Jenny Schack
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen in die Pötte, aber wir lassen uns auch nicht treiben. Insbesondere die Staatsregierung lässt sich nicht treiben. – Liebe Kollegen von den GRÜNEN, Sie haben so viel Zeit in den Gesetzentwurf, den Sie heute vorlegen, hineingesteckt, und ich verstehe wirklich, dass es ganz doll wehtut, wenn man etwas fallen lassen soll oder muss, wenn man so viel Herzblut hineingesteckt hat. Aber tun Sie mir den Gefallen, tun Sie uns den Gefallen und tun Sie den Bürgern den Gefallen und lassen Sie den Gesetzentwurf fallen! Er ist einfach nicht gut. (Beifall bei der CSU) So, wie er ausgestaltet ist, bringt er nichts. Er bringt nichts Gutes, weder für die Gemeinden noch für die Bürgerinnen und Bürger, für die Sie – wie Sie sagen – so sehr eintreten, noch für die Wirtschaft und am Ende auch nicht für die Umwelt. Die Idee ist gut. Da sind wir uns einig, Herr Stümpfig. Sie hatten es eben auch gesagt: Wir wollen Bürgerbeteiligung. Wir wollen auch eine Akzeptanz für erneuerbare Energien, und wir wollen sie stärken. Wir haben das gleiche Ziel. Aber ein Gesetz muss handwerklich sauber und verwaltungspraktisch umsetzbar sein. Da krankt es bei Ihrem Gesetzentwurf, den Sie heute vorlegen. Sie haben heute fast die ganze Zeit über etwas gesprochen, von dem Sie meinen, dass es jetzt kommen wird, was Sie aber noch nicht verifiziert haben können. Das können wir alle nicht; denn es ist ja noch im Geschehen. Sie haben aber gar nicht wirklich darüber gesprochen, was Ihren eigenen Gesetzentwurf ausmacht; denn vor allem ist es Bürokratie. Das war Ihr großer Kritikpunkt an unserem vorherigen Gesetzentwurf. Sie sagten, das sei so viel Bürokratie. Wenn man sich Ihren Gesetzentwurf anschaut – ich habe mir alles durchgelesen –, dann sieht man 13 dicht beschriebene Seiten, auf denen im Prinzip nur Bürokratie steht. Des Weiteren ist er alt; Sie haben es teils schon selbst angesprochen. Wir hatten das schon letztes Jahr. Vor einem Jahr haben wir uns von Ihnen im Prinzip genau das Gleiche angehört; der Gesetzentwurf ist nahezu identisch. Im Gesetzentwurf haben Sie ein paar kleine Dinge kosmetisch verändert, etwas rausgenommen, etwas eingefügt, aber im Prinzip – ich habe beide Gesetzentwürfe nebeneinandergelegt – ist es das Gleiche. Vor allem ist die problematische Regelungssystematik enthalten, von der wir damals schon meinten, sie sei verwaltungspraktisch und verfassungsrechtlich bedenklich. Das haben Sie eben nicht geändert. Neu ist der zweistufige Mechanismus mit Beteiligungsvereinbarung und Ersatzbeteiligung, was auch spannend ist. Das haben Sie aus dem alten Entwurf der Staatsregierung genommen. Das ist gut, und ich freue mich, wenn man miteinander darüber redet, was man aufnehmen kann. (Stephanie Schuhknecht (GRÜNE): Dann baut das ja eine Brücke!) Aber es hilft nichts, weil wir als Wirtschaftsausschuss insgesamt gesagt haben: Das passt uns noch nicht. Wir alle wollten, dass hier noch nachgearbeitet wird. Wir wollen, dass am Ende etwas vorliegt, das schlank ist, funktioniert, das uns nicht überfordert, unsere Gemeinden nicht überfordert und am Ende unseren Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt. Was steht drin? – Ich kann das auch gerne noch einmal ausführen. Wir beschäftigen uns heute mit Ihrem Gesetzentwurf. Ich habe einmal von Seite 1 bis Seite 7 durchgeblättert. Kolleginnen und Kollegen, da haben wir Berichte, die gegeben werden sollen, dann Bürokratie, Bürokratie – ich habe es