Sie ist nicht die Kür, sondern der Kern moderner Personalpolitik. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir sehen den Fortschritt. Liebe Kollegin Dr. Strohmayr, ich bedauere es, dass Sie die Zahlen offensichtlich nicht genau angeschaut haben und ein düsteres Bild und einen Stillstand verzeichnen, was den Fortschritt betrifft. 45,5 % der Führungspositionen im Freistaat Bayern sind bei Frauen. Die Tendenz ist steigend. Wir entwickeln uns sehr gut. Der Erfolg zeigt auch, dass Praxisleitfäden, Führung in Teilzeit, aber auch der Austausch mit den Gleichstellungsbeauftragten Instrumente sind, die in der Praxis wirken. Wir wissen aber auch: Nicht überall greifen diese Instrumente. Es gibt leider Dienststellen ohne Gleichstellungskonzept, ohne Strategie, um Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Das können wir uns gerade im Wettbewerb um die besten Fachkräfte schlichtweg nicht leisten. Gleichstellung ist ein Standortfaktor – davon bin ich überzeugt – für einen modernen, leistungsfähigen öffentlichen Dienst. Darum bringen wir dieses Gesetz auf den Weg. Für mich ist es ein klarer, echter Modernisierungsschritt. Wir setzen dort an, wo Veränderung entsteht, nämlich in den Dienststellen, in der Verantwortung der Leitungen – in der Praxis, nicht auf dem Papier. Wir setzen auf Entbürokratisierung, Digitalisierung und Eigenverantwortung. Denn ein Gesetz ist kein Maßnahmenkatalog. Jetzt habe ich hier schon viele Gesetzeslesungen miterlebt. Immer wieder wird der Versuch unternommen, Maßnahmen in ein Gesetz zu schreiben. Ein Gesetz gibt aber den Rahmen vor. Gelebte Gleichstellung finden wir in den Dienststellen, nicht im Gesetzesblatt. Gleichstellung entsteht nicht nur durch Paragrafen, sondern durch Haltung, Handeln und Klarheit. Genau dafür sorgt dieses Gesetz. Was ist jetzt neu und wichtig? – Generell sagen wir: Gleichstellung geht uns alle an. Gleichstellung ist Gemeinschaftsaufgabe. – Ich sage aber auch klar: Wer führt, trägt die Verantwortung. Chefinnen und Chefs müssen Haltung zeigen. Gleichstellungsbeauftragte setzen nicht um, sondern begleiten, beraten und unterstützen. Die Verantwortung liegt bei den Dienststellen. Der Gesetzentwurf macht dies auch ganz deutlich. Im Übrigen gilt es, nicht nur Frauen zu fördern, sondern Teilhabe zu ermöglichen für Männer wie für Frauen in Verantwortung, in Führung, in Familie. Faire Teilhabe muss für alle möglich sein. Deshalb führen wir – erstens – in unserem Gesetz verpflichtende Zielvorgaben für Führungspositionen ein, weil Führung prägt, Vorbilder zählen und der öffentliche Dienst Vorbild sein muss. Übrigens: Führen in Teilzeit ist kein Luxus. Es ist Realität. Das wird auch in Zukunft so sein. Denn Fachkräfte fallen nicht einfach vom Himmel. Ich habe es vorher schon erwähnt: Auch der öffentliche Dienst sucht händeringend nach Fachkräften. Die besten Leute sitzen oft nicht 40 Stunden im Büro, sondern sind auch einmal auf dem Spielplatz oder beim Pflegedienst für ihre Eltern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Zweitens: einheitliche Gleichstellungskonzepte. Sie sind mir sehr wichtig. Sie sind digital, standardisiert und verständlich. Die Inhalte werden wir jetzt gemeinsam mit den Ressorts, den Gleichstellungsbeauftragten und den kommunalen Spitzenverbänden erarbeiten. Im Ergebnis muss stehen: weniger Verwaltungsaufwand, bessere Vergleichbarkeit, mehr Steuerung mit Raum für Eigenverantwortung und Daten, die Orientierung geben. Wir bringen Struktur hinein, damit jede Dienststelle klar weiß: Was ist unser Ziel? Wo stehen wir? Wie kommen wir voran? Und ja, wir machen das verbindlich. Das