Julia Post
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Frau Ministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz stammt aus dem Jahr 1996, und genau so fühlt es sich auch an. Jetzt könnte man ja sagen: Endlich gibt es eine Reform. – Wir haben lange darauf gewartet. Wir waren alle sehr gespannt darauf. Schon seit zehn Jahren arbeiten die Verbände daran – Frau Dr. Strohmayr hat es gesagt –, und jetzt kommt das. Also darauf hätte man nicht zehn Jahre lang hinarbeiten müssen. Das hätte wirklich schneller gehen können. Was wir heute hier auf dem Tisch liegen haben, ist kein Meilenstein der Gleichstellungspolitik. Das ist einfach nur eine Enttäuschung. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Wer denkt, dass ein bisschen Digitalisierung und eine neue Mustervorlage ausreichen, um echte Gleichstellung im öffentlichen Dienst zu erreichen, hat, mit Verlaub, nichts verstanden; denn Gleichstellung ist kein Bürokratieprojekt, sie ist ein Gerechtigkeitsversprechen. Uns reicht dieser Gesetzentwurf nicht. Er bleibt mutlos, er bleibt kleinteilig, und er bleibt vor allem hinter dem zurück, was in anderen Bundesländern längst Standard ist und bei uns in Bayern auch möglich wäre. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass wir auch kritisieren, wie dieses Gesetz zustande kam, nämlich ohne Beteiligung. Wir GRÜNEN haben neun konkrete Änderungsanträge eingebracht mit dem Ziel, dass Gleichstellung in Bayern endlich den Stellenwert bekommt, den sie verdient. Es geht um klare Vorgaben, um wirksame Strukturen und eben echte Beteiligung. Heute fallen viele Unternehmen, an denen der Freistaat mehrheitlich beteiligt ist, nicht unter das Gesetz, etwa Landesgesellschaften oder Beteiligungen der Kommunen. Aber die Logik muss doch sein: Wo der Staat Verantwortung trägt, muss er auch für Gleichstellung sorgen. – Deshalb lautet unser Antrag, den Geltungsbereich auszuweiten, so, wie es übrigens auch 1996 der Fall war, bevor diese Strukturen ausgegliedert oder umgewandelt wurden. Wir wollen, dass auch Unternehmen, an denen der Freistaat mehrheitlich beteiligt ist, unter das Gesetz fallen. Gleichstellung darf nicht vom Firmenschild abhängen, es ist egal, ob jemand bei der Behörde oder der Landesgesellschaft arbeitet. Wir fordern hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte mit einer vollen Stelle ab 20.000 Einwohner:innen. Das ist weder radikal noch neu, sondern einfach nur Standard in vielen anderen Bundesländern. Ich finde, es lässt auch tief blicken, dass Sie eigentlich Ihre gesamte Redezeit über unsere Änderungsanträge gesprochen haben und viel zu wenig über Ihren eigenen Gesetzentwurf; denn der hat einfach keine Substanz. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Diese Forderung ist etwas, das auch die Sachverständigen in der Anhörung empfohlen haben: Wir fordern echte Freistellung, klare Aufgabenzuweisung und eine starke Rechtsposition der Gleichstellungsbeauftragten; denn solange diese Arbeit nebenbei gemacht werden muss, bleibt sie einfach strukturell schwach. Manche Gleichstellungsbeauftragten haben nur zwei, drei Stunden Kapazität für ihre Arbeit. Aber ganz ehrlich: Gleichstellungsarbeit ist doch kein Ehrenamt; sie ist Verfassungsauftrag, und sie muss uns auch etwas wert sein. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Wir wollen auch, dass Gleichstellungsbeauftragte ein echtes Mitspracherecht beim Personalauswahlverfahren haben. Heute dürfen sie nur auf Einladung der Bewerber:innen teilnehmen. Wer glaubt, dass so strukturelle Benachteiligung abgebaut wird, verkennt doch die Realität. Bewerber:innen trauen sich nämlich oft gar nicht, das einzufordern, weil sie dann schon als unbequem gelten. Gleichstellung ist kein Service auf Wunsch, sie ist ein Recht. Ein Punkt, der wirklich für Kopfschütteln bei mir sorgt und bei dem man auch sagen muss, dass die Reform in dem Fall ein echter Rückschritt ist, ist die Evaluationsklausel der Staatsregierung. Ein Gesetz, das Gleichstellung zum Auslaufmodell erklärt, verfehlt wirklich seinen Zweck. Die Evaluationsklausel, nach der das Gesetz in zehn Jahren eventuell überflüssig werden könnte, ist naiv. In einer Zeit, in der Antifeminismus und