Josef Lausch
Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Bürgerinnen und Bürger im Publikum! Bereits im Sommer 2024 und interessanterweise kurz nach Bekanntgabe der Pläne der Bayerischen Staatsregierung zur Einführung einer Beteiligungsregelung für Windenergie- und Photovoltaikfreiflächenanlagen brachten die GRÜNEN am 12. August ein Bürgerenergiebeteiligungsgesetz ein. Dieser Entwurf wurde bekanntermaßen am 11. Dezember letzten Jahres abgelehnt. Der aktuelle Gesetzentwurf, über den wir heute sprechen, entspricht in großen Teilen dem oben genannten, im Landtag bereits abgelehnten Entwurf, ist also ein "Copy and Paste" aus dem Jahr 2024. Überwiegend betreffen die vorgenommenen Anpassungen, Ergänzungen und auch Streichungen dabei Detailfragen. Sie sind also alter Wein in neuen Schläuchen. Stellenweise wurden interessanterweise auch Formulierungen aus dem Gesetzentwurf der Staatsregierung vom 19.12.2024 übernommen. (Zuruf von den GRÜNEN: Hoppla!) Der Gesetzentwurf der GRÜNEN greift teilweise die im Gesetzgebungsverfahren im Landtag zum Bürgerenergiebeteiligungsgesetz geäußerten Kritikpunkte auf und versucht auch, diese zu berücksichtigen. So entspricht beispielsweise die Regelung zu den Beteiligungsberechtigten in Artikel 4 im Wortlaut der Vorschrift aus dem Gesetzentwurf der Staatsregierung. An anderen Stellen werden im Bayerischen Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden und Bevölkerung an Windenergie- und Photovoltaikanlagen jedoch Regelungen bzw. Mechanismen aus dem Bürgerenergiebeteiligungsgesetz unverändert übernommen, welche bereits im Bürgerenergiebeteiligungsgesetz einer rechtssicheren Anwendung der Regelungen entgegenstanden. Bei der Beteiligungsvereinbarung ist immer noch nicht die konkrete Höhe geregelt, in welcher die Vorhabenträger die Gemeinden und eventuell die Bürger überhaupt an Projekten beteiligen müssen. Für Vorhabenträger entsteht hierdurch mangels eindeutig definierter Pflichten Rechtsunsicherheit. Das ist für jeden potenziellen Investor eine Abschreckung. Der Entwurf enthält zahlreiche Informations- und Meldepflichten und erzeugt damit einen nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand. Darüber hinaus würde der Regelungsentwurf zu relevantem Personalmehrbedarf in den Verwaltungen führen. 9 Seiten und 17 Seiten zur Begründung dafür sind ein Paradebeispiel für galoppierende Bürokratie. Allein schon deswegen ist dieser Gesetzentwurf aus heutiger Sicht abzulehnen. Der Gesetzentwurf, den wir aktuell gemeinsam mit der Staatsregierung und dem Wirtschaftsministerium in der Pipeline haben, ist das Gegenstück dazu. Zugegebenermaßen hatten wir im ersten Frühjahr leichte Anlaufschwierigkeiten. (Zurufe von den GRÜNEN: Aha!) Aber wir hören auch auf die Einwendungen, sodass der neue Gesetzentwurf – so hört man – auf 2 DIN-A4-Seiten eingedampft sein wird. Wir möchten, wie die Kollegin Schack schon gesagt hat, den Kommunen maximale Beinfreiheit verschaffen. Das ist uns wirklich wichtig. Es ist auch ein Paradebeispiel dafür – da möchte ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Beamten aus dem Wirtschaftsministerium ausdrücklich loben –, dass man auf uns, die Landtagsabgeordneten, die Vertreter der Legislative, und auf die Betroffenen, die befragten Verbände, durchaus hört. Den Einwänden, die zum Teil berechtigt waren, ist abgeholfen worden. Das ist ein Musterbeispiel für Bürokratieabbau. Vielleicht – das ist die Lehre aus diesen doch interessanten Vorgängen – müssen wir als Legislative, als Vertreter des Souveräns, die wir hier alle sitzen, quer über alle Fraktionen selbstbewusster gegenüber Behörden, Ministerien und Ämtern auftreten und immer wieder klarmachen: Sie sind Dienstleister, wir sind die Vertreter des Volkes, des Souveräns. Ein ganz praktisches Beispiel: Das bayerische Bauministerium hat zum 1. Januar den Dachgauben- und Dachgeschossausbau im Außenbereich verfahrensfrei gestellt. Immer wieder kommen bei mir, aber auch bei Kollegen und Kolleginnen Beschwerden herein, dass Landratsämter nach wie vor Baupläne und Bauanträge einfordern, sich auf das Gesetz berufen usw. Das ist dann die Krux. Das sind die Kleinigkeiten beim Bürokratieabbau. Ich komme zum Ende. Wer den Bürokratieweiher austrocknen will, darf nicht die Frösche fragen. Dieser Gesetzentwurf der GRÜNEN ist tatsächlich ein Bürokratiemonster, wie meine Vorrednerin Jenny Schack schon gesagt hat, und deswegen natürlich abzulehnen. – Ach ja, die guten alten Bräuche bleiben erhalten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
