Alfred Grob
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." – Seit 1949, also seit gut 75 Jahren, sichert dieser lapidare, klare Satz im Grundgesetz Frauen und Männern die gleichen Rechte zu. 1990 wurde dieser Satz ergänzt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Das steht wortgleich in Artikel 118 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung. Das bedeutet, alle, die wir hier sitzen, haben einen klaren Verfassungsauftrag. Wir wollen nun das Bayerische Gleichstellungsgesetz auf einen aktuellen Stand bringen und es novellieren. Frau Kollegin Dr. Strohmayr, das haben wir mit Ihnen gemein. Das Bayerische Gleichstellungsgesetz ist 30 Jahre alt. Es muss ein gutes Gesetz sein, weil es lange gehalten hat. Da es teilweise überholt ist und von der Lebenswirklichkeit eingeholt wurde, wird es jetzt modernisiert. Diese Modernisierung führen wir jetzt durch. Gerade in Zeiten des offensichtlichen Fachkräftemangels, auch und gerade im öffentlichen Dienst, muss der öffentliche Dienst wettbewerbsfähig sein; darüber haben wir schon oft im Ausschuss debattiert. Das wissen wir alle. Der öffentliche Dienst muss ein absolut attraktiver und gern gewählter Arbeitgeber bei unseren jungen Leuten sein. Deswegen brauchen wir auch das Gleichstellungsgesetz. Die optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Sicherheit eines Beamtenjobs, die Planbarkeit, gute Beförderungsmöglichkeiten und auch die Entwicklungspotenziale daraus sind ausschlaggebend, und zwar für Männer und für Frauen. Deshalb sehen wir auch das Beispiel der praktischen Konkordanz: Zum einen muss man das Leistungsprinzip im Beamtentum gewährleisten, zum anderen natürlich auch Gleichstellung regeln. Denn es heißt auch im Grundgesetz: Der Zugang zu öffentlichen Ämtern erfolgt für einen jeden und eine jede ausschließlich über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung und damit gemäß Artikel 33 des Grundgesetzes über das Leistungsprinzip, die Bestenauslese. Diese beiden Waagschalen müssen wir in eine ausgewogene Position bringen. Dafür sind wir da. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine Damen, meine Herren, dieser Gesetzentwurf verfolgt eine ganz klare Maxime. Der Wahlspruch lautet hier: Wir wollen gar nicht alles regeln, was man irgendwo noch regeln kann, sondern nur genau das, was geregelt werden muss, auf das Wesentliche beschränkt, fokussiert, knapp und klar. Nicht mehr und nicht weniger. Drei wesentliche Aspekte stehen im Mittelpunkt: Entbürokratisierung, Modernisierung und Digitalisierung. Meine Damen, meine Herren, genau das haben wir bei der Gesetzgebung berücksichtigt. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Meine Damen, meine Herren, wir sind uns sicher alle einig. Eine gute Novellierung macht das Gesetz sicher noch ein Stück weit besser, aber letztendlich wäre es doch am besten, wenn wir dieses Gesetz irgendwann einmal nicht mehr bräuchten – so, wie es in der Verkehrssicherheit immer wieder "Vision Zero" heißt. Irgendwann sind wir also in der Gleichberechtigung so gut, dass wir dieses Gesetz nicht mehr brauchen. Das ist unser Ziel. Wie schaut es nun tatsächlich aus? Wie weit sind wir? Ist der öffentliche Dienst tatsächlich schon auf dem Weg der vollkommenen Gleichberechtigung? Sind wir schon sehr weit fortgeschritten? (Anna Rasehorn (SPD): Nein!) – Zuhören, das kommt. Das ist auch für Sie interessant. Es gibt schon noch Luft nach oben, und das wissen wir auch. Deswegen ändern wir das Gesetz. (Anna Rasehorn (SPD): Ich bin sehr aufmerksam!) – Danke. – Die Tendenz ist durchaus positiv, aber es