Thorsten Schwab
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist das waldreichste Bundesland. 2,5 Millionen Hektar Waldfläche gibt es in Bayern, gefolgt von Baden-Württemberg mit 1,4 Millionen Hektar und Niedersachsen mit 940.000 Hektar. Bayern ist mit Abstand das Bundesland mit dem meisten Wald. Wir haben Verantwortung für diese Wälder. Wir müssen unseren Wald schützen und alles dafür tun, dass auch nachfolgende Generationen diesen Wald noch so erleben können, wie wir das tun können. Unsere Wälder haben unbestritten Probleme. Die heißen Temperaturen und die Trockenheit machen unserem Wald zu schaffen. Da geht es dem Wald genauso wie den Menschen. Wenn wir heute rausgehen, haben wir ja auch so unsere Schwierigkeiten. Windbruch, Hagel, Unwetter sind weitere Dinge, die in unseren Wäldern Probleme machen. Das muss aufgearbeitet werden. Der Freistaat Bayern hilft den Eigentümern unserer Wälder bei der Aufarbeitung von Kalamitätenholz, also bei Schädlingsbefall. Für den Waldumbau gibt es tolle Förderprogramme. Bayern fördert dies wie kein zweites Bundesland in Deutschland. Deshalb sage ich herzlichen Dank an unseren Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus und an das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus – die Ministerin bekommt es gar nicht mit, wenn sie gelobt wird – (Staatsministerin Michaela Kaniber: Bei Lob höre ich immer nicht hin!) für die tollen Fördergelder, die an die Waldeigentümer gezahlt werden. Herzlichen Dank dafür! (Beifall bei der CSU) Aber eines muss uns bewusst sein: Um den Wald fit für den Klimawandel zu machen, braucht es einen Waldumbau, und um den Wald umbauen zu können, müssen wir unsere Wälder bewirtschaften. Sonst können wir nämlich nicht Baumarten in unsere Wälder einbringen, die mit der Trockenheit, mit dem Klimawandel, besser zurechtkommen. Denn die Bäume, die momentan die Überhand haben, werden in der Trockenheit vielleicht nicht zurechtkommen wie die Buche und irgendwann auch Schäden erleiden. Wir haben jetzt die Aufgabe, mit Waldumbau Baumarten wie die Eiche, die Elsbeere, die Kastanie oder die Vogelkirsche in unsere Wälder einzubringen. Dieser Umbau gelingt sehr gut. Die Eigentümer ziehen auch mit, wenn sie denn können. Denn das Waldeigentum in Bayern ist unterschiedlich verteilt: 54,2 % gehören privaten Waldbesitzern. Hier wird unterstützt über die Forstbetriebsgemeinschaften, über forstliche Zusammenschlüsse, die den Eigentümern weiterhelfen. Der Staatswald hat rund 30 % Anteil, der Bundeswald 2,2 % und der Körperschaftswald 13,5 %. Im Bereich des Körperschaftswaldes, nur in diesem 13,5-%- Bereich, ist der Hauptanteil Kommunalwald; ein kleinerer Anteil sind die altrechtlichen Waldkörperschaften. Wenn ich den Kollegen von der AfD höre: Es geht bei Weitem nicht darum, überall im Wald etwas zu ändern, sondern es geht in diesem 13,5-%-Anteil um einen wesentlich kleineren Anteil dieser altrechtlichen Anteile. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Michael Hofmann (CSU): Hoffen wir mal, dass er das versteht!) Da geht es um 26.000 Hektar bayerische Waldfläche. Es gibt circa 1.000 altrechtliche Körperschaften in Bayern, und die meisten kommen mit ihren Regelungen auch gut zurecht. Sie bewirtschaften den Wald, und die Eigentumsverhältnisse sind gut geregelt. Aber in einem ganz kleinen Teil dieser 1.000 altrechtlichen Körperschaften geht es eben nicht mehr weiter, weil die Regelungen nicht mehr eindeutig sind. Die Ministerin hat schon erklärt, dass es um Regelungen aus dem Landesrecht aus dem Jahr 1900 und früher geht. Das ist nicht in das BGB aufgenommen worden; insbesondere sind diese Regelungen als verbandsrechtliche Regelungen nicht anwendbar im Zivilrecht. Da gibt es eine Lücke, und die müssen wir jetzt einfach schließen. Denn sonst können diese Wälder nicht adäquat bewirtschaftet und die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt werden. Bis 2005 wurden diese Wälder von den staatlichen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten noch mitbewirtschaftet. Das geht heute nicht mehr. Jetzt sind wir beim Kern dieses Gesetzentwurfes. Die eingebrachte Änderung des Waldgesetzes soll eben gerade diese Lücke schließen, damit diese altrechtlichen Körperschaften wieder selbst handlungsfähig werden. Wir reden nicht darüber, den funktionierenden Körperschaften reinzureden, sondern es geht nur um einen ganz kleinen Teil, bei dem das Eigentum nicht mehr geregelt ist. Hier werden jetzt, wie es von der Ministerin erklärt worden ist, Regelungen in Kraft gesetzt, mit denen sie wieder selbst handlungsfähig werden. Diese 120 Jahre alte Lücke wird geschlossen, und die Neuregelung zielt nur darauf ab, dass diese altrechtlichen Körperschaften ihre Autonomie behalten. Wir greifen also nicht in das Eigentumsrecht ein. Wichtig ist auch – ich glaube, es ist gut, das noch mal zu erwähnen –, dass es nicht um Holzrechte, um Waldrechte geht, sondern um Eigentumsrechte, und das wird jetzt geregelt. Die Waldbesitzerverbände haben die Änderung gefordert; sie haben eine Lösung gefordert. Es gab mal eine Petition im Landtag, und der Anpassungsbedarf ist jetzt in den Gesetzentwurf eingeflossen. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung. Die Einzelheiten werden sicher im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus noch beraten. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