halte ich für absolut richtig. Denn ohne klares Ziel kein klarer Weg. Wichtig bei den einheitlichen Gleichstellungskonzepten ist mir auch, dass wir Transparenz schaffen: Wer hat ein Konzept, wer hat keines? Wer sind die Gleichstellungsbeauftragten? Wir wollen es wissen, um dann gezielt unterstützen zu können. Der dritte Punkt im Gesetz: Wir stärken die Gleichstellungsbeauftragten. Wir verlängern die Amtszeit auf fünf Jahre. Ich freue mich über die Zustimmung auch seitens der Opposition. Diese Verlängerung ist gut, sie steht für Kontinuität und Verlässlichkeit. Wir definieren auch die Rolle der Stellvertretung. Auch das ist klar geregelt und fest verankert. Wer Verantwortung trägt, braucht auch Rückhalt. Viertens. Wir führen ein Mediationsverfahren bei Konflikten ein. Das heißt: miteinander reden und nicht gegeneinander klagen. Der Weg zur Gleichstellung soll kein Gerichtstermin, sondern eine gemeinsame Verantwortung sein. Fünftens. Schließlich bauen wir ein Netzwerk für kommunale Gleichstellungsbeauftragte auf. Denn warum soll eine Kommune das Rad neu erfinden, wenn es bei den Nachbarn schon wunderbar läuft? Wir sagen ganz klar: voneinander lernen, das Wissen auch teilen und Best Practice sichtbar machen. Wir setzen auf Zusammenarbeit, nicht auf Gängelung. Wir vertrauen auf die Kompetenz vor Ort und geben Werkzeuge an die Hand. Das ist die Linie für unser Bayerisches Gleichstellungsgesetz. Was wir nicht brauchen – es ist heute von den Vorrednerinnen und Vorrednern schon angesprochen worden –, sind Vorschläge, die wir jetzt von linker Seite gehört haben. Wir regeln das Notwendige, aber wir überfrachten das Gesetz nicht. Ich finde es in Zeiten, in denen gerade auch auf die Kommunen unglaublich viel Verantwortung zukommt, die wichtigste Aufgabe, genau diese Balance zu finden – das Notwendige regeln, aber nicht überfrachten. Die Vorschläge von SPD und GRÜNEN sind, so ehrenwert sie klingen mögen, schlicht zu teuer; sie sind zu kompliziert und manchmal auch ziemlich realitätsfern. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Eine feste Freistellung? – Ja, das klingt nach Schutz, aber es ist total unflexibel. Es ist teuer, und es ist einfach nicht überall praktikabel. Was in der einen Behörde funktioniert, passt nicht automatisch zur nächsten oder zu anderen Behörden. Starre Prozentsätze verkennen die Realität. Dienststellen sind verschieden. Darum setzen wir auf Flexibilität und auf passgenaue Lösungen. Ein generelles Teilnahmerecht für die Gleichstellungsbeauftragten bei den Bewerbungsgesprächen war Ihr Vorschlag. Das würde in der Praxis viele Verfahren verzögern. Wir verlieren Zeit, und wir verlieren womöglich auch die besten Bewerberinnen und Bewerber. Unser Ansatz – ich halte ihn für sehr überzeugend – ist die Wahlfreiheit. Die Bewerberin, der Bewerber entscheidet, ob die oder ob der Gleichstellungsbeauftragte dabei sein soll oder nicht. So bleibt das Verfahren schlank und vor allen Dingen auch fair. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus meiner Sicht ist das ein sehr gutes Gesetz. Es ist ein modernes Gesetz, das vor allen Dingen Maß hält und Maßstäbe setzt. Ich darf deshalb um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung bitten. Wir lehnen die Änderungsanträge der GRÜNEN und den Gesetzentwurf der SPD ab; denn – gerne noch einmal wiederholt – wir tun das, was nötig ist. Wir stärken die Gleichstellung klar und konsequent, aber mit eindeutigem Gespür für den öffentlichen Dienst. Wir erfüllen den Auftrag aus unserer Verfassung, nämlich: Gleichstellung verwirklichen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
