Ludwig Hartmann
Für die Staatsregierung hat noch Herr Staatsminister Dr. Florian Herrmann um das Wort gebeten. – Bitte schön. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor ungefähr zwei Monaten habe ich in der Ersten Lesung um Zustimmung zum Antrag der Staatsregierung zu diesem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag gebeten. Ich danke für die zügigen, auch fach- und sachkundigen Beratungen in den zuständigen Ausschüssen und für die Ausführungen gerade, die gezeigt haben, dass wir heute hier eine klare Mehrheit für den Änderungsstaatsvertrag haben. Das begrüße ich sehr; denn es ist, wie wir alle wissen und wie auch in den Vorreden betont wurde, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die ihre Entwicklung oder ihre Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gefährden könnten. Genau das ist der Kern des Jugendschutzes. Da geht es eigentlich nicht um Politik, sondern einfach um die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Es steht objektiv fest – ich glaube, das bestreitet auch keiner –, dass es im Zuge der Entwicklung Gefährdungen geben kann, die die Kinder nachhaltig verstören und ihnen Schäden fürs Leben mitgeben können. Das wollen wir verhindern. Das soll auch nicht durch die modernen Medien geschehen, die viel Segensreiches mit sich bringen, aber eben auch Gefahren, wenn sie von Kindern genutzt werden, die dafür vielleicht noch nicht reif sind, oder wenn jemand sich dieser Medien ganz gezielt bedient, um andere negativ zu beeinflussen und ihnen zu schaden. Deshalb gibt es diese neuen Leitplanken, die den technischen Entwicklungen angemessen sind. Die Zustimmung aller Fraktionen ist deshalb sehr begrüßenswert. Die Verweigerung der AfD-Fraktion kann ich nicht nachvollziehen; denn sie ist meines Erachtens auch nicht logisch. Es geht, wie gesagt, nicht um das Thema Wahlalter, sondern um das Thema Schutz von Kindern und Jugendlichen, die bis zum 18. Lebensjahr minderjährig sind. Man kann bei der Frage des Wahlalters eine andere Meinung vertreten; aber das ändert nichts daran, dass es Jugendliche sind und es deshalb nach wie vor im Erziehungsrecht der Eltern steht, entsprechende Einschränkungen an Geräten vorzunehmen oder nicht. Darum ist es ein Widerspruch und von Ihrer Argumentation her nicht logisch. So appelliere ich einfach an Sie, dass am Schluss alle diesem wichtigen Änderungsstaatsvertrag zustimmen. Die Änderungen sind zeitgemäß, setzen auf Eigenverantwortung und nicht auf Verbote; denn es wird eine technische Möglichkeit an die Hand gegeben und nicht irgendwie staatlich etwas verboten. Wir setzen Leitplanken, aber wir diktieren nicht. Wir agieren nicht mit der Brechstange. Das wird dem sensiblen Bereich des Verhältnisses von Freiheit der Meinungsäußerung auf der einen Seite und dem extrem wichtigen Gut der Entwicklung von Jugendlichen und Kindern auf der anderen Seite gerecht. Es ist also eine vernünftige Lösung. Deshalb danke ich für die Zustimmung, die jetzt hoffentlich erteilt wird. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