mir in kleiner Schrift hingeschrieben –, dann Nachweise, die erbracht werden sollen, in Artikel 9 dann wieder Bürokratie: "Das Staatsministerium kann Befugnisse und Aufgaben durch Rechtsverordnung auf eine andere Behörde übertragen." Dann soll eine neue Stelle geschaffen werden. Wir sind gerade dabei, dass wir sagen: Wir wollen keinen weiteren Stellenaufbau. – Es soll wieder eine neue Stelle geschaffen werden. Dann gibt es Verwaltungsvorschriften, die bis ins kleinste Detail ausgearbeitet werden. Dann haben wir wieder Auskünfte, die wieder erteilt werden sollen, sodass Gemeinden dann wieder Leute anstellen müssen, um dieses ganze – ich sage es nicht gerne – Bürokratiemonster zu füttern. Genau das wird hier in Ihrem Vorschlag bis ins Detail ausgearbeitet. Das ist Detailversessenheit. Am Ende des Tages soll die Staatsregierung – erst einmal nach einem Jahr und dann alle drei Jahre – erklären und immer wieder beantworten: Ja, wie läuft es gerade? – Dass man dann die Kriterien dafür aufstellen muss und sagen muss, wie wir das erfassen wollen und was wir dann bei den Gemeinden wieder alles abfragen wollen, sodass die Gemeinden wieder Tausende Berichte schreiben müssen – da sind wir genau bei dem, was wir nicht wollen. Wir wollen ein schlankes Gesetz, meine Damen und Herren. Vielleicht sage ich noch: Nicht zuletzt weist Ihr Gesetzentwurf rechtliche Unklarheiten auf, gerade bei der Beteiligungsvereinbarung. Sie haben die eben angesprochen, deswegen will ich darauf noch einmal eingehen. Die Höhe der Beteiligung bleibt, anders als bei der Ersatzbeteiligung, in dieser Beteiligungsvereinbarung offen. Das wirft nicht nur Fragen der Gleichbehandlung auf, sondern es kann im schlimmsten Fall – wir hatten es auch im letzten Jahr schon einmal ausgeführt – strafrechtlich relevante Konsequenzen haben. Zumindest kann es zu Vorwürfen führen. (Stephanie Schuhknecht (GRÜNE): Strafrechtlich?) – Ja, es kann strafrechtlich relevante Vorwürfe geben – ich kann es Ihnen ausführen, Sie können einmal in § 331 ff. StGB und § 108 StGB schauen –, dann nämlich, wenn wirtschaftliche Vorteile ohne klare gesetzliche Grundlage an öffentliche Stellen fließen. Da ist bei Ihnen noch nicht nachgebessert worden. Das sind 13 Seiten – ich fasse es kurz zusammen –, die im Prinzip sagen: Wir wollen alles regulieren. Der Freistaat soll alles regulieren, und den Gemeinden wird keine Freiheit gegeben. – Das ist das Nächste und auch das, womit ich schließen will: Sie geben den Gemeinden keinen Handlungsspielraum in Ihrem Gesetzentwurf. Sie machen Vorschriften darüber, wo das Geld dann im Einzelnen ausgegeben werden soll. Das geht dann von der Ortsbildpflege über Wärmenetze bis hin zu konkreten Förderzwecken. Wir wollen, dass die Gemeinde einfach sagt: Wir haben da Bedarf. – Dann geben wir da das Geld rein. Das ist das, womit man als Gemeinde arbeiten kann. Das ist das, womit ich als Bürgermeister oder Bürgermeisterin arbeiten will. Diese müssen frei in ihren Entscheidungen sein. Sie sagen: Der Staat weiß es besser, was wo zu tun ist. – Aber ich sage Ihnen ganz ernsthaft: Beteiligung ohne Autonomie ist Bevormundung und nichts anderes. Meine Damen und Herren, deswegen ist dieser Gesetzentwurf kein Beteiligungsgesetz, sondern ein Verwaltungsgesetz mit Beteiligungsetikett. Beteiligung gelingt nicht mit 13 Seiten, die man mit Paragrafen spickt, sondern durch klare, einfache und freiwillige Modelle. Meine Damen und Herren, deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