gibt Änderungsbedarf, und deswegen gehen wir das Gesetz jetzt an. Es gibt Beispiele für Änderungsbedarf; Frau Strohmayr hat es auch gesagt. Der öffentliche Dienst hat einen Frauenanteil von 60,9 %. In Führungspositionen des öffentlichen Dienstes sind es aber nur 45,5 %. Es gibt also ein Delta von gut 15 %, wo die Frauen zwar beschäftigt, aber nicht an Führungspositionen beteiligt sind. Das ist ein Ansatzpunkt; das wollen wir besser machen. Es gibt auch eine These dazu: Jede zweite Frau arbeitet in Teilzeit; das haben wir auch im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes intensiv diskutiert. Die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen ergibt sich ganz überwiegend aus der geringeren Beteiligung von Teilzeitkräften an Führungspositionen. Was heißt das für uns? – Wir müssen Modelle wie "Führen in Teilzeit" für Männer und Frauen weiterentwickeln. Das sind wichtige Aspekte der Gleichstellung und Gleichbehandlung. Noch ein paar Beispiele: 14,5 % der Dienststellen des Freistaates Bayern haben noch keine Gleichstellungsbeauftragte; da wollen wir auch ran. Man könnte natürlich auch sagen: 85,5 % haben einen Gleichstellungsbeauftragten. Knapp 30 % haben noch kein Gleichstellungskonzept. Das wollen wir auf jeden Fall ändern. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): 70 % haben eines!) Da werden wir auch mit diesem Gesetz ansetzen. Deswegen gehen wir das Ganze an. Das werden wir besser machen. Was ist das Ziel des Gleichstellungsgesetzes, meine Damen und Herren? – Die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst unter Wahrung der Grundsätze von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Darum kommen wir sowieso nicht herum. Und wir lösen uns von der über viele Jahre gehegten Vorstellung, dass Gleichstellung immer gleichzeitig Frauenförderung heißen muss. Ziel ist es ferner auch, die Erhöhung der Anteile von Frauen bzw. von Männern in den Bereichen sicherzustellen, bei denen das jeweilige Geschlecht unterrepräsentiert ist. Genau das ist der richtige Satz. Letztlich geht es auch um die bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und für Männer. Was haben wir jetzt in unserem Gesetzentwurf geändert? – Das erste und wichtigste ist für mich eine Vereinheitlichung der Gleichstellungskonzepte durch Mustervorlagen, sodass jeder weiß, was zu berichten ist, und die Digitalisierung dieser Mustervorlagen. Dann hat man die Daten digital erhoben, kann sie digital auswerten und natürlich auch – sollte einmal ein Bericht kommen – den Berichtspflichten relativ gut digital nachkommen. Die Vorteile sind folgende: Minimierung des Verwaltungsaufwandes, einheitliche, vollständige und standardisierte Übermittlung von Gleichstellungskonzepten und eine Basis für ein Controlling. Wer kommt als Dienststellenleiter seinen Verpflichtungen der Gleichstellung nach und wer nicht? Dann kann man nachjustieren. Es ist wichtig, dass dann später bei einer Zentralstelle die Meldung aller Namen der Gleichstellungsbeauftragten in Bayern eingeht, sodass sie sich vernetzen, Best-Practice-Beispiele austauschen und sich gegenseitig unterstützen können. Der zweite wesentliche Punkt unseres Gesetzentwurfs ist folgender: Wir richten eine Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern beim Staatsministerium für Arbeit und Soziales ein, die gleichzeitig auch Vernetzungsstelle für die Gleichstellungsbeauftragten ist, eine Plattform für den Austausch und die gegenseitige Beratung in dieser fachlichen Thematik. Die Leitstelle sammelt digitalisierte Meldungen, kontrolliert die Zielvorgaben, setzt Standards