bayern.landtag.de ↗

Florian Siekmann

GRÜNE 02.07.2025 Sitzungen 19/54

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Feuerwehrgesetz ist da, und heute findet die Zweite Lesung statt. Das ist gut. Es gab ja doch ein etwas längeres Hickhack. Im Dezember letzten Jahres war ich gemeinsam mit der Ausschussmehrheit noch fest davon überzeugt: Wir legen die Altersgrenze auf das gesetzliche Renteneintrittsalter – gegenwärtig 67 Jahre – fest. Am 10. Dezember folgte die Pressemitteilung des Innenministeriums: 65 plus dreimal X. Das heißt, es sollte eine Verlängerung der aktiven Dienstzeit um bis zu drei Jahre ermöglicht werden. Heute sind wir zurück bei der Regelung mit der festen Altersgrenze, die sich am gesetzlichen Renteneintrittsalter orientiert, und das ist auch gut so. Nun haben wir ein neues Feuerwehrgesetz. Es soll am 16. Juli 2025 in Kraft treten. Was ist für die 330.000 Kameradinnen und Kameraden drin? – Bis 67 ist man aktiv dabei, auch danach noch, wenn sich das Renteneintrittsalter erhöht. Alters- und Ehrenabteilungen können gebildet werden. Damit machen wir auch die Feuerwehrvereine ein Stück weit stärker. Wir richten unseren Blick intensiv auf die Ausbildung auf Kreisebene. Ich sehe es als große Chance an, dass die ehrenamtlichen Ausbilderinnen und Ausbilder erstmals eine Entschädigung bekommen können. (Unruhe)

Alle Reden von Florian Siekmann Protokoll ↗