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Horst Arnold

SPD 02.07.2025 Sitzungen 19/54

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sicherlich ist der Maßregelvollzug auf der einen Seite für die Betroffenen selber, verurteilte Straftäter, die aufgrund ihres psychischen oder sonstigen Zustandes nicht im Strafvollzug untergebracht werden können, sondern im Maßregelvollzug untergebracht werden müssen, eine der kritischsten freiheitsentziehenden Maßnahmen. Auf der anderen Seite ist der Maßregelvollzug aufgrund der Gefährlichkeit der dort Untergebrachten für die Allgemeinheit ein besonderes Problem. Die Sicherungsmaßnahmen, die in diesen Maßregelvollzugseinrichtungen existieren, gehen über die Sicherungsmaßnahmen in Justizvollzugsanstalten weit hinaus. Es ist nicht das erste Mal, dass wir in dem Zusammenhang eine Lockerungsdiskussion haben. Ich erinnere an die Situation im Fall Haderthauer und die Leute, die im Rahmen der Lockerung, weil sie gute Modellautos gebaut haben, mit Billigung der Öffentlichkeit weit rausgekommen sind. Das war eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Jetzt wird die Konsequenz aus zurückliegenden Ereignissen im letzten Jahr gezogen. Sie werden zum Anlass genommen, das besondere Schutzbedürfnis der Allgemeinheit als Belang herauszustellen, der möglicherweise jetzt besonders zu berücksichtigen ist. Tatsächlich werden die Lockerungsmaßnahmen in den Lockerungskonferenzen seit Jahren diskutiert. Es wäre doch ein Witz, wenn diese besonderen Bedürfnisse in diesem Zusammenhang nicht von vornherein schon immer ein Thema gewesen wären. Was Sie möglicherweise als Lösung anschneiden, sodass das jetzt besonders erwähnt ist, bringt doch die tatsächlichen Ereignisse nicht in Einklang damit; denn das Versagen der Bewacher hat mit dieser Diskussion ebenso wenig zu tun wie die andere Geschichte, dass in Straubing jemand Geiseln genommen hat. Es ist vielmehr so, dass das Problem in der Praxis häufig am Personal, an der Unterbesetzung und an der Situation liegt, die im Gesetz nicht geregelt ist. Insofern ist es tatsächlich eine klarstellende Regelung, die aber keinerlei Auswirkungen auf die Praxis hat, sondern eigentlich für die Öffentlichkeit nur einen Placebo-Effekt hat. Natürlich ist es wichtig, dass die Mühlen schneller mahlen, wenn Inhaftierte im Maßregelvollzug nicht mehr therapiert werden wollen oder das Angebot überhaupt nicht mehr wahrnehmen wollen. Aber das ist doch eigentlich schon immer ein Versagen im bayerischen System gewesen. Wenn Sie jetzt daraus die Konsequenzen ziehen, dass eine Pflicht besteht, das den Vollstreckungsbehörden anzuzeigen, dann wäre es eigentlich logisch gewesen, dass vorher schon eine Anzeige erfolgt. Nur deswegen, weil eine Pflicht statuiert wird, wird es doch nicht besser, sondern es liegt am Problembewusstsein der Behörden. Tatsächlich müssen dann die Vollstreckungsbehörden entscheiden. Wie es dort ist, können sie insoweit gar nicht ermessen, weil das meistens Vollstreckungskammern bzw. Vollstreckungsbehörden bei der Staatsanwaltschaft sind. Insofern ist das alles schön und gut; aber es ist kein Quantensprung und auch kein Durchbruch hinsichtlich der Sicherheit. Es bestätigt sich vielmehr, dass in der Praxis viele Dinge schieflaufen. Sie werden dieser Problematik auch nicht mit solchen Themenüberschriften gerecht. Was die betreuungsrechtlichen Vorschriften anbetrifft, muss ich Ihnen eines sagen: Ja, es ist eine gute Regelung. Allerdings stellt sich die Frage, was eine "überwiegende Tätigkeit in Bayern" ist. Was ist mit Vereinen, die ihren Ursprung in einem anderen Bundesland haben, beispielsweise in Hessen, und dann in Aschaffenburg oder in Alzenau tätig sind? Wann ist man dann überwiegend in Bayern tätig? Wie wollen wir das beschreiben? Da sind offene Rechtsbegriffe zu klären. Alle anderen Dinge, die Sie in diesem Zusammenhang regeln, sind in dem Bereich auch weggefallen, weil nämlich der Bund Regeln gemacht hat, die den Haushaltsvorbehalt haben wegfallen lassen. Auch die Deckelung, die bislang bestand, fällt weg. Die Vorgabe von 48 % Lohnkostenzuschuss, auf die der Freistaat Bayern gedeckelt hat, fällt jetzt weg. Dankenswerterweise können aufgeschlossene Arbeitgeber in Bayern einen höheren Zuschuss bekommen, als der Freistaat Bayern das ursprünglich vorgesehen hat – nicht deswegen, weil das Gesetz geändert wird, sondern deswegen, weil der Bund das damals geändert hat. (Beifall bei der SPD)

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