Alex Dorow
Eine inhaltliche Bewertung der Apps durch den Betriebssystemanbieter erfolgt dabei nicht. Begründung: Die Feststellung, welche Betriebssysteme üblicherweise von Kindern und Jugendlichen genutzt werden und damit auch in die Regelung einbezogen sind, erfolgt durch die Kommission für Jugendmedienschutz, kurz KJM, auf der Grundlage einschlägiger Studien. Das ist die zentrale Aufsichtsbehörde in diesem Bereich. Der Staatsvertrag verbessert außerdem durch erweiterte Befugnisse für die Landesmedienanstalten als Aufsichtsbehörden die Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum. Das ist ein wichtiger Punkt, der bisher so nicht gegeben war. Die Kompetenzen der Landesmedienanstalten sollen erweitert werden. Dadurch soll vor allem auch im Internet noch effektiver gegen im Sinne des Jugendschutzes unzulässige Angebote vorgegangen werden. Sie erhalten die Befugnis, Zahlungsströme zu unterbrechen, die für die Verbreitung unzulässiger Inhalte maßgeblich sind. Das Stichwort lautet: "Follow the money". Dazu kann Kreditinstituten konkret untersagt werden, an Zahlungen für diese Angebote mitzuwirken. Außerdem erhalten die Landesmedienanstalten die Möglichkeit, ihre Sperrverfügungen – also die Sperrung von Online-Angeboten, wenn gegen Schutzbestimmungen verstoßen wird und andere Maßnahmen nicht in Betracht kommen – auch auf inhaltsgleiche Angebote auszuweiten. Hierdurch wird gewährleistet, dass unzulässige Angebote eine Sperrverfügung nicht einfach durch eine geänderte Internetadresse umgehen können. Kolleginnen und Kollegen, der Staatsvertrag trägt durch die Beseitigung von Rechtsunsicherheiten und von Doppelprüfungen bei den Altersbewertungen auch zu mehr Anbieterfreundlichkeit bei und stärkt die Altersbewertungen nach dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Künftig wird zwischen den Altersbewertungen von Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle nach dem Jugendschutzgesetz und dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag Gleichrangigkeit hergestellt. Das war bisher ein Kipppunkt, der immer wieder zu Verwirrung geführt hat. Jetzt kommen wahrscheinlich einige daher und werden sagen: Reicht denn da das Jugendschutzgesetz nicht aus, das wir bereits haben? – Nein, Kolleginnen und Kollegen, das tut es nicht. Das Jugendschutzgesetz ist nämlich nur auf sogenannte verkörperte Medien, also Trägermedien, anwendbar und enthält ein eigenes System von Altersbewertungen für die jeweiligen Medien. Der Jugendmedienstaatsvertrag dagegen ist auch auf nicht verkörperte Medien, also Rundfunk, Telemedien und Online-Angebote, anwendbar. Die jeweiligen gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass die Altersbewertungen durch Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle Vermutungswirkung hinsichtlich einer möglichen kinder- oder jugendgefährdenden Wirkung entfalten. Was heißt das konkret? – Nach derzeitiger Rechtslage kann eine neue Altersbewertung nach dem Jugendschutzgesetz dazu führen, dass eine Altersbewertung nach dem Jugendmedienstaatsvertrag ihre Gültigkeit verliert, übrigens auch ohne Kenntnis des betroffenen Anbieters. Durch die Neuregelung wird diese Rechtsunsicherheit beseitigt. Das ist ein wirklich wichtiger Punkt. Altersbewertungen nach dem Jugendmedienstaatsvertrag behalten somit ihre Gültigkeit, auch wenn für denselben Inhalt nachträglich eine Bewertung einer anderen Selbstkontrolleinrichtung nach dem Jugendschutzgesetz eingeholt wird. Noch eine wichtige Neuerung für die Praxis: Es werden zusätzlich Hinweispflichten auf Altersbeschränkungen von Angeboten vorgesehen. Künftig soll also auf Alterseinstufungen vor Beginn eines Programms bereits hingewiesen werden, und es muss auch darauf hingewiesen werden. Diese Hinweispflicht bezieht sich auf Filme, auf Serien und Spielprogramme in allen Telemedien. Die Kommission für Jugendmedienschutz erhält die Aufgabe, die Landesmedienanstalten bei der Fortentwicklung der Aufsichtspraxis im Kinder- und Jugendmedienschutz zu unterstützen. Damit wird eine bereits geübte Praxis staatsvertraglich auch festgelegt. Um Kinder und Jugendliche effektiv vor gefährlichen bzw. ungeeigneten Inhalten im Medienbereich zu schützen, ist der Jugendmedienschutz angesichts des ausgeprägten Nutzungsverhaltens und der zunehmenden Risiken im Digitalbereich, mehr denn je von erheblicher Bedeutung für unsere Gesellschaft und für unsere Kinder; ich verweise nur auf Hass und Hetze, Gewalt und Pornografie. Nach Erhebungen der Kommission für Jugendmedienschutz kommen 58 % der 12- bis 19-Jährigen mindestens einmal im Monat mit Fake News in Kontakt, 51 % mit beleidigenden Kommentaren. Zudem verbringen Kinder und Jugendliche heute so viel Zeit online wie keine Generation vor ihnen: 224 Minuten im Durchschnitt täglich. Zugleich ist die Balance zwischen dem notwendigen Minderjährigenschutz und dem Aspekt zu wahren, dass Schutzmaßnahmen für die verpflichteten Anbieter auch immer wirtschaftlich vertretbar und zumutbar sein sollen. Dem wird der vorliegende Staatsvertragsentwurf nach unserer Auffassung gerecht. Obwohl die EU-Kommission gegen den Staatsvertragsentwurf Bedenken geäußert hat – lassen Sie mich dazu noch ein Wort sagen –, vor allem auch, weil sie beim Jugendmedienschutz den sogenannten "Digital Service Act" als vorrangig und Regelungen der Länder hierdurch weitgehend als gesperrt ansieht, haben sich die Länder dafür entschieden, den Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag weiter voranzutreiben. Warum? – Unsere Kritik ist, dass die EU mit ihren Bedenken das System des Jugendmedienschutzes in Deutschland generell infrage stellt, gleichzeitig bleibt sie aber selbst auf dem Gebiet inhaltlich untätig. Wollte man eine umfassende Sperrwirkung des "Digital Service Act" annehmen, bliebe der technische Jugendmedienschutz europaweit weiter ungeregelt. Das kann es aus unserer Sicht nicht sein, Kolleginnen und Kollegen. Das Anliegen eines modernen Jugendmedienschutzes ist zu bedeutend, um länger zuzuwarten. Kinder, heißt es bekanntlich, sind das köstlichste Gut einer jeden Gesellschaft. Wir können nicht komplett kontrollieren, was unsere Kinder online machen und wollen es auch nicht, aber wir können den Eltern und Familien zur Seite stehen. Wir können sie schützen. Ich sehe es als unsere Pflicht an, dies auch zu tun. Ein wichtiger Baustein hierfür ist der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag. – Deshalb hierzu unsere Zustimmung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