Demokratiefeindlichkeit zunehmen, stellen wir nicht weniger Regeln auf, sondern wir verteidigen unsere Grundwerte. Wer da von weniger Regeln träumt, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Unser Antrag lautet deshalb: Evaluationsbericht ja, aber keine Kannvorschrift mit einem impliziten Ziel des Abbaus. Ein freiwilliges Mediationsverfahren, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, finde ich zwar ganz nett. Es ersetzt aber keine verbindlichen Rechtsmittel. Wir finden, es braucht ein echtes Beanstandungsrecht, das greift, wenn Dienststellen gesetzliche Vorgaben ignorieren, das auch an Fristen gebunden ist und das gewisse Eskalationsstufen vorsieht. Niemand will gegen die eigene Dienststelle klagen müssen. Da sind wir uns einig. Aber allein die Möglichkeit dazu schafft eine Art Waffengleichheit zwischen den verschiedenen Parteien und hilft, im Vorfeld Einigung zu finden und ein bisschen Druck aufzubauen. Ohne klare Sanktionsmöglichkeiten, ohne echte Konsequenzen ist dies doch mehr eine Empfehlung als ein echtes Gesetz. An dieser Stelle geht uns auch der Gesetzentwurf der SPD nicht weit genug, der ansonsten Substanz hat und tatsächlich Strukturen verändern will. Wir können ihm deshalb zustimmen. Die Einführung von Mustervorlagen begrüßen wir. Es wurde deutlich, dass dies für viele kleinere Kommunen und Landkreise eine echte Erleichterung darstellen wird. Aber was wird in diesen Vorlagen drinstehen? Für uns, die wir heute darüber abstimmen sollen, ist das eine Blackbox. Wir schlagen deshalb vor, gesetzlich festzulegen, welche Ziele und Strukturen diese Konzepte mindestens enthalten müssen, zum Beispiel Zielvorgaben nicht nur für Führungspositionen, sondern für alle Hierarchieebenen. Gleichstellung endet nicht an der Tür zum Chefbüro. Wenn wir Führung wirklich neu und gleichberechtigt denken wollen, dann müssen wir den Nachwuchs doch dort fördern, wo er entsteht, und das ist auf der untersten Hierarchieebene. Genau dort entscheidet sich, wer Perspektiven bekommt, wer ermutigt wird, Verantwortung zu übernehmen, und wer das nötige Vertrauen spürt, um sich weiterzuentwickeln. Wenn wir an dieser entscheidenden Stelle nicht gezielt ansetzen, dann hören wir in ein paar Jahren wieder denselben Satz: Wir hätten ja gerne eine Frau genommen, aber leider hat sich keine beworben. – Dieses "leider" ist kein Zufall. Das ist das Ergebnis von verpasster struktureller Förderung. So entstehen die berühmten gläsernen Decken, nicht erst ganz oben – sie werden von unten gebaut. (Martin Wagle (CSU): Was ist das für ein Leben, das Sie hier schildern? Das ist doch Unsinn!) Genau das ist das Gegenteil von echter Gleichstellung. Wer sie ernst meint, muss gezielt Räume öffnen, Barrieren abbauen und Frauen frühzeitig in Führung denken. (Beifall bei den GRÜNEN) Außerdem fordern wir, dass die Vorgaben zur geschlechtergerechten Auswahl von Referierenden und Leitenden bei Fortbildungen nicht gestrichen werden. Frauen sind in Fortbildungen und bei Fachanhörungen immer noch deutlich unterrepräsentiert. Deshalb muss der Freistaat hier eine klare Vorbildfunktion einnehmen. All das hätte die Staatsregierung wissen können; denn die Anhörung war eindeutig: Der Status quo reicht nicht aus. Wir haben es schon gehört: Fast ein Drittel der Dienststellen hat kein Gleichstellungskonzept, und 14,5 % haben keine Gleichstellungsbeauftragten ernannt. Unsere Vorschläge orientieren sich an dem, was andere Länder längst besser machen und was auch in Bayern machbar wäre. Deshalb sagen wir heute deutlich: Dieses Gesetz ist ein Schritt, aber einer, der auf halber Strecke stehen bleibt. Wir GRÜNE stehen für echte Gleichstellungspolitik, die diesen Namen auch verdient – verbindlich, wirksam und zukunftsfest. Denn Gleichstellung ist kein Luxus: Sie ist das Fundament einer modernen, gerechten und demokratischen Gesellschaft. Wir danken an dieser Stelle noch ausdrücklich den Gleichstellungsbeauftragten im Land für ihren oft unsichtbaren, aber unschätzbar wichtigen Einsatz. Ich finde, wir schulden ihnen ein Gesetz, das nicht auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner basiert, sondern auf Mut, Weitblick und vor allem Verbindlichkeit. (Beifall bei den GRÜNEN)