und überprüft die Zielerreichung. Das Wesentliche ist: Wir wollen ein Mediationsverfahren; da sind wir auf einer völlig anderen Spur als Frau Dr. Strohmayr. Es wird immer irgendwie Divergenzen geben. Es wird Dienststellenleiter geben, die nicht mit der Gleichstellung konform gehen; da muss man intervenieren. Ich bin aber der Meinung, dass ein Klageverfahren im ersten Moment zwar restriktiv klingt, aber mehrere Nachteile hat: Eine Klage ist zeitaufwendig, verwaltungsaufwendig, und vor allem trägt sie die Konflikte in die Dienststellen hinein. Die Gleichstellungsbeauftragte der Dienststelle muss gegen den eigenen Dienststellenleiter klagen. Das hat doch keinen Sinn. Ich war lange Dienststellenleiter und bin überzeugt davon, dass hier ein anderer Weg gefunden werden muss. Deswegen bin ich für dieses Mediationsverfahren, auch wenn es ein zahnloser Tiger ist; denn mir ist ein zahnloser oder meinetwegen auch ein einzahniger Tiger lieber als eine Katze, die sich permanent in den eigenen Schwanz beißt und dann verbrannte Erde, Ärger und nur Restriktionen auf der Dienststelle hinterlässt. Deswegen ist das Mediationsverfahren das bessere Verfahren, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Es gibt die Vernetzungsstelle für die Gleichstellungsbeauftragten, sodass gerade auch Kommunen nicht ein irgendwie einsames Leben führen, sondern sich mit gleichgesinnten Nachbarlandkreisen oder den Ministerien fachlich vernetzen können. Das führt zu Mentoringprogrammen, es führt zum Austausch von Best-Practice-Beispielen, der Organisation von Fortbildungsveranstaltungen und eben auch zu einer gleichen Rechtsanwendung in ganz Bayern. Das überwacht und koordiniert die Zentralstelle im Ministerium. – Liebe Frau Staatsministerin, das wird von Ihnen bestimmt auch noch intensiver behandelt. Völlig unstreitig ist die Verlängerung der Amtszeit von drei auf fünf Jahre; dem haben alle zugestimmt. Das baut auch bürokratische Hemmnisse ab, man kann ohne weitere Ausschreibung fünf Jahre amtieren. Letztendlich ist mir noch wichtig, dass die Freistellungen für die Gleichstellungsbeauftragte und die Stellvertretung im Gesetz geregelt sind, auch die Aufgabenteilung zwischen Gleichstellungsbeauftragter und Vertretung, allerdings in Absprache mit dem Dienststellenleiter. Das war uns wichtig; denn die Gesamtverantwortung bleibt letztendlich beim Dienststellenleiter. Wir haben noch geregelt, dass in Gremien, in denen die Staatsregierung die Mehrheitsanteile hat, auch der Gleichstellungsgedanke nach vorne getragen wird. Beispielsweise muss bei mehr als zwei Vorständen mindestens einer eine Frau oder einer ein Mann sein, und bei Aufsichtsräten müssen mindestens 30 % weiblich oder 30 % männlich sein. Damit haben wir viel geregelt und den Administrationsaufwand in Grenzen gehalten. Meine Damen, meine Herren, wir sind überzeugt, dass wir hier wirklich einen ausgewogenen, schlanken, auf Digitalisierung und Bürokratieabbau achtenden Gesetzentwurf vorlegen, der alle wichtigen Aspekte der Gleichstellung berücksichtigt. Am 26. Oktober 2021 hatten wir eine Expertenanhörung im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes. Die Ergebnisse sind ganz überwiegend in diesen Gesetzentwurf eingeflossen. Eine erneute Expertenanhörung am 8. April hat uns in unserem Ansinnen bestätigt, dass kein weiterer unabänderbarer Änderungsbedarf herrscht. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem wohlausgewogenen Gesetzesentwurf. Wir lehnen den Gesetzentwurf der SPD und die sonstigen Änderungsanträge ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU)
