Florian von Brunn
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ja, das war jetzt schon interessant, was wir hier erlebt haben. Ich kann mich noch an die Sitzung im Wirtschaftsausschuss erinnern, in der wir über den Gesetzentwurf zur Beteiligung diskutiert haben, den ersten Entwurf dieser Staatsregierung und von Herrn Aiwanger, der schon vorher von allen Expertinnen und Experten komplett zerrissen worden war. Dann war es sogar der CSU im Wirtschaftsausschuss zu viel, und die stellvertretende Vorsitzende hat diesen Entwurf abgeräumt und gesagt: Wir stimmen da nicht mit. Der Entwurf wird ins Wirtschaftsministerium zurückgeschickt. Bitte noch einmal neu und gescheit machen! Trotz dieses Hintergrunds treten Sie hier jetzt auf, als wären Sie wirklich gottbegnadet. Das wundert mich schon etwas. Eigentlich müssten Sie sagen: Es tut uns leid, dass wir das Parlament mit diesem Gesetzentwurf behelligt haben; er war wirklich schlecht. Wir schauen uns jetzt mal den der GRÜNEN an. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wir haben zwar auch Fragen und Anmerkungen dazu, aber der Gesetzentwurf, den Herr Stümpfig und die GRÜNEN heute vorgelegt haben, ist tausendmal besser als der, den Sie zurückgezogen haben. Das muss man an der Stelle einfach einmal sagen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Deswegen würde ich einfach einmal runterfahren und hier nicht so arrogant auftreten. Das ist schon beschämend. Vor allem das Argument, der Entwurf sei bürokratisch! Der Gesetzentwurf, der zurückgezogen worden ist, war maximal bürokratisch. Ich glaube, insofern wäre es ganz gut, an der Stelle mal abzurüsten. Das Anliegen ist sinnvoll, nämlich zu fragen: Wie bringen wir erneuerbare Energien mehr voran, vor allem die Windkraft, die in Bayern umstritten ist? Können wir die Bürger, können wir die Kommunen beteiligen? – Vielleicht sind die Bürger bereit, stärker mitzuziehen, wenn es Geld für den kommunalen Kindergarten gibt oder wenn die Bürgerinnen und Bürger der Standortgemeinde vergünstigten Strom bekommen. Man muss sich natürlich genau anschauen – das werden wir im Gesetzgebungsverfahren machen –, wie das geregelt ist. Da haben wir tatsächlich, lieber Martin Stümpfig, schon noch ein paar Fragen. Grundsätzlich zu sagen, die 0,2 Cent, die auch im EEG des Bundes, im entsprechenden Gesetz, stehen, gibt es, ist sinnvoll. Zu sagen, dass die Kommunen hier nicht umfangreiche, anstrengende Verhandlungen führen müssen, um sie zu entlasten, ist ebenfalls sinnvoll. Aber so ein bisschen Zweifel habe ich – das merke ich jetzt gleich einmal an, das können wir dann in der Ausschussdebatte noch vertiefen – zu sagen: Wenn die ein Jahr nicht zu einer Beteiligung kommen, müssen sie aber 0,3 Cent zahlen; dann gibt es noch ein Nachrangdarlehen. – Das erscheint mir an der Stelle etwas kompliziert, ist aber jetzt tatsächlich auch kein Beinbruch. Wir hätten gerne auch – das sage ich an der Stelle dazu – noch mehr Entscheidungsfreiheit für die Kommunen, welche Projekte sie fördern. Zum Beispiel fehlen auch soziale Projekte in der Aufzählung. Aber das sind eher kleinere Einwände. Insgesamt bin ich sehr gespannt, was uns die Staatsregierung jetzt vorlegt, wenn sie den Entwurf hier zurückweist; denn die CSU, die Kollegin Schack, hat ja gerade gesagt: Es gibt noch keinen bekannten Gesetzentwurf, den kennen wir noch gar nicht. – Der Kollege von den FREIEN WÄHLERN sagt jetzt: Wir haben aber schon einen ganz tollen Gesetzentwurf, der auf zwei DIN-A4-Seiten passt. – Informiert das Wirtschaftsministerium die CSU-Fraktion nicht, wie weit der Gesetzentwurf ist? Es wundert mich, wie Sie heute hier auftreten. Mit Seriosität hat das nichts zu tun. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
